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Verzögerungen bei der strafrechtlichen Verfolgung von Cum/Cum-Geschäften der Pfandbriefbank

Vorgang 333859 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 03.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besitzt die Bundesregierung eigene Kenntnisse über die Gründe für die Verzögerung bei der strafrechtlichen Verfolgung von Managern der Pfandbriefbank wegen Cum-Cum-Deals (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/deutsche-pfandbriefbank-erstmals-banker-wegen-cum-cum-deals-angeklagt-01/100115990.html), und wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung prüfen lassen, welche Möglichkeiten es gibt, die strafrechtliche Verfolgung zu erleichtern und zu beschleunigen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

Zeitachse

  1. 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.