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Veranstaltungen zum Fastenbrechen in Kantinen von Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit

Vorgang 333507 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 08.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob in Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit sowie Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) seit 2015 ein Fastenbrechen (Iftar) für Kunden und Mitarbeiter stattgefunden hat, und wenn ja, in wie vielen war dies der Fall, und wer trug hierfür die Kosten (vgl. https://nius.de/articles/news/fastenbrechen-fuer-buergergeldempfaenger-dortmunder-arbeitsamt-feiert-ramadan-mit-luxusbuefett)?<br /> <br /> Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für das Büffet, welches laut einem Medienbericht anlässlich der Neueröffnung der Kantine in einer Niederlassung der Bundesagentur für Arbeit in Dortmund zum Zeitpunkt des Fastenbrechens (Iftar) für Mitarbeiter und Kunden angeboten wurde (vgl. https://nius.de/articles/news/fastenbrechen-fuer-buergergeldempfaenger-dortmunder-arbeitsamt-feiert-ramadan-mit-luxusbuefett)?<br /> <br /> Inwiefern war nach Kenntnis der Bundesregierung die Agentur für Arbeit Dortmund in die Entscheidung involviert, das Büffet zur Neueröffnung der Kantine in der Arbeitsagentur am 11. März 2026 zum Zeitpunkt des Fastenbrechens (Iftar) stattfinden zu lassen, und sind dem Bund im Zusammenhang mit dieser Neueröffnung und dem Büffet Kosten entstanden, und wenn ja, in welcher Höhe (www.t-online.de/nachrichten/panorama/menschen-schicksale/id_101169322/luxusbuffet-bei-agentur-fuer-arbeit-nius-erfindet-skandal-in-dortmund.html)?

Zeitachse

  1. 27.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5005 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.