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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 27.03.2026 · WP 21 · 21/5005 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/5005 21. Wahlperiode 27.03.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 62 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 95 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49 Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 64 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78 Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72, 73, 74 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 75 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 40 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 96 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 86, 87, 98 Abgeordnete Nummer der Frage Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7 Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 82, 83 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3 Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 12 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 34 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 36 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 37 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 52 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 54 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 16, 17 Abgeordnete Nummer der Frage Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 19 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 43, 68 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 85 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 69 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 57 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 58, 100 Abgeordnete Nummer der Frage Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Schroeter, Georg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60, 61 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 93 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 26, 45 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Drucksache 21/5005 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 10 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Seite Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 18, 19 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 21 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/5005 Seite Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 37 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Schroeter, Georg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 43 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 58 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Drucksache 21/5005 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 63 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/5005 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Dr. Bernd Baumann (AfD) Setzt der Bundeskanzler Friedrich Merz „illegale Migranten“ gemäß seiner Aussage im ARD- Interview vom 21. Februar 2026 begrifflich mit „irregulären Migranten“ gleich, da in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/4657 auf die Definition im Migrationsbericht der Bundesregierung auf Seite 175 verwiesen wurde, wo lediglich von „irregulärer Migration“ gesprochen wird, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 23. März 2026 Die Aussagen des Bundeskanzlers stehen für sich. 2. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Wie viele Bewerber und Antragsteller für Preisausschreibungen und Fördermittel wurden seit Beginn der Legislaturperiode im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Dr. Wolfram Weimer im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft, und in wie vielen Fällen wurden daraufhin verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse gemeldet (bitte nach den einzelnen Ausschreibungen aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 25. März 2026 Der BKM hat das Haber-Verfahren seit Beginn der Legislaturperiode insgesamt viermal angewandt, davon drei Mal im Zusammenhang mit dem „Deutschen Buchhandlungspreis 2025“. In allen vier Fällen wurde die Information übermittelt, dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen. 3. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) In welcher Höhe förderte die Bundesregierung im Zeitraum vom 6. September 2021 bis zum 30. Juni 2025 das Projekt „Rassismus – Kolonialismus – Faschismus? Deutsch-Sudanesische kollaborative Erschließung und Präsentation des Nuba- Werks von Leni Riefenstahl“ (vgl. Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 21/4186; bitte nach Jahr und Kostenart aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 25. März 2026 Im Zeitraum vom 6. September 2021 bis zum 30. Juni 2025 wurde das o. g. Projekt mit bis zu 1.275.995,69 Euro gefördert. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: Personalmittel 2021 2022 2023 2024 2025 11.204,99 Euro 85.071,22 Euro 235.856,56 Euro 425.745,75 Euro 8.019,19 Euro Personalmittel gesamt: 765.897,71 Euro Sachmittel 2021 2022 2023 2024 2025 0,00 Euro 3.228,75 Euro 117.333,89 Euro 298.122,45 Euro 91.412,89 Euro Sachmittel gesamt: 510.097,98 Euro Summe Personal- und Sachmittel 2021 2022 2023 2024 2025 11.204,99 Euro 88.299,97 Euro 353.190,45 Euro 723.868,20 Euro 99.432,08 Euro Summe gesamt: 1.275.995,69 Euro 4. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem CDU-Parteitagsbeschluss zur Einführung einer Digitalabgabe für große Online- Plattformen (R06 „Für ein verantwortungsvolles digitales Erwachsenwerden“) sowie aus der Ankündigung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, einen solchen Plattform-Soli „noch in diesem Jahr“ durchsetzen zu können (www.merkur.de/pol itik/tech-giganten-im-visier-digitalsteuer-soll-med ienvielfalt-in-deutschland-retten-zr-9418591 2 .html), für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Prüfung der Einführung einer „Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen“, und wann beabsichtigt die Bundesregierung ihre Pläne für eine Digitalabgabe, auf Basis der des Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer regierungsintern bereits vorgestellten Eckpunkte für eine Digitalabgabe (Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 39, Plenarprotokoll 21/49), zu veröffentlichen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 24. März 2026 Die Bundesregierung hat den CDU-Parteitagsbeschluss vom Februar 2026 zur Kenntnis genommen. Der Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer verfolgt den Prüfauftrag im Koalitionsvertrag weiterhin prioritär. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele natürliche Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Kapitalertragsteuer auf erzielte Kapitalerträge entrichtet (bitte jeweils für die Jahre 2020 bis 2025 aufschlüsseln), und welchen Anteil machten diese Personen an allen Einkommensteuerpflichtigen in Deutschland aus (bitte ebenfalls jeweils für die Jahre 2020 bis 2025 aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 27. März 2026 Mit der Abgeltungsteuer werden Kapitaleinkünfte an der Quelle abgeltend besteuert. Die Steuer wird von den kontoführenden Instituten ohne Namensangabe der Kapitalertragsbezieher abgeführt. Deshalb hat die Finanzverwaltung keine Kenntnis über die Anzahl der Personen mit steuerbelasteten Kapitalerträgen. 6. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Welche Anerkennungs-, Anrechnungs- und Ausnahmeregelungen nach der Bundeslaufbahnverordnung (insbesondere zu Laufbahnbefähigung, Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen/ Abschlüsse, Anrechnung beruflicher Zeiten, Verkürzung/Anrechnung von Probezeiten sowie ggf. Einstellung in einem höheren Amt) kamen im Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Jahr 2018 zur Anwendung (bitte jeweils klar zwischen zwingendem Recht, Ermessensspielräumen und typischer BMF-Praxis unterscheiden), um die laufbahnrechtlichen Bildungsvoraussetzungen (z. B. „zweijähriger Master oder Diplom“) zu erfüllen bzw. zu ersetzen, und die Ernennung aus einem Tarifbeschäftigtenverhältnis in ein Beamtenverhältnis zu ermöglichen oder zu beschleunigen? 7. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Welche Anerkennungs-, Anrechnungs- und Ausnahmeregelungen nach der Bundeslaufbahnverordnung (insbesondere zu Laufbahnbefähigung, Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen/ Abschlüsse, Anrechnung beruflicher Zeiten, Verkürzung/Anrechnung von Probezeiten sowie ggf. Einstellung in einem höheren Amt) kamen im Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Jahr 2018 zur Anwendung (bitte jeweils klar zwischen zwingendem Recht, Ermessensspielräumen und typischer BMF-Praxis unterscheiden), um die Beförderungsvoraussetzungen/Wartezeiten auf dem Weg zu Ämtern wie Regierungsrat/Ministerialrat/ Ministerialdirigent zu beeinflussen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 24. März 2026 Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Für die Ernennung aus einem Tarifbeschäftigtenverhältnis in ein Beamtenverhältnis im Bundesministerium der Finanzen kommen die Regelungen in Abschnitt 2 und 3 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) mit den dort aufgeführten Voraussetzungen zur Anwendung. Entsprechendes galt auch im Jahr 2018 in der zu dem Zeitpunkt geltenden Fassung der BLV. Die konkret herangezogene Rechtsgrundlage und deren Voraussetzungen richteten sich nach der entsprechenden Laufbahn, in der die Ernennung in ein Beamtenverhältnis jeweils erfolgte. Hinsichtlich den Probezeitfestsetzungen erfolgte eine Verkürzung insbesondere, wenn die vorherige hauptberufliche Tätigkeit bereits zuvor im Bundesministerium der Finanzen ausgeübt wurde, § 28 ff. BLV. Für Beförderungen von Beamtinnen und Beamten kommen die Regelungen von Abschnitt 3 der BLV mit den dort aufgeführten Voraussetzungen zur Anwendung. Dies sind insbesondere die Regelungen der §§ 32 bis 34 BLV, unter deren Anwendung die Beförderungen auch im Jahr 2018 erfolgten. 8. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie viele im Ausland lebende deutsche Staatsbürger waren im Jahr 2025 jeweils unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtig, und wie hoch waren die gesamten Steuereinnahmen an Deutschland von diesen Personengruppen (bitte zudem die Struktur dieser Steuereinnahmen nach den 14 größten Steuerarten angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 25. März 2026 In den steuerstatistischen Daten liegen keine Angaben zu der Staatsangehörigkeit der Steuerpflichtigen vor. Daher liegen auch keine Daten zu den im Ausland lebenden deutschen Staatsbürgern vor. 9. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossene Sondervermögen bisher zweckentfremdet wurde (www.wiwo.de/politik/deutschland/sonder vermoegen-wenn-historische-500-milliarden-eur o-zu-versickern-drohen/100209136.html), und wenn ja, wofür (bitte die 14 größten Kostenpunkte samt Summe benennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 25. März 2026 Bei den Investitionen des Bundes aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) handelt es sich um zusätzliche Investitionen in die Modernisierung des Landes, die die Investitionen aus dem Kernhaushalt ergänzen. Die durch den Deutschen Bundestag beschlossene Investitionsquote von 10 Prozent im Kernhaushalt wird sowohl 2025 als auch für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 eingehalten. Relevant sind hier qua gesetzlicher Definition ausschließlich die Haushaltsansätze. Eine Zweckentfremdung im Sinne der Fragestellung findet nicht statt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 10. Abgeordnete Birgit Bessin (AfD) In welcher Höhe erhielten Flüchtlingsräte in den Jahren 2021 bis 2025 Mittel aus dem Bundeshaushalt (bitte jeweils die Jahressumme angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. März 2026 Die Bundesregierung hat im angefragten Zeitraum Ausgaben zur Förderung von Flüchtlingsräten im Rahmen der Durchführung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) geleistet. Die Förderung beruht auf § 12a des Asylgesetzes (AsylG). Daneben wurden Ausgaben zur Förderung von Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern und Spätaussiedlern sowie zur beruflichen Integration und Beratung von Zuwanderern geleistet. Damit ergeben sich folgende Jahressummen für die unabhängige Asylverfahrensberatung (s. Tabelle): Jahr Summe in Euro 2021   944.400,85 2022   916.408,70 2023   543.169,94 2024 1.159.765,07 2025 1.402.853,41 11. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Wie hoch waren die staatlichen Kosten hinsichtlich aktueller Presseberichte über bestehende Herausforderungen der Migration in Deutschland (www.bild.de/politik/inland/migrationsexperte-er klaert-bei-ronzheimer-die-groessten-probleme-da s-laeuft-schief-bei-der-migration-69b9285b56ad9 62f523d309c) für die Ausreise sogenannter freiwilliger Rückkehrer insgesamt pro Jahr – inklusive finanzieller Förderung, Flugticket, Dokumentenbeschaffung und sonstigen Reisekosten –, und welche staatlichen Kosten fallen pro Jahr allein für die finanzielle Unterstützung aus den entsprechenden Förderprogrammen sogenannter freiwilliger Rückkehrer an? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. März 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4681 und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4448 verwiesen. 12. Abgeordneter Udo Theodor Hemmelgarn (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Migrationsbewegungen aus dem Iran nach Deutschland vor, und wenn ja, welche (bitte die Anzahl der Asylanträge von Personen aus dem Iran seit dem 28. Februar 2026 im Vergleich mit demselben Vorjahreszeitraum – 28. Februar 2025 bis 20. März 2025 – angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. März 2026 Die Bundesregierung beobachtet laufend Migrationsbewegungen von Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine erhöhten Ankunftszahlen zu beobachten und es wird derzeit auch nicht mit erhöhten Migrationsbewegungen aus dem Iran nach Deutschland gerechnet. Die Situation im Iran ist jedoch dynamisch und wird weiter eng beobachtet, auch mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf das Migrationsgeschehen. Belastbare Asyldaten liegen nur nach Kalendermonaten vor. Die bisher vorliegenden Daten für die Monate Januar und Februar 2026 können der öffentlich verfügbaren Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter dem folgenden Link entnommen werden: www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/AsylGesStatistik/asylge schaeftsstatistik-node.html. 13. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Teilt die Bundesregierung aus einer bundesweiten Perspektive die Auffassung des rheinlandpfälzischen CDU-Spitzenkandidaten Gordon Schnieder, wonach die gestiegene Messerkriminalität keine deutsche Kriminalität sei, sondern maßgeblich eine zugewanderte Kriminalität (www.welt.de/politik/deutschland/article69afe682 64d1f5a2cd5185f4/landtagswahl-rheinland- pfalzdas-ist-keine-deutsche-kriminalitaet-cdu-kandida t-schnieder-entscheidet-tv-duell-fuer-sich.html; www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfal z/swr-liveblog-schweitzer-und-schnieder-diskutie ren-vor-rlp-landtagswahl-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. März 2026 In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden seit 1. Januar 2020 „Messerangriffe“ bundesweit in der PKS als „Phänomen“, d. h. als Information zum Fall registriert. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 29.014 Fälle mit dem Phänomen Messerangriff in der PKS erfasst. Aussagen zu Tatverdächtigen sind auf Basis der Erfassung des Phänomens Messerangriff nicht möglich, da bei einem Fall der Körperverletzung mit „Phänomen Messerangriff“ beispielsweise auch neben dem mit einem Messer drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein können. Seit dem 1. Januar 2025 wird in der PKS bundesweit zusätzlich zu der bisherigen fallbezogenen Erfassung des Phänomens „Messerangriff“ auch die Art der Messerverwendung fall- und tatverdächtigenbezogen erfasst. In Vorbereitung der Veröffentlichung der PKS-Daten für das Berichtsjahr 2025 wurde festgestellt, dass die hierzu erfassten Daten nicht valide sind. Die Einführung eines neuen Katalogs bedeutet grundsätzlich eine Vielzahl von neu und ggf. abweichend zur bisher praktizierten Verfahrensweise zu erfassenden Inhalten. Trotz begleitender Datenqualitätskontrollen kann es insbesondere im ersten Jahr der Einführung zu Problemen bei der Datenerfassung kommen, wie z. B. eine Untererfassung oder Zuordnungsprobleme. Das Bundeskriminalamt ist im ständigen Austausch mit den PKS-Verbundteilnehmern, um die Datenqualität zu verbessern. Der Bundesregierung liegen mithin derzeit keine validen statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor. 14. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele proiranische Sympathisanten und Unterstützer in Bezug auf die aktuelle iranische Regierung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte das Personenpotenzial auch nach einem etwaigen gewaltbereiten Anteil aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. März 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung agieren in Deutschland verschiedene proiranische Gruppen und Personen, die dem iranischen Regime nahestehen oder deren Ideologie unterstützen. Die Szene ist nicht genau zu beziffern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geht sämtlichen Hinweisen auf (nachrichtendienstliche) Aktivitäten durch Iran bzw. von dort beauftragte Personen nach und beobachtet Aktivitäten, die von islamistischen Organisationen (wie „Hizb Allah“-Anhängern, die oft eine ideologische Nähe zum Iran haben) und Strukturen wie dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) – welches vom Bundesministerium des Innern im Juli 2024 verboten wurde – ausgehen. Die proiranische Szene umfasst neben der „Hizb Allah“ auch weitere Akteure, die im Kontext des schiitischen Islamismus agieren. Eine genaue Zahl an Sympathisanten lässt sich nicht beziffern, da viele Unterstützer nicht offen auftreten, sondern in verdeckten Netzwerken aktiv sind. Für weitergehende Informationen wird im Übrigen auf den Verfassungsschutzbericht des BfV verwiesen. 15. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Angaben des russischen Innenministeriums zu, dass die Bundesrepublik Deutschland bis zum 19. Januar 2026 auf 123 Informationsabfragen aus Russland zu in Russland festgestellten und international gesuchten Fahrzeugen nicht reagiert hat, und wird die Bundesregierung sich gegenüber der russischen Regierung dafür einsetzen, dass das Eigentum an in Deutschland gestohlenen Fahrzeugen in Russland auch in Zukunft nicht gutgläubig erworben werden kann (www.faceboo k.com/gdpberlin/posts/putin-gesetz-k%C3%B6nn te-auto-klau-in-europa-f%C3%B6rdern-gdp-sprec her-w%C3%BCrde-kriminalit%C3%A4t-/123070 0119234196/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. März 2026 Anfragen der russischen Behörden zu durch Deutschland ausgeschriebenen Kraftfahrzeugen sind der Bundesregierung bekannt. Ein Nachrichtenaustausch mit Russland findet allerdings seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nur unter Zugrundelegung strenger Maßstäbe statt. 16. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Gewalttaten im Unterthemenfeld „Behinderung“ haben die Bundesländer dem Bundeskriminalamt jeweils für die Vorstellung der bundesweiten Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 gemeldet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 17. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Gewalttaten im Unterthemenfeld „Behinderung“ haben die Bundesländer dem Bundeskriminalamt jeweils für die Vorstellung der bundesweiten Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 gemeldet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. März 2026 Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet. In der nachfolgenden Tabelle werden die Jahresfallzahlen der Jahre 2024 und 2025 genannt. Stichtag ist jeweils der 31. Januar des Folgejahres. Es handelt sich um die Gewaltdelikte im Unterthemenfeld: „Behinderung“. BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW 2024 0 1 0 0 0 1 0 1 1 2 2025 1 3 1 1 0 0 0 0 1 0 SH SL SN ST TH Summe 2024 1 0 1 0 2 11 2025 2 0 1 0 1 11 18. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten für den Einflug sowie die Betreuung und Unterbringung von Afghanen mit Aufnahmegenehmigung im Ausland (Afghanistan und Pakistan) seit dem 1. Mai 2025 (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kosten wie Unterbringung, Verpflegung, medizinische Versorgung, rechtlicher Beistand, Flugkosten und eventuelle finanzielle Starthilfen angeben), und wie viele Afghanen wurden seit dem 1. Mai 2025 bereits eingeflogen oder warten noch mit einer Aufnahmegenehmigung auf ihre Einreise nach Deutschland (bitte getrennt aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. März 2026 Im Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025 sind im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan im Zusammenhang mit der Unterstützung von Personen aus diesen Verfahren in Afghanistan und Pakistan Kosten in Höhe von ca. 23,7 Mio. Euro angefallen. In den genannten Kosten ist die Unterbringung, Verpflegung und erforderliche medizinische Versorgung enthalten. Darüber hinaus sind in diesem Zeitraum für Transport und Flüge zur Umsetzung der Einreisen dieser Personen nach Deutschland Kosten in Höhe von 0,7 Mio. Euro angefallen. Eine darüberhinausgehende Aufschlüsselung der Kosten ist nicht möglich. Kosten für das Jahr 2026 liegen aus buchhalterischen Gründen noch nicht vor. Seit dem 1. Mai 2025 sind in Abwicklung der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan 973 Personen nach Deutschland eingereist (Stand: 17. März 2026). Derzeit befinden sich noch ca. 140 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und zehn Personen aus dem Ortskräfteverfahren in der Prüfung im Ausreiseverfahren in Pakistan. Wie viele Personen davon noch einreisen werden, hängt davon ab, wie viele die Prüfungen im Ausreiseverfahren positiv durchlaufen und die Aufnahme- und Einreisevoraussetzungen erfüllen. 19. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung angesichts der am 11. März 2026 vom senegalesischen Parlament verabschiedeten massiven Strafverschärfungen bei homosexuellen Handlungen und einer Verhaftungswelle von LGBTQ* (https://taz.de/LGBTQ- Rechte-in-Senegal/!6162042) den Senegal unverzüglich per Rechtsverordnung von der Liste sicherer Herkunftsstaaten (Anlage II zu § 29 des Asylgesetzes) streichen, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. März 2026 Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach der Anlage II zu § 29a Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) gefragt wird. § 29 AsylG hat keine Anlagen und bezieht sich auf unzulässige Asylanträge. Eine Streichung eines als sicher bestimmten Herkunftsstaats von der Anlage II zu § 29a Absatz 2 AsylG ist nur durch den Gesetzgeber möglich. Gemäß § 29a Absatz 3 AsylG bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, dass ein in Anlage II bezeichneter Staat nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt, wenn Veränderungen in den rechtlichen oder politischen Verhältnissen dieses Staates die Annahme begründen, dass die in Artikel 16a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes bezeichneten Voraussetzungen entfallen sind. Die Verordnung tritt spätestens sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Das in der Fragestellung in Bezug genommene Gesetz zur Änderung des Strafrechts in Senegal ist bislang nicht in Kraft, sodass derzeit keine Veränderung der Rechtslage im Sinne des § 29a Absatz 3 AsylG vorliegt. Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung in Senegal fortlaufend. Im Übrigen bedeutet die Bestimmung eines Staates als sicher nicht, dass die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes sowie die Feststellung von Abschiebungsverboten ausgeschlossen ist. Dies zeigt sich auch in der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), nach der senegalesischen Staatsangehörigen im Einzelfall Asyl oder internationaler Schutz zuerkannt wird. 20. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Stand die Bundesregierung im Verlauf der letzten Monate und bzw. oder steht sie gegenwärtig, insbesondere vor dem Hintergrund zuletzt bundesweit auftretender ähnlicher Ereignisse (www.deut schlandfunkkultur.de/schule-mobbing-gewalt-ko mmentar-100.html), mit der Landesregierung von Sachsen-Anhalt zu den Gewaltvorfällen (www.bil d.de/regional/sachsen-anhalt/neunjaehriger-beko mmt-morddrohungen-von-mitschuelern-kripo-er mittelt-69523eb0f6fc544dba9b6327) und weiteren Unfrieden auslösenden Vorfällen (www.hettst edt-live.de/2026/systematische-gaengelung-und-si cherheitsvakuum-weitere-schwere-vorwuerfe-geg en-hettstedter-grundschule/) an der Hettstedter Novalis-Grundschule im Austausch, und wenn nein, weshalb nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. März 2026 Für Schulen sind nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Dies gilt auch beim Thema Gewalt an Schulen, deren Verhinderung sowie Interventionsmaßnahmen. Gleichwohl steht das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend regelmäßig im Austausch mit Vertretern aller Landesregierungen, auch zu den Themen Gewalt an Schulen und mentaler Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. 21. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Wer übernahm Aufgaben zur Entwicklung der „GES-App“ zur polizeilichen Gesichtserkennung für den mobilen Betrieb (diese Aufgaben bitte pro Akteur darstellen), und welche in- oder ausländische Behörde außer dem hessischen Landeskriminalamt interessiert sich für die Nutzung oder bereitet diese sogar vor („Frankfurts Polizei identifiziert Menschen per Foto-App“, netzpolitik.org vom 16. März 2026)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. März 2026 Das Gesichtserkennungssystem GES wird durch das Bundeskriminalamt als Verbundsystem den Polizeien von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Bei der Entwicklung der App zur mobilen Anwendung des GES handelt es sich um ein eigenes Projekt der hessischen Polizei. Das Bundeskriminalamt unterstützt das Vorhaben der hessischen Polizei ausschließlich im Rahmen der innerhalb seiner oben beschriebenen Zuständigkeit erforderlichen technischen Abstimmungen. Zur Übernahme von Aufgaben zur Entwicklung der App und zu eventuellen Anfragen anderer Behörden bezüglich der hessischen App kann daher seitens der Bundesregierung keine Auskunft gegeben werden. 22. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Setzt die Bundesregierung den von der Vorgängerregierung am 15. März 2022 veröffentlichten Aktionsplan gegen Rechtsextremismus weiterhin um, und stimmt sie der darin enthaltenen Aussage zu, dass der Rechtsextremismus „die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie“ darstellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. März 2026 Der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ vom März 2022 und die „13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“ vom März 2024 als dessen inhaltliche Fortschreibung bündeln repressive und präventive Maßnahmen im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Dieser bleibt für Staat und Gesellschaft dauerhafte Aufgabe und Verpflichtung. Die Bundesregierung hat bei der Umsetzung beider Strategiepläne wesentliche Wegmarken erreicht. Alle Extremismusformen erfordern die nötige Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, da jedwede Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eine nicht zu unterschätzende Bedrohung darstellt. Der Rechtsextremismus ist dabei insbesondere aufgrund seiner Verbreitung und vor dem Hintergrund der im Folgenden dargestellten Parameter aktuell weiter die größte extremistische Bedrohung für die Demokratie in Deutschland. Darauf weist u. a. der mit Abstand höchste Anteil der Straftaten im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- an der Gesamtzahl der im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfassten Delikte hin. Auch bei einer Betrachtung der im Verfassungsschutzbericht 2024 dargestellten jeweiligen Personenpotentiale in den extremistischen Phänomenbereichen wird dies deutlich. 23. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Wie viele geduldete Asylbewerber nach § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer medizinischen Versorgung nicht abgeschoben worden (bitte Personenanzahl tabellarisch nach den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 sowie die Anzahl der Fälle nach Art der Versorgung aufschlüsseln: medizinische Versorgung einer akut behandlungsbedürftigen Erkrankung, Tuberkulose-Erkrankung, zahnärztliche Behandlung, Schwangerschaft und Geburt)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. März 2026 Eine Duldung wird in Deutschland erteilt, wenn Gründe für eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen vorliegen. Deshalb dürfen Personen mit einer Duldung grundsätzlich im Zeitraum der Duldungsdauer nicht abgeschoben werden. Duldungen werden in Deutschland auf Grundlage von § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt, nicht auf Grundlage von § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes, welcher nur die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt von Leistungsberechtigten regelt. Auch sind Asylbewerber während eines laufenden Asylverfahrens nicht ausreisepflichtig, sondern besitzen in der Regel eine Aufenthaltsgestattung. Aus all diesen genannten Gründen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auch wenn angenommen wird, dass Sie möglicherweise nach der Anzahl von abgelehnten Asylbewerbern, die im Anschluss des Asylverfahrens eine Duldung erhalten haben, fragt, liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor, da die Länder für die Ausstellung von Duldungen zuständig sind. 24. Abgeordneter Bastian Treuheit (AfD) Wie wird nach den derzeit innerhalb der Bundesregierung zugrunde gelegten Berechnungen zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation der Beamten rechnerisch sichergestellt, dass sowohl der Mindestabstand der Beamtenalimentation zur sozialrechtlichen Grundsicherung als auch das vertikale Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen im Rahmen der geplanten Neuregelung eingehalten werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. März 2026 Das Bundesministerium des Innern wird zeitnah einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation in die Ressortabstimmung geben. In diesem werden sowohl Berechnungen zur Mindestbesoldung anhand von 80 Prozent des Median- Äquivalenzeinkommens (sog. Prekaritätsschwelle) als auch Berechnungen zu den anderen Parametern dargestellt sein wie etwa dem systeminternen Besoldungsvergleich (besoldungsinternes Abstandsgebot) entsprechend den modifizierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation mit Beschluss vom 17. September 2025. Mit dieser jüngsten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht seine bisher vorgenommene Prüfung der Mindestbesoldung am Maßstab des Grundsicherungsniveaus ebenso fortentwickelt wie die methodische Ermittlung des Besoldungsindex und der anderen Vergleichsindizes. 25. Abgeordneter Bastian Treuheit (AfD) In welchem Umfang sollen nach den derzeit innerhalb der Bundesregierung zugrunde gelegten Berechnungen die Besoldungstabellen des Bundes zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation der Bundesbeamten angehoben werden (bitte hierbei auch angeben, ab welchem Zeitpunkt diese Anpassungen gelten sollen), und werden hieraus resultierende Nachzahlungsansprüche verzinst? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. März 2026 Mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation, den das Bundesministerium des Innern zeitnah in die Ressortabstimmung geben will, wird die Besoldung auf Bundesebene zu den dort ausgewiesenen Zeitpunkten in dem Umfang angepasst, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 17. September 2025 – BvL 5/18 u. a.) eingehalten werden. Besoldungsgesetzliche Nachzahlungsansprüche werden nicht verzinst. 26. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Fällen von App-Zwang zum Besuch von Fußballstadien, bei denen zumindest in den Standard- Einstellungen ein Tracking des Standorts und zum Teil tiefgreifendes Auslesen persönlicher Informationen auf dem Smartphone möglich war (www.golem.de/news/ticket-app-uefa-teilt-stando rtdaten-von-em-besuchern-mit-der-polizei-2407-1 86767.html), woran zumindest im Lagezentrum Berlin zur Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 mutmaßlich auch Bundesbehörden wie die Bundespolizei und die Bundeswehr beteiligt waren (www.bz-berlin.de/berlin/situation-room-i m-em-lagezentrum), und plant die Bundesregierung Vorkehrungen hinsichtlich künftiger sportlicher Großereignisse in Deutschland, um die Besuchenden einerseits besser vor Tracking zu schützen und andererseits eine große Barrierefreiheit durch Unabhängigkeit von der Nutzung einer bestimmten App zu gewährleisten, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. März 2026 Die Konzeption und Durchführung von Einlass- und Zugangskontrollen zu Sportveranstaltungen, einschließlich der Entscheidung über den Einsatz technischer Systeme wie App-basierter Ticketlösungen, obliegt dem jeweiligen Veranstalter im Rahmen der Ausübung seines Hausrechts und der Wahrnehmung seiner Veranstalterverantwortung. Die Ausgestaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an solche Systeme richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sowie des nationalen Datenschutzrechts; die Aufsicht hierüber obliegt den zuständigen Datenschutzbehörden. Die Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und örtlichen Sicherheitsbehörden bei Großveranstaltungen liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Länder. Eine Bewertung des konkreten Einsatzes von App-Systemen im Rahmen der UEFA EURO 2024 durch den Veranstalter oder Dritte ist daher nicht Gegenstand der Positionierung der Bundesregierung. Soweit Bundesbehörden an Stabsorganisationen der Länder im Rahmen der UEFA EURO 2024 beteiligt waren, erfolgte dies ausschließlich im Rahmen ihrer originären gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung. Eine eigenständige Beteiligung an oder Zugriff auf App-basierte Trackingsysteme des Veranstalters erfolgte dabei nicht. Hinsichtlich künftiger sportlicher Großereignisse in Deutschland plant die Bundesregierung derzeit keine eigenen gesetzgeberischen oder administrativen Maßnahmen zur Regulierung veranstalterseitig eingesetzter Ticketing-Applikationen. Anforderungen an Barrierefreiheit sowie Datenschutz sind im geltenden Rechtsrahmen bereits verankert und von den zuständigen Behörden sowie den Veranstaltern in eigener Verantwortung umzusetzen. 27. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe der Einbürgerung eines belarusischen Staatsbürgers über das „Spätaussiedler- Verfahren“, der laut Zeugenaussagen als Vize-Direktor in der für Menschenrechtsverletzungen bekannten Strafkolonie Nummer 2 in der belarusischen Stadt Bobruisk tätig war, und erwägt die Bundesregierung die Einbürgerung rückgängig zu machen, falls nach eingehenderer Überprüfung des Falls ein – gemäß Bundesvertriebenengesetz – Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit festgestellt wird (Quelle: WELT, Artikel vom 15. März 2026, „Er verhöhnte Europa als „Drecksloch“ – heute lebt er hier“, www.welt.de/politik/deutschland/plus69b3f03b17 184da7cffd86d8/geht-doch-zu-euren-schwuchtel n-schwulen-und-lesben-nach-europa-ex-waerter-a us-belarus-lebt-nun-selbst-hier.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. März 2026 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zur Auffassung gelangt, dass diese erbetenen Angaben nicht in offener Form erfolgen können.1 Eine offene Beauskunftung würde das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt die Befugnisse des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Es gewährt seinen Trägern u. a. Schutz gegen die Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten. Diese Verbürgung darf nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, wobei die Einschränkung nicht weiter gehen darf als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfGE 103, 21, 33). 1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 28. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Erachtet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte über eine Ausweitung der EU-Mission EUNAVFOR ASPIDES auf die Straße von Hormus einen wirksamen Schutz der Schifffahrt in diesem Gebiet auf Grundlage des aktuellen Mandats (Bundestagsdrucksache 21/1372) überhaupt für rechtlich möglich, da die Straße von Hormus zwar geografisch zum Einsatzgebiet zählt, die exekutive Aufgabe des Schutzes von Schiffen dort jedoch gleichzeitig ausdrücklich ausgeschlossen ist, und welche spezifischen völkerrechtlichen oder mandatsrechtlichen Änderungen wären für eine solche operative Erweiterung zwingend erforderlich? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 26. März 2026 Gemäß dem geltenden Beschluss (GASP) 2024/583 des Rates umfasst das Einsatzgebiet der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES die Meerenge von Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die exekutive Aufgabe des Schutzes von Schiffen gegen bereichsübergreifende Angriffe auf See nur in einem Untergebiet des Operationsgebiets auszuüben. Darüber hinaus wird auf Bundestagsdrucksache 21/1372 verwiesen. Eine Anpassung des EU-Ratsbeschlusses zeichnet sich derzeit nicht ab. 29. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Welche völkerrechtliche Bewertung legt die Bundesregierung der Straße von Hormus zugrunde – insbesondere hinsichtlich der Einordnung als Transitpassage gemäß UNCLOS vs. reiner Durchfahrt durch Hoheitsgewässer von Anrainerstaaten –, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Wirksamkeit internationaler Rechtsnormen in diesem Seegebiet, wenn ein Anrainerstaat wie der Iran das Seerechtsübereinkommen nicht ratifiziert hat und die Bundesregierung nach ihr gegenüber erhobenen Vorwürfen gleichzeitig die universelle Geltung dieser Normen gegenüber Akteuren infrage stellt, die sich selbst nicht an völkerrechtliche Standards halten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 26. März 2026 Mit Ausnahme der Islamischen Republik Iran und der Vereinigten Arabischen Emirate haben alle Anrainer des Persischen Golfes das VN- Seerechtsübereinkommen von 1982 (SRÜ) als Vertragsstaaten ratifiziert. Iran hat das SRÜ jedoch unterzeichnet und ist nach Artikel 18 der Wiener Vertragsrechtskonvention als Ausdruck von Völkergewohnheitsrecht daher verpflichtet, sich aller Handlungen zu enthalten, die Ziel und Zweck der Konvention vereiteln würden. Bei Unterzeichnung des SRÜ erklärte Iran, dass es das Recht auf Transitpassage durch internationale Meerengen gegenüber SRÜ-Vertragsstaaten anerkenne. Iran erkennt zudem in seinem nationalen Gesetz über die Proklamation der Seegebiete das Recht auf friedliche Durchfahrt ziviler Schiffe ausdrücklich an. Völkergewohnheitsrechtlich war bereits vor Inkrafttreten des SRÜ das uneingeschränkte Recht auf friedliche Durchfahrt fremder Schiffe durch Meerengen, die der internationalen Schifffahrt zwischen einem Teil der Hohen See und einem anderen Teil derselben dienen, anerkannt. Die Wirksamkeit der seevölkergewohnheitsrechtlichen und - vertragsrechtlichen Rechtsnormen steht außer Frage. Gemeinsam mit ihren Partnern verurteilt die Bundesregierung die iranischen Angriffe auf Handelsschiffe im Persischen Golf aufs Schärfste und fordert Iran auf, Einschränkungen für die Durchfahrt durch die Straße von Hormus zu unterlassen. 30. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Bestehen und den Umfang einer im Zuge des militärischen Konfliktes zwischen Iran/Hisbollah und Israel/USA, der bereits zu einer erheblichen Zahl an Binnenvertriebenen (aktuell 800.000 im Libanon sowie über drei Millionen im Iran, www.zdfheute.de/politik/ausland/i srael-armee-bodeneinsaetze-libanon-100.html und www.tagesschau.de/ausland/asien/vertriebene-ira n-100.html) geführt hat, einsetzenden Fluchtbewegung in die EU, und ergreift die Bundesregierung Vorkehrungen dagegen, dass Deutschland erneut primäres Zielland einer massiven Fluchtbewegung aus dem Nahen und Mittleren Osten wird (www.focus.de/politik/deutschland/kommt-es-zu r-grossen-iran-flucht-wird-deutschland-hauptziel_ ee896942-3aa6-40bc-91ad-ee720e464232.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 26. März 2026 Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung von Migrationsbewegungen im Nahen und Mittleren Osten sehr genau und arbeitet dabei mit Internationalen Organisationen (UNHCR, IOM) und den Partnern in der Europäischen Union eng zusammen. Derzeit werden keine verstärkten Fluchtbewegungen aus der Region in Richtung Europa beobachtet. 31. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Fortschritte konnten seit der Reise von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier im März 2025 nach Chile bei der Gedenkstätte für die Opfer der Colonia Dignidad und bei der Errichtung des anvisierten Denkmals erzielt werden, und führt die Bundesregierung Gespräche mit der neuen chilenischen Regierung zur Weiterführung des Vorhabens, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (Quelle: www.spiegel.de/politik/deutschland/c olonia-dignidad-die-muehsame-aufarbeitung- derverbrechen-a-27e6060e-9b44-4da2-b55d-7e924b4 51f43)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. März 2026 Die Errichtung einer Gedenkstätte und eines Dokumentationszentrums im Rahmen der Aufarbeitung der Verbrechen der ehemaligen „Colonia Dignidad“ in Chile ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, das gemeinsam mit der chilenischen Seite umgesetzt wird. Hierzu wurde die chilenisch-deutsche gemischte Kommission (COMIXTA) eingerichtet, die zweimal jährlich tagt. Seit dem Besuch von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier in Chile fanden zwei Sitzungen der COMIXTA statt, die letzte am 9. Dezember 2025. Hierbei wurde unter anderem über Themen wie den Stand der Arbeiten am Dokumentenarchiv der Colonia Dignidad im chilenischen Nationalarchiv und die mögliche Unterstützung durch das Auswärtige Amt, Fortschritte beim Projekt „Interaktive Erinnerungen an die Colonia Dignidad“ in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin und dem Museo de la Memoria y los Derechos Humanos in Santiago de Chile sowie die Fortschritte im Verfahren der Enteignung eines Teils des Geländes der Villa Baviera (vormals Colonia Dignidad) gesprochen. Die Gedenkstätte soll möglichst auf dem Gelände der ehemaligen „Colonia Dignidad“ errichtet werden. Die chilenische Regierung hat daher im Juni 2024 ein Verfahren zur Enteignung eines Teils des Geländes der ehemaligen „Colonia Dignidad“ eingeleitet und informiert regelmäßig über den Fortgang. Am 7. Juli 2025 wurde von der Regierung Chiles ein förmliches Dekret zur Enteignung unterzeichnet. Die Protokolle der Sitzungen der COMIXTA sind abrufbar unter: www. auswaertiges-amt.de/de/service/laender/chile-node/2738684-2738684. Die Einzelheiten zur Errichtung der Gedenkstätte werden Bestandteil der künftigen Sitzungen der COMIXTA sein. Die nächste Sitzung soll noch in der ersten Jahreshälfte mit Vertretern der neuen chilenischen Regierung stattfinden. 32. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bereitet sich die Bundesregierung auf unterschiedliche Szenarien bezüglich des Ausgangs der Parlamentswahl in Ungarn am 12. April 2026 vor, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 23. März 2026 Die Bundesregierung wird durch den Auswärtigen Dienst fortlaufend über die innenpolitische Lage, Entwicklungen und Perspektiven in den jeweiligen Ländern unterrichtet. Dies gilt im Sinne der Fragestellung auch für die Parlamentswahl in Ungarn. 33. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele deutsche Staatsangehörige in der Generaldirektion Verteidigungsindustrie und Weltraum (DG DEFIS) der EU-Kommission auf Leitungsebene sowie in der gesamten Generaldirektion beschäftigt sind (bitte nach Besoldungsstufen, Organisationseinheiten und Prozent der Beschäftigten aufschlüsseln), und falls nein, warum nicht, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Platzierung deutschen Personals im Sinne einer strategischen Personalpolitik bezogen auf die DG DEFIS bei? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 24. März 2026 Die Generaldirektion Verteidigungsindustrie und Weltraum (DG DEFIS) der Europäischen Kommission hatte zum 1. September 2025 313 Beschäftigte. Darunter waren 21 deutsche Staatsangehörige (6,7 Prozent). In der Leitungsebene ist derzeit ein deutscher Staatsangehöriger beschäftigt. Weiter aufgeschlüsselte Informationen zu einzelnen Personalkategorien können auf der Internetseite der Europäischen Kommission abgerufen werden (abrufbar unter: https://dashboard.tech.ec.europa.eu/qs_digit_das hboard_mt/public/sense/app/87fb97de-d12e-444a-a828-73a2e35242e4/s heet/b87ca14d-15a6-45dd-be10-b521cb0a0d82/state/analysis). Zu den Zahlen der Kommission ist noch die Kategorie der Abgeordneten Nationalen Sachverständigen (ANS) hinzuzurechnen, welche von den Mitgliedstaaten entsandt und bezahlt werden. In der DG DEFIS waren zum Stichtag 1. September 2025 50 ANS beschäftigt, davon acht Deutsche (16 Prozent). Die Bundesregierung misst der strategischen Förderung von deutschem Personal in den EU-Institutionen und insbesondere der Europäischen Kommission, inklusive DG DEFIS, große Bedeutung bei und ist aktiv darum bemüht, dessen Anzahl weiterhin zu steigern. 34. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat, vor dem Hintergrund von Medienberichten über erfolglose Kontaktversuche des Bundeskanzlers Friedrich Merz mit dem spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez (www.spiegel.de/polit ik/deutschland/wie-kanzler-friedrich-merz-vergeb lich-versuchte-mit-spaniens-premier-pedro-sanch ez-zu-telefonieren-a-9858ec52-e45b-4521-9bac-8 d8bfbd53945), inzwischen ein Telefonat zwischen dem Bundeskanzler Friedrich Merz und Pedro Sánchez stattgefunden oder ist ein solches geplant, und wie ist der derzeitige Stand der deutsch-spanischen Beziehungen mit dem Appell des Bundeskanzlers nach europäischer Einheit für mehr europäische Souveränität (www.tagesscha u.de/inland/innenpolitik/merz-regierungserklaeru ng-108.html) in Einklang zu bringen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 24. März 2026 Als einer der fünf größten EU-Mitgliedstaaten und NATO-Alliierter ist Spanien ein enger Partner Deutschlands. Beide Länder verfolgen das gemeinsame Ziel eines starken, sicheren und handlungsfähigen Europas. Der deutsch-spanische Aktionsplan von 2022 bildet in diesem Sinne die Grundlage für die sehr enge und intensive bilaterale Zusammenarbeit. Unter anderem enthält der Aktionsplan regelmäßig tagende Konsultations- und Dialogformate, dazu zählen auch bilaterale Staatssekretärskonsultationen, die zuletzt am 16. März 2026 in Madrid stattfanden. Der Bundeskanzler befindet sich kontinuierlich in engem Austausch mit den Teilnehmern des Europäischen Rates, inklusive des spanischen Regierungschefs. Der Europäische Rat hat zuletzt am 19. März 2026 getagt. 35. Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu den Vorwürfen von körperlicher Misshandlung, psychischer und sexualisierter Gewalt während der Inhaftierung und Abschiebung der 16 Personen, und wenn ja, welche, und welche konkrete konsularische Unterstützung hat das Auswärtige Amt den Betroffenen nach Eingang von Unterstützungsbitten der Angehörigen gewährt (bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 21/4657)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. März 2026 Die betroffenen Personen selbst haben zu keinem Zeitpunkt direkten Kontakt zum Auswärtigen Amt bzw. seinen mit der Angelegenheit befassten Auslandsvertretungen (Botschaft Ankara und Generalkonsulat Istanbul) aufgenommen. Anfragen aus dem Kreis der Angehörigen der Mitglieder der Gruppe gingen im Auswärtigen Amt erst dann ein, als die Ausreise bereits unmittelbar bevorstand bzw. die Rückflüge nach dem Kenntnisstand des Auswärtigen Amts bereits begonnen hatten. Das Auswärtige Amt hat die Angehörigen darüber entsprechend informiert. Eine darüberhinausgehende Beantwortung kann mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht erfolgen. 36. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur mutmaßlichen Beteiligung deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der Menschenjagd während der Belagerung Sarajevos Anfang bis Mitte der 1990er-Jahre, und wie gedenkt sie, die weitere Aufklärung dieser Verbrechen zu unterstützen (Quelle: www.spiegel.de/ausland/ bosnienstaatsanwaltschaft-untersucht-menschenjagd-vor wuerfe-gegen-hobbyjaeger-a-42420dba-a8c6-4ac a-80e8-73497fecbce5)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 26. März 2026 Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47 der Abgeordneten Maren Kaminski auf Bundestagsdrucksache 21/3136 und auf die Schriftliche Frage 52 der Abgeordneten Zada Salihović auf Bundestagsdrucksache 21/3136 verwiesen. 37. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Für welchen Zeitraum ist ein Staatsbesuch des syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Shaara in Deutschland geplant, obwohl einerseits Berichte über die Verfolgung von Minderheiten in Syrien vorliegen (www.tagesschau.de/ausland/asi en/syrien-un-al-sharaa-rede-hts-miliz-100.html), andererseits betroffene ethnische und religiöse Gruppen ihre Kritik bereits bei dem zuvor für Januar 2026 geplanten Treffen zum Ausdruck brachten (www.tagesspiegel.de/berlin/syriens-isla mistischer-staatschef-proteste-gegen-al-scharaa-b esuch-in-berlin-15139512.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 26. März 2026 Eingehende Besuche ausländischer Staats- und Regierungschefs werden in der Vorwoche in der Regierungspressekonferenz angekündigt. Darüber hinaus verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 der Abgeordneten Cansu Özdemir auf Bundestagsdrucksache 21/2979. 38. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der völkerrechtlichen Grundlage der seit dem 2. März 2026 erfolgenden militärischen Einsätze durch Israel auf das Gebiet des Libanon vor (www.acaps.org/fileadmin/Data_Product/Mai n_media/20260305_ACAPS_LEBANON_-_Hum anitarian_consequences_of_the_Israeli_military_ offensive_.pdf), und in welchem Umfang handelt es sich bei den von der Bundesregierung bereitgestellten Mitteln für humanitäre Hilfe in Höhe von insgesamt 188 Mio. Euro für den Nahen Osten (www.deutschlandfunk.de/wadephul-kuendigt-de utliche-aufstockung-der-deutschen-hilfen-fuer-na host-und-golfregion-an-100.html), die auch den Libanon betreffen, um außerplanmäßige Ausgaben? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 27. März 2026 Die völkerrechtliche Bewertung militärischer Maßnahmen richtet sich nach der Charta der Vereinten Nationen und den einschlägigen Regeln des Völkerrechts. Israel macht geltend, sich mit dem militärischen Vorgehen gegen andauernde Angriffe der Hisbollah zu verteidigen. Zur Position der Bundesregierung wird auf die zahlreichen öffentlichen Äußerungen und Stellungnahmen zur Lage im Libanon verwiesen. Infolge der Kürzungen der Titelansätze der humanitären Hilfe im Einzelplan 05 in Höhe von insgesamt 1,18 Mrd. Euro (53 Prozent) gegenüber 2024 muss das Auswärtige Amt seine Projektarbeit noch stärker auf Maßnahmen in priorisierten Kontexten ausrichten. Dabei orientiert sich das Auswärtige Amt an den Bedarfserhebungen der Vereinten Nationen und steht in engem Dialog mit seinen Umsetzungspartnern. Bei laufender Bewertung dieser Parameter und aufgrund der Entwicklungen vor Ort wurde die Entscheidung getroffen, Mittel aus bestehenden Ansätzen gezielt in die Region und den Libanon umzusteuern. Insofern handelt es sich nicht um außerplanmäßige Ausgaben. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 39. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie bzw. wo wird die Bereitschaftserklärung für die Wahrnehmung der Möglichkeit einer schriftlichen Abgabe gemäß § 15a Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes bereitgestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 26. März 2026 Die Abgabe der Bereitschaftserklärung hat grundsätzlich mittels des zur Verfügung gestellten Online-Fragebogens in elektronischer Form zu erfolgen. Im Einzelfall kann die Bereitschaftserklärung auch schriftlich oder zur Niederschrift bei den Wehrersatzbehörden abgegeben werden. 40. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch das Wehrpflichtgesetz hinreichend sichergestellt, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht zum Wehrdienst einberufen werden, sondern sich freistellen lassen können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 25. März 2026 Ja. Es wird auf die §§ 13, 13a des Wehrpflichtgesetzes hingewiesen. 41. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und der Behörden in seinem Geschäftsbereich, der Einrichtungen der Länder, denen nach § 5b des Finanzverwaltungsgesetzes die Erledigung von Bauaufgaben im Geschäftsbereich des BMVg übertragen wurde, des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, sofern diese jeweils der Deckung der Bedarfe der Bundeswehr dienen, die ohne Umsatzsteuer die in § 106 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Schwellenwerte nicht erreichen (vgl. Abweichende Verwaltungsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr, abrufbar unter: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktio n/DE/Downloads/A/abweichende-verwaltungsvor schriften-fuer-die-vergabe-oeffentlicher-auftraeg e-zur-deckung-der-bedarfe-der-bundeswehr.pdf), an den gesamten Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der genannten Stellen in den genannten Fällen, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bauaufträge der vorgenannten Stellen, sofern diese jeweils der Deckung der Bedarfe der Bundeswehr dienen, die ohne Umsatzsteuer unter einem Schwellenwert von 1 Mio. Euro liegen, an den gesamten Bauaufträgen der genannten Stellen in den genannten Fällen (bitte für das letzte verfügbare Jahr ausweisen; bitte den Anteil der Auftragsvergaben jeweils sowohl prozentual als auch in absoluten Zahlen ausweisen; bitte auch jeweils das Auftragsvolumen ausweisen und den Anteil der Aufträge unterhalb der genannten Schwellenwerte ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 27. März 2026 Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung wurden im Jahr 2025 insgesamt 548.077 Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit einem Gesamtvolumen von 47.971.410.408 Euro geschlossen. Davon entfielen nach der Auftragsstatistik der Bundeswehr 417.031 Aufträge (76 Prozent) mit einem Volumen von 2.055.280.388 Euro (4 Prozent) auf Aufträge unterhalb des EU-Schwellenwertes. Aufträge im Sinne der Auftragsstatistik sind im Betrachtungszeitraum neu geschlossene Aufträge, d. h. Einzelaufträge und Abrufe aus Rahmenvereinbarungen. Der Abschluss von Rahmenvereinbarungen selbst ist nicht erfasst. Im Jahr 2024 lagen 18.600 Bauaufträge unterhalb von 1.000.000 Euro. Das entspricht rund 99 Prozent aller Bauaufträge, die nach Abschnitt 1 der VOB/A für die Bundeswehr vergeben wurden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 21/918 verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die vorliegende Antwort die neu geschlossenen Aufträge, d. h. Einzelaufträge und Abrufe aus Rahmenvereinbarung, jedoch keine Rahmenvereinbarungen selbst, betrachtet wurden. Daraus ergab sich eine erhöhte Gesamtzahl im Vergleich zum Jahr 2024 (Betrachtung reiner Vergabeverfahren). 42. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Russische Föderation Mittelstreckenraketen des Typs 9M720 Iskander (NATO-Bezeichnung SS-C-8) in der Oblast Kaliningrad stationiert hat, und wenn ja welche (https://news.err.ee/120688/e xpert-new-russian-missiles-unlikely-to-be-in-kali ningrad)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 24. März 2026 Es wird auf die folgende Veröffentlichung des Bundesministeriums der Verteidigung verwiesen: www.bundeswehr.de/de/meldungen/stationieru ng-us-marschflugkoerpern-deutschland. 43. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Sind mir vorliegende Informationen, nach denen Wehrdienstbewerber bzw. Personen, die sich für die soldatische Laufbahn in der Bundeswehr bewerben, in Bewerbungsgesprächen gefragt werden, welche politischen Parteien sie wählen und bzw. oder ob sie Mitglied einer politischen Partei sind, nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, und wenn ja, weshalb werden diese Fragen an die entsprechenden Bewerber gestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 25. März 2026 Die Auswahlverfahren der Bundeswehr sehen keine Abfrage einer Parteizugehörigkeit oder des individuellen Wahlverhaltens vor. In Fällen, in denen Bewerbende von sich aus Angaben im Sinne der Fragestellung machen, kann dies im persönlichen Interview aufgegriffen werden. 44. Abgeordneter Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Unternehmen beziehungsweise Konsortien haben den Zuschlag für die sieben Lose im Rahmen der Bekanntmachung zum Infrastrukturprogramm G-CAP Inland (German Armed Forces – Contractor Augmentation Program) zur Unterstützung der Bundeswehr durch zivile Auftragnehmer erhalten, die am 26. Januar 2026 im TED (europäische Datenbank für öffentliche Ausschreibungen) unter der Bekanntmachungsnummer 824801-2025 veröffentlicht wurden, und wie hoch ist das jeweilige Auftragsvolumen pro Los (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/824801- 2025, www.bundeswehr.de/de/organisation/infras truktur-umweltschutz-und-dienstleistungen/aktuel les/erfolgsmodell-g-cap-inland-5985438)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 27. März 2026 In dem Vergabeverfahren im Sinne der Fragestellung wurden noch keine Zuschläge erteilt. Derzeit werden die Teilnahmeanträge ausgewertet. 45. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die als Ersatz für die im Sommer 2025 an die Ukraine abgegebenen Patriot-Flugabwehrsysteme vorgesehenen Systeme in ihrer Konfiguration der bisherigen deutschen Patriot-Struktur entsprechen und vollständig interoperabel mit der integrierten Luft- und Raketenabwehr der NATO sind, und welche Erkenntnisse liegen ihr zu möglichen Einschränkungen bei Verfügbarkeit oder Einsatzfähigkeit infolge von Abhängigkeiten von US- Rüstungslieferungen vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 26. März 2026 Die nachbeschafften Systeme entsprechen dem modernsten Stand der Technik. Die Interoperabilität im Sinne der Fragestellung wird sichergestellt. Einschränkungen im Sinne der Fragestellung liegen aktuell nicht vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 46. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) Wie viele Sperrungen der Gasversorgung von Haushaltskunden aufgrund von Zahlungsverzug nach § 19 der Gasgrundversorgungsverordnung in der bis zum 22. Dezember 2025 geltenden Fassung sowie nach § 41f des Energiewirtschaftsgesetzes ab dem 23. Dezember 2025 wurden im Jahr 2025 in Deutschland vorgenommen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. März 2026 Die Regelungen der §§ 41f und 41g des Energiewirtschaftsgesetzes traten mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2025 erst Ende Dezember 2025 in Kraft. Versorgungsunterbrechungen im Laufe des Jahres 2025 erfolgten daher auf der Grundlage der alten Rechtslage, unter anderem nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz. Zahlen zu Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung der Strom- und Gasrechnung werden in dem jährlichen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt veröffentlicht. Eine Unterteilung der Versorgungsunterbrechungen nach der jeweiligen Vertragsart findet dabei nicht statt. Die Bundesregierung verfügt derzeit über keine entsprechenden Zahlen für das Berichtsjahr 2025, da die Datenerhebung für das Monitoring der Bundesnetzagentur noch nicht abgeschlossen ist. 47. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) Wie viele Sperrungen der Stromversorgung von Haushaltskunden aufgrund von Zahlungsverzug nach § 19 der Stromgrundversorgungsverordnung in der bis zum 22. Dezember 2025 geltenden Fassung sowie nach § 41f des Energiewirtschaftsgesetzes ab dem 23. Dezember 2025 wurden im Jahr 2025 in Deutschland vorgenommen (wenn möglich, bitte nach Grundversorgung und Sonderverträgen aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. März 2026 Die Regelungen des §§ 41f und 41g des Energiewirtschaftsgesetzes traten mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2025 erst Ende Dezember 2025 in Kraft. Versorgungsunterbrechungen im Laufe des Jahres 2025 erfolgten daher auf der Grundlage der alten Rechtslage, unter anderem nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz. Zahlen zu Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung der Strom- und Gasrechnung werden in dem jährlichen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt veröffentlicht. Eine Unterteilung der Versorgungsunterbrechungen nach der jeweiligen Vertragsart findet dabei nicht statt. Die Bundesregierung verfügt derzeit über keine entsprechenden Zahlen für das Berichtsjahr 2025, da die Datenerhebung für das Monitoring der Bundesnetzagentur noch nicht abgeschlossen ist. 48. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Welchen Ausbaupfad verfolgt die Bundesregierung für Batteriespeicher (unterteilt nach Groß- und Kleinbatteriespeichern) im Zeitraum der Jahre 2025 bis 2033, und welchen Anteil am Gesamtbedarf an Speicherkapazitäten plant die Bundesregierung in den jeweiligen Jahren durch Batteriespeicher zu decken? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. März 2026 Es wird davon ausgegangen, dass sich Ihre Frage auf direkt an das Stromnetz angeschlossene Batteriespeicher bezieht. Der von der Bundesnetzagentur genehmigte Szenariorahmen des Netzentwicklungsplans Strom 2025 bis 2037/2045 gibt für Kleinbatteriespeicher als Referenz für das Jahr 2024 eine installierte Leistung von 9,9 Gigawatt an. Für 2037 werden in Szenario A 46,7 Gigawatt, in Szenario B 59,5 Gigawatt und in Szenario C 65,3 Gigawatt angenommen. Für Großbatteriespeicher gibt er als Referenz 2024 1,7 Gigawatt installierte Leistung an. Für 2037 werden in Szenario A 41,1 Gigawatt, in Szenario B 67,6 Gigawatt und in Szenario C 94,1 Gigawatt angenommen. Batteriespeicher sind Kurzzeitspeicher für wenige Stunden. Für längere Zeiträume werden andere Formen der Energiespeicherung benötigt. Die Bundesregierung gibt keine Planwerte für die Relation von Kurz- zu Langzeitspeichern vor. 49. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Welche Ausbauziele (in MWh oder GW Speicherleistung) verfolgt die Bundesregierung für Batteriespeicher (für die Jahre 2030, 2040 und 2050 mit welchen Aufbau- und Betriebskosten pro MWh), und welche Höhe von staatlichen Subventionen sind in den jeweiligen Zeiträumen (für jeweils den Aufbau und Betrieb) vorgesehen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. März 2026 Es wird davon ausgegangen, dass sich Ihre Frage auf direkt an das Stromnetz angeschlossene Batteriespeicher bezieht. Der von der Bundesnetzagentur bestätigte Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Strom 2025 bis 2037/2045 gibt für Klein- und Großbatteriespeicher in Summe als Referenz im Jahr 2024 eine installierte Leistung von 11,6 Gigawatt an. Für 2037 werden in Szenario A 87,8 Gigawatt, in Szenario B 127,1 Gigawatt und in Szenario C 159,4 Gigawatt angenommen. Für 2045 werden in Szenario A 100,8 GW, in Szenario B 141,3 GW und in Szenario C 175,0 Gigawatt angenommen. Batteriespeicher treffen derzeit auf ein äußerst günstiges Marktumfeld. Weder für den Aufbau noch den Betrieb sind staatliche Subventionen vorgesehen. Die Bundesregierung erfasst oder prognostiziert keine Installations- und Betriebskosten pro Megawattstunde. 50. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wird der Kabinettsbeschluss für die zuletzt für das erste Quartal 2026 angekündigte Start- upund-Scaleup-Strategie der Bundesregierung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 21/3520) angestrebt, und was sind die Gründe für die Verzögerungen in der Ressortabstimmung, falls der Abschluss Ende März 2026 nicht eingehalten wird? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 24. März 2026 Zur Erarbeitung der Startup- und Scaleup-Strategie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen umfassenden Stakeholderprozess durchgeführt. Neben einer breit angelegten Onlinekonsultation mit rund 300 Stellungnahmen fanden zehn Stakeholder-Workshops mit insgesamt 200 Teilnehmenden statt. Unser Ziel ist es, eine zukunftsorientierte und wirkungsvolle Strategie zu entwickeln, die die Ideen und Vorschläge aus der Community aufgreift und die Rahmenbedingungen für Start-ups und Scale-ups nachhaltig verbessert. In einer detaillierten Auswertung wurden daher die Beiträge gründlich analysiert, um die relevanten Aspekte und Handlungsempfehlungen präzise zu erfassen. Die Ressortabstimmung, die auf dieser Grundlage erfolgt, wird zeitnah beginnen. Nach Abschluss erfolgt der Kabinettsbeschluss. 51. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Teilt die Bundesregierung meine Besorgnis, dass infolge der jüngsten Kriegshandlungen der USA und Israels gegen den Iran bzw. der Gegenangriffe durch den Iran eine weltweite Versorgungskrise mit Öl und Gas zumindest möglich – vermutlich sogar wahrscheinlich – ist, nachdem mittlerweile zahlreiche Anlagen der Öl- und Gasinfrastruktur im Iran, Oman, Katar, Bahrain, den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie Saudi-Arabien Ziel von Angriffen waren, darunter mit Ras Laffan im Norden Katars die weltweit größte Produktionsstätte für Flüssigerdgas/LNG (www.stuttgarter-na chrichten.de/inhalt.south-pars-co-karte-zeigt-besc haedigte-oel-und-gasanlagen.d146d00d-1b51-437 5-ab1b-1db52c5874f9.html), infolge derer beispielsweise LNG-Lieferungen aus Katar für Jahre ausfallen könnten (www.handelsblatt.com/finanze n/maerkte/devisen-rohstoffe/iran-krieg- reparaturder-lng-anlagen-koennte-bis-zu-fuenf-jahre-dauer n/100209824.html), und beabsichtigt der Bundeskanzler Friedrich Merz – ggf. unter Inanspruchnahme seiner Richtlinienkompetenz – Verhandlungen mit der Russischen Föderation und deren Präsidenten Wladimir Putin über die Inbetriebnahme von Strang B der Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 sowie über die Reparatur von Nord Stream 1 und Strang A von Nord Stream 2 alsbald aufzunehmen oder die Aufnahme zu veranlassen, um die Energieversorgung Deutschlands zumindest teilweise zu sicherzustellen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 27. März 2026 Die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa ist im Öl- und Gasbereich aktuell gewährleistet. Gas ist derzeit ausreichend in Europa verfügbar, auch wenn das Angebot aufgrund der geopolitischen Lage im Nahen Osten weltweit verknappt ist. Es erreichen ausreichende LNG- Importe die deutschen und europäischen Terminals. Die Bundesregierung schließt eine (Wieder-)Inbetriebnahme von Nord Stream und Nord Stream 2 aus. Russland hatte bereits vor der Zerstörung der Nord Stream-Pipeline die Belieferung mit Erdgas über die Nord-Stream-Pipeline eingestellt und bestehende Alternativen wie das ukrainischen Gastransitsystem und die Jamal-Pipeline über Polen nicht für den Gastransport nach Deutschland bzw. Europa genutzt. Seit Mitte 2025 bestehen zudem Transaktionsverbote für Nord Stream und Nord Stream 2 aufgrund des 18. Europäischen Sanktionspakets. Die bestehenden Transaktionsverbote werden von der Bundesregierung ausdrücklich unterstützt. Zudem besitzt die Nord-Stream-2-Pipeline weiterhin nicht die notwendige Zertifizierung, die für eine Inbetriebnahme notwendig wäre. Für die Ölversorgung sind derzeit keine Versorgungsengpässe in der Europäischen Union festzustellen. Wichtigstes Ziel muss es sein, die Passierbarkeit der Handelsstraße wieder herzustellen. Um einem Versorgungsmangel vorzubeugen hat Deutschland sich an der am 11. März 2026 von der IEA ausgerufenen „collective action“ für 90 Tage (bis 9. Juni 2026) zur Freigabe von Ölreserven angeschlossen. Mit der am 19. März 2026 in Kraft getretenen Verordnung zur Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes (EBV) hat Deutschland 400.000 Tonnen Rohöl, 150.000 Tonnen Diesel und 50.000 Tonnen Flugturbinenkraftstoff freigegeben. 52. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Vertreterinnen und Vertretern von Microsoft, Google und Amazon getroffen, um über die Novelle des Energieeffizienzgesetzes zu sprechen, und wenn ja, mit welchen, und wann? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. März 2026 Eine Aufstellung von Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Konzerne Alphabet Inc. Amazon.com Inc. sowie der Microsoft Corporation, im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 16. März 2026, mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Datum Treffen mit: Alphabet/Amazon/Microsoft 25. September 2025 Gespräch von Vertretern von Microsoft mit Staatssekretär Frank Wetzel 21. November 2025 Fachtagung Energiewirtschaftliche Herausforderungen im Bereich Rechenzentren, unter Leitung der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche, mit u. a. Vertretern von: • AWS European Sovereign Cloud GmbH • Google Germany GmbH • Microsoft Deutschland GmbH Eine lückenlose Aufstellung der in diesem Zeitraum stattgefundenen Veranstaltungen, Sitzungen etc. nebst allen jeweiligen Teilnehmern kann allerdings nicht gewährleistet werden. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Staatsministerinnen und Staatsminister, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien in jeder Wahlperiode auch Kontakte zu einer Vielzahl von Unternehmen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen geführt worden sind. Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt über die bisherige Dauer der bisherigen Wahlperiode vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu Unternehmen. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit z. B. wegen Personalwechsel auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht (siehe dazu auch die Vorbemerkungen der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174 sowie zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12332). 53. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Welche Ziele im Blick auf konkrete Füllstände zum Beginn des Winters 2026/2027 verfolgt die Bundesregierung im Blick auf die Gasspeicher in Bierwang, Breitbrunn, Inzenham, Schmidhausen und Wolfersberg, und welche gesetzlichen bzw. regulatorischen Maßnahmen hält sie für notwendig oder erwägenswert, um diese Ziele zu erreichen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. März 2026 In Deutschland sind der Gasmarkt und insbesondere die Wintervorsorge grundsätzlich marktlich organisiert. Das bedeutet, dass Gashändler, - lieferanten und -versorger ihre Lieferverpflichtungen gegenüber Unternehmen und Verbrauchern über verschiedene Optionen absichern. Dazu gehören neben Verträgen zum Pipeline- oder LNG-Import auch kurzfristige Spotmarktkäufe und eben die Befüllung von Speichern. Das bleibt Aufgabe der Marktteilnehmer. Die Gasspeicherfüllstandsverordnung bestimmt für die in der Frage genannten Speicher folgende Füllstandsvorgaben: Stichtag: 1. 11. Stichtag: 1. 2. Bierwang 80 Prozent 40 Prozent Breitbrunn 80 Prozent 40 Prozent Inzenham 80 Prozent 40 Prozent Schmidhausen keine Vorgabe keine Vorgabe Wolfersberg 80 Prozent 40 Prozent Bei der Beurteilung der Versorgungssicherheitslage, insbesondere bei der Abwägung möglicher Maßnahmen ist jedoch nicht nur auf den Füllstand der Speicher abzustellen. Frühere Pipelineimporte aus Russland wurden zunehmend durch LNG-Importe ersetzt, während das europäische Gasnetz erfolgreich von Ost-West- auf West-Ost-Flüsse umgestellt wurde. Mittlerweile ersetzen die neuen LNG-Terminals einen Teil des Speicherbedarfs, da sie zusätzliche Flexibilität auch in den Wintermonaten schaffen. In Hinblick auf die Versorgungssicherheit im süddeutschen Raum muss zudem die Speichersituation in den österreichischen Speichern Haidach (betrieben von SEFE Storage und RAG Austria) und 7Fields (betrieben von Uniper Energy Storage und RAG Austria) mit einem Gesamtvolumen von 57,7 Terawattstunden herangezogen werden, da sie unmittelbar an das bayerische Fernleitungsnetz angeschlossen sind. Vor diesem Hintergrund plant die Bundesregierung grundsätzlich keine Maßnahmen zur Speicherbefüllung für die Wintervorsorge. Sie beobachtet jedoch die Befüllung der Gasspeicher seit 2022 durchgehend sehr genau. Zwar hat sich die Lage für die Buchung und Befüllung von Speichern durch die Preissteigerungen derzeit zugespitzt, aber für die Befüllung zum Winter 2026/2027 bleibt noch ausreichend Zeit. Diese beginnt üblicherweise erst im Mai/Juni. Um die deutschen Speicher vor dem nächsten Winter ausreichend zu befüllen, ist in den meisten Fällen die Befüllung ab Juli (Porenspeicher) bzw. September (Kavernenspeicher) ausreichend. 54. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der öffentlichen Auftragsvergaben und Konzessionen an den jährlichen öffentlichen Auftragsvergaben und Konzessionen des Bundes, die unter einem Schwellenwert von 50.000 Euro liegen (bitte für das letzte verfügbare Jahr ausweisen; bitte zudem nach Bauleistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen differenziert ausweisen; bitte die Auftragsvergaben jeweils sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual ausweisen), und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der tatsächlich gemeldeten Auftragsvergaben und Konzessionen mit einem Schwellenwert unter 25.000 Euro, der freiwillig, ohne entsprechende Meldepflicht, zentral gemeldet und erfasst ist (bitte für das letzte verfügbare Jahr ausweisen; bitte die tatsächlich gemeldeten Auftragsvergaben sowohl in absoluten Zahlen als auch den, gegebenenfalls auch geschätzten, Anteil der gemeldeten Auftragsvergaben prozentual ausweisen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 24. März 2026 Die Bundesregierung stützt sich bei der Beantwortung auf Daten der Vergabestatistik. Hierbei sind folgende Einschränkungen zur Datenverfügbarkeit zu beachten: Zur Vergabestatistik können die Berichtsstellen gemäß § 1 Absatz 2 der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) bis zu 60 Tage nach Zuschlagsdatum melden. Entsprechend war eine Meldung für 2025 bis zum 1. März 2026 möglich, die Daten für das Berichtsjahr 2025 wurden noch nicht plausibilisiert. Die Antwort erfolgt somit auf Basis des Berichtsjahres 2024. Alle Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich) zu übermitteln (§ 2 Absatz 1, § 3 Absatz 1 VergStatVO). Zusätzlich sind Auftraggeber nach § 99 GWB verpflichtet, die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) zu übermitteln, wenn der Auftragswert über 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) liegt (siehe § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 VergStatVO). Die Möglichkeit einer freiwilligen Meldung an die Vergabestatistik besteht ab einem Wert von 1.001 Euro. Im Berichtsjahr 2024 gab es auf Bundesebene 24.284 öffentliche Aufträge und Konzessionen. Hiervon hatten 6.752 öffentliche Aufträge und Konzessionen ein Auftragsvolumen bis 50.000 Euro und 694 öffentliche Aufträge und Konzessionen ein Auftragsvolumen bis 25.000 Euro. Zu den weiteren erbetenen Aufgliederungen verweist die Bundesregierung auf die nachstehende Tabelle. A rt de s A uf tra gs A uf tra gs w er t A nz ah l A nt ei l a m G es am t d er A uf tra gs ar t in P ro ze nt A nt ei l a m In sg es am t d er B un de se be ne in P ro ze nt A uf tra gs - vo lu m en in E ur o A nt ei l d es A uf tra gs - vo lu m en s a m G es am t d er A uf tra gs ar t in P ro ze nt A nt ei l d es A uf tra gs - vo lu m en s a m In sg es am t d er B un de se be ne in P ro ze nt B au au ftr ag /-k on ze ss io n < 50 .0 00    9 08 19 ,5 1    3, 74      30 .7 57 .2 53 0, 25    0, 06 G es am t  4 .6 53  1 9, 16 12 .3 14 .7 73 .2 60  2 5, 46 Li ef er au ftr ag < 50 .0 00  2 .5 37 35 ,4 6  1 0, 45      87 .2 22 .3 08 0, 47    0, 18 G es am t  7 .1 54  2 9, 46 18 .4 31 .6 35 .1 35  3 8, 11 D ie ns tle is tu ng sa uf tra g/ -k on ze ss io n < 50 .0 00  3 .3 07 26 ,5 0  1 3, 62    1 08 .9 06 .2 42 0, 62    0, 23 G es am t 12 .4 77  5 1, 38 17 .6 16 .8 87 .7 45  3 6, 43 In sg es am t d er B un de se be ne 24 .2 84 10 0, 00 48 .3 63 .2 96 .1 40 10 0, 00 © S ta tis tis ch es B un de sa m t ( D es ta tis ), 20 26 55. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Welche Leitungs- oder Infrastrukturprojekte des von der Bundesnetzagentur am 22. Oktober 2024 genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Region Oldenburg oder deren unmittelbares Umfeld (bitte jeweils den aktuellen Stand der Projekte hinsichtlich Baubeginn und verantwortlicher bzw. beteiligter Fernleitungsnetzbetreiber angeben), und ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine direkte Anbindung der Region Oldenburg an dieses Wasserstoff-Kernnetz vorgesehen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. März 2026 Für die Region Oldenburg ist als Teil des Clusters Nordwest nach dem genehmigten Wasserstoff-Kernnetz eine gute Anbindung geplant. Durch die Region soll insbesondere die über 100 Kilometer lange Umstellungsleitung zwischen Folmhusen und Achim verlaufen, deren Inbetriebnahme laut Kernnetz-Genehmigung für Dezember 2027 vorgesehen ist (Vorhabenträger: Gasunie Deutschland). Weitere Informationen ergeben sich aus den Anlagen der Kernnetz-Genehmigung, aus der konkrete Standorte mit Inbetriebnahmedaten und Vorhabenträgern (soweit vorhanden) ersichtlich sind (vgl. hier: www.bundesnetzagentur.de/DE/Fach themen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/Kernnetz/start.html). Im Übrigen erfolgt der weitere Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes im Rahmen des integrierten Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff, zu dem die Koordinierungsstelle der Netzbetreiber am 3. März 2026 einen ersten Entwurf veröffentlicht und zur Konsultation gestellt hat. 56. Abgeordneter Marcel Queckemeyer (AfD) Welche jährlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung im deutschen Stromsystem durch Stromüberangebote (insbesondere negative Börsenstrompreise, Redispatch und Abregelung) sowie durch notwendige Stromimporte bei unzureichender inländischer Erzeugung, und in welcher Höhe werden diese Kosten auf die Stromverbraucher umgelegt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. März 2026 Die Kosten des Netzengpassmanagements betrugen im Jahr 2024 rund 3 Mrd. Euro. Diese Kosten werden über die Netzentgelte auf die Stromverbraucher umgelegt. Stromimporte sind eine wertvolle Flexibilitätsoption. Der Markt nutzt Preisdifferenzen zwischen verschiedenen Gebotszonen und importiert Strom, wenn dies die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten minimiert. Die Importmenge nach Deutschland im Jahr 2025 betrug gemäß Daten der Transparenzplattform SM ARD 34,1 Terrawattstunden, was einem Marktwert von 4,0 Mrd. Euro entsprach. Die Importe geschahen aus marktlichen Erwägungen. Deutschland hätte diesen Strom auch selbst produzieren können, dann wären jedoch höhere Kosten für die Stromverbraucher angefallen. Der Import erfolgt demnach nicht aufgrund von „unzureichender inländischer Erzeugung“, sondern aufgrund eines Kostenminimierungskalküls. Negative Preise am Strommarkt können entstehen, wenn Inflexibilitäten in Erzeugung und Verbrauch den Ausgleich von Angebot und Nachfrage verhindern. Um die Systemintegration erneuerbarer Energien zu fördern und die Anzahl der Situationen mit negativen Preisen zu reduzieren, geht die Bundesregierung entschlossen gegen die Förderung bei negativen Preisen vor. Mit dem sogenannten Stromspitzengesetz wurden wesentliche Hemmnisse der Flexibilisierung für Neuanlagen beseitigt. Neue Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 Kilowatt oder kleinere mit einem intelligentem Messystem ausgestattete Anlagen erhalten für in das Stromnetz eingespeiste Strommengen zu Zeiten negativer Preise keine Vergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz mehr. Stromverbraucher können von negativen Preisen sogar profitieren und einen Beitrag zur Senkung der negativen Preise am Strommarkt leisten, indem sie ihre Nachfrage flexibilisieren und beispielsweise einen dynamischen Stromtarif wählen. 57. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos) Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Bürger in Deutschland vor den wirtschaftlichen Folgen des Krieges im Iran, insbesondere vor Preissteigerungen bei Energie, dadurch bedingten höheren Lebensmittelpreisen, wachsender Inflation und Schäden für die deutsche Wirtschaft, zu schützen, und wenn ja, welche, und zu welchen Zeitpunkten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 23. März 2026 Die Bundesregierung hat mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs in die Wege geleitet. Damit werden die Preiserhöhungen an Tankstellen zeitlich begrenzt, die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht gestärkt und Maßnahmen nach Sektoruntersuchungen beschleunigt. Zu den Inhalten wird auf die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. März 2026 verwiesen, die unter folgendem Link abrufbar ist: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redak tion/DE/Pressemitteilungen/2026/03/20260317-gegen-ueberhoehte-sprit preise-bundesregierung-beschlie%C3%9Ft-kraftstoffma%C3%9Fnahme npaket.html. 58. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche der genannten Maßnahmen der Nationalen Tourismusstrategie (vgl. www.bundeswirtscha ftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/ 20260121-strategiepapier-nationale-tourismusstra tegie.pdf?__blob=publicationFile&v=6) stellen eigenständige und neue politische Initiativen dar, die nicht bereits sinngemäß oder wortwörtlich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.k oalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf) genannt wurden (bitte einzeln nach Maßnahme aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 26. März 2026 Das Konzept der Nationalen Tourismusstrategie (NTS) mit dem übergeordneten Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken, sowie den darunter gesetzten Schwerpunktthemen – von der Entlastung der Unternehmen und Bürokratieabbau über die Anbindung des Reiselands Deutschland, Digitalisierung, Arbeitskräftesicherung bis hin zu Tourismusbalance und nachhaltigem Tourismus – beruht auf vielfältigen Vorarbeiten und Gesprächen mit thematisch betroffenen Akteuren. Bei der Konzeptionierung der NTS war ein wichtiger Aspekt, dass die zentralen Maßnahmen in dieser Legislaturperiode realistisch umsetzbar sind. Nur dann können sie einen Mehrwert für die Tourismuswirtschaft entfalten. Entsprechend stützen sich zahlreiche, insbesondere bundespolitische Maßnahmen der NTS auf den Koalitionsvertrag. Sie wurden in der Strategie spezifisch auf die Tourismuswirtschaft zugeschnitten. 59. Abgeordneter Georg Schroeter (AfD) Welche Kraftwerke wurden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Januar 2000 mit weniger als 50 Jahren Betriebszeit abgeschaltet (bitte den Kraftwerksnamen in Kurzform angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. März 2026 Vor 2011 bestand keine gesetzliche Pflicht, endgültige Stilllegungen gegenüber der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Hierzu liegen daher keine konsistenten Daten vor. Nachfolgend werden diejenigen Kraftwerke ausgewiesen, die zwischen 2011 und 2025 endgültig stillgelegt wurden und deren Betriebszeit weniger als fünfzig Jahre betrug. Die Angaben basieren auf der öffentlich verfügbaren Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur (Datenstand: 3. November 2025). MaStR-Nr. Anzeige-Name PLZ Ort BNA0414 Westfalen 59071 Hamm-Uentrop BNA0415 Westfalen 59071 Hamm-Uentrop BNA0011 Papierfabrik Albbruck 79774 Albbruck BNA0710 Niederaußem 50129 Bergheim MaStR-Nr. Anzeige-Name PLZ Ort BNA0711 Niederaußem 50129 Bergheim BNA0118 Heizkraftwerk Süd 53121 Bonn BNA0212 HKW II/B 47053 Duisburg BNA0269 HKW Flensburg 24939 Flensburg BNA0309 Frimmersdorf 41517 Grevenbroich-Frimmersdorf BNA0312 Frimmersdorf 41517 Grevenbroich-Frimmersdorf BNA0376 Staudinger 63538 Großkrotzenburg BNA0639 HKW Mannheim 68169 Mannheim BNA0812 Kraftwerk Veltheim 32457 Porta Westfalica BNA0913 GuD Anlage Spreetal 2979 Spreetal BNA0680 Mumsdorf 4613 Mumsdorf BNA0143 KW Mittelsbüren 28237 Bremen BNA0187 Datteln 45711 Datteln BNA0188 Datteln 45711 Datteln BNA0189 Datteln 45711 Datteln BNA0375 Staudinger 63538 Großkrotzenburg BNA0638 HKW Mannheim 68169 Mannheim BNA1275 69469 Weinheim BNA1276 69469 Weinheim BNA0203 Knepper 44357 Dortmund BNA0333 Scholven 45896 Gelsenkirchen BNA0334 Scholven 45896 Gelsenkirchen BNA0335 Scholven 45896 Gelsenkirchen BNA0918a Dow Stade 21683 Stade BNA1035 Kraftwerk Werdohl-Elverlingsen 58791 Werdohl BNA1338 Spitzenkraftwerk 94469 Deggendorf BNA0933 Heizkraftwerk Stuttgart-Gaisburg 70376 Stuttgart BNA0099 Gasturbinenkraftwerk Bielefeld Ummeln 33649 Bielefeld BNA0355 Grafenrheinfeld 97506 Grafenrheinfeld BNA0490b Goldenberg 50354 Hürth BNA0642 GKM 68199 Mannheim BNA0643 GKM 68199 Mannheim BNA0681 Freimann GT 1 80807 München BNA0682 Freimann GT 2 80807 München BNA0813 Kraftwerk Veltheim 32457 Porta Westfalica BNA0810 Kraftwerk Veltheim 32457 Porta Westfalica BNA0811 Kraftwerk Veltheim 32457 Porta Westfalica BNA0922a GuD-Ikw Staßfurt 39418 Staßfurt BNA0080 Lichterfelde 12207 Berlin BNA0140 KW Hastedt 28207 Bremen BNA0145 KW Hafen 28237 Bremen BNA0273 Heizkraftwerk FL 24939 Flensburg BNA0274 Heizkraftwerk FL 24939 Flensburg BNA0413a Westfalen 59071 Hamm-Uentrop BNA0735 Thyrow 15806 Nunsdorf BNA0736 Thyrow 15806 Nunsdorf BNA0737 Thyrow 15806 Nunsdorf BNA0799 Heizkraftwerk Pforzheim GmbH 75175 Pforzheim BNA0192 4509 Delitzsch BNA0413b Westfalen 59071 Hamm-Uentrop BNA1225 PWG 82380 Peißenberg BNA1226 PWG 82380 Peißenberg MaStR-Nr. Anzeige-Name PLZ Ort BNA0161 Brunsbüttel 25541 Brunsbüttel BNA0162 Brunsbüttel 25541 Brunsbüttel BNA0163 Brunsbüttel 25541 Brunsbüttel BNA0164 Brunsbüttel 25541 Brunsbüttel BNA0288 HKW Niederrad 60528 Frankfurt am Main BNA0989 KW West 46562 Voerde BNA0990 KW West 46562 Voerde BNA0991 KW Voerde 46562 Voerde BNA0992 KW Voerde 46562 Voerde SEE961348125032 BHKW Farmsen 22159 Hamburg BNA1127 GHD 84130 Dingolfing BNA1128 GHD 84130 Dingolfing BNA0076 Lichterfelde 12207 Berlin BNA0083 Wilmersdorf 14199 Berlin BNA0110 Bochum 44799 Bochum BNA0211 HKW I 47053 Duisburg BNA0252 Kraftwerk Ensdorf 66806 Ensdorf BNA0544 HKW Südstadt 50677 Köln BNA0619 KW Lünen 44536 Lünen BNA1200 GuD-Kraftwerk 68305 Mannheim BNA0934 Heizkraftwerk Stuttgart-Gaisburg 70376 Stuttgart BNA1037 Kraftwerk Werdohl-Elverlingsen 58791 Werdohl BNA1041 Gersteinwerk 59368 Werne SEE996231694999 Dampfturbine WSK Kuhheide 1 16303 Schwedt BNA0255 HKW Iderhoffstraße 99085 Erfurt BNA1294 EEV 21107 Hamburg BNA0075 Lichterfelde 12207 Berlin BNA0178 HKW Chemnitz Nord II 9114 Chemnitz BNA0221c Gasblock 40221 Düsseldorf BNA0343 Heizkraftwerk Gera-Nord 7546 Gera BNA0526 Gemeinschaftskraftwerk Kiel 24149 Kiel BNA0753 HKW 2 46147 Oberhausen BNA1046a Gersteinwerk 59368 Werne BNA1084 HKW Elberfeld 42117 Wuppertal BNA0802 Kernkraftwerk Philippsburg 2 76661 Philippsburg SEE934668342441 HKW – K6 DT2 91052 Erlangen BNA0439 Buschhaus 38350 Helmstedt SEE979772206050 GMA Generator 1 49479 Ibbenbüren SEE994549176695 EVA 49479 Ibbenbüren BNA1183 Heizkraftwerk Merheim 51109 Köln SEE956656118067 HKW Wilmersdorf Gasturbine 2 14199 Berlin SEE945212899878 HKW Wilmersdorf Gasturbine 3 14199 Berlin SEE907933719545 Kraftwerk Herrenhausen Block B 30419 Hannover BNA0146 KW Hafen Bremen SEE978389589440 Walsum 9 47179 Duisburg SEE979012663285 Neurath B 41517 Grevenbroich SEE972471937317 Moorburg Block A 21079 Hamburg SEE999848168525 Moorburg Block B 21079 Hamburg SEE978327902850 Westfalen E 59071 Hamm SEE970816213751 Ibbenbüren B 49479 Ibbenbüren SEE907162822238 Wilhelmshaven 1 DT 26386 Wilhelmshaven SEE977258693776 Wilhelmshaven 1 ZT 26386 Wilhelmshaven SEE949123804273 Gasturbine 2 – GuD MPE 33699 Bielefeld MaStR-Nr. Anzeige-Name PLZ Ort SEE951462745445 Brokdorf 25576 Brokdorf BNA0199 Dormagen 41539 Dormagen SEE937236372871 Kessel 4 52355 Düren SEE930752846949 Grohnde 31860 Emmerthal SEE912008346410 Dampfturbine 76593 Gernsbach SEE900252837358 Gasturbine 76593 Gernsbach SEE932573638369 BHKW-Jungfernwiese 17489 Greifswald SEE927528071629 Gundremmingen C 89355 Gundremmingen SEE939468630132 Heizkraftwerk Leipzig Nord DT83 4105 Leipzig SEE946665101624 KWK-0001 32657 Lemgo SEE900073920406 T5 24534 Neumünster SEE992041330157 BHKW Nürnberg GT1 90471 Nürnberg SEE992950044022 BHKW Nürnberg GT2 90471 Nürnberg SEE946001068260 BHKW Nürnberg GT3 90471 Nürnberg SEE983724570465 BHKW Nürnberg GT4 90471 Nürnberg SEE997842921603 EVE Premnitz 14727 Premnitz SEE940711490885 ZWSF Premnitz 14727 Premnitz SEE945819365813 Generator 1 EEG 65203 Wiesbaden SEE945161671891 HKW Moabit Gasturbine 7 13353 Berlin SEE946537967655 Hochdruckdampfturbine 3052 Cottbus SEE941974735591 Rauchgasturbine 3052 Cottbus SEE924647197780 Dortmund DT 44143 Dortmund SEE994761683902 Dortmund GT 44143 Dortmund SEE923480721565 A855 GT1 67063 Ludwigshafen SEE992973663477 Heizkraftwerk Stuttgart-Münster GT 16 70376 Stuttgart SEE912440649056 Euskirchen Generator 3 53879 Euskirchen SEE983424047212 HKW GT 15236 Frankfurt SEE915945252462 HKW Gasturbine 1 17489 Greifswald SEE976858964187 HKW Gasturbine 3 17489 Greifswald SEE935395375856 Generator 2 31249 Hohenhameln SEE992475918372 BHKW Bad Am Stadtwald 24534 Neumünster SEE932657881513 KWK-Anlage Gasturbine 1 49638 Nortrup SEE926292106278 KWK-Anlage Gasturbine 2 49638 Nortrup SEE991807535867 KWK-Anlage Gasturbine 3 49638 Nortrup SEE992623649677 KWK-Anlage Gasturbine 4 49638 Nortrup SEE950005518836 Gasturbine 75175 Pforzheim SEE963177319026 Turbine 4 75175 Pforzheim SEE974753539035 Turbine 6 75175 Pforzheim SEE965779402670 MHKW Pirmasens Verbrennung 66954 Pirmasens SEE987252656561 HKW Schwarza Dampfturbosatz 7407 Rudolstadt SEE943101874623 GT21 98528 Suhl SEE963023008050 GT22 98528 Suhl SEE969748285110 GT26 98528 Suhl SEE925694194494 UPM Augsburg Gaskraftwerk 86153 Augsburg SEE933709962471 Gasturbine Adlershof 12489 Berlin SEE923082939436 HKW Chemnitz Nord II, Block B 9114 Chemnitz SEE989054024678 Scholven FWK 45896 Gelsenkirchen SEE941305896496 Turbine 7 31789 Hameln SEE960317505882 GT 1 83734 Hausham SEE925076352665 GT 2 83734 Hausham SEE981924913907 GT 3 83734 Hausham SEE905937514456 GT 4 83734 Hausham SEE943690268513 Isar 2 84051 Essenbach MaStR-Nr. Anzeige-Name PLZ Ort SEE944995057840 Gasturbine 9648 Kriebstein SEE906722372718 Gegendruckturbine 3 MW 9648 Kriebstein SEE998469801279 MVB Borsigstraße Holz 22113 Hamburg SEE944567587799 Emsland A 49811 Lingen SEE904088512342 Kraftwerk Marbach MAR 3 DT 71672 Marbach SEE907223904750 SWM HKW Sued GuD1 DT1 81371 München SEE985577062814 GKN II 74382 Neckarwestheim SEE960058020569 Spitzenstromerzeuger 3 (Diesel 3 HKW-West) 76189 Karlsruhe SEE910806335483 Spitzenstromerzeuger 4 (Diesel 4 HKW-West) 76189 Karlsruhe SEE976263348152 0040 – STW – BHKW – KWK 47906 Kempen SEE918912535520 0041 – STW – BHKW – KWK 47906 Kempen SEE900953976684 0042 – STW – BHKW – KWK 47906 Kempen SEE996518986489 mtl. 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Anzeige-Name PLZ Ort SEE978841169494 Gasmotor 13 66333 Völklingen SEE932929596862 BHKW Hauffstraße 72762 Reutlingen SEE951279779923 BHKW Hauffstraße 72762 Reutlingen 60. Abgeordneter Georg Schroeter (AfD) Welche Kosten entstehen dem Bund durch Netzstabilisierungsanlagen, die bisher kostenfrei durch Betreiber größerer Kraftwerksanlagen betrieben wurden (bitte für den Zeitraum ab 2023 nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. März 2026 Der sichere Betrieb der Stromnetze obliegt den Netzbetreibern. Hierzu gehören auch Netzstabilisierungsanlagen, wenn notwendig. Dem Bund entstehen keine Kosten durch Netzstabilisierungsanlagen. 61. Abgeordneter Georg Schroeter (AfD) Mit welchen Ausbaukosten rechnet die Bundesregierung für den Aufbau eines dezentralen Übertragungsnetzes für Elektrizität in den nächsten zehn Jahren? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. März 2026 Das Übertragungsnetz dient dem sicheren und zuverlässigen überregionalen Stromtransport. Dazu ist ein bedarfsgerechter und kosteneffizienter Ausbau des Übertragungsnetzes erforderlich. Die Planung des Stromübertragungsnetzes erfolgt im Netzentwicklungsplan Strom. Dieser basiert auf den gesetzlichen Zielen der Bundesregierung und beinhaltet auch den Ausbau dezentraler Technologien wie Speicher sowie dezentraler Verbraucher und Erzeuger. Im zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2025 bis 2037/2045 gehen die Übertragungsnetzbetreiber bis zum Jahr 2037, abhängig vom jeweiligen Szenario, von Kosten in Höhe von 281 bis 306 Mrd. Euro aus. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 62. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche verbindlichen Regelungen gelten aktuell für Leitungspersonal steuerfinanzierter Forschungseinrichtungen hinsichtlich des Schutzes sicherheitsrelevanter Informationen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, und wie wird deren Einhaltung kontrolliert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 24. März 2026 In Anstellungsverträgen, die mit den Vorständen und Geschäftsführern der institutionell geförderten Forschungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) geschlossen werden, sind entsprechende Regelungen implementiert, die die Verpflichtung beinhalten, während und nach Beendigung des Dienstverhältnisses Stillschweigen über Angelegenheiten vertraulicher Natur zu bewahren und die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln. Sollte es zu einer nachweislichen Verletzung von nachvertraglichen Verschwiegenheitspflichten kommen, stehen den Forschungseinrichtungen dienstvertragsrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. 63. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) In welchem Rahmen wird der am 28. Januar 2026 im Ausschuss für Forschung, Technologie und Raumfahrt durch den Parlamentarischen Staatssekretär Matthias Hauer für den 24. März 2026 angekündigte Fusionskongress des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) stattfinden (bitte Ort, Zeitrahmen, Teilnehmerkreis, Rednerliste und weitere relevante Begleitumstände benennen), und warum finden sich auf der Seite des BMFTR keine Informationen zu der Veranstaltung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 24. März 2026 Am 24. März 2026 in der Zeit von ca. 12.00 Uhr bis 21.30 Uhr plant das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Berliner Dienstsitz des Bundesministeriums seinen ersten Fusionskongress „Auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ zu veranstalten, welcher im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland aufgesetzt ist. Die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär wird die Veranstaltung eröffnen. Es handelt sich bei dem Kongress um eine Fachveranstaltung, zu der Stakeholder aus der Wirtschaft, der Wissenschaft, den Ländern, den Bundesressorts und der Politik eingeladen sind. Der Kongress soll auf der BMFTR-Webseite gestreamt werden. Aktuell liegen über 200 Zusagen vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 64. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie wird sichergestellt, dass die Bundesländer die Bestimmungen der Umweltstrafrechtrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1203 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG) umsetzen, die sich auf anwendungsbezogene Aspekte beziehen, welche auch in den Bereich der Landesverwaltung fallen (etwa Artikel 16 bis 18 der Richtlinie), und inwieweit erbringt die Bundesregierung hierbei, auch vor dem Hintergrund dieser Richtlinienbestimmungen sowie Artikel 19 der Richtlinie, koordinierende Leistungen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 27. März 2026 Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Artikel 288 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union als Gesamtstaat verpflichtet, die Richtlinie (EU) 2024/1203 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG umzusetzen. Die Umsetzung richtet sich nach den Regeln der nationalen Zuständigkeitsverteilung. Insofern sind auch die Länder originär verpflichtet, Maßnahmen zur Richtlinienumsetzung zu treffen in Bezug auf Bereiche, die nach der nationalen Kompetenzverteilung in ihre Zuständigkeit fallen. Dies gilt insbesondere für praktische Umsetzungsmaßnahmen, für die sich die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder aus Artikel 83 des Grundgesetzes (GG) ergibt. Der Bund geht auf Grundlage des Rechtsstaatsprinzips (Artikel 20 Absatz 3 GG) und des Bundesstaatsprinzips (Artikel 20 Absatz 1 GG) davon aus, dass die Länder in den Bereichen, die in ihre Zuständigkeit fallen, einen richtlinienkonformen Zustand der Rechtslage gewährleisten. Das betrifft insbesondere die Prävention von Umweltdelikten, Ressourcen für die Strafverfolgung von Umweltdelikten und Fortbildung im Hinblick auf die für die Verfolgung von Umweltdelikten zuständige Strafverfolgungspraxis. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Erarbeitung der von Artikel 21 der Richtlinie vorgegebenen Nationalen Strategie unter anderem prüfen, welchen Beitrag sie zu der nach Artikel 19 der Richtlinie vorgesehenen Koordinierung und Zusammenarbeit der zuständigen Behörden erbringen kann. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 65. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) In welcher Höhe fördert die Bundesregierung seit dem 1. Juli 2023 das Kompetenzzentrum für Technik, Diversity, Chancengleichheit e. V. (in Bielefeld) (bitte um Angabe der Haushaltstitel), und welche nichtfiskalischen Beziehungen der Bundesregierung zu dem Kompetenzzentrum für Technik, Diversity, Chancengleichheit e. V. liegen vor? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 24. März 2026 Die Bundesregierung fördert seit 1. Juli 2023 das Kompetenzzentrum für Technik, Diversity, Chancengleichheit e. V. (in Bielefeld) mit folgenden Beträgen: Titel 1703/684 26: 6.896.593,48 Euro Titel 1704/685 21: 5.267.375,12 Euro Titel 3003/685 07: 2.675.028,31 Euro Titel 1106/686 13:       6.854 Euro (zuzüglich Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds) Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt haben jeweils einen Sitz im Kuratorium des Kompetenzzentrums Technik, Diversity und Chancengleichheit e. V. 66. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Hat die Bundesregierung in Bezug auf etwaige Angebote der Länder und Kommunen für wohnungslose Menschen durch Sensibilisierung in Gesprächen auf das Thema Wohnungslosigkeit bei LSBTIQ* Einfluss genommen, und wenn ja, wie? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 24. März 2026 Die Bundesregierung setzt sich ressortübergreifend und mit Nachdruck für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ein. Im April 2024 wurde der Nationale Aktionsplan – Wohnungslosigkeit unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) – mit dem Ziel verabschiedet, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. 67. Abgeordneter Christoph Grimm (AfD) Haben der Verein „Jugend spricht – migrantischer Jugendverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.“, dessen Trägerverein „BDP MV e. V.“ sowie der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e. V. seit 2019 Bundesmittel für Projekte erhalten, die im Zusammenhang mit der Gründung, dem Aufbau oder der laufenden Tätigkeit dieses migrantischen Jugendverbandes stehen, und wenn ja, aus welchen Bundesprogrammen (insbesondere „Demokratie leben!“, Kinder- und Jugendplan des Bundes oder sonstige Fördertitel des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; bitte die jeweilige Förderhöhe angeben), und welche konkreten Verwendungszwecke wurden mit diesen Bundesmitteln jeweils gefördert? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 24. März 2026 Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfolgte von der Vorgängerregierung im Jahr 2020 durch eine Mittelweiterleitung aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ eine Förderung über die „Partnerschaft für Demokratie“ der Hanse- und Universitätsstadt Rostock an den Bund Deutscher PfadfinderInnen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. für die Einzelmaßnahme „Jugend spricht“. 68. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Plant die Bundesregierung gegenwärtig vor dem Hintergrund aktueller Vorfälle, in denen Männer aus dem Nahen Osten in Deutschland ihre früheren Intimpartnerinnen, die sich zuvor von ihnen getrennt hatten, aus verletzter Ehre ermordeten bzw. verstümmelten (www.bild.de/regional/muen chen/er-wollte-ihre-schoenheit-zerstoeren-libanes e-zerschneidet-frau-nach-trennung-das-gesicht-69 b40281d1bd2a38634d69a4; https://jungefreihei t.de/politik/deutschland/2026/maria-suchte-in-deu tschland-frieden-dann-soll-mohamed-sie- getoetethaben/), Präventionsarbeit und Aufklärungskampagnen zum in Kulturen des Nahen und Mittleren Ostens weit verbreiteten Ehrbegriff und zu dessen Implikationen für das Geschlechterverhältnis (vgl. etwa Jan Ilhan Kizilhan, Gewalt im Namen der Ehre. Die Psychologie hinter Ehre, Sexualität, Religion und Terror, München 2024) durchzuführen, und wenn nein, weshalb nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 26. März 2026 Grundsätzlich gilt, dass für Jeden, der nach Deutschland kommt, die Regeln des deutschen Rechtstaats gelten. Gewalt gegen Frauen ist ein Ausfluss patriarchaler Denk- und Machtstrukturen. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, den Schutz von Frauen vor Gewalt in jeglicher Form zu verbessern und die Prävention von geschlechtsspezifischer, häuslicher und (ex-)partnerschaftlicher Gewalt auszubauen. So haben die Koalitionsparteien im aktuellen Koalitionsvertrag festgelegt, „die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit“ zu verstärken. Um Gewalt zu verhindern, bevor sie entsteht, stärkt die Bundesregierung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Bundeskompetenzen die Prävention. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet derzeit ein Maßnahmenpaket zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, insbesondere in den Bereichen Schule und Bildung, Täterarbeit und sozialraumbezogene Prävention. Darüber hinaus plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen dieses Gesamtansatzes eine bundesweite Aufklärungskampagne, die sich an von häuslicher Gewalt betroffene Frauen sowie deren soziales Umfeld richtet. Ziel ist es, über bestehende Hilfs- und Schutzangebote zu informieren und den Zugang zu diesen Angeboten zu erleichtern. 69. Abgeordnete Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der Zeitplan des zuständigen Bundesministeriums für die Umsetzung der EU- Entgelttransparenzrichtlinie, die noch bis Anfang Juni 2026 passiert sein muss, und wann ist mit dem Regierungsentwurf zu rechnen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretarin Mareike Lotte Wulf vom 26. März 2026 Die Entgelttransparenzrichtlinie muss bis 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend strebt daher an, das Gesetzgebungsverfahren zügig einzuleiten und den Referentenentwurf zeitnah vorzulegen. 70. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Welche evidenzbasierten Nachweise liegen der Bundesregierung dafür vor, dass die im Rahmen des „DigitalPakts 2.0“ geförderten Digitalisierungsmaßnahmen zu besseren Leistungen und Lernergebnissen führten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretarin Mareike Lotte Wulf vom 26. März 2026 Der DigitalPaktSchule (2019 bis 2024) sowie der geplante Digitalpakt 2.0 ab 2026 zielen darauf ab, digitale Infrastrukturen bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere die digitale Ausstattung von Schulen sowie die Entwicklung von länderübergreifenden Projekten der Bildungsmedieninfrastruktur. Zu den erwarteten Effekten gehören verbesserte Lernbedingungen, höhere digitale Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern sowie größere Nutzungsraten digitaler Lernformen. Darüber hinaus werden in empirischen Studien indirekte Indikatoren wie die Verbreitung von Geräten, die Verfügbarkeit stabiler WLAN- Netzwerke, die Nutzung digitaler Lernangebote und deren qualitätvolle Integration in den Unterricht benannt (vgl. International Computer and Information Literacy Study – ICILS 2023), mit Hinweis auf Verbesserungen in Infrastruktur und Nutzung als notwendige, aber nicht alleinige Bedingung für bessere Leistungen. Der Zwischenbericht zur Evaluation des DigitalPakts Schule weist bereits deutliche Verbesserungen bei der Vernetzung, dem Vorhandensein von Anzeige‑ und Interaktionsgeräten sowie mobiler Ausstattung und damit bei den hinlänglichen infrastrukturellen Voraussetzungen für zeitgemäßen digital gestützten Unterricht nach (vgl. www.digitalpaktschul e.de/de/zwischenbericht-zur-evaluation-des-digitalpakt-schule-187 3.html). Der Digitalpakt 2.0 entwickelt den strukturierten Ansatz des Digital- Pakts Schule bewusst weiter, indem zur technischen Infrastruktur auch Handlungsstränge für Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie für die Lehrkräftebildung vorgesehen sind. Weitere Ergebnisse sind der begleitenden Evaluation im Digitalpakt 2.0 vorbehalten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 71. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob in Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit sowie Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) seit 2015 ein Fastenbrechen (Iftar) für Kunden und Mitarbeiter stattgefunden hat, und wenn ja, in wie vielen war dies der Fall, und wer trug hierfür die Kosten (vgl. https://nius.de/articles/news/faste nbrechen-fuer-buergergeldempfaenger-dortmunde r-arbeitsamt-feiert-ramadan-mit-luxusbuefett)? 72. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für das Büffet, welches laut einem Medienbericht anlässlich der Neueröffnung der Kantine in einer Niederlassung der Bundesagentur für Arbeit in Dortmund zum Zeitpunkt des Fastenbrechens (Iftar) für Mitarbeiter und Kunden angeboten wurde (vgl. https://nius.de/arti cles/news/fastenbrechen-fuer-buergergeldempfae nger-dortmunder-arbeitsamt-feiert-ramadan-mit-l uxusbuefett)? 73. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Inwiefern war nach Kenntnis der Bundesregierung die Agentur für Arbeit Dortmund in die Entscheidung involviert, das Büffet zur Neueröffnung der Kantine in der Arbeitsagentur am 11. März 2026 zum Zeitpunkt des Fastenbrechens (Iftar) stattfinden zu lassen, und sind dem Bund im Zusammenhang mit dieser Neueröffnung und dem Büffet Kosten entstanden, und wenn ja, in welcher Höhe (www.t-online.de/nachrichten/pano rama/menschen-schicksale/id_101169322/luxusb uffet-bei-agentur-fuer-arbeit-nius-erfindet-skanda l-in-dortmund.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 23. März 2026 Die Fragen 71 bis 73 werden gemeinsam beantwortet. Bei der Neueröffnung der genannten Kantine handelte es sich nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nicht um eine Veranstaltung der Agentur für Arbeit Dortmund oder des Jobcenters Dortmund. Veranstalterin war die neue Pächterin der dortigen Kantine. Speisen und Getränke für die Veranstaltung sowie das erforderliche Personal – sowohl für den gastronomischen Betrieb der Veranstaltung als auch für die Kinderbetreuung – wurden vollständig durch die Pächterin gestellt. Es wurden keine Beitrags- oder Steuermittel eingesetzt, um die Veranstaltung zu finanzieren. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über andere Veranstaltungen für Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte von Agenturen für Arbeit oder Jobcentern im Zusammenhang mit dem Fastenbrechen vor. 74. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Wie viele Personen waren jeweils Stand 6. Mai 2025, 31. Dezember 2025 und 15. März 2026 im Referat KS 2 Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Voll- und Teilzeit tätig, und wie viele Stellenbesetzungsverfahren für dieses Referat laufen derzeit? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 25. März 2026 Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (Bundesverfassungsgericht – BverfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle ist, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44). Davon ist im vorliegenden Fall auszugehen. Ausführungen zur personellen Ausstattung und zu laufenden Stellenbesetzungsverfahren übersteigen die zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen Informationen. Im Übrigen unterliegen personelle Zusammensetzungen von Referaten stetigen Veränderungen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 75. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Welche EU-Richtlinien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode über das notwendige Maß hinausgehend umgesetzt („Gold-Plating“; bitte die Gesamtzahl angeben sowie die letzten zehn entsprechenden EU-Richtlinien einzeln benennen), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Richtlinien, die in der Vergangenheit über das notwendige Maß hinausgehend umgesetzt wurden, von zusätzlichen Regelungen im Sinne des Bürokratieabbaus zu befreien? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 26. März 2026 Die Bundesregierung hat in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) vereinbart, dass EU-Recht ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt wird. Zudem arbeitet die Bundesregierung fortwährend daran, bestehende bürokratische Übererfüllung zurückzuführen, die bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht entstanden ist – etwa bei der Novelle des Energieeffizienzgesetzes und beim Tierarzneimittelgesetz. Für die aktuelle Legislaturperiode wurde namentlich die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien als über die unionsrechtlichen Vorgaben hinausgehend erfasst: Richtlinie (EU) 2024/1226 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen sowie Richtlinie (EU) 2023/2673 zu im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen. Ein solches Vorgehen kann in begründeten Einzelfällen der technischen Weiterentwicklung oder der Berücksichtigung von rechtlichen Gegebenheiten oder einer kohärenten Lösung dienen. Bei keiner der beiden Richtlinienumsetzungen handelt es sich um bürokratische Übererfüllung. 76. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Überprüfung der Sicherheit der NOOTS-Transportinfrastruktur (NOOTS: National-Once-Only-Technical-System) durchgeführt, und wenn ja, wann wird der Ergebnisbericht dem Deutschen Bundestag vorgelegt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 23. März 2026 Die Umsetzung des NOOTS erfolgt unter enger Beteiligung des BSI. Das BSI wird zum NOOTS zwei Technische Richtlinien herausgeben, die durch den IT-Planungsrat beschlossen werden sollen. Die TR-03190 „IT-Sicherheitsanforderungen für die Anbindung an das NOOTS“ enthält die Anforderungen für sich an das NOOTS anschließende Stellen, während die TR-03176-„IT-Sicherheitsanforderungen an die Datenübermittlung in der Registermodernisierung“ Vorgaben für das Bundesverwaltungsamt bei der Umsetzung des NOOTS enthält. Derzeit ist ein MVR des NOOTS in Betrieb. Vor der Inbetriebnahme des MVP wurden die zentralen Komponenten des NOOTS durch das BSI untersucht (Pen- Test). Vor der Inbetriebnahme der Version 1.0 des NOOTS Ende 2026 soll die Untersuchung für die erweiterten und ergänzten Komponenten sowie die sicheren Anschlussknoten (SAK) wiederholt werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 77. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Wie viele elektrisch angetriebene Lastkraftwagen der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den Zulassungsbezirken der Landkreise Konstanz, Lörrach und Waldshut zugelassen, und wie verteilen sich diese Zahlen jeweils auf batterieelektrische sowie hybrid-elektrische Fahrzeuge? 78. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Wie viele elektrisch angetriebene Lastkraftwagen der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Baden- Württemberg zugelassen, und wie verteilen sich diese Zahlen auf batterieelektrische sowie hybridelektrische Fahrzeuge? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 26. März 2026 Die Fragen 77 und 78 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Tabelle: Bestandszahlen Baden-Württemberg (Stand: Oktober 2025) N1 N2 N3 BEV 8.092 505 313 Hybrid   402   6   3 Tabelle: Bestandszahlen Konstanz (Stand: Oktober 2025) N1 N2 N3 BEV 238–243 3–6 8–9 Hybrid   1–2 0 0 Tabelle: Bestandszahlen Lörrach (Stand: Oktober 2025) N1 N2 N3 BEV 178–180 1–2 1–2 Hybrid   2–4 0 0 Tabelle: Bestandszahlen Waldshut (Stand: Oktober 2025) N1 N2 N3 BEV 154–156 1–2 14 Hybrid   4–8 0  0 Im Übrigen wird auf die im Internet frei verfügbaren Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes verwiesen. 79. Abgeordnete Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie weit ist die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 fortgeschritten, und wann ist mit einem Evaluierungsbericht zu rechnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 26. März 2026 Das Bundesministerium für Verkehr führt momentan die Zwischenevaluation des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 durch. Die Ergebnisse werden noch im Frühjahr erwartet. 80. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis wann wird die Deutsche Bahn AG das Stellwerk Ulm Hauptbahnhof vollständig in Betrieb nehmen, und welche Sperrungen und Einschränkungen werden dadurch bis zur Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks auf Reisende zukommen (bitte Maßnahmen, insbesondere für die Jahre 2026 und 2027, nach Umfang der Arbeiten und Dauer der Einschränkungen – Teil- und Vollsperrungen – auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 24. März 2026 Nach Auskunft der Deutschen Bahn DB AG wird für die Inbetriebnahme des neuen Elektronischen Stellwerks (ESTW) in Ulm die notwendige Sperrung des Ulmer Hauptbahnhofs neu organisiert, so dass derzeit keine Informationen zur Inbetriebnahme und vorgelagerten Maßnahmen und Einschränkungen vorliegen. Hierzu wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Ulm (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2329) auf Bundestagsdrucksache 21/3971 verwiesen. 81. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Welche Kapazitätsplanungen bestehen für das Instandhaltungswerk der DB Cargo Nürnberg (für die Jahre 2025, 2030 und 2035), und welche Gründe sprachen für beziehungsweise letztlich gegen die Entscheidung des Baus eines ICE- Instandhaltungswerks in beziehungsweise bei Nürnberg? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 25. März 2026 Die Kapazitätsplanung des Instandhaltungswerks Nürnberg wird nach Auskunft der DB AG im Wesentlichen durch die Entwicklung der Verkehrsleistung im Schienengüterverkehr, die Fahrzeugflottenentwicklung sowie durch Effizienzmaßnahmen bestimmt. Kapazitätsplanungen für einzelne Jahre sind Bestandteil aktuell laufender Planungsprozesse. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zum Projekt ICE-Werk Nürnberg wurde der Standort der ehemaligen Munitionsanstalt Feucht unter Auflagen als raumverträglich bewertet. Die durchgeführten Untersuchungen ergaben jedoch großflächige Altlasten- sowie Kampfmittelbelastungen, so dass die Planungen eingestellt wurden. 82. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschrittserfolg der Beschleunigungskommission Schiene auf Basis des abschließenden Umsetzungsberichts vom April 2025 (bitte ausführlich begründen), und welche weiteren Bestrebungen der Bundesregierung gibt es, das Monitoring über den Bericht vom April 2025 hinaus fortzusetzen (und falls nein, warum nicht)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 23. März 2026 Es wird auf den Umsetzungsbericht der Beschleunigungskommission Schiene verwiesen: www.bmv.de/SharedDocs/DE/Publikationen/E/ums etzungsbericht-beschleunigungskommission-schiene.pdf?_blob=publicat ionFile. Die Arbeit der Beschleunigungskommission Schiene ist abgeschlossen. 83. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Was ist die aktuelle Schätzung des Investitionsbedarfs in das deutsche Schienennetz, die der Bundesregierung derzeit bekannt ist (bitte auch angeben, wann diese der Bundesregierung zugegangen ist), und welche Informationen hat die Bundesregierungen bezüglich der Ursachen für diese Kostenentwicklung zur vorherigen Schätzung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 23. März 2026 Aktuell läuft das Aufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt 2027 sowie die Fortschreibung der Finanzplanung bis 2030. In diesem Rahmen wird der relevante Investitionsbedarf, einschließlich des Bedarfs für die Leistungsvereinbarung InfraGo (LVInfraGO), ermittelt. 84. Abgeordnete Claudia Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Schiffe deutscher Reeder nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung das Modell ausländischer Leasingfinanzierung (z. B. China, Japan), und welche Auswirkungen hat der Verbleib des Eigentums am Schiff beim Leasinggeber im Ausland auf den rechtlichen Zugriff des deutschen Staates im Krisen- und Kriegsfall? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 24. März 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung wird ca. ein Drittel der Schiffe, die in einem deutschen Schiffsregister eingetragen sind, auf diese Weise finanziert. In derartigen Leasing-Konstellationen wird dem deutschen Charterer in der Regel vom Eigentümer die vollständige Verfügungsgewalt über das Schiff als Ausrüster im Rahmen eines Bareboat- Chartervertrags überlassen. Charterer als auch sog. Ausrüster von Seeschiffen, welche die Bundesflagge führen, sind Verpflichtete im Sinne des Verkehrsleistungsgesetzes und des Verkehrssicherstellungsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs. Daher ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Zugriffsmöglichkeiten auf derartig finanzierte Schiffe. 85. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Wie viele Schiffe deutscher Reedereien befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Persischen Golf in einer Lage, aus der sie die Straße von Hormus nicht passieren können (bitte hierbei auch die Anzahl der Seeleute angeben), und steht die Bundesregierung mit den betroffenen Reedereien und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO – International Maritime Organization) bezüglich der Sicherheit der Besatzungen in Kontakt, und wenn ja, in welcher Form? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 23. März 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung ist eine niedrige zweistellige Zahl an Schiffen im Eigentum von deutschen Reedereien von der Sperrung betroffen. Da die Schiffe nicht unter deutscher Flagge fahren, hat die Bundesregierung keine Kenntnis darüber, wie viele Seeleute an Bord sind. Die Bundesregierung steht in Kontakt mit den betroffenen Reedereien, ebenso mit der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 86. Abgeordneter Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern spiegeln die vom Bundeskanzler Friedrich Merz beim Industry Summit in Antwerpen geäußerten Forderungen nach umfassender Deregulierung und einer systematischen Überprüfung der europäischen Gesetzgebung und die Ankündigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz, sich auf EU-Ebene gegen eine Überarbeitung der REACH-Verordnung einzusetzen, die Position der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit wider, und inwiefern wurden bei der Positionsfindung mögliche Interessenkonflikte berücksichtigt, da der Bundeskanzler Friedrich Merz in der Vergangenheit auch für Unternehmen der Chemieindustrie beruflich tätig war (vgl. www.rlp.de/fileadmin/02/MPK_Vorsitz/Beschlue sse_MPK_5._Maerz_Berlin/TOP_9_Sicherung_d er_Wettbewerbsfaehigkeit_der_chemischen_Indu strie_in_Deutschland.pdf; https://correctiv.org/akt uelles/lobbyismus/2026/02/25/der-pakt-mit-der-c hemiebranche/; www.bundesregierung.de/breg-d e/aktuelles/european-industry-summit-kanzler-24 06656; www.youtube.com/watch?v=8-xo6D Yark)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 25. März 2026 Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, unnötige Bürokratie wirkungsorientiert und unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards zurückzubauen. Die EU-Kommission hat die systematische Überprüfung des EU-Acquis angekündigt. Den Ergebnissen der Überprüfung sieht die Bundesregierung erwartungsvoll entgegen. Beim Abbau von unnötiger Bürokratie ist ein ausgewogenes Verhältnis der beteiligten Interessen zu wahren. Auf der länderinternen Ministerpräsidentenkonferenz am 5. März 2026 sind keine Ankündigungen der Bundesregierung zu einer Positionierung zur REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) erfolgt. Es ist jedoch eine abgestimmte Position der Bundesregierung, dass aktuell weder eine REACH-Revision noch eine sonstige Öffnung oder Änderung des Rechtstextes der Verordnung erfolgen soll. Diese Positionierungen der Bundesregierung beruhen auf umwelt- und wirtschaftspolitischen Erwägungen unter Wahrung der gesamtgesellschaftlichen Interessen. 87. Abgeordneter Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Eingabe hat die Bundesregierung für den Global Review zur Umsetzung des im Jahr 2022 beschlossenen Weltnaturabkommens, die laut Beschlusslage der Conference of the Parties to the Convention on Biological Diversity (CBD) bis zum 28. Februar bei der CBD eingehen musste (www.cbd.int/doc/notifications/2025/ntf-2025-13 2-monitoring-en.pdf), gemacht, und welche Auswirkungen hat das geplante Infrastruktur- Zukunftsgesetz und die damit aus meiner Sicht einhergehende systematische Unterordnung des Naturschutzes durch die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf diverse Bauvorhaben auf die Beantwortung der Frage, „ob die überarbeitete oder aktualisierte nationale Biodiversitätsstrategie und der Aktionsplan Ihres Landes als politisches oder rechtliches Instrument verabschiedet und/oder in andere Strategien integriert wurde“ (www.cbd.int/doc/decisions/cop-16/ cop-16-dec-32-en.pdf, Annex I, II., 3.)? Antwort des Staatssekretärs Jochen Flasbarth vom 24. März 2026 Der 7. Nationalbericht informiert über die Fortschritte bei der Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (GBF) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD, kurz: Biodiversitätskonvention), vor allem der „NBSAPs“ (National Biodiversity Strategies and Action Plans), im Falle Deutschlands der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS 2030). Er ist Teil des Globalen Überprüfungsprozesses zur Umsetzung des GBF. Auf Basis der von Vertragsstaaten fristgerecht eingereichten Nationalberichte wird durch die CBD ein Bericht („Global Report“) erstellt, der Teil des globalen Überprüfungsprozesses („Global Review“) bei der CBD COP 17 im Oktober 2026 sein soll. In Kapitel 2 des 7. Nationalberichts zur CBD, aus dem die genannte Frage stammt, soll erläutert werden, in welcher Form die Nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne in den Vertragsstaaten verabschiedet wurden sowie auf welcher Ebene dies erfolgte. Es besteht kein Zusammenhang zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) wurde am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Auf die Frage im Online Reporting Tool der CBD für den 7. Nationalbericht „Has your country's revised or updated national biodiversity strategy and action plan been adopted as a policy or a legal instrument, and/or integrated into other strategies?“ wurde daher aus den möglichen Antwortoptionen des Online-Reporting Tools „Yes“ gewählt mit der Spezifikation „Adopted by the Council of Ministers, the Office of the President or of the Prime Minister, or an equivalent body“. 88. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Teilt die CDU-geführte Bundesregierung die Ansicht der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (ebenfalls CDU), dass es für Europa ein strategischer Fehler war, der Nutzung der Kernkraft den Rücken zu kehren (Zitat beim zweiten Kernenergie-Gipfel in Paris am 10. März 2026: „Ich bin der Ansicht, dass es ein strategischer Fehler Europas war, einer zuverlässigen, erschwinglichen Quelle emissionsarmer Energie den Rücken zu kehren.“), und gedenkt die Bundesregierung, diesen „strategischen Fehler“ zu korrigieren, und wenn ja, wie, und in welchem Zeitraum? 89. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Warum besteht die CDU-geführte Bundesregierung auf einen Energiemix ohne Nuklearenergie in Deutschland, obwohl es jedem EU- Mitgliedstaat obliegt, über seinen eigenen Energiemix zu entscheiden, und die Bundesregierung die Positionen der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (ebenfalls CDU), in Deutschland hätte verfolgen können, oder vertritt die CDU hierzulande im Hinblick auf die Nutzung der Kernkraft eine andere Position als auf EU-Ebene, und wenn ja, warum? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 25. März 2026 Die Fragen 88 und 89 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bei der Vorstellung der Strategie zum beschleunigten Einsatz von Small Modular Reactors (SMR) in Europa für die EU-Kommission und nicht für die EU-Mitgliedstaaten gesprochen. Grundsätzlich gilt, dass es jedem EU- Mitgliedstaat freisteht, über den eigenen Energiemix zu entscheiden. Insofern handelt es sich bei der Aussage der EU-Kommissionspräsidentin allenfalls um einen allgemeinen Appell und nicht um die Formulierung einer die EU-Mitgliedstaaten bindenden Politik. Deutschland hat sich für einen Energiemix ohne Atomenergie entschieden. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes werden in Deutschland keine Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erteilt. Ein Wiedereinstieg in die Nutzung der Atomenergie durch Kernspaltung ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart worden. 90. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Warum hält die Bundesregierung trotz der von der Europäischen Kommission am 10. März 2026 vorgestellten Strategie zum beschleunigten Einsatz von Small Modular Reactors in Europa an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber einer Wiederaufnahme der Kernenergie fest, und welche Nachteile für Energiesicherheit, Industriestandort und Strompreise erwartet sie daraus für Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 23. März 2026 Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bei der Vorstellung der Strategie zum beschleunigten Einsatz von Small Modular Reactors (SMR) in Europa für die EU-Kommission und nicht für die EU-Mitgliedstaaten gesprochen. Grundsätzlich gilt, dass es jedem EU- Mitgliedstaat freisteht, über den eigenen Energiemix zu entscheiden. Insofern handelt es sich bei der Aussage der EU-Kommissionspräsidentin allenfalls um einen allgemeinen Appell und nicht um die Formulierung einer die EU-Mitgliedstaaten bindenden Politik. Deutschland hat sich für einen Energiemix ohne Nuklearenergie entschieden. Hinsichtlich eines möglichen Beitrags zur Versorgungssicherheit ist darauf hinzuweisen, dass weder große neue Kernkraftwerke noch die sogenannten SMR kurzfristig errichtet und in Betrieb genommen werden können. Bezüglich der Auswirkungen zusätzlicher Kernkraftwerke in Europa auf die Strompreise in Deutschland ist darauf hinzuweisen, dass in den bestehenden regionalen Strommärkten in der EU der Preis jeweils vom sogenannten Grenzkraftwerk gesetzt wird, also von dem teuersten Kraftwerk, das noch benötigt wird, um Angebot und Nachfrage in Übereinstimmung zu bringen. Zusätzliche Stromerzeugung in Europa mit äußerst niedrigen variablen Kosten, wie z. B. Windenergie und Photovoltaik, kann also in den entsprechenden Stunden zu niedrigeren Strompreisen in Deutschland führen, als es mit neuen Kernkraftwerken möglich wäre. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung der Kernkraft mit der Gefahr von Unfällen und Proliferationsrisiken verbunden ist. Weiterhin werden auch Haftungsrisiken vom Staat übernommen. Zudem bleibt es in Deutschland eine Herausforderung, ein Endlager zu errichten, das als dauerhaft sicher gelten kann. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 91. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Gibt es für SafeVac bzw. für die SafeVac-2.0- Studie einen Statistical Analysis Plan (SAP) oder ein vergleichbares Dokument, in welchem die verbindlichen wissenschaftlichen, methodischen oder statistischen Kriterien festlegt werden, anhand derer die Auswertung der im Rahmen von SafeVac/ SaveVac2.0 erhobenen Rohdaten zu erfolgen haben, und wo sind die vorgesehenen Auswertungskriterien laut SAP oder in einem anderweitigen Dokument einzusehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 24. März 2026 Auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts befinden sich die Informationen zur geplanten statistischen Auswertung der SafeVac-2.0-Studie im Kapitel 3.4 des aktuellen Studienprotokolls, abrufbar unter: www.pe i.de/SharedDocs/awb/nis-0501-0600/0565-downloads.html. 92. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 zur Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung und die Zugangsgerechtigkeit für GKV-Versicherte, und welche konkreten Maßnahmen leitet sie daraus ab, wie beispielsweise den Beschluss zu beanstanden und/oder eine gesetzliche Regelung zur Reform der Bedarfsplanung dem Deutschen Bundestag vorzulegen? Antwort des Parlamentarischen Staatssek

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