Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5005
21. Wahlperiode 27.03.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 23. März 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 62
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 95
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49
Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 64
Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72, 73, 74
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 75
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 40
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 96
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 86, 87, 98
Abgeordnete Nummer
der Frage
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7
Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 82, 83
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3
Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 12
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 33
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 34
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89
Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 36
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 37
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 52
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 54
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 16, 17
Abgeordnete Nummer
der Frage
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Müller, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 19
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 43, 68
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 85
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 69
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 57
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 58, 100
Abgeordnete Nummer
der Frage
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Schroeter, Georg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60, 61
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 93
Taher Saleh, Kassem
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 26, 45
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Drucksache 21/5005 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 10
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Seite
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 18, 19
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 21
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Taher Saleh, Kassem
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/5005
Seite
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 37
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Schroeter, Georg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 43
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 43
Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Schauws, Ulle
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55
Müller, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 58
Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Drucksache 21/5005 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 63
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/5005
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Dr. Bernd
Baumann
(AfD)
Setzt der Bundeskanzler Friedrich Merz „illegale
Migranten“ gemäß seiner Aussage im ARD-
Interview vom 21. Februar 2026 begrifflich mit
„irregulären Migranten“ gleich, da in der Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 2
auf Bundestagsdrucksache 21/4657 auf die
Definition im Migrationsbericht der Bundesregierung
auf Seite 175 verwiesen wurde, wo lediglich von
„irregulärer Migration“ gesprochen wird, und
wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 23. März 2026
Die Aussagen des Bundeskanzlers stehen für sich.
2. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Wie viele Bewerber und Antragsteller für
Preisausschreibungen und Fördermittel wurden seit
Beginn der Legislaturperiode im Auftrag des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM) Dr. Wolfram Weimer im Rahmen
des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz überprüft, und in wie vielen
Fällen wurden daraufhin
verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse gemeldet (bitte nach den
einzelnen Ausschreibungen aufschlüsseln)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 25. März 2026
Der BKM hat das Haber-Verfahren seit Beginn der Legislaturperiode
insgesamt viermal angewandt, davon drei Mal im Zusammenhang mit
dem „Deutschen Buchhandlungspreis 2025“. In allen vier Fällen wurde
die Information übermittelt, dass verfassungsschutzrelevante
Erkenntnisse vorliegen.
3. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
In welcher Höhe förderte die Bundesregierung im
Zeitraum vom 6. September 2021 bis zum 30.
Juni 2025 das Projekt „Rassismus – Kolonialismus
– Faschismus? Deutsch-Sudanesische
kollaborative Erschließung und Präsentation des Nuba-
Werks von Leni Riefenstahl“ (vgl. Antworten der
Bundesregierung auf meine Schriftlichen
Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 21/4186;
bitte nach Jahr und Kostenart aufschlüsseln)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 25. März 2026
Im Zeitraum vom 6. September 2021 bis zum 30. Juni 2025 wurde das
o. g. Projekt mit bis zu 1.275.995,69 Euro gefördert.
Diese schlüsseln sich wie folgt auf:
Personalmittel
2021 2022 2023 2024 2025
11.204,99
Euro
85.071,22
Euro
235.856,56
Euro
425.745,75
Euro
8.019,19
Euro
Personalmittel gesamt: 765.897,71 Euro
Sachmittel
2021 2022 2023 2024 2025
0,00
Euro
3.228,75
Euro
117.333,89
Euro
298.122,45
Euro
91.412,89
Euro
Sachmittel gesamt: 510.097,98 Euro
Summe Personal- und Sachmittel
2021 2022 2023 2024 2025
11.204,99
Euro
88.299,97
Euro
353.190,45
Euro
723.868,20
Euro
99.432,08
Euro
Summe gesamt: 1.275.995,69 Euro
4. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dem CDU-Parteitagsbeschluss zur
Einführung einer Digitalabgabe für große Online-
Plattformen (R06 „Für ein verantwortungsvolles
digitales Erwachsenwerden“) sowie aus der
Ankündigung des Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer,
einen solchen Plattform-Soli „noch in diesem
Jahr“ durchsetzen zu können (www.merkur.de/pol
itik/tech-giganten-im-visier-digitalsteuer-soll-med
ienvielfalt-in-deutschland-retten-zr-9418591
2 .html), für die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD vereinbarte Prüfung der
Einführung einer „Abgabe für Online-Plattformen,
die Medieninhalte nutzen“, und wann beabsichtigt
die Bundesregierung ihre Pläne für eine
Digitalabgabe, auf Basis der des Kulturstaatsministers
Dr. Wolfram Weimer regierungsintern bereits
vorgestellten Eckpunkte für eine Digitalabgabe
(Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche
Frage 39, Plenarprotokoll 21/49), zu
veröffentlichen?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 24. März 2026
Die Bundesregierung hat den CDU-Parteitagsbeschluss vom Februar
2026 zur Kenntnis genommen. Der Kulturstaatsminister Dr. Wolfram
Weimer verfolgt den Prüfauftrag im Koalitionsvertrag weiterhin
prioritär.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
5. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele natürliche Personen haben nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf
Jahren Kapitalertragsteuer auf erzielte Kapitalerträge
entrichtet (bitte jeweils für die Jahre 2020 bis
2025 aufschlüsseln), und welchen Anteil machten
diese Personen an allen
Einkommensteuerpflichtigen in Deutschland aus (bitte ebenfalls jeweils für
die Jahre 2020 bis 2025 aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 27. März 2026
Mit der Abgeltungsteuer werden Kapitaleinkünfte an der Quelle
abgeltend besteuert. Die Steuer wird von den kontoführenden Instituten ohne
Namensangabe der Kapitalertragsbezieher abgeführt. Deshalb hat die
Finanzverwaltung keine Kenntnis über die Anzahl der Personen mit
steuerbelasteten Kapitalerträgen.
6. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Welche Anerkennungs-, Anrechnungs- und
Ausnahmeregelungen nach der
Bundeslaufbahnverordnung (insbesondere zu Laufbahnbefähigung,
Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen/
Abschlüsse, Anrechnung beruflicher Zeiten,
Verkürzung/Anrechnung von Probezeiten sowie ggf.
Einstellung in einem höheren Amt) kamen im
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Jahr
2018 zur Anwendung (bitte jeweils klar zwischen
zwingendem Recht, Ermessensspielräumen und
typischer BMF-Praxis unterscheiden), um die
laufbahnrechtlichen Bildungsvoraussetzungen
(z. B. „zweijähriger Master oder Diplom“) zu
erfüllen bzw. zu ersetzen, und die Ernennung aus
einem Tarifbeschäftigtenverhältnis in ein
Beamtenverhältnis zu ermöglichen oder zu
beschleunigen?
7. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Welche Anerkennungs-, Anrechnungs- und
Ausnahmeregelungen nach der
Bundeslaufbahnverordnung (insbesondere zu Laufbahnbefähigung,
Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen/
Abschlüsse, Anrechnung beruflicher Zeiten,
Verkürzung/Anrechnung von Probezeiten sowie ggf.
Einstellung in einem höheren Amt) kamen im
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Jahr
2018 zur Anwendung (bitte jeweils klar zwischen
zwingendem Recht, Ermessensspielräumen und
typischer BMF-Praxis unterscheiden), um die
Beförderungsvoraussetzungen/Wartezeiten auf dem
Weg zu Ämtern wie Regierungsrat/Ministerialrat/
Ministerialdirigent zu beeinflussen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 24. März 2026
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Für die Ernennung aus einem Tarifbeschäftigtenverhältnis in ein
Beamtenverhältnis im Bundesministerium der Finanzen kommen die
Regelungen in Abschnitt 2 und 3 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) mit
den dort aufgeführten Voraussetzungen zur Anwendung. Entsprechendes
galt auch im Jahr 2018 in der zu dem Zeitpunkt geltenden Fassung der
BLV. Die konkret herangezogene Rechtsgrundlage und deren
Voraussetzungen richteten sich nach der entsprechenden Laufbahn, in der die
Ernennung in ein Beamtenverhältnis jeweils erfolgte.
Hinsichtlich den Probezeitfestsetzungen erfolgte eine Verkürzung
insbesondere, wenn die vorherige hauptberufliche Tätigkeit bereits zuvor im
Bundesministerium der Finanzen ausgeübt wurde, § 28 ff. BLV.
Für Beförderungen von Beamtinnen und Beamten kommen die
Regelungen von Abschnitt 3 der BLV mit den dort aufgeführten
Voraussetzungen zur Anwendung. Dies sind insbesondere die Regelungen der
§§ 32 bis 34 BLV, unter deren Anwendung die Beförderungen auch im
Jahr 2018 erfolgten.
8. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Wie viele im Ausland lebende deutsche
Staatsbürger waren im Jahr 2025 jeweils unbeschränkt und
beschränkt steuerpflichtig, und wie hoch waren
die gesamten Steuereinnahmen an Deutschland
von diesen Personengruppen (bitte zudem die
Struktur dieser Steuereinnahmen nach den 14
größten Steuerarten angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 25. März 2026
In den steuerstatistischen Daten liegen keine Angaben zu der
Staatsangehörigkeit der Steuerpflichtigen vor. Daher liegen auch keine Daten
zu den im Ausland lebenden deutschen Staatsbürgern vor.
9. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob
das mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossene Sondervermögen bisher zweckentfremdet
wurde (www.wiwo.de/politik/deutschland/sonder
vermoegen-wenn-historische-500-milliarden-eur
o-zu-versickern-drohen/100209136.html), und
wenn ja, wofür (bitte die 14 größten
Kostenpunkte samt Summe benennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 25. März 2026
Bei den Investitionen des Bundes aus dem Sondervermögen für
Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) handelt es sich um zusätzliche
Investitionen in die Modernisierung des Landes, die die Investitionen
aus dem Kernhaushalt ergänzen. Die durch den Deutschen Bundestag
beschlossene Investitionsquote von 10 Prozent im Kernhaushalt wird
sowohl 2025 als auch für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung
bis 2029 eingehalten. Relevant sind hier qua gesetzlicher Definition
ausschließlich die Haushaltsansätze. Eine Zweckentfremdung im Sinne der
Fragestellung findet nicht statt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
10. Abgeordnete
Birgit Bessin
(AfD)
In welcher Höhe erhielten Flüchtlingsräte in den
Jahren 2021 bis 2025 Mittel aus dem
Bundeshaushalt (bitte jeweils die Jahressumme
angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. März 2026
Die Bundesregierung hat im angefragten Zeitraum Ausgaben zur
Förderung von Flüchtlingsräten im Rahmen der Durchführung der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) geleistet. Die Förderung
beruht auf § 12a des Asylgesetzes (AsylG). Daneben wurden Ausgaben
zur Förderung von Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern und
Spätaussiedlern sowie zur beruflichen Integration und Beratung von
Zuwanderern geleistet.
Damit ergeben sich folgende Jahressummen für die unabhängige
Asylverfahrensberatung (s. Tabelle):
Jahr Summe in Euro
2021 944.400,85
2022 916.408,70
2023 543.169,94
2024 1.159.765,07
2025 1.402.853,41
11. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Wie hoch waren die staatlichen Kosten
hinsichtlich aktueller Presseberichte über bestehende
Herausforderungen der Migration in Deutschland
(www.bild.de/politik/inland/migrationsexperte-er
klaert-bei-ronzheimer-die-groessten-probleme-da
s-laeuft-schief-bei-der-migration-69b9285b56ad9
62f523d309c) für die Ausreise sogenannter
freiwilliger Rückkehrer insgesamt pro Jahr –
inklusive finanzieller Förderung, Flugticket,
Dokumentenbeschaffung und sonstigen Reisekosten –, und
welche staatlichen Kosten fallen pro Jahr allein
für die finanzielle Unterstützung aus den
entsprechenden Förderprogrammen sogenannter
freiwilliger Rückkehrer an?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 27. März 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4681 und
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4448 verwiesen.
12. Abgeordneter
Udo Theodor
Hemmelgarn
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
Migrationsbewegungen aus dem Iran nach
Deutschland vor, und wenn ja, welche (bitte die Anzahl
der Asylanträge von Personen aus dem Iran seit
dem 28. Februar 2026 im Vergleich mit
demselben Vorjahreszeitraum – 28. Februar 2025 bis
20. März 2025 – angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 26. März 2026
Die Bundesregierung beobachtet laufend Migrationsbewegungen von
Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt sind keine erhöhten Ankunftszahlen zu beobachten und es wird
derzeit auch nicht mit erhöhten Migrationsbewegungen aus dem Iran
nach Deutschland gerechnet. Die Situation im Iran ist jedoch dynamisch
und wird weiter eng beobachtet, auch mit Blick auf mögliche
Auswirkungen auf das Migrationsgeschehen.
Belastbare Asyldaten liegen nur nach Kalendermonaten vor. Die bisher
vorliegenden Daten für die Monate Januar und Februar 2026 können der
öffentlich verfügbaren Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge unter dem folgenden Link entnommen werden:
www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/AsylGesStatistik/asylge
schaeftsstatistik-node.html.
13. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Teilt die Bundesregierung aus einer bundesweiten
Perspektive die Auffassung des
rheinlandpfälzischen CDU-Spitzenkandidaten Gordon
Schnieder, wonach die gestiegene
Messerkriminalität keine deutsche Kriminalität sei, sondern
maßgeblich eine zugewanderte Kriminalität
(www.welt.de/politik/deutschland/article69afe682
64d1f5a2cd5185f4/landtagswahl-rheinland-
pfalzdas-ist-keine-deutsche-kriminalitaet-cdu-kandida
t-schnieder-entscheidet-tv-duell-fuer-sich.html;
www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfal
z/swr-liveblog-schweitzer-und-schnieder-diskutie
ren-vor-rlp-landtagswahl-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 23. März 2026
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden seit 1. Januar 2020
„Messerangriffe“ bundesweit in der PKS als „Phänomen“, d. h. als
Information zum Fall registriert. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt
29.014 Fälle mit dem Phänomen Messerangriff in der PKS erfasst.
Aussagen zu Tatverdächtigen sind auf Basis der Erfassung des Phänomens
Messerangriff nicht möglich, da bei einem Fall der Körperverletzung mit
„Phänomen Messerangriff“ beispielsweise auch neben dem mit einem
Messer drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete
Tatverdächtige erfasst sein können.
Seit dem 1. Januar 2025 wird in der PKS bundesweit zusätzlich zu der
bisherigen fallbezogenen Erfassung des Phänomens „Messerangriff“
auch die Art der Messerverwendung fall- und tatverdächtigenbezogen
erfasst. In Vorbereitung der Veröffentlichung der PKS-Daten für das
Berichtsjahr 2025 wurde festgestellt, dass die hierzu erfassten Daten nicht
valide sind.
Die Einführung eines neuen Katalogs bedeutet grundsätzlich eine
Vielzahl von neu und ggf. abweichend zur bisher praktizierten
Verfahrensweise zu erfassenden Inhalten. Trotz begleitender
Datenqualitätskontrollen kann es insbesondere im ersten Jahr der Einführung zu Problemen
bei der Datenerfassung kommen, wie z. B. eine Untererfassung oder
Zuordnungsprobleme. Das Bundeskriminalamt ist im ständigen
Austausch mit den PKS-Verbundteilnehmern, um die Datenqualität zu
verbessern.
Der Bundesregierung liegen mithin derzeit keine validen statistischen
Daten im Sinne der Fragestellung vor.
14. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie viele proiranische Sympathisanten und
Unterstützer in Bezug auf die aktuelle iranische
Regierung gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland (bitte das Personenpotenzial
auch nach einem etwaigen gewaltbereiten Anteil
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 25. März 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung agieren in Deutschland
verschiedene proiranische Gruppen und Personen, die dem iranischen Regime
nahestehen oder deren Ideologie unterstützen. Die Szene ist nicht genau
zu beziffern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geht
sämtlichen Hinweisen auf (nachrichtendienstliche) Aktivitäten durch Iran bzw.
von dort beauftragte Personen nach und beobachtet Aktivitäten, die von
islamistischen Organisationen (wie „Hizb Allah“-Anhängern, die oft
eine ideologische Nähe zum Iran haben) und Strukturen wie dem
Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) – welches vom Bundesministerium des
Innern im Juli 2024 verboten wurde – ausgehen. Die proiranische Szene
umfasst neben der „Hizb Allah“ auch weitere Akteure, die im Kontext
des schiitischen Islamismus agieren. Eine genaue Zahl an
Sympathisanten lässt sich nicht beziffern, da viele Unterstützer nicht offen auftreten,
sondern in verdeckten Netzwerken aktiv sind. Für weitergehende
Informationen wird im Übrigen auf den Verfassungsschutzbericht des BfV
verwiesen.
15. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung
Angaben des russischen Innenministeriums zu, dass
die Bundesrepublik Deutschland bis zum 19.
Januar 2026 auf 123 Informationsabfragen aus
Russland zu in Russland festgestellten und
international gesuchten Fahrzeugen nicht reagiert hat,
und wird die Bundesregierung sich gegenüber der
russischen Regierung dafür einsetzen, dass das
Eigentum an in Deutschland gestohlenen
Fahrzeugen in Russland auch in Zukunft nicht
gutgläubig erworben werden kann (www.faceboo
k.com/gdpberlin/posts/putin-gesetz-k%C3%B6nn
te-auto-klau-in-europa-f%C3%B6rdern-gdp-sprec
her-w%C3%BCrde-kriminalit%C3%A4t-/123070
0119234196/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 27. März 2026
Anfragen der russischen Behörden zu durch Deutschland
ausgeschriebenen Kraftfahrzeugen sind der Bundesregierung bekannt. Ein
Nachrichtenaustausch mit Russland findet allerdings seit Beginn des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine nur unter Zugrundelegung strenger
Maßstäbe statt.
16. Abgeordnete
Dr. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Gewalttaten im Unterthemenfeld
„Behinderung“ haben die Bundesländer dem
Bundeskriminalamt jeweils für die Vorstellung der
bundesweiten Fallzahlen der Politisch motivierten
Kriminalität für den Zeitraum vom 1. Januar 2024
bis zum 31. Dezember 2024 gemeldet (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
17. Abgeordnete
Dr. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Gewalttaten im Unterthemenfeld
„Behinderung“ haben die Bundesländer dem
Bundeskriminalamt jeweils für die Vorstellung der
bundesweiten Fallzahlen der Politisch motivierten
Kriminalität für den Zeitraum vom 1. Januar 2025
bis zum 31. Dezember 2025 gemeldet (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 27. März 2026
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Jahresfallzahlen der Jahre 2024
und 2025 genannt. Stichtag ist jeweils der 31. Januar des Folgejahres. Es
handelt sich um die Gewaltdelikte im Unterthemenfeld: „Behinderung“.
BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW
2024 0 1 0 0 0 1 0 1 1 2
2025 1 3 1 1 0 0 0 0 1 0
SH SL SN ST TH Summe
2024 1 0 1 0 2 11
2025 2 0 1 0 1 11
18. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die
Kosten für den Einflug sowie die Betreuung und
Unterbringung von Afghanen mit
Aufnahmegenehmigung im Ausland (Afghanistan und Pakistan)
seit dem 1. Mai 2025 (bitte aufgeschlüsselt nach
einzelnen Kosten wie Unterbringung,
Verpflegung, medizinische Versorgung, rechtlicher
Beistand, Flugkosten und eventuelle finanzielle
Starthilfen angeben), und wie viele Afghanen wurden
seit dem 1. Mai 2025 bereits eingeflogen oder
warten noch mit einer Aufnahmegenehmigung
auf ihre Einreise nach Deutschland (bitte getrennt
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 24. März 2026
Im Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025 sind im Rahmen
der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan im Zusammenhang mit der
Unterstützung von Personen aus diesen Verfahren in Afghanistan und
Pakistan Kosten in Höhe von ca. 23,7 Mio. Euro angefallen. In den
genannten Kosten ist die Unterbringung, Verpflegung und erforderliche
medizinische Versorgung enthalten. Darüber hinaus sind in diesem
Zeitraum für Transport und Flüge zur Umsetzung der Einreisen dieser
Personen nach Deutschland Kosten in Höhe von 0,7 Mio. Euro angefallen.
Eine darüberhinausgehende Aufschlüsselung der Kosten ist nicht
möglich. Kosten für das Jahr 2026 liegen aus buchhalterischen Gründen
noch nicht vor.
Seit dem 1. Mai 2025 sind in Abwicklung der Aufnahmeverfahren aus
Afghanistan 973 Personen nach Deutschland eingereist (Stand: 17. März
2026). Derzeit befinden sich noch ca. 140 Personen aus dem
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und zehn Personen aus dem
Ortskräfteverfahren in der Prüfung im Ausreiseverfahren in Pakistan. Wie viele
Personen davon noch einreisen werden, hängt davon ab, wie viele die
Prüfungen im Ausreiseverfahren positiv durchlaufen und die Aufnahme-
und Einreisevoraussetzungen erfüllen.
19. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird die Bundesregierung angesichts der am
11. März 2026 vom senegalesischen Parlament
verabschiedeten massiven Strafverschärfungen
bei homosexuellen Handlungen und einer
Verhaftungswelle von LGBTQ* (https://taz.de/LGBTQ-
Rechte-in-Senegal/!6162042) den Senegal
unverzüglich per Rechtsverordnung von der Liste
sicherer Herkunftsstaaten (Anlage II zu § 29 des
Asylgesetzes) streichen, und wenn nein, warum
nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 25. März 2026
Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach der Anlage II zu § 29a
Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) gefragt wird. § 29 AsylG hat keine
Anlagen und bezieht sich auf unzulässige Asylanträge.
Eine Streichung eines als sicher bestimmten Herkunftsstaats von der
Anlage II zu § 29a Absatz 2 AsylG ist nur durch den Gesetzgeber möglich.
Gemäß § 29a Absatz 3 AsylG bestimmt die Bundesregierung durch
Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, dass ein in
Anlage II bezeichneter Staat nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt,
wenn Veränderungen in den rechtlichen oder politischen Verhältnissen
dieses Staates die Annahme begründen, dass die in Artikel 16a Absatz 3
Satz 1 des Grundgesetzes bezeichneten Voraussetzungen entfallen sind.
Die Verordnung tritt spätestens sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten
außer Kraft.
Das in der Fragestellung in Bezug genommene Gesetz zur Änderung des
Strafrechts in Senegal ist bislang nicht in Kraft, sodass derzeit keine
Veränderung der Rechtslage im Sinne des § 29a Absatz 3 AsylG vorliegt.
Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung in Senegal
fortlaufend.
Im Übrigen bedeutet die Bestimmung eines Staates als sicher nicht, dass
die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes sowie die Feststellung von
Abschiebungsverboten ausgeschlossen ist. Dies zeigt sich auch in der
Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
(BAMF), nach der senegalesischen Staatsangehörigen im Einzelfall
Asyl oder internationaler Schutz zuerkannt wird.
20. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Stand die Bundesregierung im Verlauf der letzten
Monate und bzw. oder steht sie gegenwärtig,
insbesondere vor dem Hintergrund zuletzt
bundesweit auftretender ähnlicher Ereignisse (www.deut
schlandfunkkultur.de/schule-mobbing-gewalt-ko
mmentar-100.html), mit der Landesregierung von
Sachsen-Anhalt zu den Gewaltvorfällen (www.bil
d.de/regional/sachsen-anhalt/neunjaehriger-beko
mmt-morddrohungen-von-mitschuelern-kripo-er
mittelt-69523eb0f6fc544dba9b6327) und
weiteren Unfrieden auslösenden Vorfällen (www.hettst
edt-live.de/2026/systematische-gaengelung-und-si
cherheitsvakuum-weitere-schwere-vorwuerfe-geg
en-hettstedter-grundschule/) an der Hettstedter
Novalis-Grundschule im Austausch, und wenn
nein, weshalb nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 25. März 2026
Für Schulen sind nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die
Länder zuständig. Dies gilt auch beim Thema Gewalt an Schulen, deren
Verhinderung sowie Interventionsmaßnahmen. Gleichwohl steht das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
regelmäßig im Austausch mit Vertretern aller Landesregierungen, auch
zu den Themen Gewalt an Schulen und mentaler Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen.
21. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Wer übernahm Aufgaben zur Entwicklung der
„GES-App“ zur polizeilichen Gesichtserkennung
für den mobilen Betrieb (diese Aufgaben bitte pro
Akteur darstellen), und welche in- oder
ausländische Behörde außer dem hessischen
Landeskriminalamt interessiert sich für die Nutzung oder
bereitet diese sogar vor („Frankfurts Polizei
identifiziert Menschen per Foto-App“, netzpolitik.org
vom 16. März 2026)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 24. März 2026
Das Gesichtserkennungssystem GES wird durch das Bundeskriminalamt
als Verbundsystem den Polizeien von Bund und Ländern zur Verfügung
gestellt. Bei der Entwicklung der App zur mobilen Anwendung des GES
handelt es sich um ein eigenes Projekt der hessischen Polizei. Das
Bundeskriminalamt unterstützt das Vorhaben der hessischen Polizei
ausschließlich im Rahmen der innerhalb seiner oben beschriebenen
Zuständigkeit erforderlichen technischen Abstimmungen.
Zur Übernahme von Aufgaben zur Entwicklung der App und zu
eventuellen Anfragen anderer Behörden bezüglich der hessischen App kann
daher seitens der Bundesregierung keine Auskunft gegeben werden.
22. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Setzt die Bundesregierung den von der
Vorgängerregierung am 15. März 2022 veröffentlichten
Aktionsplan gegen Rechtsextremismus weiterhin
um, und stimmt sie der darin enthaltenen Aussage
zu, dass der Rechtsextremismus „die größte
extremistische Bedrohung für unsere Demokratie“
darstellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 23. März 2026
Der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ vom März 2022 und die
„13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“ vom März 2024 als dessen
inhaltliche Fortschreibung bündeln repressive und präventive
Maßnahmen im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Dieser bleibt für Staat
und Gesellschaft dauerhafte Aufgabe und Verpflichtung. Die
Bundesregierung hat bei der Umsetzung beider Strategiepläne wesentliche
Wegmarken erreicht.
Alle Extremismusformen erfordern die nötige Aufmerksamkeit der
Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, da jedwede Bestrebung
gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eine nicht zu
unterschätzende Bedrohung darstellt. Der Rechtsextremismus ist dabei
insbesondere aufgrund seiner Verbreitung und vor dem Hintergrund der im
Folgenden dargestellten Parameter aktuell weiter die größte
extremistische Bedrohung für die Demokratie in Deutschland. Darauf weist u. a.
der mit Abstand höchste Anteil der Straftaten im Phänomenbereich
Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- an der Gesamtzahl der im
Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) erfassten Delikte hin. Auch bei einer Betrachtung
der im Verfassungsschutzbericht 2024 dargestellten jeweiligen
Personenpotentiale in den extremistischen Phänomenbereichen wird dies
deutlich.
23. Abgeordneter
Martin Sichert
(AfD)
Wie viele geduldete Asylbewerber nach § 4 des
Asylbewerberleistungsgesetzes sind nach
Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer
medizinischen Versorgung nicht abgeschoben worden
(bitte Personenanzahl tabellarisch nach den
Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022,
2023, 2024 und 2025 sowie die Anzahl der Fälle
nach Art der Versorgung aufschlüsseln:
medizinische Versorgung einer akut
behandlungsbedürftigen Erkrankung, Tuberkulose-Erkrankung,
zahnärztliche Behandlung, Schwangerschaft und
Geburt)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. März 2026
Eine Duldung wird in Deutschland erteilt, wenn Gründe für eine
vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von vollziehbar
ausreisepflichtigen Personen vorliegen. Deshalb dürfen Personen mit einer
Duldung grundsätzlich im Zeitraum der Duldungsdauer nicht abgeschoben
werden. Duldungen werden in Deutschland auf Grundlage von § 60a des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt, nicht auf Grundlage von § 4 des
Asylbewerberleistungsgesetzes, welcher nur die Leistungen bei
Krankheit, Schwangerschaft und Geburt von Leistungsberechtigten regelt.
Auch sind Asylbewerber während eines laufenden Asylverfahrens nicht
ausreisepflichtig, sondern besitzen in der Regel eine
Aufenthaltsgestattung. Aus all diesen genannten Gründen liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Auch wenn angenommen wird, dass Sie möglicherweise nach der
Anzahl von abgelehnten Asylbewerbern, die im Anschluss des
Asylverfahrens eine Duldung erhalten haben, fragt, liegen der Bundesregierung
hierzu keine Erkenntnisse vor, da die Länder für die Ausstellung von
Duldungen zuständig sind.
24. Abgeordneter
Bastian Treuheit
(AfD)
Wie wird nach den derzeit innerhalb der
Bundesregierung zugrunde gelegten Berechnungen zur
Umsetzung der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen
Alimentation der Beamten rechnerisch sichergestellt,
dass sowohl der Mindestabstand der
Beamtenalimentation zur sozialrechtlichen Grundsicherung
als auch das vertikale Abstandsgebot zwischen
den Besoldungsgruppen im Rahmen der
geplanten Neuregelung eingehalten werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 26. März 2026
Das Bundesministerium des Innern wird zeitnah einen Gesetzentwurf
zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation in die
Ressortabstimmung geben. In diesem werden sowohl Berechnungen zur
Mindestbesoldung anhand von 80 Prozent des Median-
Äquivalenzeinkommens (sog. Prekaritätsschwelle) als auch Berechnungen zu den anderen
Parametern dargestellt sein wie etwa dem systeminternen
Besoldungsvergleich (besoldungsinternes Abstandsgebot) entsprechend den
modifizierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen
Alimentation mit Beschluss vom 17. September 2025. Mit dieser
jüngsten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht seine bisher
vorgenommene Prüfung der Mindestbesoldung am Maßstab des
Grundsicherungsniveaus ebenso fortentwickelt wie die methodische Ermittlung des
Besoldungsindex und der anderen Vergleichsindizes.
25. Abgeordneter
Bastian Treuheit
(AfD)
In welchem Umfang sollen nach den derzeit
innerhalb der Bundesregierung zugrunde gelegten
Berechnungen die Besoldungstabellen des Bundes
zur Umsetzung der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen
Alimentation der Bundesbeamten angehoben werden
(bitte hierbei auch angeben, ab welchem
Zeitpunkt diese Anpassungen gelten sollen), und
werden hieraus resultierende Nachzahlungsansprüche
verzinst?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 25. März 2026
Mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen
Alimentation, den das Bundesministerium des Innern zeitnah in die
Ressortabstimmung geben will, wird die Besoldung auf Bundesebene zu
den dort ausgewiesenen Zeitpunkten in dem Umfang angepasst, dass die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 17.
September 2025 – BvL 5/18 u. a.) eingehalten werden.
Besoldungsgesetzliche Nachzahlungsansprüche werden nicht verzinst.
26. Abgeordnete
Donata
Vogtschmidt
(Die Linke)
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu
Fällen von App-Zwang zum Besuch von
Fußballstadien, bei denen zumindest in den Standard-
Einstellungen ein Tracking des Standorts und zum
Teil tiefgreifendes Auslesen persönlicher
Informationen auf dem Smartphone möglich war
(www.golem.de/news/ticket-app-uefa-teilt-stando
rtdaten-von-em-besuchern-mit-der-polizei-2407-1
86767.html), woran zumindest im Lagezentrum
Berlin zur Fußball-Europameisterschaft der
Männer 2024 mutmaßlich auch Bundesbehörden wie
die Bundespolizei und die Bundeswehr beteiligt
waren (www.bz-berlin.de/berlin/situation-room-i
m-em-lagezentrum), und plant die
Bundesregierung Vorkehrungen hinsichtlich künftiger
sportlicher Großereignisse in Deutschland, um die
Besuchenden einerseits besser vor Tracking zu
schützen und andererseits eine große
Barrierefreiheit durch Unabhängigkeit von der Nutzung einer
bestimmten App zu gewährleisten, und wenn ja,
welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 27. März 2026
Die Konzeption und Durchführung von Einlass- und Zugangskontrollen
zu Sportveranstaltungen, einschließlich der Entscheidung über den
Einsatz technischer Systeme wie App-basierter Ticketlösungen, obliegt dem
jeweiligen Veranstalter im Rahmen der Ausübung seines Hausrechts und
der Wahrnehmung seiner Veranstalterverantwortung. Die Ausgestaltung
der datenschutzrechtlichen Anforderungen an solche Systeme richtet
sich nach den einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) sowie des nationalen Datenschutzrechts; die
Aufsicht hierüber obliegt den zuständigen Datenschutzbehörden. Die
Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und örtlichen Sicherheitsbehörden
bei Großveranstaltungen liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen
Länder. Eine Bewertung des konkreten Einsatzes von App-Systemen im
Rahmen der UEFA EURO 2024 durch den Veranstalter oder Dritte ist
daher nicht Gegenstand der Positionierung der Bundesregierung. Soweit
Bundesbehörden an Stabsorganisationen der Länder im Rahmen der
UEFA EURO 2024 beteiligt waren, erfolgte dies ausschließlich im
Rahmen ihrer originären gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung. Eine
eigenständige Beteiligung an oder Zugriff auf App-basierte Trackingsysteme
des Veranstalters erfolgte dabei nicht. Hinsichtlich künftiger sportlicher
Großereignisse in Deutschland plant die Bundesregierung derzeit keine
eigenen gesetzgeberischen oder administrativen Maßnahmen zur
Regulierung veranstalterseitig eingesetzter Ticketing-Applikationen.
Anforderungen an Barrierefreiheit sowie Datenschutz sind im geltenden
Rechtsrahmen bereits verankert und von den zuständigen Behörden
sowie den Veranstaltern in eigener Verantwortung umzusetzen.
27. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
die Gründe der Einbürgerung eines belarusischen
Staatsbürgers über das „Spätaussiedler-
Verfahren“, der laut Zeugenaussagen als Vize-Direktor
in der für Menschenrechtsverletzungen bekannten
Strafkolonie Nummer 2 in der belarusischen Stadt
Bobruisk tätig war, und erwägt die
Bundesregierung die Einbürgerung rückgängig zu machen,
falls nach eingehenderer Überprüfung des Falls
ein – gemäß Bundesvertriebenengesetz –
Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder
Rechtsstaatlichkeit festgestellt wird (Quelle:
WELT, Artikel vom 15. März 2026, „Er
verhöhnte Europa als „Drecksloch“ – heute lebt er hier“,
www.welt.de/politik/deutschland/plus69b3f03b17
184da7cffd86d8/geht-doch-zu-euren-schwuchtel
n-schwulen-und-lesben-nach-europa-ex-waerter-a
us-belarus-lebt-nun-selbst-hier.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 25. März 2026
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zur Auffassung
gelangt, dass diese erbetenen Angaben nicht in offener Form erfolgen
können.1 Eine offene Beauskunftung würde das Grundrecht des
Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1
i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzen. Das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung schützt die Befugnisse des Einzelnen,
grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher
Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Es gewährt
seinen Trägern u. a. Schutz gegen die Weitergabe der auf sie bezogenen,
individualisierten oder individualisierbaren Daten. Diese Verbürgung
darf nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter
Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder
aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, wobei die Einschränkung
nicht weiter gehen darf als es zum Schutze öffentlicher Interessen
unerlässlich ist (BVerfGE 103, 21, 33).
1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
28. Abgeordneter
Torben Braga
(AfD)
Erachtet die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der öffentlichen Debatte über eine
Ausweitung der EU-Mission EUNAVFOR ASPIDES auf
die Straße von Hormus einen wirksamen Schutz
der Schifffahrt in diesem Gebiet auf Grundlage
des aktuellen Mandats (Bundestagsdrucksache
21/1372) überhaupt für rechtlich möglich, da die
Straße von Hormus zwar geografisch zum
Einsatzgebiet zählt, die exekutive Aufgabe des
Schutzes von Schiffen dort jedoch gleichzeitig
ausdrücklich ausgeschlossen ist, und welche
spezifischen völkerrechtlichen oder
mandatsrechtlichen Änderungen wären für eine solche operative
Erweiterung zwingend erforderlich?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 26. März 2026
Gemäß dem geltenden Beschluss (GASP) 2024/583 des Rates umfasst
das Einsatzgebiet der durch die Europäische Union geführten Operation
EUNAVFOR ASPIDES die Meerenge von Bab al-Mandab und die
Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im
Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im
Persischen Golf.
Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die exekutive Aufgabe des
Schutzes von Schiffen gegen bereichsübergreifende Angriffe auf See nur in
einem Untergebiet des Operationsgebiets auszuüben.
Darüber hinaus wird auf Bundestagsdrucksache 21/1372 verwiesen.
Eine Anpassung des EU-Ratsbeschlusses zeichnet sich derzeit nicht ab.
29. Abgeordneter
Torben Braga
(AfD)
Welche völkerrechtliche Bewertung legt die
Bundesregierung der Straße von Hormus zugrunde –
insbesondere hinsichtlich der Einordnung als
Transitpassage gemäß UNCLOS vs. reiner
Durchfahrt durch Hoheitsgewässer von Anrainerstaaten
–, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund
die Wirksamkeit internationaler Rechtsnormen in
diesem Seegebiet, wenn ein Anrainerstaat wie der
Iran das Seerechtsübereinkommen nicht ratifiziert
hat und die Bundesregierung nach ihr gegenüber
erhobenen Vorwürfen gleichzeitig die universelle
Geltung dieser Normen gegenüber Akteuren
infrage stellt, die sich selbst nicht an
völkerrechtliche Standards halten?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 26. März 2026
Mit Ausnahme der Islamischen Republik Iran und der Vereinigten
Arabischen Emirate haben alle Anrainer des Persischen Golfes das VN-
Seerechtsübereinkommen von 1982 (SRÜ) als Vertragsstaaten ratifiziert.
Iran hat das SRÜ jedoch unterzeichnet und ist nach Artikel 18 der
Wiener Vertragsrechtskonvention als Ausdruck von Völkergewohnheitsrecht
daher verpflichtet, sich aller Handlungen zu enthalten, die Ziel und
Zweck der Konvention vereiteln würden. Bei Unterzeichnung des SRÜ
erklärte Iran, dass es das Recht auf Transitpassage durch internationale
Meerengen gegenüber SRÜ-Vertragsstaaten anerkenne. Iran erkennt
zudem in seinem nationalen Gesetz über die Proklamation der Seegebiete
das Recht auf friedliche Durchfahrt ziviler Schiffe ausdrücklich an.
Völkergewohnheitsrechtlich war bereits vor Inkrafttreten des SRÜ das
uneingeschränkte Recht auf friedliche Durchfahrt fremder Schiffe durch
Meerengen, die der internationalen Schifffahrt zwischen einem Teil der
Hohen See und einem anderen Teil derselben dienen, anerkannt. Die
Wirksamkeit der seevölkergewohnheitsrechtlichen und -
vertragsrechtlichen Rechtsnormen steht außer Frage.
Gemeinsam mit ihren Partnern verurteilt die Bundesregierung die
iranischen Angriffe auf Handelsschiffe im Persischen Golf aufs Schärfste
und fordert Iran auf, Einschränkungen für die Durchfahrt durch die
Straße von Hormus zu unterlassen.
30. Abgeordneter
Dr. Gottfried
Curio
(AfD)
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über das Bestehen und den Umfang
einer im Zuge des militärischen Konfliktes
zwischen Iran/Hisbollah und Israel/USA, der bereits
zu einer erheblichen Zahl an Binnenvertriebenen
(aktuell 800.000 im Libanon sowie über drei
Millionen im Iran, www.zdfheute.de/politik/ausland/i
srael-armee-bodeneinsaetze-libanon-100.html und
www.tagesschau.de/ausland/asien/vertriebene-ira
n-100.html) geführt hat, einsetzenden
Fluchtbewegung in die EU, und ergreift die
Bundesregierung Vorkehrungen dagegen, dass Deutschland
erneut primäres Zielland einer massiven
Fluchtbewegung aus dem Nahen und Mittleren Osten wird
(www.focus.de/politik/deutschland/kommt-es-zu
r-grossen-iran-flucht-wird-deutschland-hauptziel_
ee896942-3aa6-40bc-91ad-ee720e464232.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 26. März 2026
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung von
Migrationsbewegungen im Nahen und Mittleren Osten sehr genau und arbeitet dabei mit
Internationalen Organisationen (UNHCR, IOM) und den Partnern in der
Europäischen Union eng zusammen. Derzeit werden keine verstärkten
Fluchtbewegungen aus der Region in Richtung Europa beobachtet.
31. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Fortschritte konnten seit der Reise von
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier im
März 2025 nach Chile bei der Gedenkstätte für
die Opfer der Colonia Dignidad und bei der
Errichtung des anvisierten Denkmals erzielt werden,
und führt die Bundesregierung Gespräche mit der
neuen chilenischen Regierung zur Weiterführung
des Vorhabens, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis (Quelle: www.spiegel.de/politik/deutschland/c
olonia-dignidad-die-muehsame-aufarbeitung-
derverbrechen-a-27e6060e-9b44-4da2-b55d-7e924b4
51f43)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 27. März 2026
Die Errichtung einer Gedenkstätte und eines Dokumentationszentrums
im Rahmen der Aufarbeitung der Verbrechen der ehemaligen „Colonia
Dignidad“ in Chile ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, das
gemeinsam mit der chilenischen Seite umgesetzt wird. Hierzu wurde die
chilenisch-deutsche gemischte Kommission (COMIXTA) eingerichtet,
die zweimal jährlich tagt.
Seit dem Besuch von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier in
Chile fanden zwei Sitzungen der COMIXTA statt, die letzte am 9.
Dezember 2025. Hierbei wurde unter anderem über Themen wie den Stand
der Arbeiten am Dokumentenarchiv der Colonia Dignidad im
chilenischen Nationalarchiv und die mögliche Unterstützung durch das
Auswärtige Amt, Fortschritte beim Projekt „Interaktive Erinnerungen an die
Colonia Dignidad“ in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin
und dem Museo de la Memoria y los Derechos Humanos in Santiago de
Chile sowie die Fortschritte im Verfahren der Enteignung eines Teils des
Geländes der Villa Baviera (vormals Colonia Dignidad) gesprochen. Die
Gedenkstätte soll möglichst auf dem Gelände der ehemaligen „Colonia
Dignidad“ errichtet werden. Die chilenische Regierung hat daher im
Juni 2024 ein Verfahren zur Enteignung eines Teils des Geländes der
ehemaligen „Colonia Dignidad“ eingeleitet und informiert regelmäßig über
den Fortgang. Am 7. Juli 2025 wurde von der Regierung Chiles ein
förmliches Dekret zur Enteignung unterzeichnet.
Die Protokolle der Sitzungen der COMIXTA sind abrufbar unter: www.
auswaertiges-amt.de/de/service/laender/chile-node/2738684-2738684.
Die Einzelheiten zur Errichtung der Gedenkstätte werden Bestandteil
der künftigen Sitzungen der COMIXTA sein. Die nächste Sitzung soll
noch in der ersten Jahreshälfte mit Vertretern der neuen chilenischen
Regierung stattfinden.
32. Abgeordneter
Dr. Anton
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bereitet sich die Bundesregierung auf
unterschiedliche Szenarien bezüglich des Ausgangs der
Parlamentswahl in Ungarn am 12. April 2026 vor,
und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum
nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 23. März 2026
Die Bundesregierung wird durch den Auswärtigen Dienst fortlaufend
über die innenpolitische Lage, Entwicklungen und Perspektiven in den
jeweiligen Ländern unterrichtet. Dies gilt im Sinne der Fragestellung
auch für die Parlamentswahl in Ungarn.
33. Abgeordneter
Dr. Anton
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie
viele deutsche Staatsangehörige in der
Generaldirektion Verteidigungsindustrie und Weltraum
(DG DEFIS) der EU-Kommission auf
Leitungsebene sowie in der gesamten Generaldirektion
beschäftigt sind (bitte nach Besoldungsstufen,
Organisationseinheiten und Prozent der Beschäftigten
aufschlüsseln), und falls nein, warum nicht, und
welche Bedeutung misst die Bundesregierung der
Platzierung deutschen Personals im Sinne einer
strategischen Personalpolitik bezogen auf die
DG DEFIS bei?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 24. März 2026
Die Generaldirektion Verteidigungsindustrie und Weltraum (DG DEFIS)
der Europäischen Kommission hatte zum 1. September 2025 313
Beschäftigte. Darunter waren 21 deutsche Staatsangehörige (6,7 Prozent).
In der Leitungsebene ist derzeit ein deutscher Staatsangehöriger
beschäftigt.
Weiter aufgeschlüsselte Informationen zu einzelnen Personalkategorien
können auf der Internetseite der Europäischen Kommission abgerufen
werden (abrufbar unter: https://dashboard.tech.ec.europa.eu/qs_digit_das
hboard_mt/public/sense/app/87fb97de-d12e-444a-a828-73a2e35242e4/s
heet/b87ca14d-15a6-45dd-be10-b521cb0a0d82/state/analysis).
Zu den Zahlen der Kommission ist noch die Kategorie der
Abgeordneten Nationalen Sachverständigen (ANS) hinzuzurechnen, welche von
den Mitgliedstaaten entsandt und bezahlt werden. In der DG DEFIS
waren zum Stichtag 1. September 2025 50 ANS beschäftigt, davon acht
Deutsche (16 Prozent).
Die Bundesregierung misst der strategischen Förderung von deutschem
Personal in den EU-Institutionen und insbesondere der Europäischen
Kommission, inklusive DG DEFIS, große Bedeutung bei und ist aktiv
darum bemüht, dessen Anzahl weiterhin zu steigern.
34. Abgeordneter
Julian Joswig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat, vor dem Hintergrund von Medienberichten
über erfolglose Kontaktversuche des
Bundeskanzlers Friedrich Merz mit dem spanischen
Ministerpräsidenten Pedro Sánchez (www.spiegel.de/polit
ik/deutschland/wie-kanzler-friedrich-merz-vergeb
lich-versuchte-mit-spaniens-premier-pedro-sanch
ez-zu-telefonieren-a-9858ec52-e45b-4521-9bac-8
d8bfbd53945), inzwischen ein Telefonat zwischen
dem Bundeskanzler Friedrich Merz und Pedro
Sánchez stattgefunden oder ist ein solches
geplant, und wie ist der derzeitige Stand der
deutsch-spanischen Beziehungen mit dem Appell
des Bundeskanzlers nach europäischer Einheit für
mehr europäische Souveränität (www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/merz-regierungserklaeru
ng-108.html) in Einklang zu bringen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 24. März 2026
Als einer der fünf größten EU-Mitgliedstaaten und NATO-Alliierter ist
Spanien ein enger Partner Deutschlands. Beide Länder verfolgen das
gemeinsame Ziel eines starken, sicheren und handlungsfähigen Europas.
Der deutsch-spanische Aktionsplan von 2022 bildet in diesem Sinne die
Grundlage für die sehr enge und intensive bilaterale Zusammenarbeit.
Unter anderem enthält der Aktionsplan regelmäßig tagende
Konsultations- und Dialogformate, dazu zählen auch bilaterale
Staatssekretärskonsultationen, die zuletzt am 16. März 2026 in Madrid stattfanden. Der
Bundeskanzler befindet sich kontinuierlich in engem Austausch mit den
Teilnehmern des Europäischen Rates, inklusive des spanischen
Regierungschefs. Der Europäische Rat hat zuletzt am 19. März 2026 getagt.
35. Abgeordnete
Maren Kaminski
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu den
Vorwürfen von körperlicher Misshandlung,
psychischer und sexualisierter Gewalt während der
Inhaftierung und Abschiebung der 16 Personen, und
wenn ja, welche, und welche konkrete
konsularische Unterstützung hat das Auswärtige Amt den
Betroffenen nach Eingang von
Unterstützungsbitten der Angehörigen gewährt (bezugnehmend
auf die Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache
21/4657)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 24. März 2026
Die betroffenen Personen selbst haben zu keinem Zeitpunkt direkten
Kontakt zum Auswärtigen Amt bzw. seinen mit der Angelegenheit
befassten Auslandsvertretungen (Botschaft Ankara und Generalkonsulat
Istanbul) aufgenommen.
Anfragen aus dem Kreis der Angehörigen der Mitglieder der Gruppe
gingen im Auswärtigen Amt erst dann ein, als die Ausreise bereits
unmittelbar bevorstand bzw. die Rückflüge nach dem Kenntnisstand des
Auswärtigen Amts bereits begonnen hatten. Das Auswärtige Amt hat die
Angehörigen darüber entsprechend informiert.
Eine darüberhinausgehende Beantwortung kann mit Blick auf die
Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht erfolgen.
36. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur
mutmaßlichen Beteiligung deutscher
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der Menschenjagd
während der Belagerung Sarajevos Anfang bis
Mitte der 1990er-Jahre, und wie gedenkt sie, die
weitere Aufklärung dieser Verbrechen zu
unterstützen (Quelle: www.spiegel.de/ausland/
bosnienstaatsanwaltschaft-untersucht-menschenjagd-vor
wuerfe-gegen-hobbyjaeger-a-42420dba-a8c6-4ac
a-80e8-73497fecbce5)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 26. März 2026
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung vor.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 47 der Abgeordneten Maren Kaminski auf
Bundestagsdrucksache 21/3136 und auf die Schriftliche Frage 52 der Abgeordneten Zada
Salihović auf Bundestagsdrucksache 21/3136 verwiesen.
37. Abgeordneter
Max Lucks
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Für welchen Zeitraum ist ein Staatsbesuch des
syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Shaara
in Deutschland geplant, obwohl einerseits
Berichte über die Verfolgung von Minderheiten in
Syrien vorliegen (www.tagesschau.de/ausland/asi
en/syrien-un-al-sharaa-rede-hts-miliz-100.html),
andererseits betroffene ethnische und religiöse
Gruppen ihre Kritik bereits bei dem zuvor für
Januar 2026 geplanten Treffen zum Ausdruck
brachten (www.tagesspiegel.de/berlin/syriens-isla
mistischer-staatschef-proteste-gegen-al-scharaa-b
esuch-in-berlin-15139512.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 26. März 2026
Eingehende Besuche ausländischer Staats- und Regierungschefs werden
in der Vorwoche in der Regierungspressekonferenz angekündigt.
Darüber hinaus verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 48 der Abgeordneten Cansu Özdemir auf
Bundestagsdrucksache 21/2979.
38. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
hinsichtlich der völkerrechtlichen Grundlage der
seit dem 2. März 2026 erfolgenden militärischen
Einsätze durch Israel auf das Gebiet des Libanon
vor (www.acaps.org/fileadmin/Data_Product/Mai
n_media/20260305_ACAPS_LEBANON_-_Hum
anitarian_consequences_of_the_Israeli_military_
offensive_.pdf), und in welchem Umfang handelt
es sich bei den von der Bundesregierung
bereitgestellten Mitteln für humanitäre Hilfe in Höhe von
insgesamt 188 Mio. Euro für den Nahen Osten
(www.deutschlandfunk.de/wadephul-kuendigt-de
utliche-aufstockung-der-deutschen-hilfen-fuer-na
host-und-golfregion-an-100.html), die auch den
Libanon betreffen, um außerplanmäßige
Ausgaben?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 27. März 2026
Die völkerrechtliche Bewertung militärischer Maßnahmen richtet sich
nach der Charta der Vereinten Nationen und den einschlägigen Regeln
des Völkerrechts. Israel macht geltend, sich mit dem militärischen
Vorgehen gegen andauernde Angriffe der Hisbollah zu verteidigen. Zur
Position der Bundesregierung wird auf die zahlreichen öffentlichen
Äußerungen und Stellungnahmen zur Lage im Libanon verwiesen.
Infolge der Kürzungen der Titelansätze der humanitären Hilfe im
Einzelplan 05 in Höhe von insgesamt 1,18 Mrd. Euro (53 Prozent) gegenüber
2024 muss das Auswärtige Amt seine Projektarbeit noch stärker auf
Maßnahmen in priorisierten Kontexten ausrichten. Dabei orientiert sich
das Auswärtige Amt an den Bedarfserhebungen der Vereinten Nationen
und steht in engem Dialog mit seinen Umsetzungspartnern. Bei
laufender Bewertung dieser Parameter und aufgrund der Entwicklungen vor
Ort wurde die Entscheidung getroffen, Mittel aus bestehenden Ansätzen
gezielt in die Region und den Libanon umzusteuern. Insofern handelt es
sich nicht um außerplanmäßige Ausgaben.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
39. Abgeordnete
Desiree Becker
(Die Linke)
Wie bzw. wo wird die Bereitschaftserklärung für
die Wahrnehmung der Möglichkeit einer
schriftlichen Abgabe gemäß § 15a Absatz 2 des
Wehrpflichtgesetzes bereitgestellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 26. März 2026
Die Abgabe der Bereitschaftserklärung hat grundsätzlich mittels des zur
Verfügung gestellten Online-Fragebogens in elektronischer Form zu
erfolgen. Im Einzelfall kann die Bereitschaftserklärung auch schriftlich
oder zur Niederschrift bei den Wehrersatzbehörden abgegeben werden.
40. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch das
Wehrpflichtgesetz hinreichend sichergestellt, dass
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im
Spannungs- und Verteidigungsfall nicht zum
Wehrdienst einberufen werden, sondern sich
freistellen lassen können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 25. März 2026
Ja.
Es wird auf die §§ 13, 13a des Wehrpflichtgesetzes hingewiesen.
41. Abgeordneter
Pascal Meiser
(Die Linke)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der Anteil der Liefer- und Dienstleistungsaufträge
des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) und der Behörden in seinem
Geschäftsbereich, der Einrichtungen der Länder, denen
nach § 5b des Finanzverwaltungsgesetzes die
Erledigung von Bauaufgaben im Geschäftsbereich
des BMVg übertragen wurde, des Bundesamtes
für Bauwesen und Raumordnung sowie der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, sofern diese
jeweils der Deckung der Bedarfe der Bundeswehr
dienen, die ohne Umsatzsteuer die in § 106
Absatz 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen genannten Schwellenwerte nicht erreichen
(vgl. Abweichende Verwaltungsvorschriften für
die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung
der Bedarfe der Bundeswehr, abrufbar unter:
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktio
n/DE/Downloads/A/abweichende-verwaltungsvor
schriften-fuer-die-vergabe-oeffentlicher-auftraeg
e-zur-deckung-der-bedarfe-der-bundeswehr.pdf),
an den gesamten Liefer- und
Dienstleistungsaufträgen der genannten Stellen in den genannten
Fällen, und wie hoch ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der Anteil der Bauaufträge der
vorgenannten Stellen, sofern diese jeweils der
Deckung der Bedarfe der Bundeswehr dienen, die
ohne Umsatzsteuer unter einem Schwellenwert
von 1 Mio. Euro liegen, an den gesamten
Bauaufträgen der genannten Stellen in den genannten
Fällen (bitte für das letzte verfügbare Jahr
ausweisen; bitte den Anteil der Auftragsvergaben jeweils
sowohl prozentual als auch in absoluten Zahlen
ausweisen; bitte auch jeweils das
Auftragsvolumen ausweisen und den Anteil der Aufträge
unterhalb der genannten Schwellenwerte
ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 27. März 2026
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung wurden
im Jahr 2025 insgesamt 548.077 Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit
einem Gesamtvolumen von 47.971.410.408 Euro geschlossen. Davon
entfielen nach der Auftragsstatistik der Bundeswehr 417.031 Aufträge
(76 Prozent) mit einem Volumen von 2.055.280.388 Euro (4 Prozent)
auf Aufträge unterhalb des EU-Schwellenwertes. Aufträge im Sinne der
Auftragsstatistik sind im Betrachtungszeitraum neu geschlossene
Aufträge, d. h. Einzelaufträge und Abrufe aus Rahmenvereinbarungen. Der
Abschluss von Rahmenvereinbarungen selbst ist nicht erfasst.
Im Jahr 2024 lagen 18.600 Bauaufträge unterhalb von 1.000.000 Euro.
Das entspricht rund 99 Prozent aller Bauaufträge, die nach Abschnitt 1
der VOB/A für die Bundeswehr vergeben wurden. Im Übrigen wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 40 auf
Bundestagsdrucksache 21/918 verwiesen. Es wird darauf hingewiesen,
dass für die vorliegende Antwort die neu geschlossenen Aufträge, d. h.
Einzelaufträge und Abrufe aus Rahmenvereinbarung, jedoch keine
Rahmenvereinbarungen selbst, betrachtet wurden. Daraus ergab sich eine
erhöhte Gesamtzahl im Vergleich zum Jahr 2024 (Betrachtung reiner
Vergabeverfahren).
42. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob
die Russische Föderation Mittelstreckenraketen
des Typs 9M720 Iskander (NATO-Bezeichnung
SS-C-8) in der Oblast Kaliningrad stationiert hat,
und wenn ja welche (https://news.err.ee/120688/e
xpert-new-russian-missiles-unlikely-to-be-in-kali
ningrad)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 24. März 2026
Es wird auf die folgende Veröffentlichung des Bundesministeriums der
Verteidigung verwiesen: www.bundeswehr.de/de/meldungen/stationieru
ng-us-marschflugkoerpern-deutschland.
43. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Sind mir vorliegende Informationen, nach denen
Wehrdienstbewerber bzw. Personen, die sich für
die soldatische Laufbahn in der Bundeswehr
bewerben, in Bewerbungsgesprächen gefragt
werden, welche politischen Parteien sie wählen und
bzw. oder ob sie Mitglied einer politischen Partei
sind, nach Kenntnis der Bundesregierung
zutreffend, und wenn ja, weshalb werden diese Fragen
an die entsprechenden Bewerber gestellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 25. März 2026
Die Auswahlverfahren der Bundeswehr sehen keine Abfrage einer
Parteizugehörigkeit oder des individuellen Wahlverhaltens vor.
In Fällen, in denen Bewerbende von sich aus Angaben im Sinne der
Fragestellung machen, kann dies im persönlichen Interview aufgegriffen
werden.
44. Abgeordneter
Kassem
Taher Saleh
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Unternehmen beziehungsweise
Konsortien haben den Zuschlag für die sieben Lose im
Rahmen der Bekanntmachung zum
Infrastrukturprogramm G-CAP Inland (German Armed Forces
– Contractor Augmentation Program) zur
Unterstützung der Bundeswehr durch zivile
Auftragnehmer erhalten, die am 26. Januar 2026 im TED
(europäische Datenbank für öffentliche
Ausschreibungen) unter der
Bekanntmachungsnummer 824801-2025 veröffentlicht wurden, und wie
hoch ist das jeweilige Auftragsvolumen pro Los
(https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/824801-
2025, www.bundeswehr.de/de/organisation/infras
truktur-umweltschutz-und-dienstleistungen/aktuel
les/erfolgsmodell-g-cap-inland-5985438)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 27. März 2026
In dem Vergabeverfahren im Sinne der Fragestellung wurden noch keine
Zuschläge erteilt. Derzeit werden die Teilnahmeanträge ausgewertet.
45. Abgeordnete
Donata
Vogtschmidt
(Die Linke)
Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die
als Ersatz für die im Sommer 2025 an die Ukraine
abgegebenen Patriot-Flugabwehrsysteme
vorgesehenen Systeme in ihrer Konfiguration der
bisherigen deutschen Patriot-Struktur entsprechen und
vollständig interoperabel mit der integrierten
Luft- und Raketenabwehr der NATO sind, und
welche Erkenntnisse liegen ihr zu möglichen
Einschränkungen bei Verfügbarkeit oder
Einsatzfähigkeit infolge von Abhängigkeiten von US-
Rüstungslieferungen vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 26. März 2026
Die nachbeschafften Systeme entsprechen dem modernsten Stand der
Technik. Die Interoperabilität im Sinne der Fragestellung wird
sichergestellt. Einschränkungen im Sinne der Fragestellung liegen aktuell nicht
vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
46. Abgeordneter
Jan van Aken
(Die Linke)
Wie viele Sperrungen der Gasversorgung von
Haushaltskunden aufgrund von Zahlungsverzug
nach § 19 der Gasgrundversorgungsverordnung in
der bis zum 22. Dezember 2025 geltenden
Fassung sowie nach § 41f des
Energiewirtschaftsgesetzes ab dem 23. Dezember 2025 wurden im Jahr
2025 in Deutschland vorgenommen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. März 2026
Die Regelungen der §§ 41f und 41g des Energiewirtschaftsgesetzes
traten mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur
Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung
weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2025 erst
Ende Dezember 2025 in Kraft. Versorgungsunterbrechungen im Laufe
des Jahres 2025 erfolgten daher auf der Grundlage der alten Rechtslage,
unter anderem nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für
die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung
mit Gas aus dem Niederdrucknetz. Zahlen zu
Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung der Strom- und Gasrechnung werden in dem
jährlichen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und
Bundeskartellamt veröffentlicht. Eine Unterteilung der Versorgungsunterbrechungen
nach der jeweiligen Vertragsart findet dabei nicht statt. Die
Bundesregierung verfügt derzeit über keine entsprechenden Zahlen für das
Berichtsjahr 2025, da die Datenerhebung für das Monitoring der
Bundesnetzagentur noch nicht abgeschlossen ist.
47. Abgeordneter
Jan van Aken
(Die Linke)
Wie viele Sperrungen der Stromversorgung von
Haushaltskunden aufgrund von Zahlungsverzug
nach § 19 der Stromgrundversorgungsverordnung
in der bis zum 22. Dezember 2025 geltenden
Fassung sowie nach § 41f des
Energiewirtschaftsgesetzes ab dem 23. Dezember 2025 wurden im Jahr
2025 in Deutschland vorgenommen (wenn
möglich, bitte nach Grundversorgung und
Sonderverträgen aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. März 2026
Die Regelungen des §§ 41f und 41g des Energiewirtschaftsgesetzes
traten mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur
Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung
weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2025 erst
Ende Dezember 2025 in Kraft. Versorgungsunterbrechungen im Laufe
des Jahres 2025 erfolgten daher auf der Grundlage der alten Rechtslage,
unter anderem nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für
die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung
mit Strom aus dem Niederspannungsnetz. Zahlen zu
Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung der Strom- und Gasrechnung werden
in dem jährlichen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und
Bundeskartellamt veröffentlicht. Eine Unterteilung der
Versorgungsunterbrechungen nach der jeweiligen Vertragsart findet dabei nicht statt. Die
Bundesregierung verfügt derzeit über keine entsprechenden Zahlen für
das Berichtsjahr 2025, da die Datenerhebung für das Monitoring der
Bundesnetzagentur noch nicht abgeschlossen ist.
48. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Welchen Ausbaupfad verfolgt die
Bundesregierung für Batteriespeicher (unterteilt nach Groß-
und Kleinbatteriespeichern) im Zeitraum der
Jahre 2025 bis 2033, und welchen Anteil am
Gesamtbedarf an Speicherkapazitäten plant die
Bundesregierung in den jeweiligen Jahren durch
Batteriespeicher zu decken?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 23. März 2026
Es wird davon ausgegangen, dass sich Ihre Frage auf direkt an das
Stromnetz angeschlossene Batteriespeicher bezieht. Der von der
Bundesnetzagentur genehmigte Szenariorahmen des Netzentwicklungsplans
Strom 2025 bis 2037/2045 gibt für Kleinbatteriespeicher als Referenz
für das Jahr 2024 eine installierte Leistung von 9,9 Gigawatt an. Für
2037 werden in Szenario A 46,7 Gigawatt, in Szenario B 59,5 Gigawatt
und in Szenario C 65,3 Gigawatt angenommen. Für
Großbatteriespeicher gibt er als Referenz 2024 1,7 Gigawatt installierte Leistung an. Für
2037 werden in Szenario A 41,1 Gigawatt, in Szenario B 67,6 Gigawatt
und in Szenario C 94,1 Gigawatt angenommen. Batteriespeicher sind
Kurzzeitspeicher für wenige Stunden. Für längere Zeiträume werden
andere Formen der Energiespeicherung benötigt. Die Bundesregierung gibt
keine Planwerte für die Relation von Kurz- zu Langzeitspeichern vor.
49. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Welche Ausbauziele (in MWh oder GW
Speicherleistung) verfolgt die Bundesregierung für
Batteriespeicher (für die Jahre 2030, 2040 und 2050
mit welchen Aufbau- und Betriebskosten pro
MWh), und welche Höhe von staatlichen
Subventionen sind in den jeweiligen Zeiträumen (für
jeweils den Aufbau und Betrieb) vorgesehen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 23. März 2026
Es wird davon ausgegangen, dass sich Ihre Frage auf direkt an das
Stromnetz angeschlossene Batteriespeicher bezieht. Der von der
Bundesnetzagentur bestätigte Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan
Strom 2025 bis 2037/2045 gibt für Klein- und Großbatteriespeicher in
Summe als Referenz im Jahr 2024 eine installierte Leistung von 11,6
Gigawatt an. Für 2037 werden in Szenario A 87,8 Gigawatt, in Szenario B
127,1 Gigawatt und in Szenario C 159,4 Gigawatt angenommen. Für
2045 werden in Szenario A 100,8 GW, in Szenario B 141,3 GW und in
Szenario C 175,0 Gigawatt angenommen.
Batteriespeicher treffen derzeit auf ein äußerst günstiges Marktumfeld.
Weder für den Aufbau noch den Betrieb sind staatliche Subventionen
vorgesehen. Die Bundesregierung erfasst oder prognostiziert keine
Installations- und Betriebskosten pro Megawattstunde.
50. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann wird der Kabinettsbeschluss für die zuletzt
für das erste Quartal 2026 angekündigte Start-
upund-Scaleup-Strategie der Bundesregierung (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache
21/3520) angestrebt, und was sind die Gründe für
die Verzögerungen in der Ressortabstimmung,
falls der Abschluss Ende März 2026 nicht
eingehalten wird?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 24. März 2026
Zur Erarbeitung der Startup- und Scaleup-Strategie hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen umfassenden
Stakeholderprozess durchgeführt. Neben einer breit angelegten Onlinekonsultation
mit rund 300 Stellungnahmen fanden zehn Stakeholder-Workshops mit
insgesamt 200 Teilnehmenden statt. Unser Ziel ist es, eine
zukunftsorientierte und wirkungsvolle Strategie zu entwickeln, die die Ideen und
Vorschläge aus der Community aufgreift und die Rahmenbedingungen
für Start-ups und Scale-ups nachhaltig verbessert.
In einer detaillierten Auswertung wurden daher die Beiträge gründlich
analysiert, um die relevanten Aspekte und Handlungsempfehlungen
präzise zu erfassen. Die Ressortabstimmung, die auf dieser Grundlage
erfolgt, wird zeitnah beginnen. Nach Abschluss erfolgt der
Kabinettsbeschluss.
51. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Teilt die Bundesregierung meine Besorgnis, dass
infolge der jüngsten Kriegshandlungen der USA
und Israels gegen den Iran bzw. der
Gegenangriffe durch den Iran eine weltweite Versorgungskrise
mit Öl und Gas zumindest möglich – vermutlich
sogar wahrscheinlich – ist, nachdem mittlerweile
zahlreiche Anlagen der Öl- und Gasinfrastruktur
im Iran, Oman, Katar, Bahrain, den Vereinigten
Arabischen Emiraten sowie Saudi-Arabien Ziel
von Angriffen waren, darunter mit Ras Laffan im
Norden Katars die weltweit größte
Produktionsstätte für Flüssigerdgas/LNG (www.stuttgarter-na
chrichten.de/inhalt.south-pars-co-karte-zeigt-besc
haedigte-oel-und-gasanlagen.d146d00d-1b51-437
5-ab1b-1db52c5874f9.html), infolge derer
beispielsweise LNG-Lieferungen aus Katar für Jahre
ausfallen könnten (www.handelsblatt.com/finanze
n/maerkte/devisen-rohstoffe/iran-krieg-
reparaturder-lng-anlagen-koennte-bis-zu-fuenf-jahre-dauer
n/100209824.html), und beabsichtigt der
Bundeskanzler Friedrich Merz – ggf. unter
Inanspruchnahme seiner Richtlinienkompetenz –
Verhandlungen mit der Russischen Föderation und deren
Präsidenten Wladimir Putin über die
Inbetriebnahme von Strang B der Erdgas-Pipeline Nord
Stream 2 sowie über die Reparatur von Nord
Stream 1 und Strang A von Nord Stream 2 alsbald
aufzunehmen oder die Aufnahme zu veranlassen,
um die Energieversorgung Deutschlands
zumindest teilweise zu sicherzustellen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 27. März 2026
Die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa ist im Öl- und
Gasbereich aktuell gewährleistet. Gas ist derzeit ausreichend in Europa
verfügbar, auch wenn das Angebot aufgrund der geopolitischen Lage im
Nahen Osten weltweit verknappt ist. Es erreichen ausreichende LNG-
Importe die deutschen und europäischen Terminals.
Die Bundesregierung schließt eine (Wieder-)Inbetriebnahme von Nord
Stream und Nord Stream 2 aus. Russland hatte bereits vor der
Zerstörung der Nord Stream-Pipeline die Belieferung mit Erdgas über die
Nord-Stream-Pipeline eingestellt und bestehende Alternativen wie das
ukrainischen Gastransitsystem und die Jamal-Pipeline über Polen nicht
für den Gastransport nach Deutschland bzw. Europa genutzt. Seit Mitte
2025 bestehen zudem Transaktionsverbote für Nord Stream und Nord
Stream 2 aufgrund des 18. Europäischen Sanktionspakets. Die
bestehenden Transaktionsverbote werden von der Bundesregierung ausdrücklich
unterstützt. Zudem besitzt die Nord-Stream-2-Pipeline weiterhin nicht
die notwendige Zertifizierung, die für eine Inbetriebnahme notwendig
wäre.
Für die Ölversorgung sind derzeit keine Versorgungsengpässe in der
Europäischen Union festzustellen. Wichtigstes Ziel muss es sein, die
Passierbarkeit der Handelsstraße wieder herzustellen.
Um einem Versorgungsmangel vorzubeugen hat Deutschland sich an der
am 11. März 2026 von der IEA ausgerufenen „collective action“ für
90 Tage (bis 9. Juni 2026) zur Freigabe von Ölreserven angeschlossen.
Mit der am 19. März 2026 in Kraft getretenen Verordnung zur Freigabe
von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes (EBV) hat Deutschland
400.000 Tonnen Rohöl, 150.000 Tonnen Diesel und 50.000 Tonnen
Flugturbinenkraftstoff freigegeben.
52. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie mit Vertreterinnen und Vertretern von
Microsoft, Google und Amazon getroffen, um
über die Novelle des Energieeffizienzgesetzes zu
sprechen, und wenn ja, mit welchen, und wann?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. März 2026
Eine Aufstellung von Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der
Konzerne Alphabet Inc. Amazon.com Inc. sowie der Microsoft
Corporation, im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 16. März 2026, mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind der nachfolgenden
Tabelle zu entnehmen.
Datum Treffen mit:
Alphabet/Amazon/Microsoft
25. September 2025 Gespräch von Vertretern von Microsoft mit
Staatssekretär Frank Wetzel
21. November 2025 Fachtagung Energiewirtschaftliche
Herausforderungen im Bereich Rechenzentren, unter
Leitung der Bundesministerin für Wirtschaft
und Energie Katherina Reiche, mit u. a.
Vertretern von:
• AWS European Sovereign Cloud GmbH
• Google Germany GmbH
• Microsoft Deutschland GmbH
Eine lückenlose Aufstellung der in diesem Zeitraum stattgefundenen
Veranstaltungen, Sitzungen etc. nebst allen jeweiligen Teilnehmern kann
allerdings nicht gewährleistet werden. Die nachfolgenden Ausführungen
bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung,
Staatsministerinnen und Staatsminister, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsekretärinnen und Staatssekretäre
der Bundesministerien in jeder Wahlperiode auch Kontakte zu einer
Vielzahl von Unternehmen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht nicht und eine
solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.)
lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen
teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen
geführt worden sind.
Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt über die bisherige
Dauer der bisherigen Wahlperiode vielfältige dienstliche Kontakte von
Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie zu Unternehmen. Eine vollständige und umfassende
Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund
fehlender Recherchierbarkeit z. B. wegen Personalwechsel auch nicht
erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen unterhalb der
Leitungsebene erfolgt daher nicht (siehe dazu auch die Vorbemerkungen der
Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174 sowie zu der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12332).
53. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Welche Ziele im Blick auf konkrete Füllstände
zum Beginn des Winters 2026/2027 verfolgt die
Bundesregierung im Blick auf die Gasspeicher in
Bierwang, Breitbrunn, Inzenham, Schmidhausen
und Wolfersberg, und welche gesetzlichen bzw.
regulatorischen Maßnahmen hält sie für
notwendig oder erwägenswert, um diese Ziele zu
erreichen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 24. März 2026
In Deutschland sind der Gasmarkt und insbesondere die Wintervorsorge
grundsätzlich marktlich organisiert. Das bedeutet, dass Gashändler, -
lieferanten und -versorger ihre Lieferverpflichtungen gegenüber
Unternehmen und Verbrauchern über verschiedene Optionen absichern. Dazu
gehören neben Verträgen zum Pipeline- oder LNG-Import auch
kurzfristige Spotmarktkäufe und eben die Befüllung von Speichern. Das bleibt
Aufgabe der Marktteilnehmer.
Die Gasspeicherfüllstandsverordnung bestimmt für die in der Frage
genannten Speicher folgende Füllstandsvorgaben:
Stichtag: 1. 11. Stichtag: 1. 2.
Bierwang 80 Prozent 40 Prozent
Breitbrunn 80 Prozent 40 Prozent
Inzenham 80 Prozent 40 Prozent
Schmidhausen keine Vorgabe keine Vorgabe
Wolfersberg 80 Prozent 40 Prozent
Bei der Beurteilung der Versorgungssicherheitslage, insbesondere bei
der Abwägung möglicher Maßnahmen ist jedoch nicht nur auf den
Füllstand der Speicher abzustellen. Frühere Pipelineimporte aus Russland
wurden zunehmend durch LNG-Importe ersetzt, während das
europäische Gasnetz erfolgreich von Ost-West- auf West-Ost-Flüsse umgestellt
wurde. Mittlerweile ersetzen die neuen LNG-Terminals einen Teil des
Speicherbedarfs, da sie zusätzliche Flexibilität auch in den
Wintermonaten schaffen.
In Hinblick auf die Versorgungssicherheit im süddeutschen Raum muss
zudem die Speichersituation in den österreichischen Speichern Haidach
(betrieben von SEFE Storage und RAG Austria) und 7Fields (betrieben
von Uniper Energy Storage und RAG Austria) mit einem
Gesamtvolumen von 57,7 Terawattstunden herangezogen werden, da sie unmittelbar
an das bayerische Fernleitungsnetz angeschlossen sind.
Vor diesem Hintergrund plant die Bundesregierung grundsätzlich keine
Maßnahmen zur Speicherbefüllung für die Wintervorsorge. Sie
beobachtet jedoch die Befüllung der Gasspeicher seit 2022 durchgehend sehr
genau. Zwar hat sich die Lage für die Buchung und Befüllung von
Speichern durch die Preissteigerungen derzeit zugespitzt, aber für die
Befüllung zum Winter 2026/2027 bleibt noch ausreichend Zeit. Diese beginnt
üblicherweise erst im Mai/Juni. Um die deutschen Speicher vor dem
nächsten Winter ausreichend zu befüllen, ist in den meisten Fällen die
Befüllung ab Juli (Porenspeicher) bzw. September (Kavernenspeicher)
ausreichend.
54. Abgeordneter
Pascal Meiser
(Die Linke)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der Anteil der öffentlichen Auftragsvergaben und
Konzessionen an den jährlichen öffentlichen
Auftragsvergaben und Konzessionen des Bundes, die
unter einem Schwellenwert von 50.000 Euro
liegen (bitte für das letzte verfügbare Jahr
ausweisen; bitte zudem nach Bauleistungen,
Lieferleistungen und Dienstleistungen differenziert
ausweisen; bitte die Auftragsvergaben jeweils sowohl in
absoluten Zahlen als auch prozentual ausweisen),
und wie hoch ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der Anteil der tatsächlich gemeldeten
Auftragsvergaben und Konzessionen mit einem
Schwellenwert unter 25.000 Euro, der freiwillig,
ohne entsprechende Meldepflicht, zentral
gemeldet und erfasst ist (bitte für das letzte verfügbare
Jahr ausweisen; bitte die tatsächlich gemeldeten
Auftragsvergaben sowohl in absoluten Zahlen als
auch den, gegebenenfalls auch geschätzten, Anteil
der gemeldeten Auftragsvergaben prozentual
ausweisen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 24. März 2026
Die Bundesregierung stützt sich bei der Beantwortung auf Daten der
Vergabestatistik. Hierbei sind folgende Einschränkungen zur
Datenverfügbarkeit zu beachten: Zur Vergabestatistik können die Berichtsstellen
gemäß § 1 Absatz 2 der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) bis zu
60 Tage nach Zuschlagsdatum melden. Entsprechend war eine Meldung
für 2025 bis zum 1. März 2026 möglich, die Daten für das Berichtsjahr
2025 wurden noch nicht plausibilisiert. Die Antwort erfolgt somit auf
Basis des Berichtsjahres 2024.
Alle Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten
Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab
Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich) zu übermitteln
(§ 2 Absatz 1, § 3 Absatz 1 VergStatVO). Zusätzlich sind Auftraggeber
nach § 99 GWB verpflichtet, die Vergabe öffentlicher Aufträge im
Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) zu
übermitteln, wenn der Auftragswert über 25.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) liegt (siehe § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 VergStatVO). Die
Möglichkeit einer freiwilligen Meldung an die Vergabestatistik besteht ab
einem Wert von 1.001 Euro.
Im Berichtsjahr 2024 gab es auf Bundesebene 24.284 öffentliche
Aufträge und Konzessionen. Hiervon hatten 6.752 öffentliche Aufträge und
Konzessionen ein Auftragsvolumen bis 50.000 Euro und 694 öffentliche
Aufträge und Konzessionen ein Auftragsvolumen bis 25.000 Euro.
Zu den weiteren erbetenen Aufgliederungen verweist die
Bundesregierung auf die nachstehende Tabelle.
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55. Abgeordneter
Andreas Paul
(AfD)
Welche Leitungs- oder Infrastrukturprojekte des
von der Bundesnetzagentur am 22. Oktober 2024
genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes betreffen
nach Kenntnis der Bundesregierung die Region
Oldenburg oder deren unmittelbares Umfeld (bitte
jeweils den aktuellen Stand der Projekte
hinsichtlich Baubeginn und verantwortlicher bzw.
beteiligter Fernleitungsnetzbetreiber angeben), und ist
nach Kenntnis der Bundesregierung eine direkte
Anbindung der Region Oldenburg an dieses
Wasserstoff-Kernnetz vorgesehen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. März 2026
Für die Region Oldenburg ist als Teil des Clusters Nordwest nach dem
genehmigten Wasserstoff-Kernnetz eine gute Anbindung geplant. Durch
die Region soll insbesondere die über 100 Kilometer lange
Umstellungsleitung zwischen Folmhusen und Achim verlaufen, deren
Inbetriebnahme laut Kernnetz-Genehmigung für Dezember 2027 vorgesehen ist
(Vorhabenträger: Gasunie Deutschland). Weitere Informationen ergeben
sich aus den Anlagen der Kernnetz-Genehmigung, aus der konkrete
Standorte mit Inbetriebnahmedaten und Vorhabenträgern (soweit
vorhanden) ersichtlich sind (vgl. hier: www.bundesnetzagentur.de/DE/Fach
themen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/Kernnetz/start.html). Im
Übrigen erfolgt der weitere Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes im Rahmen
des integrierten Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff, zu dem die
Koordinierungsstelle der Netzbetreiber am 3. März 2026 einen ersten
Entwurf veröffentlicht und zur Konsultation gestellt hat.
56. Abgeordneter
Marcel
Queckemeyer
(AfD)
Welche jährlichen Kosten entstehen nach
Kenntnis der Bundesregierung im deutschen
Stromsystem durch Stromüberangebote (insbesondere
negative Börsenstrompreise, Redispatch und
Abregelung) sowie durch notwendige Stromimporte
bei unzureichender inländischer Erzeugung, und
in welcher Höhe werden diese Kosten auf die
Stromverbraucher umgelegt?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. März 2026
Die Kosten des Netzengpassmanagements betrugen im Jahr 2024 rund
3 Mrd. Euro. Diese Kosten werden über die Netzentgelte auf die
Stromverbraucher umgelegt.
Stromimporte sind eine wertvolle Flexibilitätsoption. Der Markt nutzt
Preisdifferenzen zwischen verschiedenen Gebotszonen und importiert
Strom, wenn dies die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten minimiert.
Die Importmenge nach Deutschland im Jahr 2025 betrug gemäß Daten
der Transparenzplattform SM ARD 34,1 Terrawattstunden, was einem
Marktwert von 4,0 Mrd. Euro entsprach. Die Importe geschahen aus
marktlichen Erwägungen. Deutschland hätte diesen Strom auch selbst
produzieren können, dann wären jedoch höhere Kosten für die
Stromverbraucher angefallen. Der Import erfolgt demnach nicht aufgrund von
„unzureichender inländischer Erzeugung“, sondern aufgrund eines
Kostenminimierungskalküls.
Negative Preise am Strommarkt können entstehen, wenn Inflexibilitäten
in Erzeugung und Verbrauch den Ausgleich von Angebot und Nachfrage
verhindern. Um die Systemintegration erneuerbarer Energien zu fördern
und die Anzahl der Situationen mit negativen Preisen zu reduzieren,
geht die Bundesregierung entschlossen gegen die Förderung bei
negativen Preisen vor. Mit dem sogenannten Stromspitzengesetz wurden
wesentliche Hemmnisse der Flexibilisierung für Neuanlagen beseitigt.
Neue Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 Kilowatt oder
kleinere mit einem intelligentem Messystem ausgestattete Anlagen erhalten
für in das Stromnetz eingespeiste Strommengen zu Zeiten negativer
Preise keine Vergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz mehr.
Stromverbraucher können von negativen Preisen sogar profitieren und einen
Beitrag zur Senkung der negativen Preise am Strommarkt leisten, indem
sie ihre Nachfrage flexibilisieren und beispielsweise einen dynamischen
Stromtarif wählen.
57. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(fraktionslos)
Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete
Maßnahmen, um die Bürger in Deutschland vor den
wirtschaftlichen Folgen des Krieges im Iran,
insbesondere vor Preissteigerungen bei Energie,
dadurch bedingten höheren Lebensmittelpreisen,
wachsender Inflation und Schäden für die
deutsche Wirtschaft, zu schützen, und wenn ja,
welche, und zu welchen Zeitpunkten?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 23. März 2026
Die Bundesregierung hat mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket
zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs in die Wege geleitet.
Damit werden die Preiserhöhungen an Tankstellen zeitlich begrenzt, die
kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht gestärkt und Maßnahmen nach
Sektoruntersuchungen beschleunigt.
Zu den Inhalten wird auf die Pressemitteilung des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie vom 17. März 2026 verwiesen, die unter
folgendem Link abrufbar ist: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redak
tion/DE/Pressemitteilungen/2026/03/20260317-gegen-ueberhoehte-sprit
preise-bundesregierung-beschlie%C3%9Ft-kraftstoffma%C3%9Fnahme
npaket.html.
58. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche der genannten Maßnahmen der
Nationalen Tourismusstrategie (vgl. www.bundeswirtscha
ftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/
20260121-strategiepapier-nationale-tourismusstra
tegie.pdf?__blob=publicationFile&v=6) stellen
eigenständige und neue politische Initiativen dar,
die nicht bereits sinngemäß oder wortwörtlich im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
(vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.k
oalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf)
genannt wurden (bitte einzeln nach Maßnahme
aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 26. März 2026
Das Konzept der Nationalen Tourismusstrategie (NTS) mit dem
übergeordneten Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken, sowie
den darunter gesetzten Schwerpunktthemen – von der Entlastung der
Unternehmen und Bürokratieabbau über die Anbindung des Reiselands
Deutschland, Digitalisierung, Arbeitskräftesicherung bis hin zu
Tourismusbalance und nachhaltigem Tourismus – beruht auf vielfältigen
Vorarbeiten und Gesprächen mit thematisch betroffenen Akteuren. Bei der
Konzeptionierung der NTS war ein wichtiger Aspekt, dass die zentralen
Maßnahmen in dieser Legislaturperiode realistisch umsetzbar sind. Nur
dann können sie einen Mehrwert für die Tourismuswirtschaft entfalten.
Entsprechend stützen sich zahlreiche, insbesondere bundespolitische
Maßnahmen der NTS auf den Koalitionsvertrag. Sie wurden in der
Strategie spezifisch auf die Tourismuswirtschaft zugeschnitten.
59. Abgeordneter
Georg Schroeter
(AfD)
Welche Kraftwerke wurden auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Januar
2000 mit weniger als 50 Jahren Betriebszeit
abgeschaltet (bitte den Kraftwerksnamen in Kurzform
angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. März 2026
Vor 2011 bestand keine gesetzliche Pflicht, endgültige Stilllegungen
gegenüber der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Hierzu liegen daher keine
konsistenten Daten vor.
Nachfolgend werden diejenigen Kraftwerke ausgewiesen, die zwischen
2011 und 2025 endgültig stillgelegt wurden und deren Betriebszeit
weniger als fünfzig Jahre betrug. Die Angaben basieren auf der
öffentlich verfügbaren Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur (Datenstand:
3. November 2025).
MaStR-Nr. Anzeige-Name PLZ Ort
BNA0414 Westfalen 59071 Hamm-Uentrop
BNA0415 Westfalen 59071 Hamm-Uentrop
BNA0011 Papierfabrik Albbruck 79774 Albbruck
BNA0710 Niederaußem 50129 Bergheim
MaStR-Nr. Anzeige-Name PLZ Ort
BNA0711 Niederaußem 50129 Bergheim
BNA0118 Heizkraftwerk Süd 53121 Bonn
BNA0212 HKW II/B 47053 Duisburg
BNA0269 HKW Flensburg 24939 Flensburg
BNA0309 Frimmersdorf 41517 Grevenbroich-Frimmersdorf
BNA0312 Frimmersdorf 41517 Grevenbroich-Frimmersdorf
BNA0376 Staudinger 63538 Großkrotzenburg
BNA0639 HKW Mannheim 68169 Mannheim
BNA0812 Kraftwerk Veltheim 32457 Porta Westfalica
BNA0913 GuD Anlage Spreetal 2979 Spreetal
BNA0680 Mumsdorf 4613 Mumsdorf
BNA0143 KW Mittelsbüren 28237 Bremen
BNA0187 Datteln 45711 Datteln
BNA0188 Datteln 45711 Datteln
BNA0189 Datteln 45711 Datteln
BNA0375 Staudinger 63538 Großkrotzenburg
BNA0638 HKW Mannheim 68169 Mannheim
BNA1275 69469 Weinheim
BNA1276 69469 Weinheim
BNA0203 Knepper 44357 Dortmund
BNA0333 Scholven 45896 Gelsenkirchen
BNA0334 Scholven 45896 Gelsenkirchen
BNA0335 Scholven 45896 Gelsenkirchen
BNA0918a Dow Stade 21683 Stade
BNA1035 Kraftwerk Werdohl-Elverlingsen 58791 Werdohl
BNA1338 Spitzenkraftwerk 94469 Deggendorf
BNA0933 Heizkraftwerk Stuttgart-Gaisburg 70376 Stuttgart
BNA0099 Gasturbinenkraftwerk Bielefeld
Ummeln
33649 Bielefeld
BNA0355 Grafenrheinfeld 97506 Grafenrheinfeld
BNA0490b Goldenberg 50354 Hürth
BNA0642 GKM 68199 Mannheim
BNA0643 GKM 68199 Mannheim
BNA0681 Freimann GT 1 80807 München
BNA0682 Freimann GT 2 80807 München
BNA0813 Kraftwerk Veltheim 32457 Porta Westfalica
BNA0810 Kraftwerk Veltheim 32457 Porta Westfalica
BNA0811 Kraftwerk Veltheim 32457 Porta Westfalica
BNA0922a GuD-Ikw Staßfurt 39418 Staßfurt
BNA0080 Lichterfelde 12207 Berlin
BNA0140 KW Hastedt 28207 Bremen
BNA0145 KW Hafen 28237 Bremen
BNA0273 Heizkraftwerk FL 24939 Flensburg
BNA0274 Heizkraftwerk FL 24939 Flensburg
BNA0413a Westfalen 59071 Hamm-Uentrop
BNA0735 Thyrow 15806 Nunsdorf
BNA0736 Thyrow 15806 Nunsdorf
BNA0737 Thyrow 15806 Nunsdorf
BNA0799 Heizkraftwerk Pforzheim GmbH 75175 Pforzheim
BNA0192 4509 Delitzsch
BNA0413b Westfalen 59071 Hamm-Uentrop
BNA1225 PWG 82380 Peißenberg
BNA1226 PWG 82380 Peißenberg
MaStR-Nr. Anzeige-Name PLZ Ort
BNA0161 Brunsbüttel 25541 Brunsbüttel
BNA0162 Brunsbüttel 25541 Brunsbüttel
BNA0163 Brunsbüttel 25541 Brunsbüttel
BNA0164 Brunsbüttel 25541 Brunsbüttel
BNA0288 HKW Niederrad 60528 Frankfurt am Main
BNA0989 KW West 46562 Voerde
BNA0990 KW West 46562 Voerde
BNA0991 KW Voerde 46562 Voerde
BNA0992 KW Voerde 46562 Voerde
SEE961348125032 BHKW Farmsen 22159 Hamburg
BNA1127 GHD 84130 Dingolfing
BNA1128 GHD 84130 Dingolfing
BNA0076 Lichterfelde 12207 Berlin
BNA0083 Wilmersdorf 14199 Berlin
BNA0110 Bochum 44799 Bochum
BNA0211 HKW I 47053 Duisburg
BNA0252 Kraftwerk Ensdorf 66806 Ensdorf
BNA0544 HKW Südstadt 50677 Köln
BNA0619 KW Lünen 44536 Lünen
BNA1200 GuD-Kraftwerk 68305 Mannheim
BNA0934 Heizkraftwerk Stuttgart-Gaisburg 70376 Stuttgart
BNA1037 Kraftwerk Werdohl-Elverlingsen 58791 Werdohl
BNA1041 Gersteinwerk 59368 Werne
SEE996231694999 Dampfturbine WSK Kuhheide 1 16303 Schwedt
BNA0255 HKW Iderhoffstraße 99085 Erfurt
BNA1294 EEV 21107 Hamburg
BNA0075 Lichterfelde 12207 Berlin
BNA0178 HKW Chemnitz Nord II 9114 Chemnitz
BNA0221c Gasblock 40221 Düsseldorf
BNA0343 Heizkraftwerk Gera-Nord 7546 Gera
BNA0526 Gemeinschaftskraftwerk Kiel 24149 Kiel
BNA0753 HKW 2 46147 Oberhausen
BNA1046a Gersteinwerk 59368 Werne
BNA1084 HKW Elberfeld 42117 Wuppertal
BNA0802 Kernkraftwerk Philippsburg 2 76661 Philippsburg
SEE934668342441 HKW – K6 DT2 91052 Erlangen
BNA0439 Buschhaus 38350 Helmstedt
SEE979772206050 GMA Generator 1 49479 Ibbenbüren
SEE994549176695 EVA 49479 Ibbenbüren
BNA1183 Heizkraftwerk Merheim 51109 Köln
SEE956656118067 HKW Wilmersdorf Gasturbine 2 14199 Berlin
SEE945212899878 HKW Wilmersdorf Gasturbine 3 14199 Berlin
SEE907933719545 Kraftwerk Herrenhausen Block B 30419 Hannover
BNA0146 KW Hafen Bremen
SEE978389589440 Walsum 9 47179 Duisburg
SEE979012663285 Neurath B 41517 Grevenbroich
SEE972471937317 Moorburg Block A 21079 Hamburg
SEE999848168525 Moorburg Block B 21079 Hamburg
SEE978327902850 Westfalen E 59071 Hamm
SEE970816213751 Ibbenbüren B 49479 Ibbenbüren
SEE907162822238 Wilhelmshaven 1 DT 26386 Wilhelmshaven
SEE977258693776 Wilhelmshaven 1 ZT 26386 Wilhelmshaven
SEE949123804273 Gasturbine 2 – GuD MPE 33699 Bielefeld
MaStR-Nr. Anzeige-Name PLZ Ort
SEE951462745445 Brokdorf 25576 Brokdorf
BNA0199 Dormagen 41539 Dormagen
SEE937236372871 Kessel 4 52355 Düren
SEE930752846949 Grohnde 31860 Emmerthal
SEE912008346410 Dampfturbine 76593 Gernsbach
SEE900252837358 Gasturbine 76593 Gernsbach
SEE932573638369 BHKW-Jungfernwiese 17489 Greifswald
SEE927528071629 Gundremmingen C 89355 Gundremmingen
SEE939468630132 Heizkraftwerk Leipzig Nord DT83 4105 Leipzig
SEE946665101624 KWK-0001 32657 Lemgo
SEE900073920406 T5 24534 Neumünster
SEE992041330157 BHKW Nürnberg GT1 90471 Nürnberg
SEE992950044022 BHKW Nürnberg GT2 90471 Nürnberg
SEE946001068260 BHKW Nürnberg GT3 90471 Nürnberg
SEE983724570465 BHKW Nürnberg GT4 90471 Nürnberg
SEE997842921603 EVE Premnitz 14727 Premnitz
SEE940711490885 ZWSF Premnitz 14727 Premnitz
SEE945819365813 Generator 1 EEG 65203 Wiesbaden
SEE945161671891 HKW Moabit Gasturbine 7 13353 Berlin
SEE946537967655 Hochdruckdampfturbine 3052 Cottbus
SEE941974735591 Rauchgasturbine 3052 Cottbus
SEE924647197780 Dortmund DT 44143 Dortmund
SEE994761683902 Dortmund GT 44143 Dortmund
SEE923480721565 A855 GT1 67063 Ludwigshafen
SEE992973663477 Heizkraftwerk Stuttgart-Münster GT 16 70376 Stuttgart
SEE912440649056 Euskirchen Generator 3 53879 Euskirchen
SEE983424047212 HKW GT 15236 Frankfurt
SEE915945252462 HKW Gasturbine 1 17489 Greifswald
SEE976858964187 HKW Gasturbine 3 17489 Greifswald
SEE935395375856 Generator 2 31249 Hohenhameln
SEE992475918372 BHKW Bad Am Stadtwald 24534 Neumünster
SEE932657881513 KWK-Anlage Gasturbine 1 49638 Nortrup
SEE926292106278 KWK-Anlage Gasturbine 2 49638 Nortrup
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SEE992623649677 KWK-Anlage Gasturbine 4 49638 Nortrup
SEE950005518836 Gasturbine 75175 Pforzheim
SEE963177319026 Turbine 4 75175 Pforzheim
SEE974753539035 Turbine 6 75175 Pforzheim
SEE965779402670 MHKW Pirmasens Verbrennung 66954 Pirmasens
SEE987252656561 HKW Schwarza Dampfturbosatz 7407 Rudolstadt
SEE943101874623 GT21 98528 Suhl
SEE963023008050 GT22 98528 Suhl
SEE969748285110 GT26 98528 Suhl
SEE925694194494 UPM Augsburg Gaskraftwerk 86153 Augsburg
SEE933709962471 Gasturbine Adlershof 12489 Berlin
SEE923082939436 HKW Chemnitz Nord II, Block B 9114 Chemnitz
SEE989054024678 Scholven FWK 45896 Gelsenkirchen
SEE941305896496 Turbine 7 31789 Hameln
SEE960317505882 GT 1 83734 Hausham
SEE925076352665 GT 2 83734 Hausham
SEE981924913907 GT 3 83734 Hausham
SEE905937514456 GT 4 83734 Hausham
SEE943690268513 Isar 2 84051 Essenbach
MaStR-Nr. Anzeige-Name PLZ Ort
SEE944995057840 Gasturbine 9648 Kriebstein
SEE906722372718 Gegendruckturbine 3 MW 9648 Kriebstein
SEE998469801279 MVB Borsigstraße Holz 22113 Hamburg
SEE944567587799 Emsland A 49811 Lingen
SEE904088512342 Kraftwerk Marbach MAR 3 DT 71672 Marbach
SEE907223904750 SWM HKW Sued GuD1 DT1 81371 München
SEE985577062814 GKN II 74382 Neckarwestheim
SEE960058020569 Spitzenstromerzeuger 3
(Diesel 3 HKW-West)
76189 Karlsruhe
SEE910806335483 Spitzenstromerzeuger 4
(Diesel 4 HKW-West)
76189 Karlsruhe
SEE976263348152 0040 – STW – BHKW – KWK 47906 Kempen
SEE918912535520 0041 – STW – BHKW – KWK 47906 Kempen
SEE900953976684 0042 – STW – BHKW – KWK 47906 Kempen
SEE996518986489 mtl. STW-Bio-EEG-004 47906 Kempen
SEE966083015792 GT21 42275 Wuppertal
SEE921706084241 GT22 42275 Wuppertal
SEE971943692655 ST_HKW_T8 63811 Stockstadt
SEE937128904463 ST_BHKW_T9 63811 Stockstadt
SEE963541517812 Irsching 3 85088 Vohburg
SEE934897209904 Wilhelmshaven GT 26386 Wilhelmshaven
SEE933960350956 HKW Chemnitz Nord II, Block C 9114 Chemnitz
SEE927622980674 Euskirchen Generator 1 53879 Euskirchen
SEE931736847297 Neurath D 41517 Grevenbroich
SEE976414005279 Neurath E 41517 Grevenbroich
SEE920837459195 HKW Nord Generator B 38440 Wolfsburg
SEE997988564504 BKR Gasturbine 55543 Bad Kreuznach
SEE904194792843 KWM Block 3 31249 Hohenhameln
SEE985453029962 Könnern Generator 1 6420 Könnern
SEE923577153439 Kraftwerk I, T15 45772 Marl
SEE985047526785 Kraftwerk Jänschwalde Block E 3185 Teichland
SEE964729462818 Kraftwerk Jänschwalde Block F 3185 Teichland
SEE985331675700 HKW Magirusstraße 89077 Ulm
SEE994543149961 ESA-BHKW 48155 Münster
SEE968950464368 KW Hastedt Block 15 28207 Bremen
SEE990438768378 Dampfturbine 8 24939 Flensburg
SEE996990805407 HKW Mitte Kessel 1 38114 Braunschweig
SEE926418118239 GTS4 49479 Ibbenbüren
SEE981220191160 HKW Oberkirch 77704 Oberkirch
SEE937052769589 Heyden 4 32469 Petershagen
SEE910452698000 BHKW Jungfernwiese 17489 Greifswald
SEE959000487536 HKW West Block 1 38440 Wolfsburg
SEE917432813484 HKW West Block 2 38440 Wolfsburg
SEE939597247393 BHKW Hauffstraße 72762 Reutlingen
SEE921888721163 BHKW Hauffstraße 72762 Reutlingen
SEE903508467828 BHKW Hauffstraße 72762 Reutlingen
SEE900758207372 HKW Wiesengrund 99817 Eisenach
SEE987407788451 Heizkraftwerk Hagen Kabel H4 58099 Hagen
SEE972461974179 Heizkraftwerk Hagen-Kabel H5 58099 Hagen
SEE909963484639 BMW Landshut KWK 3 84030 Landshut
SEE949357092729 Gasmotor 9 66333 Völklingen
SEE954774732035 Gasmotor 11 66333 Völklingen
SEE956374067388 Gasmotor 12 66333 Völklingen
MaStR-Nr. Anzeige-Name PLZ Ort
SEE978841169494 Gasmotor 13 66333 Völklingen
SEE932929596862 BHKW Hauffstraße 72762 Reutlingen
SEE951279779923 BHKW Hauffstraße 72762 Reutlingen
60. Abgeordneter
Georg Schroeter
(AfD)
Welche Kosten entstehen dem Bund durch
Netzstabilisierungsanlagen, die bisher kostenfrei durch
Betreiber größerer Kraftwerksanlagen betrieben
wurden (bitte für den Zeitraum ab 2023 nach
Jahren aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. März 2026
Der sichere Betrieb der Stromnetze obliegt den Netzbetreibern. Hierzu
gehören auch Netzstabilisierungsanlagen, wenn notwendig. Dem Bund
entstehen keine Kosten durch Netzstabilisierungsanlagen.
61. Abgeordneter
Georg Schroeter
(AfD)
Mit welchen Ausbaukosten rechnet die
Bundesregierung für den Aufbau eines dezentralen
Übertragungsnetzes für Elektrizität in den nächsten
zehn Jahren?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. März 2026
Das Übertragungsnetz dient dem sicheren und zuverlässigen
überregionalen Stromtransport. Dazu ist ein bedarfsgerechter und
kosteneffizienter Ausbau des Übertragungsnetzes erforderlich. Die Planung des
Stromübertragungsnetzes erfolgt im Netzentwicklungsplan Strom. Dieser
basiert auf den gesetzlichen Zielen der Bundesregierung und beinhaltet
auch den Ausbau dezentraler Technologien wie Speicher sowie
dezentraler Verbraucher und Erzeuger. Im zweiten Entwurf des
Netzentwicklungsplans (NEP) 2025 bis 2037/2045 gehen die
Übertragungsnetzbetreiber bis zum Jahr 2037, abhängig vom jeweiligen Szenario, von
Kosten in Höhe von 281 bis 306 Mrd. Euro aus.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
62. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche verbindlichen Regelungen gelten aktuell
für Leitungspersonal steuerfinanzierter
Forschungseinrichtungen hinsichtlich des Schutzes
sicherheitsrelevanter Informationen nach
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, und wie
wird deren Einhaltung kontrolliert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 24. März 2026
In Anstellungsverträgen, die mit den Vorständen und Geschäftsführern
der institutionell geförderten Forschungseinrichtungen im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) geschlossen werden, sind entsprechende
Regelungen implementiert, die die Verpflichtung beinhalten, während und
nach Beendigung des Dienstverhältnisses Stillschweigen über
Angelegenheiten vertraulicher Natur zu bewahren und die Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis
bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln.
Sollte es zu einer nachweislichen Verletzung von nachvertraglichen
Verschwiegenheitspflichten kommen, stehen den Forschungseinrichtungen
dienstvertragsrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
63. Abgeordneter
Dr. Michael
Kaufmann
(AfD)
In welchem Rahmen wird der am 28. Januar 2026
im Ausschuss für Forschung, Technologie und
Raumfahrt durch den Parlamentarischen
Staatssekretär Matthias Hauer für den 24. März 2026
angekündigte Fusionskongress des
Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) stattfinden (bitte Ort, Zeitrahmen,
Teilnehmerkreis, Rednerliste und weitere
relevante Begleitumstände benennen), und warum
finden sich auf der Seite des BMFTR keine
Informationen zu der Veranstaltung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 24. März 2026
Am 24. März 2026 in der Zeit von ca. 12.00 Uhr bis 21.30 Uhr plant das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) im Berliner Dienstsitz des Bundesministeriums seinen ersten
Fusionskongress „Auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ zu veranstalten,
welcher im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland aufgesetzt ist.
Die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Dorothee Bär wird die Veranstaltung eröffnen.
Es handelt sich bei dem Kongress um eine Fachveranstaltung, zu der
Stakeholder aus der Wirtschaft, der Wissenschaft, den Ländern, den
Bundesressorts und der Politik eingeladen sind. Der Kongress soll auf
der BMFTR-Webseite gestreamt werden. Aktuell liegen über 200
Zusagen vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
64. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie wird sichergestellt, dass die Bundesländer die
Bestimmungen der Umweltstrafrechtrichtlinie
(Richtlinie (EU) 2024/1203 des europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über
den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur
Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und
2009/123/EG) umsetzen, die sich auf
anwendungsbezogene Aspekte beziehen, welche auch in
den Bereich der Landesverwaltung fallen (etwa
Artikel 16 bis 18 der Richtlinie), und inwieweit
erbringt die Bundesregierung hierbei, auch vor
dem Hintergrund dieser Richtlinienbestimmungen
sowie Artikel 19 der Richtlinie, koordinierende
Leistungen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 27. März 2026
Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Artikel 288 Absatz 3 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union als Gesamtstaat
verpflichtet, die Richtlinie (EU) 2024/1203 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den strafrechtlichen
Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und
2009/123/EG umzusetzen.
Die Umsetzung richtet sich nach den Regeln der nationalen
Zuständigkeitsverteilung. Insofern sind auch die Länder originär verpflichtet,
Maßnahmen zur Richtlinienumsetzung zu treffen in Bezug auf Bereiche,
die nach der nationalen Kompetenzverteilung in ihre Zuständigkeit
fallen. Dies gilt insbesondere für praktische Umsetzungsmaßnahmen, für
die sich die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder aus Artikel 83 des
Grundgesetzes (GG) ergibt. Der Bund geht auf Grundlage des
Rechtsstaatsprinzips (Artikel 20 Absatz 3 GG) und des Bundesstaatsprinzips
(Artikel 20 Absatz 1 GG) davon aus, dass die Länder in den Bereichen,
die in ihre Zuständigkeit fallen, einen richtlinienkonformen Zustand der
Rechtslage gewährleisten. Das betrifft insbesondere die Prävention von
Umweltdelikten, Ressourcen für die Strafverfolgung von
Umweltdelikten und Fortbildung im Hinblick auf die für die Verfolgung von
Umweltdelikten zuständige Strafverfolgungspraxis.
Die Bundesregierung wird im Rahmen der Erarbeitung der von
Artikel 21 der Richtlinie vorgegebenen Nationalen Strategie unter anderem
prüfen, welchen Beitrag sie zu der nach Artikel 19 der Richtlinie
vorgesehenen Koordinierung und Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
erbringen kann.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
65. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
In welcher Höhe fördert die Bundesregierung seit
dem 1. Juli 2023 das Kompetenzzentrum für
Technik, Diversity, Chancengleichheit e. V. (in
Bielefeld) (bitte um Angabe der Haushaltstitel),
und welche nichtfiskalischen Beziehungen der
Bundesregierung zu dem Kompetenzzentrum für
Technik, Diversity, Chancengleichheit e. V. liegen
vor?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 24. März 2026
Die Bundesregierung fördert seit 1. Juli 2023 das Kompetenzzentrum
für Technik, Diversity, Chancengleichheit e. V. (in Bielefeld) mit
folgenden Beträgen:
Titel 1703/684 26: 6.896.593,48 Euro
Titel 1704/685 21: 5.267.375,12 Euro
Titel 3003/685 07: 2.675.028,31 Euro
Titel 1106/686 13: 6.854 Euro (zuzüglich Mittel aus dem
Europäischen Sozialfonds)
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt haben jeweils einen Sitz im Kuratorium des
Kompetenzzentrums Technik, Diversity und Chancengleichheit e. V.
66. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung in Bezug auf etwaige
Angebote der Länder und Kommunen für
wohnungslose Menschen durch Sensibilisierung in
Gesprächen auf das Thema Wohnungslosigkeit
bei LSBTIQ* Einfluss genommen, und wenn ja,
wie?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 24. März 2026
Die Bundesregierung setzt sich ressortübergreifend und mit Nachdruck
für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ein. Im April 2024 wurde
der Nationale Aktionsplan – Wohnungslosigkeit unter Federführung des
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) – mit dem Ziel verabschiedet, die Wohnungs- und
Obdachlosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden.
67. Abgeordneter
Christoph Grimm
(AfD)
Haben der Verein „Jugend spricht – migrantischer
Jugendverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.“,
dessen Trägerverein „BDP MV e. V.“ sowie der
Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern
e. V. seit 2019 Bundesmittel für Projekte erhalten,
die im Zusammenhang mit der Gründung, dem
Aufbau oder der laufenden Tätigkeit dieses
migrantischen Jugendverbandes stehen, und wenn
ja, aus welchen Bundesprogrammen
(insbesondere „Demokratie leben!“, Kinder- und Jugendplan
des Bundes oder sonstige Fördertitel des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend; bitte die jeweilige Förderhöhe
angeben), und welche konkreten
Verwendungszwecke wurden mit diesen Bundesmitteln jeweils
gefördert?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 24. März 2026
Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend erfolgte von der Vorgängerregierung im Jahr 2020 durch
eine Mittelweiterleitung aus dem Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ eine Förderung über die „Partnerschaft für Demokratie“ der
Hanse- und Universitätsstadt Rostock an den Bund Deutscher
PfadfinderInnen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. für die
Einzelmaßnahme „Jugend spricht“.
68. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Plant die Bundesregierung gegenwärtig vor dem
Hintergrund aktueller Vorfälle, in denen Männer
aus dem Nahen Osten in Deutschland ihre
früheren Intimpartnerinnen, die sich zuvor von ihnen
getrennt hatten, aus verletzter Ehre ermordeten
bzw. verstümmelten (www.bild.de/regional/muen
chen/er-wollte-ihre-schoenheit-zerstoeren-libanes
e-zerschneidet-frau-nach-trennung-das-gesicht-69
b40281d1bd2a38634d69a4; https://jungefreihei
t.de/politik/deutschland/2026/maria-suchte-in-deu
tschland-frieden-dann-soll-mohamed-sie-
getoetethaben/), Präventionsarbeit und
Aufklärungskampagnen zum in Kulturen des Nahen und Mittleren
Ostens weit verbreiteten Ehrbegriff und zu dessen
Implikationen für das Geschlechterverhältnis (vgl.
etwa Jan Ilhan Kizilhan, Gewalt im Namen der
Ehre. Die Psychologie hinter Ehre, Sexualität,
Religion und Terror, München 2024) durchzuführen,
und wenn nein, weshalb nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 26. März 2026
Grundsätzlich gilt, dass für Jeden, der nach Deutschland kommt, die
Regeln des deutschen Rechtstaats gelten. Gewalt gegen Frauen ist ein
Ausfluss patriarchaler Denk- und Machtstrukturen.
Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, den Schutz von Frauen vor
Gewalt in jeglicher Form zu verbessern und die Prävention von
geschlechtsspezifischer, häuslicher und (ex-)partnerschaftlicher Gewalt
auszubauen. So haben die Koalitionsparteien im aktuellen
Koalitionsvertrag festgelegt, „die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit“ zu
verstärken.
Um Gewalt zu verhindern, bevor sie entsteht, stärkt die Bundesregierung
im Rahmen der verfassungsrechtlichen Bundeskompetenzen die
Prävention. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend erarbeitet derzeit ein Maßnahmenpaket zur Prävention von
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, insbesondere in den
Bereichen Schule und Bildung, Täterarbeit und sozialraumbezogene
Prävention.
Darüber hinaus plant das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz im Rahmen dieses Gesamtansatzes eine bundesweite
Aufklärungskampagne, die sich an von häuslicher Gewalt betroffene Frauen
sowie deren soziales Umfeld richtet. Ziel ist es, über bestehende Hilfs- und
Schutzangebote zu informieren und den Zugang zu diesen Angeboten zu
erleichtern.
69. Abgeordnete
Ulle Schauws
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der Zeitplan des zuständigen
Bundesministeriums für die Umsetzung der EU-
Entgelttransparenzrichtlinie, die noch bis Anfang Juni
2026 passiert sein muss, und wann ist mit dem
Regierungsentwurf zu rechnen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretarin
Mareike Lotte Wulf
vom 26. März 2026
Die Entgelttransparenzrichtlinie muss bis 7. Juni 2026 in deutsches
Recht umgesetzt werden.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend strebt daher an, das Gesetzgebungsverfahren zügig einzuleiten und
den Referentenentwurf zeitnah vorzulegen.
70. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Welche evidenzbasierten Nachweise liegen der
Bundesregierung dafür vor, dass die im Rahmen
des „DigitalPakts 2.0“ geförderten
Digitalisierungsmaßnahmen zu besseren Leistungen und
Lernergebnissen führten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretarin
Mareike Lotte Wulf
vom 26. März 2026
Der DigitalPaktSchule (2019 bis 2024) sowie der geplante Digitalpakt
2.0 ab 2026 zielen darauf ab, digitale Infrastrukturen bereitzustellen.
Hierzu zählen insbesondere die digitale Ausstattung von Schulen sowie
die Entwicklung von länderübergreifenden Projekten der
Bildungsmedieninfrastruktur.
Zu den erwarteten Effekten gehören verbesserte Lernbedingungen,
höhere digitale Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern sowie
größere Nutzungsraten digitaler Lernformen.
Darüber hinaus werden in empirischen Studien indirekte Indikatoren wie
die Verbreitung von Geräten, die Verfügbarkeit stabiler WLAN-
Netzwerke, die Nutzung digitaler Lernangebote und deren qualitätvolle
Integration in den Unterricht benannt (vgl. International Computer and
Information Literacy Study – ICILS 2023), mit Hinweis auf
Verbesserungen in Infrastruktur und Nutzung als notwendige, aber nicht alleinige
Bedingung für bessere Leistungen.
Der Zwischenbericht zur Evaluation des DigitalPakts Schule weist
bereits deutliche Verbesserungen bei der Vernetzung, dem Vorhandensein
von Anzeige‑ und Interaktionsgeräten sowie mobiler Ausstattung und
damit bei den hinlänglichen infrastrukturellen Voraussetzungen für
zeitgemäßen digital gestützten Unterricht nach (vgl. www.digitalpaktschul
e.de/de/zwischenbericht-zur-evaluation-des-digitalpakt-schule-187
3.html).
Der Digitalpakt 2.0 entwickelt den strukturierten Ansatz des Digital-
Pakts Schule bewusst weiter, indem zur technischen Infrastruktur auch
Handlungsstränge für Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie für die
Lehrkräftebildung vorgesehen sind. Weitere Ergebnisse sind der
begleitenden Evaluation im Digitalpakt 2.0 vorbehalten.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
71. Abgeordneter
Peter Bohnhof
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob
in Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit
sowie Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen)
seit 2015 ein Fastenbrechen (Iftar) für Kunden
und Mitarbeiter stattgefunden hat, und wenn ja, in
wie vielen war dies der Fall, und wer trug hierfür
die Kosten (vgl. https://nius.de/articles/news/faste
nbrechen-fuer-buergergeldempfaenger-dortmunde
r-arbeitsamt-feiert-ramadan-mit-luxusbuefett)?
72. Abgeordneter
Peter Bohnhof
(AfD)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die Gesamtkosten für das Büffet, welches
laut einem Medienbericht anlässlich der
Neueröffnung der Kantine in einer Niederlassung der
Bundesagentur für Arbeit in Dortmund zum Zeitpunkt
des Fastenbrechens (Iftar) für Mitarbeiter und
Kunden angeboten wurde (vgl. https://nius.de/arti
cles/news/fastenbrechen-fuer-buergergeldempfae
nger-dortmunder-arbeitsamt-feiert-ramadan-mit-l
uxusbuefett)?
73. Abgeordneter
Peter Bohnhof
(AfD)
Inwiefern war nach Kenntnis der
Bundesregierung die Agentur für Arbeit Dortmund in die
Entscheidung involviert, das Büffet zur
Neueröffnung der Kantine in der Arbeitsagentur am
11. März 2026 zum Zeitpunkt des Fastenbrechens
(Iftar) stattfinden zu lassen, und sind dem Bund
im Zusammenhang mit dieser Neueröffnung und
dem Büffet Kosten entstanden, und wenn ja, in
welcher Höhe (www.t-online.de/nachrichten/pano
rama/menschen-schicksale/id_101169322/luxusb
uffet-bei-agentur-fuer-arbeit-nius-erfindet-skanda
l-in-dortmund.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 23. März 2026
Die Fragen 71 bis 73 werden gemeinsam beantwortet.
Bei der Neueröffnung der genannten Kantine handelte es sich nach
Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nicht um eine Veranstaltung der
Agentur für Arbeit Dortmund oder des Jobcenters Dortmund.
Veranstalterin war die neue Pächterin der dortigen Kantine. Speisen und Getränke
für die Veranstaltung sowie das erforderliche Personal – sowohl für den
gastronomischen Betrieb der Veranstaltung als auch für die
Kinderbetreuung – wurden vollständig durch die Pächterin gestellt. Es wurden
keine Beitrags- oder Steuermittel eingesetzt, um die Veranstaltung zu
finanzieren.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über andere
Veranstaltungen für Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte von Agenturen
für Arbeit oder Jobcentern im Zusammenhang mit dem Fastenbrechen
vor.
74. Abgeordneter
Peter Bohnhof
(AfD)
Wie viele Personen waren jeweils Stand 6. Mai
2025, 31. Dezember 2025 und 15. März 2026 im
Referat KS 2 Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Voll- und
Teilzeit tätig, und wie viele
Stellenbesetzungsverfahren für dieses Referat laufen derzeit?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 25. März 2026
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung
verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein
tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die
Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der
parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der Regierung
gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der
grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und
Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und
organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (Bundesverfassungsgericht –
BverfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung
ist einerseits gerade dazu bestimmt, eine demokratischen und
rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der
Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören
und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß
(vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)).
Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische Kontrolle
politische Kontrolle ist, nicht administrative Überkontrolle
(BVerfGE 67, 100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer
Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht
besteht, sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht daher
ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44). Davon ist im vorliegenden Fall
auszugehen. Ausführungen zur personellen Ausstattung und zu laufenden
Stellenbesetzungsverfahren übersteigen die zur parlamentarischen
Beurteilung notwendigen Informationen. Im Übrigen unterliegen personelle
Zusammensetzungen von Referaten stetigen Veränderungen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
75. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Welche EU-Richtlinien wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in der aktuellen
Legislaturperiode über das notwendige Maß hinausgehend
umgesetzt („Gold-Plating“; bitte die Gesamtzahl
angeben sowie die letzten zehn entsprechenden
EU-Richtlinien einzeln benennen), und welche
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
Richtlinien, die in der Vergangenheit über das
notwendige Maß hinausgehend umgesetzt
wurden, von zusätzlichen Regelungen im Sinne des
Bürokratieabbaus zu befreien?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor
vom 26. März 2026
Die Bundesregierung hat in der Modernisierungsagenda für Staat und
Verwaltung (Bund) vereinbart, dass EU-Recht ohne bürokratische
Übererfüllung umgesetzt wird. Zudem arbeitet die Bundesregierung
fortwährend daran, bestehende bürokratische Übererfüllung zurückzuführen, die
bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht entstanden ist –
etwa bei der Novelle des Energieeffizienzgesetzes und beim
Tierarzneimittelgesetz.
Für die aktuelle Legislaturperiode wurde namentlich die Umsetzung von
zwei EU-Richtlinien als über die unionsrechtlichen Vorgaben
hinausgehend erfasst: Richtlinie (EU) 2024/1226 zur Definition von
Straftatbeständen und Sanktionen sowie Richtlinie (EU) 2023/2673 zu im
Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen. Ein solches
Vorgehen kann in begründeten Einzelfällen der technischen
Weiterentwicklung oder der Berücksichtigung von rechtlichen Gegebenheiten oder
einer kohärenten Lösung dienen. Bei keiner der beiden
Richtlinienumsetzungen handelt es sich um bürokratische Übererfüllung.
76. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) eine Überprüfung der
Sicherheit der NOOTS-Transportinfrastruktur (NOOTS:
National-Once-Only-Technical-System)
durchgeführt, und wenn ja, wann wird der Ergebnisbericht
dem Deutschen Bundestag vorgelegt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 23. März 2026
Die Umsetzung des NOOTS erfolgt unter enger Beteiligung des BSI.
Das BSI wird zum NOOTS zwei Technische Richtlinien herausgeben,
die durch den IT-Planungsrat beschlossen werden sollen. Die TR-03190
„IT-Sicherheitsanforderungen für die Anbindung an das NOOTS“
enthält die Anforderungen für sich an das NOOTS anschließende Stellen,
während die TR-03176-„IT-Sicherheitsanforderungen an die
Datenübermittlung in der Registermodernisierung“ Vorgaben für das
Bundesverwaltungsamt bei der Umsetzung des NOOTS enthält. Derzeit ist ein
MVR des NOOTS in Betrieb. Vor der Inbetriebnahme des MVP wurden
die zentralen Komponenten des NOOTS durch das BSI untersucht (Pen-
Test). Vor der Inbetriebnahme der Version 1.0 des NOOTS Ende 2026
soll die Untersuchung für die erweiterten und ergänzten Komponenten
sowie die sicheren Anschlussknoten (SAK) wiederholt werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
77. Abgeordneter
Dr. Michael Blos
(AfD)
Wie viele elektrisch angetriebene Lastkraftwagen
der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sind nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den
Zulassungsbezirken der Landkreise Konstanz,
Lörrach und Waldshut zugelassen, und wie verteilen
sich diese Zahlen jeweils auf batterieelektrische
sowie hybrid-elektrische Fahrzeuge?
78. Abgeordneter
Dr. Michael Blos
(AfD)
Wie viele elektrisch angetriebene Lastkraftwagen
der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sind nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Baden-
Württemberg zugelassen, und wie verteilen sich
diese Zahlen auf batterieelektrische sowie
hybridelektrische Fahrzeuge?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 26. März 2026
Die Fragen 77 und 78 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Tabelle: Bestandszahlen Baden-Württemberg (Stand: Oktober
2025)
N1 N2 N3
BEV 8.092 505 313
Hybrid 402 6 3
Tabelle: Bestandszahlen Konstanz (Stand: Oktober 2025)
N1 N2 N3
BEV 238–243 3–6 8–9
Hybrid 1–2 0 0
Tabelle: Bestandszahlen Lörrach (Stand: Oktober 2025)
N1 N2 N3
BEV 178–180 1–2 1–2
Hybrid 2–4 0 0
Tabelle: Bestandszahlen Waldshut (Stand: Oktober 2025)
N1 N2 N3
BEV 154–156 1–2 14
Hybrid 4–8 0 0
Im Übrigen wird auf die im Internet frei verfügbaren Daten des
Kraftfahrt-Bundesamtes verwiesen.
79. Abgeordnete
Victoria Broßart
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie weit ist die Umsetzung des Nationalen
Radverkehrsplans 3.0 fortgeschritten, und wann ist
mit einem Evaluierungsbericht zu rechnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 26. März 2026
Das Bundesministerium für Verkehr führt momentan die
Zwischenevaluation des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 durch. Die Ergebnisse
werden noch im Frühjahr erwartet.
80. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bis wann wird die Deutsche Bahn AG das
Stellwerk Ulm Hauptbahnhof vollständig in Betrieb
nehmen, und welche Sperrungen und
Einschränkungen werden dadurch bis zur Inbetriebnahme
des elektronischen Stellwerks auf Reisende
zukommen (bitte Maßnahmen, insbesondere für die
Jahre 2026 und 2027, nach Umfang der Arbeiten
und Dauer der Einschränkungen – Teil- und
Vollsperrungen – auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 24. März 2026
Nach Auskunft der Deutschen Bahn DB AG wird für die
Inbetriebnahme des neuen Elektronischen Stellwerks (ESTW) in Ulm die
notwendige Sperrung des Ulmer Hauptbahnhofs neu organisiert, so dass derzeit
keine Informationen zur Inbetriebnahme und vorgelagerten Maßnahmen
und Einschränkungen vorliegen. Hierzu wird auch auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Sperrpausen im Rahmen der
Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Ulm (Nachfrage
zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2329) auf Bundestagsdrucksache 21/3971 verwiesen.
81. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Welche Kapazitätsplanungen bestehen für das
Instandhaltungswerk der DB Cargo Nürnberg (für
die Jahre 2025, 2030 und 2035), und welche
Gründe sprachen für beziehungsweise letztlich
gegen die Entscheidung des Baus eines ICE-
Instandhaltungswerks in beziehungsweise bei
Nürnberg?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 25. März 2026
Die Kapazitätsplanung des Instandhaltungswerks Nürnberg wird nach
Auskunft der DB AG im Wesentlichen durch die Entwicklung der
Verkehrsleistung im Schienengüterverkehr, die Fahrzeugflottenentwicklung
sowie durch Effizienzmaßnahmen bestimmt. Kapazitätsplanungen für
einzelne Jahre sind Bestandteil aktuell laufender Planungsprozesse.
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zum Projekt ICE-Werk
Nürnberg wurde der Standort der ehemaligen Munitionsanstalt Feucht unter
Auflagen als raumverträglich bewertet. Die durchgeführten
Untersuchungen ergaben jedoch großflächige Altlasten- sowie
Kampfmittelbelastungen, so dass die Planungen eingestellt wurden.
82. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung den
Fortschrittserfolg der Beschleunigungskommission
Schiene auf Basis des abschließenden
Umsetzungsberichts vom April 2025 (bitte ausführlich
begründen), und welche weiteren Bestrebungen
der Bundesregierung gibt es, das Monitoring über
den Bericht vom April 2025 hinaus fortzusetzen
(und falls nein, warum nicht)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 23. März 2026
Es wird auf den Umsetzungsbericht der Beschleunigungskommission
Schiene verwiesen: www.bmv.de/SharedDocs/DE/Publikationen/E/ums
etzungsbericht-beschleunigungskommission-schiene.pdf?_blob=publicat
ionFile.
Die Arbeit der Beschleunigungskommission Schiene ist abgeschlossen.
83. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Was ist die aktuelle Schätzung des
Investitionsbedarfs in das deutsche Schienennetz, die der
Bundesregierung derzeit bekannt ist (bitte auch
angeben, wann diese der Bundesregierung zugegangen
ist), und welche Informationen hat die
Bundesregierungen bezüglich der Ursachen für diese
Kostenentwicklung zur vorherigen Schätzung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 23. März 2026
Aktuell läuft das Aufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt 2027
sowie die Fortschreibung der Finanzplanung bis 2030. In diesem
Rahmen wird der relevante Investitionsbedarf, einschließlich des Bedarfs für
die Leistungsvereinbarung InfraGo (LVInfraGO), ermittelt.
84. Abgeordnete
Claudia Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Schiffe deutscher Reeder nutzen nach
Kenntnis der Bundesregierung das Modell
ausländischer Leasingfinanzierung (z. B. China, Japan),
und welche Auswirkungen hat der Verbleib des
Eigentums am Schiff beim Leasinggeber im
Ausland auf den rechtlichen Zugriff des deutschen
Staates im Krisen- und Kriegsfall?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 24. März 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird ca. ein Drittel der Schiffe, die
in einem deutschen Schiffsregister eingetragen sind, auf diese Weise
finanziert. In derartigen Leasing-Konstellationen wird dem deutschen
Charterer in der Regel vom Eigentümer die vollständige
Verfügungsgewalt über das Schiff als Ausrüster im Rahmen eines Bareboat-
Chartervertrags überlassen. Charterer als auch sog. Ausrüster von Seeschiffen,
welche die Bundesflagge führen, sind Verpflichtete im Sinne des
Verkehrsleistungsgesetzes und des Verkehrssicherstellungsgesetzes in
Verbindung mit der Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs. Daher
ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die
Zugriffsmöglichkeiten auf derartig finanzierte Schiffe.
85. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Wie viele Schiffe deutscher Reedereien befinden
sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
im Persischen Golf in einer Lage, aus der sie die
Straße von Hormus nicht passieren können (bitte
hierbei auch die Anzahl der Seeleute angeben),
und steht die Bundesregierung mit den
betroffenen Reedereien und der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation (IMO – International
Maritime Organization) bezüglich der Sicherheit der
Besatzungen in Kontakt, und wenn ja, in welcher
Form?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 23. März 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist eine niedrige zweistellige Zahl
an Schiffen im Eigentum von deutschen Reedereien von der Sperrung
betroffen. Da die Schiffe nicht unter deutscher Flagge fahren, hat die
Bundesregierung keine Kenntnis darüber, wie viele Seeleute an Bord
sind.
Die Bundesregierung steht in Kontakt mit den betroffenen Reedereien,
ebenso mit der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
86. Abgeordneter
Dr. Jan-Niclas
Gesenhues
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern spiegeln die vom Bundeskanzler
Friedrich Merz beim Industry Summit in
Antwerpen geäußerten Forderungen nach umfassender
Deregulierung und einer systematischen
Überprüfung der europäischen Gesetzgebung und die
Ankündigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz,
sich auf EU-Ebene gegen eine Überarbeitung der
REACH-Verordnung einzusetzen, die Position der
Bundesregierung und des Bundesministeriums für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit wider, und inwiefern wurden bei der
Positionsfindung mögliche Interessenkonflikte
berücksichtigt, da der Bundeskanzler Friedrich
Merz in der Vergangenheit auch für Unternehmen
der Chemieindustrie beruflich tätig war (vgl.
www.rlp.de/fileadmin/02/MPK_Vorsitz/Beschlue
sse_MPK_5._Maerz_Berlin/TOP_9_Sicherung_d
er_Wettbewerbsfaehigkeit_der_chemischen_Indu
strie_in_Deutschland.pdf; https://correctiv.org/akt
uelles/lobbyismus/2026/02/25/der-pakt-mit-der-c
hemiebranche/; www.bundesregierung.de/breg-d
e/aktuelles/european-industry-summit-kanzler-24
06656; www.youtube.com/watch?v=8-xo6D
Yark)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 25. März 2026
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, unnötige Bürokratie
wirkungsorientiert und unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards
zurückzubauen. Die EU-Kommission hat die systematische Überprüfung
des EU-Acquis angekündigt. Den Ergebnissen der Überprüfung sieht die
Bundesregierung erwartungsvoll entgegen. Beim Abbau von unnötiger
Bürokratie ist ein ausgewogenes Verhältnis der beteiligten Interessen zu
wahren.
Auf der länderinternen Ministerpräsidentenkonferenz am 5. März 2026
sind keine Ankündigungen der Bundesregierung zu einer Positionierung
zur REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) erfolgt. Es
ist jedoch eine abgestimmte Position der Bundesregierung, dass aktuell
weder eine REACH-Revision noch eine sonstige Öffnung oder
Änderung des Rechtstextes der Verordnung erfolgen soll.
Diese Positionierungen der Bundesregierung beruhen auf umwelt- und
wirtschaftspolitischen Erwägungen unter Wahrung der
gesamtgesellschaftlichen Interessen.
87. Abgeordneter
Dr. Jan-Niclas
Gesenhues
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Eingabe hat die Bundesregierung für den
Global Review zur Umsetzung des im Jahr 2022
beschlossenen Weltnaturabkommens, die laut
Beschlusslage der Conference of the Parties to the
Convention on Biological Diversity (CBD) bis
zum 28. Februar bei der CBD eingehen musste
(www.cbd.int/doc/notifications/2025/ntf-2025-13
2-monitoring-en.pdf), gemacht, und welche
Auswirkungen hat das geplante Infrastruktur-
Zukunftsgesetz und die damit aus meiner Sicht
einhergehende systematische Unterordnung des
Naturschutzes durch die Ausweitung des
überragenden öffentlichen Interesses auf diverse
Bauvorhaben auf die Beantwortung der Frage, „ob die
überarbeitete oder aktualisierte nationale
Biodiversitätsstrategie und der Aktionsplan Ihres
Landes als politisches oder rechtliches Instrument
verabschiedet und/oder in andere Strategien
integriert wurde“ (www.cbd.int/doc/decisions/cop-16/
cop-16-dec-32-en.pdf, Annex I, II., 3.)?
Antwort des Staatssekretärs Jochen Flasbarth
vom 24. März 2026
Der 7. Nationalbericht informiert über die Fortschritte bei der
Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal
(GBF) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD,
kurz: Biodiversitätskonvention), vor allem der „NBSAPs“ (National
Biodiversity Strategies and Action Plans), im Falle Deutschlands der
Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS 2030). Er ist Teil des
Globalen Überprüfungsprozesses zur Umsetzung des GBF. Auf Basis der
von Vertragsstaaten fristgerecht eingereichten Nationalberichte wird
durch die CBD ein Bericht („Global Report“) erstellt, der Teil des
globalen Überprüfungsprozesses („Global Review“) bei der CBD COP 17 im
Oktober 2026 sein soll.
In Kapitel 2 des 7. Nationalberichts zur CBD, aus dem die genannte
Frage stammt, soll erläutert werden, in welcher Form die Nationalen
Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne in den Vertragsstaaten
verabschiedet wurden sowie auf welcher Ebene dies erfolgte. Es besteht kein
Zusammenhang zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030)
wurde am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Auf die
Frage im Online Reporting Tool der CBD für den 7. Nationalbericht
„Has your country's revised or updated national biodiversity strategy and
action plan been adopted as a policy or a legal instrument, and/or
integrated into other strategies?“ wurde daher aus den möglichen
Antwortoptionen des Online-Reporting Tools „Yes“ gewählt mit der Spezifikation
„Adopted by the Council of Ministers, the Office of the President or of
the Prime Minister, or an equivalent body“.
88. Abgeordneter
Dr. Malte
Kaufmann
(AfD)
Teilt die CDU-geführte Bundesregierung die
Ansicht der Präsidentin der Europäischen
Kommission, Ursula von der Leyen (ebenfalls CDU), dass
es für Europa ein strategischer Fehler war, der
Nutzung der Kernkraft den Rücken zu kehren
(Zitat beim zweiten Kernenergie-Gipfel in Paris am
10. März 2026: „Ich bin der Ansicht, dass es ein
strategischer Fehler Europas war, einer
zuverlässigen, erschwinglichen Quelle emissionsarmer
Energie den Rücken zu kehren.“), und gedenkt die
Bundesregierung, diesen „strategischen Fehler“
zu korrigieren, und wenn ja, wie, und in welchem
Zeitraum?
89. Abgeordneter
Dr. Malte
Kaufmann
(AfD)
Warum besteht die CDU-geführte
Bundesregierung auf einen Energiemix ohne Nuklearenergie
in Deutschland, obwohl es jedem EU-
Mitgliedstaat obliegt, über seinen eigenen Energiemix zu
entscheiden, und die Bundesregierung die
Positionen der Präsidentin der Europäischen
Kommission, Ursula von der Leyen (ebenfalls CDU), in
Deutschland hätte verfolgen können, oder vertritt
die CDU hierzulande im Hinblick auf die
Nutzung der Kernkraft eine andere Position als auf
EU-Ebene, und wenn ja, warum?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 25. März 2026
Die Fragen 88 und 89 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bei der
Vorstellung der Strategie zum beschleunigten Einsatz von Small Modular
Reactors (SMR) in Europa für die EU-Kommission und nicht für die
EU-Mitgliedstaaten gesprochen. Grundsätzlich gilt, dass es jedem EU-
Mitgliedstaat freisteht, über den eigenen Energiemix zu entscheiden.
Insofern handelt es sich bei der Aussage der EU-Kommissionspräsidentin
allenfalls um einen allgemeinen Appell und nicht um die Formulierung
einer die EU-Mitgliedstaaten bindenden Politik.
Deutschland hat sich für einen Energiemix ohne Atomenergie
entschieden. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes werden in
Deutschland keine Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von
Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung
von Elektrizität erteilt. Ein Wiedereinstieg in die Nutzung der
Atomenergie durch Kernspaltung ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart
worden.
90. Abgeordneter
Stefan Schröder
(AfD)
Warum hält die Bundesregierung trotz der von der
Europäischen Kommission am 10. März 2026
vorgestellten Strategie zum beschleunigten
Einsatz von Small Modular Reactors in Europa an
ihrer ablehnenden Haltung gegenüber einer
Wiederaufnahme der Kernenergie fest, und welche
Nachteile für Energiesicherheit, Industriestandort
und Strompreise erwartet sie daraus für
Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen
Staaten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 23. März 2026
Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bei der
Vorstellung der Strategie zum beschleunigten Einsatz von Small Modular
Reactors (SMR) in Europa für die EU-Kommission und nicht für die
EU-Mitgliedstaaten gesprochen. Grundsätzlich gilt, dass es jedem EU-
Mitgliedstaat freisteht, über den eigenen Energiemix zu entscheiden.
Insofern handelt es sich bei der Aussage der EU-Kommissionspräsidentin
allenfalls um einen allgemeinen Appell und nicht um die Formulierung
einer die EU-Mitgliedstaaten bindenden Politik. Deutschland hat sich für
einen Energiemix ohne Nuklearenergie entschieden.
Hinsichtlich eines möglichen Beitrags zur Versorgungssicherheit ist
darauf hinzuweisen, dass weder große neue Kernkraftwerke noch die
sogenannten SMR kurzfristig errichtet und in Betrieb genommen werden
können.
Bezüglich der Auswirkungen zusätzlicher Kernkraftwerke in Europa auf
die Strompreise in Deutschland ist darauf hinzuweisen, dass in den
bestehenden regionalen Strommärkten in der EU der Preis jeweils vom
sogenannten Grenzkraftwerk gesetzt wird, also von dem teuersten
Kraftwerk, das noch benötigt wird, um Angebot und Nachfrage in
Übereinstimmung zu bringen. Zusätzliche Stromerzeugung in Europa mit
äußerst niedrigen variablen Kosten, wie z. B. Windenergie und
Photovoltaik, kann also in den entsprechenden Stunden zu niedrigeren
Strompreisen in Deutschland führen, als es mit neuen Kernkraftwerken möglich
wäre.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung der Kernkraft mit
der Gefahr von Unfällen und Proliferationsrisiken verbunden ist.
Weiterhin werden auch Haftungsrisiken vom Staat übernommen. Zudem bleibt
es in Deutschland eine Herausforderung, ein Endlager zu errichten, das
als dauerhaft sicher gelten kann.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
91. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Gibt es für SafeVac bzw. für die SafeVac-2.0-
Studie einen Statistical Analysis Plan (SAP) oder ein
vergleichbares Dokument, in welchem die
verbindlichen wissenschaftlichen, methodischen oder
statistischen Kriterien festlegt werden, anhand
derer die Auswertung der im Rahmen von SafeVac/
SaveVac2.0 erhobenen Rohdaten zu erfolgen
haben, und wo sind die vorgesehenen
Auswertungskriterien laut SAP oder in einem anderweitigen
Dokument einzusehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge
vom 24. März 2026
Auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts befinden sich die
Informationen zur geplanten statistischen Auswertung der SafeVac-2.0-Studie
im Kapitel 3.4 des aktuellen Studienprotokolls, abrufbar unter: www.pe
i.de/SharedDocs/awb/nis-0501-0600/0565-downloads.html.
92. Abgeordnete
Dr. Kirsten
Kappert-Gonther
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus der Entscheidung des Erweiterten
Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 zur
Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer
Leistungen um 4,5 Prozent im Hinblick auf
mögliche Auswirkungen auf die ambulante
psychotherapeutische Versorgung und die
Zugangsgerechtigkeit für GKV-Versicherte, und welche
konkreten Maßnahmen leitet sie daraus ab, wie
beispielsweise den Beschluss zu beanstanden und/oder
eine gesetzliche Regelung zur Reform der
Bedarfsplanung dem Deutschen Bundestag
vorzulegen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssek
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