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Handelsbeschränkungen infolge einer Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für nicht zugelassene Pestizid-Wirkstoffe

Vorgang 333482 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 08.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind für die Aussage der Bundesregierung, dass eine Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Pestizid-Wirkstoffe, die in der EU zum Beispiel wegen unannehmbarer Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesundheit der Anwenderinnen und Anwender keine Genehmigung erhalten haben, bei denen aber eine Festlegung von Rückstandshöchstgehalten für Lebens- und Futtermittel nach dem Risikoansatz wissenschaftlich vertretbar wäre, auf die analytische Bestimmungsgrenze "den Handel mit Drittländern ungerechtfertigt belasten könnte" handelsrechtliche Hemmnisse gemeint, und wenn ja, welche (bitte konkrete Artikel, Paragraphen oder Fälle im europäischen Recht oder in internationalen Verträgen nennen), und wenn nein, welche Belastungen sind sonst gemeint (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 170 auf Bundestagsdrucksache 21/4115)?

Zeitachse

  1. 27.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5005 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.