Folgen der Absenkung psychotherapeutischer Vergütungen um 4,5 Prozent für die ambulante Versorgung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 zur Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung und die Zugangsgerechtigkeit für GKV-Versicherte, und welche konkreten Maßnahmen leitet sie daraus ab, wie beispielsweise den Beschluss zu beanstanden und/oder eine gesetzliche Regelung zur Reform der Bedarfsplanung dem Deutschen Bundestag vorzulegen?
Zeitachse
- 27.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5005 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.