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Streichung Senegals von der Liste sicherer Herkunftsstaaten nach der Strafverschärfung für homosexuelle Handlungen

Vorgang 333435 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 08.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung angesichts der am 11. März 2026 vom senegalesischen Parlament verabschiedeten massiven Strafverschärfungen bei homosexuellen Handlungen und einer Verhaftungswelle von LGBTQ* (https://taz.de/LGBTQRechte-in-Senegal/!6162042) den Senegal unverzüglich per Rechtsverordnung von der Liste sicherer Herkunftsstaaten (Anlage II zu § 29 des Asylgesetzes) streichen, und wenn nein, warum nicht?

Zeitachse

  1. 27.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5005 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.