polradar

Anwendungspraxis des BMF bei Ernennungen aus einem Tarifbeschäftigtenverhältnis in ein Beamtenverhältnis

Vorgang 333419 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 08.07.2026 · DIP ↗

Im Graph öffnen

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Anerkennungs-, Anrechnungs- und Ausnahmeregelungen nach der Bundeslaufbahnverordnung (insbesondere zu Laufbahnbefähigung, Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen/ Abschlüsse, Anrechnung beruflicher Zeiten, Verkürzung/Anrechnung von Probezeiten sowie ggf. Einstellung in einem höheren Amt) kamen im Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Jahr 2018 zur Anwendung (bitte jeweils klar zwischen zwingendem Recht, Ermessensspielräumen und typischer BMF-Praxis unterscheiden), um die laufbahnrechtlichen Bildungsvoraussetzungen (z. B. "zweijähriger Master oder Diplom") zu erfüllen bzw. zu ersetzen, und die Ernennung aus einem Tarifbeschäftigtenverhältnis in ein Beamtenverhältnis zu ermöglichen oder zu beschleunigen?<br /> <br /> Welche Anerkennungs-, Anrechnungs- und Ausnahmeregelungen nach der Bundeslaufbahnverordnung (insbesondere zu Laufbahnbefähigung, Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen/ Abschlüsse, Anrechnung beruflicher Zeiten, Verkürzung/Anrechnung von Probezeiten sowie ggf. Einstellung in einem höheren Amt) kamen im Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Jahr 2018 zur Anwendung (bitte jeweils klar zwischen zwingendem Recht, Ermessensspielräumen und typischer BMF-Praxis unterscheiden), um die Beförderungsvoraussetzungen/Wartezeiten auf dem Weg zu Ämtern wie Regierungsrat/Ministerialrat/ Ministerialdirigent zu beeinflussen?

Zeitachse

  1. 27.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5005 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.