Freistellung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr vom Wehrdienst im Verteidigungs- und Spannungsfall
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch das Wehrpflichtgesetz hinreichend sichergestellt, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht zum Wehrdienst einberufen werden, sondern sich freistellen lassen können?
Zeitachse
- 27.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5005 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.