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Freistellung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr vom Wehrdienst im Verteidigungs- und Spannungsfall

Vorgang 333418 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 08.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch das Wehrpflichtgesetz hinreichend sichergestellt, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht zum Wehrdienst einberufen werden, sondern sich freistellen lassen können?

Zeitachse

  1. 27.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5005 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.