Vereinbarkeit der Regelung zur Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge mit der 4. EU-Führerscheinrichtlinie hinsichtlich der Anhebung der Gewichtsbeschränkung für Feuerwehrfahrzeuge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung eine Diskrepanz zwischen der derzeitigen Regelung zur Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge ("Feuerwehrführerschein") nach § 2 Absatz 10a des Straßenverkehrsgesetzes, wonach die nach Landesrecht zuständigen Behörden den Angehörigen u. a. der Freiwilligen Feuerwehr den Erwerb einer Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t ermöglichen können, und der Richtlinie (EU) 2025/2205 vom 22. Oktober 2025 (Führerscheinrichtlinie), die bis zum 26. November 2028 in nationales Recht umzusetzen ist, und falls die Bundesregierung eine Unvereinbarkeit annimmt, welche konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Beibehaltung bzw. unionsrechtskonformen Fortführung des deutschen "Feuerwehrführerscheins"?
Zeitachse
- 13.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4657 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.