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Einstufung eines Angriffs auf einen politischen Veranstalter als politisch motivierte Straftat

Vorgang 333000 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird der in sozialen Medien dokumentierte Angriff auf einen politischen Veranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung als politisch motivierte Straftat eingeordnet, und falls ja, welchem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wird der Vorfall zugeordnet?

Zeitachse

  1. 13.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4657 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.