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Verfassungsrechtliche Prüfung einer Reduzierung des Höchstruhegehaltssatzes für Beamtenpensionen

Vorgang 332999 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung bereits geprüft, ob eine Reduzierung des Höchstruhegehaltsatzes von 71,75 Prozent für Beamtenpensionen verfassungsrechtlich möglich wäre, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

Zeitachse

  1. 13.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4657 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.