Verfassungsrechtliche Prüfung einer Reduzierung des Höchstruhegehaltssatzes für Beamtenpensionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung bereits geprüft, ob eine Reduzierung des Höchstruhegehaltsatzes von 71,75 Prozent für Beamtenpensionen verfassungsrechtlich möglich wäre, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Zeitachse
- 13.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4657 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.