Aussetzung der Besuchstätigkeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter im Jahr 2024 wegen fehlender Haushaltsmittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter 2024 aufgrund fehlender Haushaltsmittel ihre Besuchstätigkeit zeitweise einstellen musste (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1150206), obwohl Deutschland zur wirksamen Prävention nach den Artikeln 17 ff. des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausamen, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verpflichtet ist, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Empfehlungen der Stelle – insbesondere zu menschenunwürdigen Haftbedingungen – im Verantwortungsbereich der Bundesregierung verbindlich umgesetzt werden?
Zeitachse
- 13.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4657 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.