Befugnisse bestimmter Bundesministerien zur Aufhebung von Aufnahmezusagen für Ortskräfte aus Afghanistan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Befugnisse haben das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Verteidigung, über die Aufhebung von Aufnahmezusagen und die Beendigung der weiteren Unterbringung von in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Ortskräften zu entscheiden, und ist meine Annahme zutreffend, dass entsprechende Weisungen, also etwa zur Beendigung der Unterbringung oder zur Aufhebung von Aufnahmezusagen, aus den jeweiligen Bundesministerien an die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH gehen und die GIZ dies dann an die betroffenen Afghaninnen und Afghanen kommuniziert, und wenn nein, wie verhält es sich stattdessen?
Zeitachse
- 13.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4657 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.