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Folgen der geplanten Aufhebung des Verbots des Betriebs von Brennwertkesseln mit fossilen Brennstoffen ab 2045

Vorgang 332860 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 28.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden Brennwertkessel nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2045 mit 100 Prozent Biomolekülen betrieben, wenn das Verbot in § 72 Absatz 4 des Gebäudeenergiegesetzes aufgehoben wird, oder dürfen sie weiter mit fossilem Gas und Öl betrieben werden, und wenn ja, warum?

Zeitachse

  1. 13.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4657 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.