Härtefallprüfungen im Rahmen der Aussetzung des Familiennachzugs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche aktuellen Zahlenangaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes im Rahmen der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten machen (etwa zur Zahl entsprechender Härtefallanzeigen bzw. Dossiers, Zahl der bisherigen Entscheidungen und Ergebnisse der Prüfungen, erteilte Visa und wichtigste Herkunftsländer usw., vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 21 aus Bundestagsdrucksache 21/3373), und wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der bislang erteilten Visa, gemessen an ihren entsprechenden diesbezüglichen Erwartungen und vor dem Hintergrund, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. laut einer Stellungnahme vom Februar 2026 der Auffassung ist, dass die Weisung des Auswärtigen Amts vom 22. Juli 2025 keine effektive Härtefallregelung enthält und damit ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention droht (vgl. www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/die-haertefallpruefung-im-rahmender-aussetzung-des-familiennachzugs-zu-subsidiaer-schutzberechtigten, S. 5, bitte begründen)?
Zeitachse
- 13.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4657 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.