Datenaustausch zwischen FKS und Arbeitsschutzbehörden bei Verstößen gegen die Arbeitszeiterfassung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Informations- und Datenaustausch – einschließlich etwaiger Rückmeldungen zu eingeleiteten oder abgeschlossenen Ermittlungen – zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und den Arbeitsschutzbehörden der Länder bei Verdachtsfällen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung (unter anderem im Rahmen von Mindestlohnverstößen), und welche der Bundesregierung vorliegenden statistischen Daten (falls keine statistischen Daten vorhanden sind, dann vorliegende Erkenntnisse) gibt es hierzu für die letzten sieben Jahre (bitte nach Jahren differenzieren), insbesondere zur Anzahl der durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit festgestellten Verstöße gegen die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung, zur Anzahl der durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhaltenen Hinweise von Arbeitsschutzbehörden, zur Anzahl der von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an Arbeitsschutzbehörden übermittelten Hinweise sowie – soweit im Zuständigkeitsbereich des Bundes erfasst – zu daraus resultierenden Prüf- oder Ermittlungsverfahren?
Zeitachse
- 13.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4657 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.