Sanierungsmaßnahmen für Umweltschäden beim Projekt B 23 Garmisch-Partenkirchen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann werden die mit Gerichtsurteil vom 28. Oktober 2022 (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 28. Oktober 2022 – 8 BV 20.1918; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. September 2023 – 10 B 7.23) festgelegten und nach § 8 des Umweltschadensgesetzes vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sanierung der beim Bau der Umgehung von Garmisch (Projekt B 23 Garmisch-Partenkirchen bis Bundesgrenze, Verlegung westlich Garmisch-Partenkirchen mit Kramertunnel) durch Grundwasserabsenkungen an Quellen und Feuchtgebieten entstandenen Umweltschäden umgesetzt?<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den im Projekt B 23 Garmisch-Partenkirchen bis Bundesgrenze, Verlegung westlich GarmischPartenkirchen mit Kramertunnel, durch fachliche Fehleinschätzungen entstandenen Kostensteigerungen (auf 405 Mio. Euro; Stand Februar 2026) u. a. durch Zeitverzögerungen (Baubeginn 2010, Eröffnung voraussichtlich 2028) und aus den entstandenen Umweltschäden (Versiegen von Quellen und Trockenfallen von Feuchtflächen) für dieses und ähnliche Straßenbauprojekte?
Zeitachse
- 06.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4573 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.