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Sanierungsmaßnahmen für Umweltschäden beim Projekt B 23 Garmisch-Partenkirchen

Vorgang 333352 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 26.08.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann werden die mit Gerichtsurteil vom 28. Oktober 2022 (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 28. Oktober 2022 &ndash; 8 BV 20.1918; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. September 2023 &ndash; 10 B 7.23) festgelegten und nach § 8 des Umweltschadensgesetzes vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sanierung der beim Bau der Umgehung von Garmisch (Projekt B 23 Garmisch-Partenkirchen bis Bundesgrenze, Verlegung westlich Garmisch-Partenkirchen mit Kramertunnel) durch Grundwasserabsenkungen an Quellen und Feuchtgebieten entstandenen Umweltschäden umgesetzt?<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den im Projekt B 23 Garmisch-Partenkirchen bis Bundesgrenze, Verlegung westlich GarmischPartenkirchen mit Kramertunnel, durch fachliche Fehleinschätzungen entstandenen Kostensteigerungen (auf 405 Mio. Euro; Stand Februar 2026) u. a. durch Zeitverzögerungen (Baubeginn 2010, Eröffnung voraussichtlich 2028) und aus den entstandenen Umweltschäden (Versiegen von Quellen und Trockenfallen von Feuchtflächen) für dieses und ähnliche Straßenbauprojekte?

Zeitachse

  1. 06.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4573 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.