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Nutzung der Ausnahmeregelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen bis 2028

Vorgang 333287 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 26.08.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung der in § 45 Absatz 4 Satz 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegten Ausnahmeregelung für Tierhalter von Legehennen, die es ermöglicht, die Tiere noch bis spätestens 31. Dezember 2028 in Kleingruppenhaltungen halten zu können, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus?

Zeitachse

  1. 06.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4573 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.