Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den jüngsten Vorstoß von Bundeskanzler Friedrich Merz zur Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet (www.heise.de/news/Merz-will-Klarnamen-im-Internet-sehen-11181822.html), und auf welche konkreten wissenschaftlichen Studien oder behördlichen Erkenntnisse stützt sie, sofern sie dieses Ziel verfolgt, ihre Einschätzung, dass eine solche Pflicht den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor digitaler Gewalt, Hassrede und sexualisierter Ansprache (Grooming) wirksam verbessert, vor dem Hintergrund, dass demgegenüber Forschungsergebnisse (z. B. der Universität Zürich, https://netzpolitik.org/2016/studie-findetheraus-anonyme-nutzer-kommentieren-weniger-aggressiv/) belegen, dass Klarnamen die Aggressivität im Netz nicht senken oder Nutzerinnen und Nutzer unter Klarnamen teils sogar aggressiver agieren, um ihre Positionen zu validieren?
Zeitachse
- 06.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4573 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.