Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzbesteuerung von Mitgliedsbeiträgen in Sportvereinen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen infolge des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 13. November 2025 (Az. V R 4/23), wonach Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen umsatzsteuerpflichtig sein können, und wenn ja, welche, beispielsweise im Hinblick auf eine quantitative Folgenabschätzung der finanziellen Auswirkungen auf Vereine, Mitglieder sowie auf Bund, Länder und Kommunen, auf mögliche Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen und auf etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Vermeidung von Beitragserhöhungen und zusätzlicher Bürokratie im Breiten- und Jugendsport?
Zeitachse
- 06.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4573 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.