polradar

Praxis der Deutschen Rentenversicherung bezüglich Koordinationsvermerken in Verfahrensakten

Vorgang 332653 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 25.08.2026 · DIP ↗

Im Graph öffnen

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Berichterstattung der "Berliner Zeitung" vom 11. Dezember 2025 ("Bevorzugt die Rentenversicherung den Staat &ndash; zulasten von Freiberuflern?", abrufbar unter www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/interne-papierebevorzugt-die-rentenversicherung-den-staat-zulasten-von-freiberuflern-li.10009576) sowie in der öffentlich zugänglichen Geschäftsprozessbeschreibung der Deutschen Rentenversicherung Bund "GPB 190.05.20.00 &ndash; Koordinationsfall" (abrufbar unter https://fragdenstaat.de/anfrage/regelungen-und-anweisungen-zur-bearbeitung-des-formulares-v0027/773420/anhang/koordination190-05-20-00.pdf) dargestellte Praxis, wonach sogenannte Koordinationsvermerke vor der Weitergabe oder Herausgabe von Verfahrensakten entnommen und bei Akteneinsicht nicht mit übersandt werden, obwohl sie in einer gesonderten Rentenakte verbleiben, und welche Schritte oder Konsequenzen beabsichtigt sie daraus im Hinblick auf Transparenz, Aktenvollständigkeit, effektiven Rechtsschutz sowie die tatsächliche Gleichbehandlung öffentlicher und privater Auftraggeber im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zu ziehen?

Zeitachse

  1. 06.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4573 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.