Berechnung des Einkommensbeitrags zur Eingliederungshilfe nach § 137 SGB IX
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung eine Rechtsauffassung zu der Frage, ob der monatliche Beitrag zu Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 137 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) 2 Prozent des Betrages beträgt, um den das jährliche Einkommen des Vorvorjahres den Freibetrag nach § 136 SGB IX übersteigt, oder – wie Dr. Tobias Schweitzer in Düwell/Joussen/ Luik/von Boetticher (Hrsg.), SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (LPK-SGB IX), 7. Aufl. 2026, § 137 Randnummer 6 ausführt – 2 Prozent des durch 12 dividierten Betrages, um den das jährliche Einkommen des Vorvorjahres den Freibetrag nach § 136 SGB IX übersteigt, und wenn ja, wie lautet diese, und sieht die Bundesregierung hier ggf. Anpassungsbedarf, um starke Belastungen insbesondere von berufstätigen Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zu beenden?
Zeitachse
- 06.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4573 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.