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Nutzung von Restmitteln für das Zukunftsprogramm Kino im Bundeshaushalt 2025

Vorgang 332545 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 31.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe sind Haushaltsmittel im Rahmen der im Haushaltsjahr 2025 beschlossenen Regelung, dass Einsparungen aus dem Titel der Anreizförderung zur Stärkung der Film- und Serienproduktion (Kapitel 0452 Titel 683 22) zur Deckung von Mehrausgaben bei dem Titel für das Zukunftsprogramm Kino (Kapitel 0452 Titel 892 22) geleistet werden dürfen, in das Zukunftsprogramm Kino im Jahr 2025 geflossen, und wann wird die Bundesregierung darüber entscheiden &ndash; insbesondere angesichts der vom Bundesministerium der Finanzen und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien angekündigten Freigabe der gesperrten Mittel und damit einer Verdoppelung der Filmfördermittel (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/durchbruch-bei-der-filmfoerderung-bundesregierung-bringt-investitionspakt-mit-filmbooster-auf-den-weg-weimer-jetzt-kann-der-produktionsstandort-deutschland-durchstarten--2405712) &ndash;, ob (und wenn ja, in welcher Höhe) im Rahmen der analogen Regelung im Haushaltsjahr 2026 entsprechende Mittel für das Zukunftsprogramm Kino im Jahr 2026 fließen werden?

Zeitachse

  1. 06.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4573 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.