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Safe Sport als zuwendungsfähige Ausgabe im Kinder- und Jugendplan

Vorgang 332500 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 25.08.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es Regelungen und eine aktuelle Bewilligungspraxis innerhalb der Förderrichtlinie zum Kinder- und Jugendplan des Bundes sowie des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die sicherstellen, dass bundesweit tätige Sportjugendverbände Ausgaben für Safe Sport, insbesondere für Schutzkonzepte, Schulungen, Ansprechstellen und Fallmanagement, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen des Kinder und Jugendplans geltend machen können, und wenn ja, welche, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderrichtlinie oder die Antrags- und Nachweisunterlagen so anzupassen, dass Safe Sport als eigenständiger Förderzweck oder eigene Kostenposition ausgewiesen wird, und wenn ja, bis wann?

Zeitachse

  1. 06.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4573 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.