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Nutzung einer von der Ukraine geführten Liste ehemaliger Kriegsgefangener für Einträge in das Schengener Informationssystem II

Vorgang 332457 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 31.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesinnenministerium Kenntnis von einer bei der Regierung in Kiew geführten Liste, die zu Informationszwecken an Europol übermittelt wurde und die über 3.000 Ukrainern enthält, die von Russland in besetzten Gebieten (etwa Mariupol) gefangen gehalten wurden (www.europol.europa.eu/media-press/newsroom/news/fact-check-europol-support-to-ukraine-and-entries-schengen-information-system), und inwiefern hat das Bundesinnenministerium diese Liste genutzt, um einzelne der dort aufgeführten Ex-Gefangenen in das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Einreiseverweigerung einzutragen (bitte angeben, wie viele Menschen in das SIS II eingetragen wurden)?

Zeitachse

  1. 06.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4573 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.