Mögliche Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind die aktuellen Presseberichte über die Strafanzeige gegen einen Rentner wegen seines "Pinocchio"-Vergleichs von Bundeskanzler Friedrich Merz und die diesbezügliche öffentliche Diskussion über eine unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit und über die laut Deutschem Richterbund erreichten Kapazitätsgrenzen der deutschen Strafjustiz Anlass für die Bundesregierung, um gesetzgeberische Schritte zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuches zu prüfen, und wenn nein, warum nicht (www.welt.de/politik/deutschland/article699c111aee35d0f0647c459e/heilbronn-polizei-zeigt-rentner-wegen-pinocchiokommentar-zu-merz-besuch-an.html)?
Zeitachse
- 06.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4573 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.