Änderungsbedarf bei § 21e Abs. 9 GVG zur digitalen Einsichtnahme in Geschäftsverteilungspläne von Gerichten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Änderung von § 21e Absatz 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes, um zur Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts den Gang in die Geschäftsstelle entbehrlich zu machen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/15)?
Zeitachse
- 06.03.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4573 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.