Vereinbarkeit der Neubaupläne für die Rodenkirchener Brücke mit dem Grundsatz "Erhalt vor Neubau"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern passen nach Ansicht der Bundesregierung die bisherigen Planungen der Autobahn GmbH des Bundes für den Ersatzneubau der Rodenkirchener Brücke im Zuge des Ausbaus der A 4 im Kölner Süden zu dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerten Grundsatz "Erhalt vor Neubau", und hält die Bundesregierung trotz der von der Bezirksregierung Köln vorgelegten baufachlichen Stellungnahme, nach der eine Erweiterung der bestehenden, denkmalgeschützten Rodenkirchener Brücke auf acht Fahrstreifen grundsätzlich möglich und die Bausubstanz intakt ist, an den Neubauplänen fest (bitte begründen)?<br /> <br /> Hat der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Dezember 2025 zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten (www.deutschlandfunk.de/ko alitionsausschuss-verstaendigt-sich-auf-beschleun igung-von-infrastruktur-projekten-auch-beschlues s-100.html) Auswirkungen auf die bisherigen Planungen der Autobahn GmbH des Bundes zum Ersatzneubau der Rodenkirchener Brücke im Zuge des Ausbaus der A 4 im Kölner Süden, und wenn ja, welche, und welche konkreten Schritte sieht die Bundesregierung im weiteren Verfahren vor (bitte mit konkreter Zeitangabe)?
Zeitachse
- 27.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4372 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.