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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 27.02.2026 · WP 21 · 21/4372 · Schriftliche Fragen · Original ↗
116 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Dr. Michael Blos (AfD): Wie stellt die Bundesregierung bei der Förderung des Projekts „Aller.Land“, mit dem laut Webseite www.allerland-programm.de die Projekteure…
  2. Schriftliche Frage 2 von Dr. Michael Blos (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Textzeile „Wird der ganze Laden blau – uns’re Antwort bleibt Kultur“ im Entwurf der Projekteure bakv gG…
  3. Schriftliche Frage 3 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern wird Deutschlands Zusammenarbeit mit China auf Basis der für die Europäische Union zentralen Werte der Rechtsstaatlichkeit und reg…
  4. Schriftliche Frage 4 von David Schliesing (DIE LINKE): Welche Bereiche im Haus des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Kanzleramt werden im Rahmen des geplanten tiefgreifend…
  5. Schriftliche Frage 5 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Inwiefern hat die Bundesregierung unter Beteiligung von Bundesministerinnen und -ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretären und/ode…
  6. Schriftliche Frage 6 von Jan van Aken (DIE LINKE): Wie viele Steuererlasse gab es nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes bislang seit…
  7. Schriftliche Frage 7 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe wurden im Rahmen der EU- Wirtschafts- und Finanzsanktionen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach der Verordnung (EU) 26…
  8. Schriftliche Frage 8 von Nicole Hess (AfD): Erhielt die Kurt-Eisner-Stiftung oder eines ihrer Projekte oder eine der ihr zugeschriebenen Aktivitäten (inklusive der Auslobung des Kunstp…
  9. Schriftliche Frage 9 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse zu den von der New York State Department of Financial Services im Jahr 2020 festgestellten Mä…
  10. Schriftliche Frage 10 von Reinhard Mixl (AfD): Auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung die Zustimmung zu EU- Schuldeninstrumenten, obwohl nach meinem Verständnis Ar…
  11. Schriftliche Frage 11 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie werden die im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten technisch vorgehalten (Betreiber und Serverstandort), und wie werden – im Fal…
  12. Schriftliche Frage 12 von Torben Braga (AfD): Ist der Bundesregierung die Problematik bekannt, dass Staatsangehörige aus Drittstaaten für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 36…
  13. Schriftliche Frage 13 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Wie (d. h.: wodurch) hat die Kampagne „Storm-1516“ die Bundestagswahl 2025 bzw. innere Angelegenheiten Deutschlands zu beeinflussen und zu d…
  14. Schriftliche Frage 14 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gesamtkosten erwartet die Bundesregierung für die stationären Binnengrenzkontrollen zwischen dem 16. September 2024 bis zum 15. Septe…
  15. Schriftliche Frage 15 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch waren die Kosten für die stationären Binnengrenzkontrollen in den Jahren 2024 und 2025 (bitte Gesamtkosten nach Jahren angeben und…
  16. Schriftliche Frage 16 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Verschärfung des afghanischen Strafprozessrechtes auf Frauen und Mädchen, in dem Gewa…
  17. Schriftliche Frage 17 von Jan Köstering (DIE LINKE): Welche Einsatzbereitschaft weist derzeit das „MBM 5.000 – Mobiles Betreuungsmodul Labor 5000“ auf, und in welchem Umfang plant die Bundesreg…
  18. Schriftliche Frage 18 von Thomas Ladzinski (AfD): Hat die Bundesrepublik Deutschland von der Europäischen Union für das Jahr 2025 finanzielle Mittel erhalten und wird sie solche voraussichtl…
  19. Schriftliche Frage 19 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sollen die angekündigten Änderungen des Bundestagswahlrechts, welche durch die Wahlrechtskommission erarbeitet werden, deren Geschäftsstelle…
  20. Schriftliche Frage 20 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der aktuellen Migrationspolitik auf die innere Sicherheit in Deutschland?
  21. Schriftliche Frage 21 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang von Anfragen sowie über die tatsächliche Umsetzung von Aufnahmen verletzter Kinder…
  22. Schriftliche Frage 22 von Denis Pauli (AfD): Wie viele Abschiebungen wurden im Zeitraum vom 25. März 2025 bis 31. Dezember 2025 zwangsweise vollzogen, und wie viele erfolgten freiwillig…
  23. Schriftliche Frage 23 von Denis Pauli (AfD): Welche neun Zielstaaten mit den höchsten Abschiebezahlen gab es im Zeitraum vom 25. März 2025 bis zum 31. Dezember 2025, und wie stellen sic…
  24. Schriftliche Frage 24 von Denis Pauli (AfD): Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten Abschiebungen im Zeitraum vom 25. März 2025 bis 31. Dezember 2025, und wie verteilen sich die Fa…
  25. Schriftliche Frage 25 von Arne Raue (AfD): Fördermittel in welcher Höhe flossen aufgrund welchen Beschlusses des Deutschen Bundestages an die Akteure, die in die Organisation und Durc…
  26. Schriftliche Frage 26 von Martin Reichardt (AfD): Plant bzw. erwägt die Bundesregierung gegenwärtig, in Deutschland versuchte und vollendete Tötungen, die im Zusammenhang mit dem Phänomen de…
  27. Schriftliche Frage 27 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Wie haben nach Kenntnis der Bundesregierung die im Ausland lebenden Wahlberechtigten bei der Bundestagswahl 2025 für folgende Parteien (CDU,…
  28. Schriftliche Frage 28 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Wie viele Fälle von Brand- und Sprengstoffdelikten, Sachbeschädigungen sowie Cyberangriffen als Politisch motivierte Kriminalität gegen krit…
  29. Schriftliche Frage 29 von Raimond Scheirich (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die potenzielle Zunahme der Sekundärmigration nach Deutschland infolge des spanischen König…
  30. Schriftliche Frage 30 von Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant das Bundesministerium des Innern weiterhin eine Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Gesch…
  31. Schriftliche Frage 31 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung kurzfristig Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die – Schätzungen von Fachorganisationen zufolge – rund 129.500 Me…
  32. Schriftliche Frage 32 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Pressemitteilung des Auswärtigen Amts zur Reise des Staatsministers im Auswärtigen Amt Florian…
  33. Schriftliche Frage 33 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Anforderungen stellt das Bundesministerium des Innern an das Auswärtige Amt zur Aufarbeitung von Einzelfällen zur humanitären Aufnahm…
  34. Schriftliche Frage 34 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Einzelfälle politisch verfolgter Iranerinnen und Iraner hat das Iran-Länderreferat im Auswärtigen Amt im Zeitraum von Mai 2025 bis…
  35. Schriftliche Frage 35 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie steht die Bundesregierung zu weiteren Sanktionsverschärfungen, die aktuell in der politischen Diskussion stehen, um den Handel mit russi…
  36. Schriftliche Frage 36 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Verschärfung des afghanischen Strafprozessrechtes, welches die Taliban im Januar 2026 an afghanisch…
  37. Schriftliche Frage 37 von Stefan Keuter (AfD): Warum verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 21/3928 zu J. Baud darauf, dass…
  38. Schriftliche Frage 38 von Sebastian Maack (AfD): Konzediert die Bundesregierung nicht nur den Grönländerinnen und Grönländern, dass ihr Land ihnen gehört, wie sie in ihrer Antwort auf die S…
  39. Schriftliche Frage 39 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (bitte nach Name und Ressort aufführen) nahmen am 4. Februar 2026 am „Critical Miner…
  40. Schriftliche Frage 40 von Sören Pellmann (DIE LINKE): In Höhe welchen Gesamtwertes wurde seit dem 1. Februar 2026 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung der Frage humanitäre Hilfe an die so…
  41. Schriftliche Frage 41 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die EU bzw. Deutschland auch die ukrainische OKKO Group unterstützt, die den größten Investor ein…
  42. Schriftliche Frage 42 von David Schliesing (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung an den Gedenkfeiern zum 50. Jahrestag des Militärputsches in Argentinien rund um den 24. März 2026 in Buenos Aires…
  43. Schriftliche Frage 43 von Dr. Alexander Wolf (AfD): Arbeitet die Bundesregierung bei der von US- Präsident Donald Trump angestrebten Regulierung biologischer Waffen nach dem Vorbild der Organi…
  44. Schriftliche Frage 44 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Geschäftsbereichen der Bundesregierung werden gerade Gespräche mit Frankreich zur Zukunft des Rüstungsprojekts Future Combat Air…
  45. Schriftliche Frage 45 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie hoch waren die Gesamtkosten für die zweitägige Entsendung von 15 Bundeswehrsoldaten nach Grönland im Rahmen eines internationalen Erkund…
  46. Schriftliche Frage 46 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Wie viele minderjährige Soldatinnen und Soldaten haben im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 ihren Dienst bei der Bundeswehr als f…
  47. Schriftliche Frage 47 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Wie viele minderjährige Soldatinnen und Soldaten haben im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 ihren Dienst in der Bundeswehr außerp…
  48. Schriftliche Frage 48 von Dr. Daniel Zerbin (AfD): Aus welchen rechtlichen oder anderen Gründen ist es der Bundeswehr derzeit nicht mehr möglich, Vertragsärzte zur medizinischen Versorgung vo…
  49. Schriftliche Frage 49 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkrete rechtliche Bindungswirkung entfaltet das in § 4 des Energieeffizienzgesetzes festgelegte Ziel, den Endenergieverbrauch bis 2…
  50. Schriftliche Frage 50 von Violetta Bock (DIE LINKE): Wann wird die Bundesregierung den Erfahrungsbericht nach § 10 des CO2- Kostenaufteilungsgesetzes vorlegen bzw. kann sie bereits jetzt einsch…
  51. Schriftliche Frage 51 von Thomas Dietz (AfD): Hat die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass nach meiner Ansicht meine Schriftliche Frage 84 auf Bundestagsdrucksache 21/4115 nicht b…
  52. Schriftliche Frage 52 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie oft haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung im Jahr 2025 und 2026 mit Interessensvertretungen, Verbänden oder Firmen…
  53. Schriftliche Frage 53 von Christian Görke (DIE LINKE): Bei welchen Raffineriegesellschaften mit Rosneft-Anteilen in Deutschland würden nach Kenntnis der Bundesregierung US-Sanktionen greifen, sob…
  54. Schriftliche Frage 54 von Christian Görke (DIE LINKE): Geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung der Europäischen Kommission, dem Bund (vertreten durch das Bundesministerium f…
  55. Schriftliche Frage 55 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Verbänden oder sonstigen nichtstaatlichen Organisationen sowie Privatpersonen hat die B…
  56. Schriftliche Frage 56 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Europäische Kommission zu den angekündigten Plänen, die Vergabe öffentlicher Auft…
  57. Schriftliche Frage 57 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Treffen mit Leonard Birnbaum oder anderen E.ON-Vertretern, einschließlich Tochterunternehmen, haben seit Amtsbeginn bis Februar 20…
  58. Schriftliche Frage 58 von Steffen Kotré (AfD): Liegen der Bundesregierung Prognosen zur Gasverfügbarkeit in Deutschland für private Haushalte sowie Industrie und Unternehmen in den Monate…
  59. Schriftliche Frage 59 von Steffen Kotré (AfD): Welche konkreten Gasmengen wurden im Rahmen der seit Beginn des Jahres 2026 durchgeführten Gasausschreibungen durch die Bundesregierung sowi…
  60. Schriftliche Frage 60 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Umfang öffentlicher Fördermittel/Beihilfen (inklusive solcher der Europäischen Union) für d…
  61. Schriftliche Frage 61 von Raimond Scheirich (AfD): Liegt der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Pressemitteilung der bundeseigenen SEFE Securing Energy for Europe GmbH vom 1. Dezember 20…
  62. Schriftliche Frage 62 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann ist mit der Veröffentlichung des gemäß § 10 des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes vorgesehenen Erfahrungsberichts zu rechnen, und w…
  63. Schriftliche Frage 63 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie plant die Bundesregierung anfallende Kosten im Rahmen der Kraftwerkstrategie, die unter anderem einen vollständigen Neubau von Gaskraftw…
  64. Schriftliche Frage 64 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche Maßnahmen (z. B. Anordnungen, Abhilfefristen oder sonstige Durchsetzungsmaßnahmen) hat die Bundesnetzagentur seit dem 1. Januar 2025…
  65. Schriftliche Frage 65 von Claudia Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo und wann hat die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär Besuchstermine in den Ländern Brandenburg, Meckle…
  66. Schriftliche Frage 66 von Martin Hess (AfD): Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus h…
  67. Schriftliche Frage 67 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vielzahl von Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern – unter anderem in Lügde und Köln…
  68. Schriftliche Frage 68 von Stephan Protschka (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob in öffentlich zugänglichen, durch Medien veröffentlichte oder deutschen Behörden im…
  69. Schriftliche Frage 69 von Stephan Protschka (AfD): Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit öffentlich zugänglichen, durch Medien veröffentlichte oder deutschen Behörden im Wege der intern…
  70. Schriftliche Frage 70 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Prüft die Bundesregierung, ob Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für den Kinder- und Jugendschutz in Deutschland aus den sogenannten Epstei…
  71. Schriftliche Frage 71 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo und wann hat die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien Besuchstermine in den Ländern Brandenburg…
  72. Schriftliche Frage 72 von Christian Zaum (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Ursachen für die steigende Zahl an Kindern, die die erste Schulklasse wiederholen müssen (ü…
  73. Schriftliche Frage 73 von Christian Zaum (AfD): Welche Modelle oder Konzepte zur Verbesserung der Begabtenförderung erachtet die Bundesregierung mit Rücksicht auf Erkenntnisse aus Initiati…
  74. Schriftliche Frage 74 von Anne Zerr (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen monatlichen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern (bitte, wen…
  75. Schriftliche Frage 75 von Achim Köhler (AfD): Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesagentur für Arbeit, ob sie Rückforderungen aktiv eintreibt oder faktisch liegen lässt – und wie…
  76. Schriftliche Frage 76 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie viele Menschen in Deutschland waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 als pflegende Angehörige tätig (…
  77. Schriftliche Frage 77 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Ermittelt die Bundesregierung Einkommensverluste, reduzierte Rentenanwartschaften sowie überdurchschnittliche Verschuldungsrisiken und ander…
  78. Schriftliche Frage 78 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass aktuell bereits 15,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland armutsgefährdet…
  79. Schriftliche Frage 79 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die Zielsetzung der Bürgergeld-Reform, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und aus der Armut herau…
  80. Schriftliche Frage 80 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung bei der Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland offene Handlungsnotwendigkeiten, und wenn…
  81. Schriftliche Frage 81 von Raimond Scheirich (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum in Medienberichten geschilderten Fall des bosnischen Staatsangehörigen „Huso B.“ vor, der…
  82. Schriftliche Frage 82 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Arbeitsmarkt, Ausbildung und Fachkräftesicherung, wenn große Personengruppen – darunter…
  83. Schriftliche Frage 83 von Andreas Paul (AfD): Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Mobilfunkversorgung im Stadtgebiet Oldenburg sowie entlang der Bahn…
  84. Schriftliche Frage 84 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Hält die Bundesregierung an der im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 (NRVP 3.0) vereinbarten nominalen Zielgröße von 30 Euro pro Einwohner und…
  85. Schriftliche Frage 85 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Informationen hat die Bundesregierung darüber, wann das erneute Planfeststellungsverfahren für die Wallauer Spange beim Eis…
  86. Schriftliche Frage 86 von Viktoria Broßart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Infrastrukturmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Bahnstrecke Holzkirchen–Rosenheim bis zum 20. Januar 2028 gepla…
  87. Schriftliche Frage 87 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie lautet das aktuelle Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Erweiterung der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau (A 65) auf vier Fahrstrei…
  88. Schriftliche Frage 88 von Stefan Henze (AfD): Mit welcher durchschnittlichen Bauzeit rechnet die Bundesregierung bei größeren Ersatzneubauten von Straßenbrücken, und welche 14 konkreten…
  89. Schriftliche Frage 89 von Maximilian Kneller (AfD): Plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes vorzulegen, mit dem Magnetschwebebahnt…
  90. Schriftliche Frage 90 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern passen nach Ansicht der Bundesregierung die bisherigen Planungen der Autobahn GmbH des Bundes für den Ersatzneubau der Rodenkirche…
  91. Schriftliche Frage 91 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Dezember 2025 zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten (www.deutschlandfunk.de/ko a…
  92. Schriftliche Frage 92 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann erfolgt die Vergabe der Konzessionen für Ladeinfrastruktur an unbewirtschafteten Raststätten, und welche Herausforderungen haben dazu g…
  93. Schriftliche Frage 93/94 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele verendete Wasservögel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Berliner Landwehrkanal (Bundeswasserstraße) im Februar 2026 von…
  94. Schriftliche Frage 95 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo und wann hat der Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder Besuchstermine in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,…
  95. Schriftliche Frage 96 von Tobias Teich (AfD): Wie viele Eisbrecher sowie eisverstärkte bzw. eisgängige Mehrzweckschiffe befinden sich derzeit im Eigentum des Bundes oder seiner nachgeord…
  96. Schriftliche Frage 97 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD in der Beschlussempfehlung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikg…
  97. Schriftliche Frage 98 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist der Zeitplan der Bundesregierung für die Entscheidung über die Verwendung der EU-Mittel aus dem Klima-Sozialfonds, und in welchem Um…
  98. Schriftliche Frage 99 von Marcel Queckemeyer (AfD): Welche konkreten Maßnahmen des dauerhaften Gebietsschutzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des vom Bundesamt für Natursch…
  99. Schriftliche Frage 100 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Jahr ein Förderfenster im Rahmen der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtung…
  100. Schriftliche Frage 101 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Aus welchen konkreten fachlichen oder rechtlichen Gründen wurde der im Herbst 2023 vorliegende, zwischen Bund und Ländern abgestimmte Entwur…
  101. Schriftliche Frage 102 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Auf welche neuen wissenschaftlichen Daten, methodischen Änderungen oder fachlichen Neubewertungen stützt die Bundesregierung ihre Meldung ei…
  102. Schriftliche Frage 103 von Dr. Christina Baum (AfD): Wie erklärt sich die Bundesregierung die von mir wahrgenommenen widersprüchlichen Aussagen von anwesenden Vertretern der Bundesregierung, di…
  103. Schriftliche Frage 104 von Thomas Dietz (AfD): Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor (geschätzt oder in genauen Zahlen), wie viele Bundesbürger aktuell keinen eigenen Hausarzt…
  104. Schriftliche Frage 105 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie oft hat der nach § 135e Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeri…
  105. Schriftliche Frage 106 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Stand der Umsetzung des durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erweiterten Innovationsfonds-Förderauftrags zur Entw…
  106. Schriftliche Frage 107 von Nicole Hess (AfD): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den letzten sieben abgeschlossenen Kalenderjahren (bitte je Jahr) die Zah…
  107. Schriftliche Frage 108 von Nicole Hess (AfD): Wie viele Anwendungen der Bakteriophagen- Therapie hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den letzten neun abgeschlossen…
  108. Schriftliche Frage 109 von Nicole Hess (AfD): Wie viele Teilnehmende der SafeVac2.0-Studie waren sogenannte Non-Responder, das heißt Personen, die keine der Fragen in der SafeVac2.0- App…
  109. Schriftliche Frage 110 von Nicole Hess (AfD): Wie viele Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens im Zusammenhang mit Corona- Impfungen gab es seit 2021 (bitte nach Jahr, nach Anerkennu…
  110. Schriftliche Frage 111 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gegen welche Unternehmen wurden im Zusammenhang mit der Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung durch die Bundesregierung Schadensersa…
  111. Schriftliche Frage 112 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung, Bundesmittel – unmittelbar oder mittelbar über das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) – zu…
  112. Schriftliche Frage 113 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen…
  113. Schriftliche Frage 114 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen zwischen 30 und 130…
  114. Schriftliche Frage 115 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen zwischen 30 und 130…
  115. Schriftliche Frage 116 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen zwischen 30 und 130…
  116. Schriftliche Frage 117 von Caren Lay (DIE LINKE): Welche zehn Städte bzw. Landkreise hatten nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr den größten Anstieg bei Erst- und Wiederverm…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/4372 21. Wahlperiode 27.02.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 32, 84, 112 Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 33, 34 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 11 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . 113, 114, 115, 116 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Broßart, Viktoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 104 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 14, 44 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 52 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 15 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 16, 36 Abgeordnete Nummer der Frage Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 87, 105 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . 8, 107, 108, 109, 110 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 55, 56 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . 76, 77, 78, 79 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 90, 91 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 70 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 9 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Abgeordnete Nummer der Frage Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 67 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 92, 98 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 3, 21, 80 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 39 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Pauli, Denis (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23, 24 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 45 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 69 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Abgeordnete Nummer der Frage Raue, Arne (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 61, 81 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 42 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 93, 94, 95, 100 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 30 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 63 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . 31, 82, 101, 102 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Zerbin, Daniel, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Drucksache 21/4372 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 5 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Seite Pauli, Denis (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Raue, Arne (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 28 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Zerbin, Daniel, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/4372 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56, 58, 59 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Broßart, Viktoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Drucksache 21/4372 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 68, 69 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Seite Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 77 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 79, 81, 82, 84 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/4372 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Wie stellt die Bundesregierung bei der Förderung des Projekts „Aller.Land“, mit dem laut Webseite www.allerland-programm.de die Projekteure bakv gGmbH (Berlin) befasst ist, sicher, dass im Rahmen dieses Projekts die parteipolitische Neutralität gewahrt bleibt, sowohl allgemein als auch speziell, wie etwa bei der Erstellung einer „Aller.Land-Hymne“? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 23. Februar 2026 Wie bei allen Zuwendungen des Bundes gilt die parteipolitische Neutralität. Die in den Fördergrundsätzen des Programms „Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken.“ formulierten Förderziele stellen dies ausdrücklich sicher. In Bezug auf eine „Aller.Land-Hymne“ wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 verwiesen. 2. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die Textzeile „Wird der ganze Laden blau – uns’re Antwort bleibt Kultur“ im Entwurf der Projekteure bakv gGmbH zur „Aller.Land-Hymne“ im Rahmen des Projekts „Aller.Land“ im Hinblick auf das Erfordernis der parteipolitischen Neutralität dieses Projekts vor dem Hintergrund, dass nach meiner Auffassung „blau“ allgemein als politische Farbe einer im Deutschen Bundestag und in Landtagen vertretenen Partei bekannt ist? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 23. Februar 2026 Dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) liegen zu diesem Sachverhalt keine Informationen vor. 3. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern wird Deutschlands Zusammenarbeit mit China auf Basis der für die Europäische Union zentralen Werte der Rechtsstaatlichkeit und regelbasierten internationalen Ordnung ein Thema bei der anstehenden Delegationsreise des Bundeskanzlers Friedrich Merz nach China sein (www.ta gesschau.de/ausland/asien/china-sicherheitskonfer enz-102.html), und inwiefern plant der Bundeskanzler, sich für die Freilassung des 78-jährigen Verlegers Jimmy Lai, der von einem Hongkonger Gericht zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, einzusetzen (www.spiegel.de/ausland/hongkong-jimm y-lai-hartes-urteil-gegen-medienmogul-sorgt-welt weit-fuer-empoerung-a-5d12fcdd-6600-4d62-884 3-74b17a52f830)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 24. Februar 2026 Die Bundesregierung hat ihre Haltung zur Verurteilung von Jimmy Lai im Rahmen der Regierungspressekonferenz vom 15. Dezember 2025 deutlich gemacht. Der Bundeskanzler wird bei seiner Reise die gesamte Bandbreite der bilateralen Beziehungen sowie zentrale internationale Fragen berücksichtigen. 4. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Welche Bereiche im Haus des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Kanzleramt werden im Rahmen des geplanten tiefgreifenden Organisationsumbaus konkret gestärkt, und wird dafür an anderer Stelle gestrichen (bitte den entsprechenden Personal- und Mittelaufwuchs, bzw. etwaige Kürzungen jeweils nach Abteilung, Personalstellen und Finanzmitteln aufführen)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 24. Februar 2026 Ziel des Organisationsumbaus ist es, die Aufgabenschwerpunkte des BKM – Kultur und Medien – stärker zu akzentuieren und auf die aktuellen politischen Herausforderungen einzugehen. So wird u. a. eine neue Abteilung für Innovation und Kreativwirtschaft aufgebaut, mit der ein besonderes Augenmerk auf die Themen Künstliche Intelligenz, Digitale Geschäftsmodelle und Urheberrechte gelegt wird. Darüber hinaus werden agilere Strukturen geschaffen, die für das Haus eine flexiblere, projektbezogene Zusammenarbeit innerhalb inhaltlich zusammenhängender Themenkomplexe ermöglichen werden. Hierfür werden politisch priorisierte Aufgaben durch Umverteilungen mit vorhandenen Stellen unterlegt werden. Die internen Prozesse sind noch nicht abgeschlossen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Inwiefern hat die Bundesregierung unter Beteiligung von Bundesministerinnen und -ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretären und/oder Abteilungsleitungen in den vergangenen drei Monaten Gespräche zu einer möglichen Erhöhung der Mehrwertsteuer geführt (bitte unter Nennung von Teilnehmenden, ihrer Zuständigkeitsbereiche und Datum des Gesprächs beantworten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 25. Februar 2026 Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen. die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. 6. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) Wie viele Steuererlasse gab es nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes bislang seit Erfassung durch das Statistische Bundesamt bis heute (bitte nach den zwei Kategorien ost- und westdeutsche Bundesländer aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. Februar 2026 Die Anzahl der Steuererlasse nach Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/DE/T hemen/Staat/Steuern/Weitere-Steuern/Tabellen/erbschaftsteuer-steuererl asse-verschonungsbedarfspruefung.html veröffentlicht. Nach ergänzender Auskunft des Statistischen Bundesamtes wurden bisher alle Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung in der Kategorie „früheres Bundesgebiet einschließlich Berlin“ gestellt. 7. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Höhe wurden im Rahmen der EU- Wirtschafts- und Finanzsanktionen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach der Verordnung (EU) 269/2014 in Deutschland eingefroren (bitte nach Jahren von 2020 bis 2025 aufschlüsseln), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Sanktionsdurchsetzung zu verbessern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 24. Februar 2026 Die nach aktuellem Stand in Deutschland aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingefrorenen Vermögenswerte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Datum Summe 2025 2.897.255.398 Euro 2024 3.287.930.093 Euro 2023 4.385.902.021 Euro 2022 2.223.001.401 Euro 2021       341.668 Euro 2020       341.134 Euro Diese Summen unterliegen Bewertungsschwankungen. Weitere Einflussfaktoren sind die kontinuierliche Veränderung der Anhänge der genannten EU-Verordnung (Listung, Entlistung) sowie der Abschluss von Vermögensermittlungsverfahren. Die weitere Stärkung der Sanktionsdurchsetzung ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Im Hinblick auf die Durchsetzung von Individualsanktionen erfolgte daher eine Evaluierung der 2022 mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II geschaffenen Neuregelungen. Darauf aufbauend werden Anpassungen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes geprüft. 8. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Erhielt die Kurt-Eisner-Stiftung oder eines ihrer Projekte oder eine der ihr zugeschriebenen Aktivitäten (inklusive der Auslobung des Kunstpreises 2025) zu irgendeinem Zeitpunkt seit 2020 eine wie auch immer geartete finanzielle staatliche Förderung über ein Bundesministerium oder einen einem Bundesministerium unterstellten Fördertopf, und falls ja, auf welcher parlamentarischen Grundlage geschah dies, und wie hoch waren die einzelnen Summen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 23. Februar 2026 Zur Beantwortung Ihrer Frage wurde eine Ressortabfrage durchgeführt. Diese hat ergeben, dass seit 2020 keine finanzielle staatliche Förderung der Kurt-Eisner-Stiftung oder eines ihrer Projekte oder eine der ihr zugeschriebenen Aktivitäten (inklusive der Auslobung des Kunstpreises 2025) über ein Bundesministerium oder einen einem Bundesministerium unterstellten Fördertopf stattgefunden hat. 9. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse zu den von der New York State Department of Financial Services im Jahr 2020 festgestellten Mängeln bei Geldwäschekontrollen und Kundenprüfungen der Deutschen Bank AG im Zusammenhang mit dem Fall Jeffrey Epstein vor, und wenn ja, welche (www.dfs.ny.gov/system/files/docume nts/2020/07/ea20200706_deutsche_bank_consen t_order.pdf), und hat die Bundesregierung beziehungsweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Grundlage dieser Erkenntnisse geprüft, ob vergleichbare Sachverhalte nach deutschem Geldwäsche- und Aufsichtsrecht relevant sind oder waren, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. Februar 2026 Die Antwort auf Ihre Frage bezieht sich auf ein Einzelinstitut und dessen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), daher sind Teile dieser Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Eine eingestufte Beantwortung ist im Rahmen einer Güterabwägung geboten, sofern gleich- oder höherwertige Güter von Verfassungsrang betroffen sind, die mit dem Informationsanspruch kollidieren. Einer offenen Beantwortung parlamentarischer Fragen kann das Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl) entgegenstehen, das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann (vgl. BVerfGE 124, 78 [123]). Die Funktionsfähigkeit staatlicher Aufsicht über Banken und andere Finanzinstitute und die Stabilität des Finanzmarktes sind Belange des Staatswohls, die die Antwortpflicht der Bundesregierung auf parlamentarische Fragen beschränken können (vgl. BVerfGE 147, 50, LS 6b). Die Kontroll- und Aufsichtstätigkeit der BaFin dient der Stabilität des Finanzmarkts und der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie unterliegt strengen Sicherheits- und Datenschutzstandards, sodass diese Informationen grundsätzlich bereits geheimhaltungsbedürftig sind. Ein Bekanntwerden der Kenntnisse und konkreten Vorgehensweise der BaFin in Einzelfällen im Bereich der Aufsicht von Kreditinstituten sowie der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wäre für die erfolgreiche Durchführung entsprechender Aufsichtsmaßnahmen und somit für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland mindestens nachteilig. Es könnte dadurch die Effektivität und generell die Ausübung der Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der BaFin in anderen Fällen nachteilig beeinflusst werden. Das Staatswohl könnte daher gefährdet werden. Im Falle von Auskünften, die sich auf die Bewertung der Geschäftstätigkeit von einzelnen Instituten durch die BaFin beziehen, sind zudem regelmäßig Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des jeweiligen Instituts (Artikel 2 Absatz 1 GG i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG) betroffen. Die BaFin unterliegt daher gemäß § 9 des Kreditwesengesetzes (KWG) und § 54 des Geldwäschegesetzes (GwG) strengen Verschwiegenheitsregelungen. Einfachgesetzliche Verschwiegenheitsregelungen sind für sich genommen zwar nicht geeignet, den parlamentarischen Informationsanspruch zu beschränken (vgl. BVerfGE 147, 50 [133]). Sie können aber insoweit von Relevanz sein, als sie einen Ausgleich konfligierender (Verfassungs-)Rechte darstellen (vgl. BVerfGE 147, 50). Es ist deshalb eine sorgfältige Güterabwägung erforderlich, die hier im Ergebnis dazu führt, dass Teile der Antwort auf Ihre Frage nach Abwägung des Informationsinteresses des Fragestellers mit den oben genannten Interessen, insbesondere mit der Funktionsfähigkeit staatlicher Aufsicht über Kreditinstitute und den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Unternehmen nach Artikel 12 Absatz 1 GG, mit dem Grad „VS- Vertraulich“ einzustufen und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zu hinterlegen sind.1 Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den von der New York State Department of Financial Services (NYDFS) in der consent order im Jahr 2020 festgestellten Mängeln bei Geldwäschekontrollen und Kundenprüfungen der Deutschen Bank AG im Zusammenhang mit dem Fall Jeffrey Epstein vor. Die BaFin überwacht die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften aus dem Geldwäschegesetz (GwG) und dem Kreditwesengesetz (KWG). Die Geldwäscheaufsicht der BaFin ist eine Systemaufsicht: Sie hat das Ziel, bei systemischen Mängeln in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei den Verpflichteten einzugreifen und diesen entgegenzuwirken. Bezüglich der Einhaltung des GwG prüft und überwacht die BaFin die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Die BaFin wirkt im Rahmen ihrer Systemaufsicht kontinuierlich auf eine Verbesserung der Geldwäscheprävention bei der Deutschen Bank AG hin. Im Rahmen dieser Aufsicht hatte die BaFin u. a. von September 2018 bis Oktober 2024 einen externen Sonderbeauftragen gemäß § 45c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 6 KWG bestellt, um die Umsetzung verschiedener aufsichtsrechtlicher Maßnahmen zur Abstellung von Defiziten in der Geldwäscheprävention der Bank zu überwachen. Im Einzelnen wird hier auf die öffentlich verfügbaren BaFin- Mitteilungen vom 24. September 2018, 15. Februar 2019, 30. April 2021 und 15. Februar 2024 verwiesen. Die Solvenzaufsicht über die Deutsche Bank AG und mithin die Aufsicht über ihr Management operationeller Risiken (inklusive Reputationsrisiken) obliegt im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus der Europäischen Zentralbank. 1 Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Teil der Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 10. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung die Zustimmung zu EU- Schuldeninstrumenten, obwohl nach meinem Verständnis Artikel 310 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine strukturelle Verschuldung der EU untersagt, und wie kann aus Sicht der Bundesregierung dabei ausgeschlossen werden, dass hieraus eine mögliche Haftung der deutschen Steuerzahler entsteht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 23. Februar 2026 Der EU-Haushalt wird nach Artikel 311 AEUV aus sogenannten Eigenmitteln finanziert. Er beruht dabei auf dem Grundsatz, dass Ausgaben und Einnahmen im Einklang stehen müssen. Nur in Ausnahmefällen ist die Kommission gemäß den EU-Verträgen befugt, an den Kapitalmärkten Mittel im Namen der Union aufzunehmen. In Abhängigkeit vom jeweils vorliegenden Einzelfall stützen sich die europäischen Institutionen bei Erlass der Rechtsakte, in denen konkret eine Kreditaufnahme der EU vorgesehen wird, auf unterschiedliche einschlägige Rechtsgrundlagen. So wird die beim Europäischen Rat im Dezember 2025 politisch vereinbarte, weitere Unterstützung der Ukraine mit einem (über EU-Anleihen finanzierten) Kredit in Höhe von insgesamt 90 Mrd. Euro – wie schon vorherige Hilfen für die Ukraine – auf Artikel 212 AEUV gestützt. Das auf Artikel 212 AEUV beruhende Instrument der Makrofinanzhilfe ist ein seit Langem bewährtes Instrument im auswärtigen Handeln der EU. Das temporäre Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ beinhaltete (ebenfalls über EU-Anleihen finanzierte) nicht rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen an die Mitgliedstaaten. Die dafür im Eigenmittelbeschluss (Beschluss 2020/2053 vom 14. Dezember 2020) nach Artikel 311 Absatz 3 AEUV enthaltene Ermächtigung zur Schuldenaufnahme erfolgte als Antwort auf den besonderen Krisenfall der COVID-19-Pandemie und ist auf diesen beschränkt (außerordentlich, befristet und zweckgebunden). Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem zu „Next- GenerationEU“ ergangenen Urteil vom 6. Dezember 2022 ausführlich zur Auslegung der angewendeten Rechtsnormen der Artikel 310 und 311 AEUV geäußert. Die Ermächtigung zur Schuldenaufnahme für „NextGenerationEU“ erfolgte außerdem durch einen von den Mitgliedstaaten einstimmig verabschiedeten Beschluss, der zudem durch die Parlamente aller Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 11. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie werden die im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten technisch vorgehalten (Betreiber und Serverstandort), und wie werden – im Falle mehrerer Angaben – die Daten zusammengespeist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. Februar 2026 Das Ausländerzentralregister (AZR) wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt (Registerbehörde), während das Bundesverwaltungsamt (BVA) den ordnungsgemäßen Betrieb des Registers (Registerbetrieb) sicherstellt. Hosting und Betrieb des AZR werden durch das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) an einem zugehörigen Rechenzentrumsstandort realisiert, in welchem die Daten in einer Datenbank gespeichert werden. 12. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Ist der Bundesregierung die Problematik bekannt, dass Staatsangehörige aus Drittstaaten für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 36 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes den Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes erbringen müssen, dieser Schutz jedoch von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen nach meinen Informationen unter Verweis auf das Fehlen eines mindestens zwölf Monate gültigen Aufenthaltstitels abgelehnt wird (bitte die Divergenz zwischen versicherungsrechtlichen Anforderungen und aufenthaltsrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen erläutern), und wenn ja, wie möchte sie ihr begegnen, und welche Handlungsanweisungen bestehen für Ausländerbehörden, um in derartigen Fällen den Zuzug im Rahmen der Familienzusammenführung zu ermöglichen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Februar 2026 Die oben geschilderte Problematik ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung beauftragt eine externe Evaluation der Auswirkungen dieser Vorschrift. In diesem Rahmen werden auch die hierzu bestehenden Voraussetzungen einbezogen. Die Regelung des § 36 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes tritt am 31. Dezember 2028 außer Kraft. 13. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Wie (d. h.: wodurch) hat die Kampagne „Storm-1516“ die Bundestagswahl 2025 bzw. innere Angelegenheiten Deutschlands zu beeinflussen und zu destabilisieren versucht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 21/3928), insbesondere durch welche als desinformatorisch eingestuften Äußerungen, und wie konnte sie der Russischen Föderation zugeordnet werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Februar 2026 Das nationale Attribuierungsverfahren der Bundesregierung zu ausländischer Informationsmanipulation hat ergeben, dass die Russische Föderation durch die Kampagne „Storm-1516“ versucht hat, sowohl die Bundestagswahl als auch die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen und fortlaufend zu destabilisieren. Belastbare Informationen zeigen, dass diese koordinierte Kampagne durch Angehörige des von Alexander Dugin gegründeten Center for Geopolitical Expertise und der vom russischen Oligarchen Konstantin Malofejew finanzierten Doppelkopf-Adler-Bewegung durchgeführt sowie durch den russischen Militärgeheimdienst GRU unterstützt wurde. Diese unterstellten hierbei unter anderem ehemaligen und aktuellen Regierungsmitgliedern der Bundesregierung schwerste Straftaten. Auf verschiedenen Plattformen wurden unter anderem künstlich generierte, scheininvestigative Recherchen, Deepfake-Bildsequenzen, pseudojournalistische Webseiten und erfundene Zeugenaussagen verbreitet. Mittels koordinierter Amplifizierung wurden die Inhalte in den Sozialen Medien einer größtmöglichen Zielgruppe zugeführt. Das Ziel dieser Kampagne ist es, die Gesellschaft zu spalten, Misstrauen zu schüren und das Vertrauen in demokratische Institutionen und Prozesse zu schwächen. 14. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Gesamtkosten erwartet die Bundesregierung für die stationären Binnengrenzkontrollen zwischen dem 16. September 2024 bis zum 15. September 2026 (bitte halbjährlich nach einsatzbedingten Mehrkosten aufschlüsseln), und ist eine weitere Verlängerung über den September 2026 hinaus geplant (www.tagesschau.de/inla nd/dobrindt-grenzkontrollen-110.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Februar 2026 Die Bundespolizei erfasst ihre geleisteten Einsatzstunden sowie ihre einsatzbedingten Kosten aufgrund der vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen quartalsweise. Bezüglich der Quartale bis 30. Juni 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die sogenannte Mehrarbeitsvergütung eine rechnerische Größe darstellt und sich kostenwirksam so nicht realisiert, weil nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) vorrangig Freizeitausgleich gewährt wird. in Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung* Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt 01.07. bis 30.09.2025 12,2 2,4 2,0 2,9  9,9 29,4 01.10. bis 31.12.2025 11,7 2,3 4,9 3,1  8,1 30,1 Gesamt 23,9 4,7 6,9 6,0 18,0 59.5 * Die Mehrarbeitsvergütung ist kalkulatorisch ermittelt. Diese werden nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamte nach Vorgabe des § 88 des Bundesbeamtengesetzes nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann. Über den Umgang mit den derzeitigen Binnengrenzkontrollen über den 15. September 2026 hinaus wird dann zeitgerecht, insbesondere im Lichte des irregulären Migrationsgeschehens, entschieden. 15. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch waren die Kosten für die stationären Binnengrenzkontrollen in den Jahren 2024 und 2025 (bitte Gesamtkosten nach Jahren angeben und nach Mehrarbeit, Zulagen, Betrieb Grenzkontrollen, Anmietungen, technische Ausstattung, Bewirtschaftung, Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel, Unterbringung und Verpflegung aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Februar 2026 Die Bundespolizei erfasst ihre geleisteten Einsatzstunden sowie ihre einsatzbedingten Kosten aufgrund der vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen quartalsweise. Bezüglich der Quartale bis 30. Juni 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die sogenannte Mehrarbeitsvergütung eine rechnerische Größe darstellt und sich kostenwirksam so nicht realisiert, weil nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) vorrangig Freizeitausgleich gewährt wird. in Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung* Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt 01.07. bis 30.09.2025 12,2 2,4 2,0 2,9 9,9 29,4 01.10. bis 31.12.2025 11,7 2,3 4,9 3,1  8,1 30,1 Gesamt 23,9 4,7 6,9 6,0 18,0 59,5 * Die Mehrarbeitsvergütung ist kalkulatorisch ermittelt. Diese werden nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamte nach Vorgabe des § 88 des Bundesbeamtengesetzes nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann. 16. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Verschärfung des afghanischen Strafprozessrechtes auf Frauen und Mädchen, in dem Gewalt gegen Frauen legitimiert wird und Frauen für nahezu jede Handlung, selbst für den Besuch ihrer Eltern, die Erlaubnis ihres Ehemanns benötigen, und wird die Bundesregierung im Lichte dieser erneuten Einschränkungen der Grundrechte afghanischer Frauen und Mädchen die Rücknahme von Aufnahmezusagen im Rahmen der verschiedenen Aufnahmeprogramme – insbesondere für Frauen und Mädchen in Erwägung ziehen, und wenn nein, warum nicht (siehe: Afghanistan: Die Taliban teilen Gesellschaft in Klassen ein, www.d w.com/de/afghanistan-die-taliban-teilen-gesellsch aft-in-klassen-ein/a-75836232; Taliban verschärfen Strafrecht – Kritik wird zum Verbrechen, www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-tali ban-strafrecht-100.html und www.dw.com/de/afg hanistan-m%C3%A4dchen-wollen-trotz-schulver bots-lernen/a-74014369)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. Februar 2026 Hinsichtlich der Beurteilung der Bundesregierung zu Menschenrechtssituation in Afghanistan wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 56 des Abgeordneten Maik Brückner, Plenarprotokoll 21/20 verwiesen. Zu einer möglichen strafrechtlichen Verschärfung steht die Bundesregierung mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) in Kontakt. Eine erneute Prüfung der Aufhebung von Aufnahmezusagen im Sinne der Fragestellung ist nicht beabsichtigt. Vor dem Hintergrund der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD befinden sich die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan in der Beendigung und neue Aufnahmen werden nicht erklärt. 17. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Welche Einsatzbereitschaft weist derzeit das „MBM 5.000 – Mobiles Betreuungsmodul Labor 5000“ auf, und in welchem Umfang plant die Bundesregierung die Fortführung des Beschaffungsprozesses mit der ursprünglichen Zielplanung von zehn MBM 5.000? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Februar 2026 Es sind weiterhin zwei Mobile Betreuungsmodule (MBM 5.000) in Beschaffung: Ein erstes Betreuungsmodul wird federführend im Rahmen des Pilotprojekts „Labor Betreuung 5.000“ durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Zusammenarbeit mit den weiteren anerkannten Hilfsorganisationen umgesetzt und erprobt, ein zweites Betreuungsmodul wird durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) beschafft. Der Fokus des Bundes liegt aktuell weiterhin darauf, diese ersten zwei Module auszufinanzieren und zügig deren Einsatzbereitschaft herzustellen. Weitergehende Planungen werden von den Erfahrungen aus dem laufenden Projekt sowie von den verfügbaren haushalterischen und marktseitigen Rahmenbedingungen abhängen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der sinngleichen Schriftlichen Frage 30 des Abgeordneten Jan Köstering auf Bundestagsdrucksache 21/3438 verwiesen. 18. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) Hat die Bundesrepublik Deutschland von der Europäischen Union für das Jahr 2025 finanzielle Mittel erhalten und wird sie solche voraussichtlich für das Jahr 2026 bekommen, um ukrainische Staatsbürger im Rahmen der humanitären Hilfe (Schutz, Unterkünfte, Nahrungsmittel, Bargeldhilfe, psychosoziale Unterstützung, Gesundheitsdiensten) in Deutschland zu versorgen, und wenn ja, in welcher Höhe? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. Februar 2026 Von der Europäischen Kommission wurden Ende 2025 257.216.118 Euro zweckgebundene Fördermittel des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sowie zugunsten von Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung gestellt. Davon sind 25 Mio. Euro für Vorhaben zugunsten von Geflüchteten aus der Ukraine vorgesehen. Für eine Auszahlung der Mittel ist ein vollständiges Förderantragsverfahren inklusive einer Förderantragsbewilligung durch die zuständige AMIF-Verwaltungsbehörde erforderlich. Bislang befinden sich die Planungen zu konkreten Maßnahmen noch in einer sehr frühen Phase. Daher wurden noch keine entsprechenden Förderanträge gestellt. Folglich wurden auch noch keine Mittel ausgezahlt. Unabhängig von den oben genannten zweckgebundenen EU-Mitteln werden im Rahmen des allgemeinen AMIF-Förderaufrufes 14 Vorhaben mit einer Fördersumme in Höhe von 34.909.552,97 Euro aus europäischen Mitteln gefördert, welche einen Bezug zu ukrainischen Geflüchteten aufweisen. Im Jahr 2025 wurden davon 7.019.533,03 Euro und im Jahr 2026 535.406,29 Euro ausgezahlt. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Fördermittel von der EU nicht exklusiv für Geflüchtete aus der Ukraine zu Verfügung gestellt wurden. Die Mittel sind Teil der indikativen Mittelzuweisung für das AMIF- Programm Deutschland. Daher dienen sie gemäß den einschlägigen Vorgaben zur Erfüllung der seitens der EU festgelegten allgemeinen Förderziele des AMIF, die sich aus den einschlägigen EU-Verordnungen ergeben. Sämtliche EU-geförderten Maßnahmen werden auf der AMIF-Website veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert (www.eu-migrationsfonds.de). 19. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sollen die angekündigten Änderungen des Bundestagswahlrechts, welche durch die Wahlrechtskommission erarbeitet werden, deren Geschäftsstelle im Bundesministerium des Innern angesiedelt ist und der unter anderem der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt und die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig angehören, nach Ansicht der Bundesregierung bei der nächsten Bundestagswahl zur Anwendung kommen, und bis wann muss nach Auffassung der Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein, um eine rechtssichere Anwendung bei der nächsten Bundestagswahl zu ermöglichen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Februar 2026 Die Arbeit der Wahlrechtskommission dauert an. Beratungsgegenstand sind die im Koalitionsvertrag vereinbarten Themen. 20. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der aktuellen Migrationspolitik auf die innere Sicherheit in Deutschland? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Februar 2026 Die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland wird durch das Zusammenspiel aus tatsächlicher Bedrohungslage und staatlichen Maßnahmen beeinflusst. Die Migrationspolitik ist ein wichtiger Aspekt, aber nicht der einzige. Ziel der durch die Bundesregierung verfolgten Migrationswende ist die Reduzierung der illegalen Migration in die Europäische Union und nach Deutschland. Dies beinhaltet auch die Beendigung des Aufenthaltes von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung in Deutschland. Die Reduzierung der illegalen Migration und die konsequente Umsetzung von Ausreisepflichten, gerade auch gegenüber Straftätern und Gefährdern, ist hierbei auch ein Faktor der Stärkung der inneren Sicherheit. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Asylerstanträge und damit der Neuankünfte von Asylsuchenden um 51 Prozent gegenüber dem Vorjahr reduziert, die Zahl der freiwilligen Ausreisen und der Rückführungen konnte gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden. Zudem konnten seit Beginn der Grenzkontrollen am 16. September 2024 über 12.000 offene Haftbefehle vollstreckt werden. Auch dies wirkt sich positiv auf die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland sowie in der Europäischen Union aus. 21. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang von Anfragen sowie über die tatsächliche Umsetzung von Aufnahmen verletzter Kinder aus Gaza zur medizinischen Behandlung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und welche konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen müssten in der Bundesrepublik Deutschland geändert werden, um die erklärte Aufnahmebereitschaft deutscher Kommunen, z. B. Hannover, Bremen, Düsseldorf, Leipzig, Bonn, Frankfurt und Kiel zur Behandlung verletzter Kinder zu unterstützen (siehe www.spiegel.de/panorama/gazas treifen-deutsche-staedte-scheitern-mit-hilfsangebo t-fuer-kinder-aus-gaza-a-a431372d-b3db-4b25-96 c5-e9b58cb880b0)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Februar 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung finden regelmäßig medizinische Evakuierungen aus Gaza statt. Insgesamt wurden laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit Oktober 2023 10.762 Patientinnen und Patienten evakuiert (Stand: 26. Januar 2026). Der Großteil wurde in Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar und der Europäischen Union (EU) aufgenommen. Die Bundesregierung wird außerdem regelmäßig durch die Europäische Kommission vom Emergency Response Coordination Centre (ERCC) bei der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (DG ECHO) über die Umsetzung von Patienten-Aufnahmen aus Gaza im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens (UCPM) und dem durch die WHO initiierten Hilfeleistungsersuchen für „Medevac Gaza“ unterrichtet. Die geteilten Informationen beinhalten u. a. die Anzahl erfolgter Patientenaufnahmen, Anzahl offener Anfragen, Pathologie der Patientenfälle, Aufenthaltsort der Patienten, die auf eine Aufnahme warten, sowie die an Aufnahmen beteiligten Mitgliedstaaten der EU und Partnerländern. Darüber hinaus werden über die Kommunikationsplattform des UCPM regelmäßig die von der WHO erstellten Patientenlisten aktualisiert übermittelt. Für verletzte oder gefährdete Kinder aus Gaza sollte die Hilfe in der Region im Vordergrund stehen. Die Bundesregierung unterstützt die WHO und engagiert sich in vielfältiger Weise und finanziell substanziell im Bereich der humanitären Hilfe, um Menschen in Gaza zu unterstützen. Bezüglich des zweiten Teils Ihrer Frage: Das Kleeblattverfahren wird derzeit ausschließlich für die medizinische Evakuierung von Patienten aus der Ukraine genutzt. Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3711 und auf die Schriftliche Frage 32 des Abgeordneten Sascha Lensing auf Bundestagsdrucksache 21/1324, die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Helge Limburg auf Bundestagsdrucksache 21/1482, die Schriftliche Frage 41 des Abgeordneten Sascha Lensing auf Bundestagsdrucksache 21/1627, die Schriftliche Frage 19 der Abgeordneten Violetta Bock auf Bundestagsdrucksache 21/1482 sowie die Schriftliche Frage 37 der Abgeordneten Filiz Polat auf Bundestagsdrucksache 21/1709 wird verwiesen. 22. Abgeordneter Denis Pauli (AfD) Wie viele Abschiebungen wurden im Zeitraum vom 25. März 2025 bis 31. Dezember 2025 zwangsweise vollzogen, und wie viele erfolgten freiwillig (bitte monatlich aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Februar 2026 Die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) enthält keine expliziten Angaben zur Anwendung unmittelbaren Zwanges. Grundsätzlich ist die Abschiebung als aufenthaltsbeendende Maßnahme eine Art von Zwangsmaßnahme, da niedrigschwelligere Maßnahmen (z. B. freiwillige Ausreise) nicht zum Erfolg führten. In der PES können Abschiebungen nach begleitet und unbegleitet sowie dem Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt dargestellt werden. Der Einsatz des unmittelbaren Zwanges in Form von einfacher körperlicher Gewalt wird statistisch nicht erfasst. Die Daten der PES sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt. Anzahl abgeschobener Personen davon begleitet hierbei Hilfsmittel eingesetzt März (25.3. bis 31.3.)    589   330    29 April  1.985   965   130 Mai  1.996   987   141 Juni  1.676   780   113 Juli  2.029   953   203 August  1.768   773   162 September  2.043   998   141 Oktober  1.887   816   143 November  1.773   823   112 Dezember  1.477   689   116 Gesamt 17.223 8.114 1.290 Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. 23. Abgeordneter Denis Pauli (AfD) Welche neun Zielstaaten mit den höchsten Abschiebezahlen gab es im Zeitraum vom 25. März 2025 bis zum 31. Dezember 2025, und wie stellen sich diese jeweils nach absoluten Fallzahlen und prozentualen Anteilen an allen Abschiebungen in diesem Zeitraum dar (bitte in absteigender Reihenfolge nach der Zahl der Abschiebungen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Februar 2026 Die statistischen Angaben der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Zielland absolute Anzahl abgeschobener Personen prozentualer Anteil an allen abgeschobenen Personen 1 Türkei  1.825 10,6 % 2 Georgien  1.309  7,6 % 3 Spanien    850  4,9 % 4 Frankreich    750  4,4 % 5 Bulgarien    698  4,1 % 6 Serbien    673  3,9 % 7 Griechenland    666  3,9 % 8 Irak    636  3,7 % 9 Marokko    608  3,5 % Gesamtzahl Abschiebungen im Zeitraum vom 25.03.25 bis 31.12.25 17.223 24. Abgeordneter Denis Pauli (AfD) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten Abschiebungen im Zeitraum vom 25. März 2025 bis 31. Dezember 2025, und wie verteilen sich die Fallzahlen auf die maßgeblichen Kategorien nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz (bitte Fallzahlen je Kategorie angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Februar 2026 Der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine statistischen Angaben im Sinne der Fragestellung vor. 25. Abgeordneter Arne Raue (AfD) Fördermittel in welcher Höhe flossen aufgrund welchen Beschlusses des Deutschen Bundestages an die Akteure, die in die Organisation und Durchführung des Anti-Rassismus-Trainings, welches am 20. bis 22. März 2026 im E-Werk Luckenwalde stattfinden soll, involviert sind (bitte den jeweiligen Verwendungszweck angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Februar 2026 Im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wird das Projekt „DiskursLab“ des Evangelischen Kirchenkreises Zossen-Fläming gefördert. Die Gesamtsumme der Förderung in den Jahren 2025 bis 2029 beträgt 602.525,69 Euro. Das Projekt „DiskursLab“ unterstützt die genannte Veranstaltung vom Bündnis Demokratisches Teltow-Fläming e. V. durch die Akquise von Teilnehmerinnen und Teilnehmern ideell. Daher werden „DiskursLab“ und dessen Förderung aus dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ im Zusammenhang mit der Veranstaltung genannt. Eine finanzielle Unterstützung der Veranstaltung selbst findet nicht statt. 26. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Plant bzw. erwägt die Bundesregierung gegenwärtig, in Deutschland versuchte und vollendete Tötungen, die im Zusammenhang mit dem Phänomen der Blutrache stehen und die in den vergangenen Jahren vermehrte öffentliche Resonanz erfuhren (www.marktspiegel.de/nuernberg/c-panora ma/blutrache-mitten-in-deutschland-kurdische-ge meinde-aeussert-sich-zu-hintergruenden_a11 4433; www.welt.de/vermischtes/article69201d39 52711a01b9dd4d74/bielefeld-blutrache-nach-box ermord-gericht-verhaengt-lebenslange-haft.html), künftig zentral statistisch zu erfassen, und wenn nein, weshalb nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Februar 2026 Eine statistische Erfassung von „versuchte[n] und vollendete[n] Tötungen, die im Zusammenhang mit dem Phänomen der Blutrache stehen“, ist nicht geplant. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) enthält grundlegende Informationen zu Fällen, Opfern und Tatverdächtigen im polizeilichen Hellfeld. Motive der Tatverdächtigen werden nicht erfasst. Zudem werden Fälle in der PKS nach objektiven Straftatbeständen und nicht nach (subjektiven) Motiven von Straftatbeständen erfasst; mithin existiert in der PKS kein eigener Schlüssel für Straftaten einer sogenannten „Blutrache“. Die PKS ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Die Erfassung weiterer Kriterien, wie die Tatmotivation sieht die PKS als Massenstatistik mit 5 bis 6 Millionen Fällen pro Jahr nicht vor. Im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) des Bundeskriminalamtes ist der Begriff „Blutrache“ nicht definiert. Ein bundesweit vereinbarter Katalogwert existiert nicht. Aufgrund der geringen Anzahl politisch motivierter Tötungsdelikte pro Jahr (im unteren zweistelligen Bereich) können mit vertretbarem Aufwand händische Einzelauswertungen durchgeführt werden. Es ist daher aktuell nicht geplant, Tötungsdelikte im Zusammenhang mit dem Begriff „Blutrache“ im KPMD-PMK in einer eigenständigen Kategorie der Statistik zu etablieren und automatisiert auszuwerten. 27. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Wie haben nach Kenntnis der Bundesregierung die im Ausland lebenden Wahlberechtigten bei der Bundestagswahl 2025 für folgende Parteien (CDU, CSU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, BSW, Die Linke; bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben) bei welcher Wahlbeteiligung insgesamt abgestimmt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. Februar 2026 Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie die im Ausland lebenden Wahlberechtigten bei der Bundestagswahl 2025 bei welcher Wahlbeteiligung abgestimmt haben. Die Briefwahlstimmen der Auslandsdeutschen werden zusammen mit den Stimmen aller übrigen Briefwählerinnen und -wähler ausgezählt, sodass das Stimmergebnis nicht für Auslandsdeutsche gesondert aufgeschlüsselt werden kann. Für eine Auswertung der Wahlscheine aus den Wahlbriefen, aus denen sich eine Anschrift der Wahlberechtigten im Inoder Ausland ergibt, besteht keine Rechtsgrundlage. Die Wahlbeteiligung lässt sich dementsprechend nicht nach im Inland und aus dem Ausland Wählenden aufschlüsseln. 28. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Wie viele Fälle von Brand- und Sprengstoffdelikten, Sachbeschädigungen sowie Cyberangriffen als Politisch motivierte Kriminalität gegen kritische Infrastruktur und gegen Unternehmen des Handels und der Wirtschaft wurden in den Jahren 2019 bis 2025 in Deutschland registriert (bitte nach den Phänomenbereichen PMK -links-, PMK -rechts- und PMK -ausländische Ideologie- (insbesondere mit russischem Hintergrund) sowie nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Februar 2026 Ein bundesweit vereinbarter Katalogwert „KRITIS“ existiert im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) aktuell nicht. Dieser soll zeitnah, bezogen auf die Tatzeit rückwirkend zum 1. Januar 2026 eingeführt werden. Alternativ wurden Fälle mit Nennung mindestens einer der folgenden Unterangriffsziele (UAZ) für die Jahre 2019 bis 2024 (Stichtag: jeweils 31. Januar des Folgejahres) sowie 2025 (Stichtag: 31. Dezember 2025, vorläufig) abgefragt: Datennetz/IT-System, Einrichtung des Gesundheitswesens, Energieversorgungsbetrieb, Energieversorgungseinrichtung, Fahrzeug des Gesundheitswesens, Finanzinstitut, Handel/Wirtschaft, Infrastruktur, Justiz, Kraftwerk, Medien, Militäreinrichtung, Militärfahrzeug, Öffentliches Gebäude/Öffentliche Einrichtung, Polizeieinrichtung, Polizeifahrzeug, Sicherheitsbehörde, US-Militär, Verkehrsbetrieb, Verkehrseinrichtung. Bei Angriffszielen sind Mehrfachnennungen möglich. Die in den Tabellen genannten Summen sind um die Mehrfachnennungen bereinigt. Tatzeit: 2019 bis 2025, UAZ: siehe oben Stichtag: 31. Januar des Folgejahres bzw. für 2025: 31. Dezember 2025 Brandstiftungen Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung1) Summe 2019 116 0 1 2  5 124 2020  98 1 0 0  4 103 2021  90 2 0 0 10 102 2022  46 1 1 0 15  63 2023  77 0 2 0  4  83 2024  49 0 5 0  7  61 2025  39 0 0 0 11  50 1) Bis zum 31. Dezember 2022: PMK -nicht zuzuordnen- Sprengstoffdelikte Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe 2019 0 0 0 0 0 0 2020 1 0 0 0 0 1 2021 1 1 0 0 2 4 2022 1 0 0 0 3 4 2023 1 0 0 0 2 3 2024 0 0 0 0 1 1 2025 0 0 0 0 2 2 Sachbeschädigungen Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe 2019 558 22  7 0  76   663 2020 913 27  6 3 175 1.124 2021 693 28  7 2 307 1.037 2022 590 28 29 0 315   962 2023 591 22 37 1 202   853 2024 466 41 54 5 239   805 2025 544 33 76 4 225   882 Der Begriff „Cyberangriff“ ist im KPMD-PMK nicht bundesweit vereinbart festgelegt. Alternativ werden Fälle mit Nennung des Untertatmittels (UTM) „Internet“ zur Verfügung gestellt. Tatzeit: 2019 bis 2025, UAZ: siehe oben, UTM Internet, Stichtag: 31. Januar des Folgejahres bzw. für 2025: 31. Dezember 2025 UTM Internet Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe 2019 48 164  5  8  62 287 2020 49 170  4  8 109 340 2021 19 109  9  3 158 298 2022 45  95 20  4 219 383 2023 61 111 43 49 248 512 2024 47 130 60 48 275 560 2025 34 186 54 38 326 638 Politisch motivierte Straftaten gegen Unternehmen des Handels und der Wirtschaft werden über das Oberangriffsziel (OAZ) „Handel/ Wirtschaft“ abgebildet. Tatzeit: 2019 bis 2025, OAZ Handel/Wirtschaft, Stichtag: 31. Januar des Folgejahres bzw. für 2025: 31. Dezember 2025 Brandstiftungen Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe 2019 82 0 0 2 2 86 2020 69 1 0 0 0 70 2021 63 0 0 0 3 66 2022 30 0 1 0 0 31 2023 60 0 1 0 3 64 2024 37 0 0 0 1 38 2025 27 0 0 0 1 28 Sprengstoffdelikte Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe 2019 0 0 0 0 0 0 2020 0 0 0 0 0 0 2021 1 0 0 0 0 1 2022 1 0 0 0 0 1 2023 1 0 0 0 1 2 2024 0 0 0 0 0 0 2025 0 0 0 0 2 2 Sachbeschädigungen Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe 2019 312  5  2 0 16 335 2020 505  3  1 3 19 531 2021 308  5  3 0 37 353 2022 299  4 11 0 37 351 2023 244  7  3 0 48 302 2024 175  7 15 1 40 238 2025 171 12 27 1 53 264 UTM Internet Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe 2019 12 10  0  0  2 24 2020 24  2  0  2  8 36 2021  3  6  1  0 12 22 2022 18  9  3  0 13 43 2023 18 13  4 11 17 63 2024 15  7  7  2 26 57 2025 12  7 16  3 24 62 Die Fallzahlen PMK aus dem Jahr 2025 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. 29. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die potenzielle Zunahme der Sekundärmigration nach Deutschland infolge des spanischen Königlichen Dekrets zur Regularisierung von bis zu 500.000 Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den spanischen Behörden sowie die Intensivierung von Grenzkontrollen –, um sicherzustellen, dass die geltenden Regelungen zur Erwerbstätigkeit und zum Wohnsitz von Drittstaatsangehörigen im Schengen-Raum eingehalten werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. Februar 2026 Am 27. Januar 2026 hat die spanische Regierung eine außerordentliche Regularisierung von Immigranten beschlossen. Noch handelt es sich erst um ein Verordnungsvorhaben, das in den nächsten Wochen noch weiter ausgearbeitet werden muss. Die Bundesregierung rechnet aktuell nicht mit einer Zunahme der Sekundärmigration nach Deutschland, da die von der Regularisierung profitierenden Menschen zum überwiegenden Teil aus Lateinamerika stammen und Spanien als ihre Zieldestination in Europa ansehen. Die zuständigen Behörden werden weiterhin die Lageentwicklung des irregulären Migrationsgeschehens an den deutschen Grenzen beobachten und analysieren. Dabei werden auch etwaige künftige Lageentwicklungen in anderen Mitgliedstaaten in die Bewertung einfließen. 30. Abgeordnete Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant das Bundesministerium des Innern weiterhin eine Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen – die zuletzt am 17. Oktober 2025 wegen deutlicher Kritik und mangelnder Mehrheiten von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt wurde (siehe https://ta z.de/Selbstbestimmungsgesetz/!6121370/) – zur vorrätigen Erfassung, Speicherung und Weiterleitung der persönlichen Daten von Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen, umzusetzen, und wenn ja, wann, und warum? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. Februar 2026 Das Bundesministerium des Innern führt derzeit Gespräche mit den Ländern zur Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen, um eine Zustimmung des Bundesrates zu erreichen. Mit der Verordnung wird eine Entschließung des Bundesrates (BR) vom 20. Dezember 2024 (Bundesratsdrucksache 527/24) umgesetzt, mit der die Bundesregierung aufgefordert wurde, zeitnah die Übermittlung des früheren Geschlechtseintrags sowie Ort, Behörde und Datum der Änderung bezogen auf Änderungen des Geschlechtseintrags vorzusehen und auch bezüglich des früheren Geschlechtseintrags die hierfür nötigen DSMeld-Blätter zu schaffen. Nur so werde aus Sicht des Bundesrates den Meldebehörden ermöglicht, das Offenbarungsverbot zu beachten und ihre Aufgaben entsprechend zu erfüllen. Eine „vorrätige Erfassung der persönlichen Daten von Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen“, ist nicht geplant. Der Gesetzgeber der 20. Legislaturperiode hat das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen, das Anpassungen im Bereich des Meldewesens erfordert. Das Gesetz sieht vor, dass bisherige Einträge in amtlichen Registern erhalten bleiben. Die Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen ist nötig, da Meldebehörden das Melderegister – wie vom Selbstbestimmungsgesetz vorgesehen – fortschreiben. Die zuständige Meldebehörde informiert aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften die weiteren Behörden, die für ihre Aufgabenerledigung die Daten benötigen. 31. Abgeordneter Sascha Wagner (Die Linke) Plant die Bundesregierung kurzfristig Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die – Schätzungen von Fachorganisationen zufolge – rund 129.500 Menschen, die 2026 keinen Zugang zu Integrationskursen erhalten, dennoch die für Ausbildung, Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe notwendigen Deutschkenntnisse erwerben können, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Februar 2026 Der Kreis der Berechtigten zu Integrationskursen wird wieder stärker auf die ursprüngliche Zielgruppe zurückgeführt: Anspruch haben alle Ausländer mit dauerhafter positiver Bleibeperspektive in Deutschland. Mit den Erstorientierungskursen ein gutes Angebot zur Verfügung, um wichtige Informationen zur Bewältigung des Alltags zu erfahren und erste Deutschkenntnisse zu erwerben. Die 2017 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konzipierten und bundesweit geförderten Erstorientierungskurse für Schutzsuchende werden ab November 2026 deutlich ausgebaut. Künftig erfolgt die Finanzierung über den Allgemeinen Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 32. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Pressemitteilung des Auswärtigen Amts zur Reise des Staatsministers im Auswärtigen Amt Florian Hahn auf die Philippinen (19. bis 23. Januar 2026) angekündigten Gespräche zur Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit, einschließlich des Themas kritische Rohstoffe, in konkrete Rohstoffkooperationen bzw. staatlich unterstützte Projekte zu überführen (vgl. www.au swaertiges-amt.de/de/newsroom/stm-hahn-philipp inen-malaysia-2752396), und wenn ja, welche Prüf- und Kontrollverfahren (insbesondere Sorgfaltspflichten, Risikoprüfungen, Monitoring und Beschwerdewege) gelten dabei für Vorhaben, die mit Bundesmitteln gefördert oder durch Exportkredit- bzw. Investitionsgarantien des Bundes abgesichert werden, und beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Länderbericht von Human Rights Watch beschriebenen menschenrechtlichen Problemlagen in den Philippinen (vgl. www.hrw.org/world-report/2026/coun try-chapters/philippines) die Gewährung bzw. Fortführung einer solchen staatlichen Unterstützung an zusätzliche, überprüfbare Konditionen zum Schutz der Menschenrechte und zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zu knüpfen, und, falls ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 27. Februar 2026 Die Gespräche von Staatsminister Florian Hahn auf den Philippinen und in Malaysia dienten der Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit und damit verbunden auch der Sondierung von Möglichkeiten einer Intensivierung der Zusammenarbeit in Rohstofffragen. Die Anbahnung konkreter Rohstoffkooperationen durch Unternehmen unterstützt die Bundesregierung vor allem mit ihrem außenwirtschaftspolitischen Instrumentarium. Im Bereich der Exportkreditgarantien des Bundes gelten für die Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten (im Folgenden: USM-Aspekte) bereits seit 2004 die sogenannten Common Approaches der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die regelmäßig an neue Erkenntnisse und Anforderungen angepasst werden. Die Berücksichtigung von Menschenrechten nimmt im Rahmen der Prüfung der USM-Aspekte einen hohen Stellenwert ein. So werden Themen wie z. B. Arbeitssicherheit, Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung, Rechtmäßigkeit von Landerwerb und Umsiedlung, Schutz indigener Völker, Schutz von Kulturerbe, Konsultationsmöglichkeiten der Betroffenen, Arbeitnehmerrechte, der Schutz von Minderheiten und besonders verletzlichen Gruppen sowie die Existenz eines Beschwerdemechanismus betrachtet. Ebenso werden Investitionen mit relevanten umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen Risiken einer umfassenden Prüfung unterzogen. Auch im Rahmen der UFK-Garantien des Bundes, die der Rohstoffversorgung der deutschen Wirtschaft dienen, werden Projekte unter USM- Aspekten eingehend auf ihre Auswirkungen geprüft. Weitere internationale Leitlinien, wie z. B. die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln werden ebenfalls umgesetzt. Diese Prüfverfahren sind nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, weitere Verfahren sind nicht geplant. 33. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Anforderungen stellt das Bundesministerium des Innern an das Auswärtige Amt zur Aufarbeitung von Einzelfällen zur humanitären Aufnahme über § 22 des Aufenthaltsgesetzes aus Iran im Vergleich zu den Anforderungen des vereinfachten Verfahrens bzw. Profilrasters nach den „Jin, Jiyan, Azadî“-Protesten 2022 der Vorgängerregierung, und gibt es derzeit Bestrebungen des Auswärtigen Amts, ein neues Profilraster für Iran mit Kriterien angepasst an das Protestgeschehen von Ende 2025/Anfang 2026 mit dem Bundesministerium des Innern zu verhandeln? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. Februar 2026 Das Aufenthaltsgesetz eröffnet in § 22 Satz 2 die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall, wenn das Bundesministerium des Innern auf Vorschlag des Auswärtigen Amts „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ die Aufnahme erklärt hat. In den Blick genommen sind dabei insbesondere Personen, die sich in herausragender Weise für Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben und hierdurch individuell besonders gefährdet sind, sowie einen über familiäre Bindungen hinaus gehenden Deutschlandbezug haben, oder an deren Aufnahme aus sonstigen Gründen ein politisches Interesse besteht. In der Bundesregierung bestehen gegenwärtig keine Bestrebungen im Sinne der Fragestellung. 34. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Einzelfälle politisch verfolgter Iranerinnen und Iraner hat das Iran-Länderreferat im Auswärtigen Amt im Zeitraum von Mai 2025 bis Januar 2026 für eine humanitäre Aufnahme über § 22 des Aufenthaltsgesetzes hausintern an das zuständige Referat in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts weitergeleitet, und wie viele wurden nach der Prüfung der Rechtsabteilung an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. Februar 2026 Die Informationen, auf welche die Fragen abzielen, sind als Teil des Willensbildungsprozess in der Bundesregierung nicht vom Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst. Der Willensbildungsbildungsprozess in der Regierung, der sich insbesondere auch in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht, gehört zum Kernbereich ihrer exekutiven Eigenverantwortung und ist grundsätzlich nicht ausforschbar (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – Aktenzeichen 2 BvE 2/11 –, ECLI:DE:BVerfG:2017:es20171107.2bve000211, m. w. N.). 35. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie steht die Bundesregierung zu weiteren Sanktionsverschärfungen, die aktuell in der politischen Diskussion stehen, um den Handel mit russischem Öl zu erschweren und damit die Einnahmen Russlands zu verringern (wie Herkunftsnachweise beim Import von Ölprodukten, Ausweitung Importverbote für raffinierte Produkte, die dänischen Vorschläge für ein härteres Vorgehen gegen die Schattenflotte, weitere Senkung der Preisobergrenze, Sekundärsanktionen gegen Finanzinstitute in Drittstaaten, die Transaktionen für russische Ölprodukte abwickeln usw.)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 25. Februar 2026 Seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine setzt sich die Bundesregierung kontinuierlich und aktiv für Sanktionsmaßnahmen im Energiesektor ein, um die Einnahmen Russlands weiter zu verringern. In der EU gilt ein umfassendes Verbot für den Import russischen Rohöls und russischer Ölprodukte. Das Verbot gilt für ca. 90 Prozent der Ölimporte der EU aus Russland. Mit dieser Maßnahme entzieht die EU Russland nach Berechnung der Europäischen Kommission jährlich Umsätze von rund 65 Mrd. Euro. Darüber hinaus gilt seit Anfang 2026 ein Verbot für den Import von verarbeiteten Ölprodukten aus Drittstaaten, wenn sie aus russischem Rohöl hergestellt werden. Die EU hat zudem ein schrittweises LNG-Import- Verbot bis Anfang 2027 beschlossen und im Sommer 2025 einen dynamischen Preisdeckel für Rohöl eingeführt, demgemäß die Preisobergrenze grundsätzlich 15 Prozent unter dem Durchschnittsmarktpreis über ca. sechs Monate für russisches Rohöl liegen soll. Damit wird sicherstellt, dass der Preisdeckel auch bei fallenden Weltmarktpreisen abgesenkt wird und wirksam bleibt. Zuletzt wurde der Preisdeckel zum 1. Februar 2026 abgesenkt. 2025 hat die EU zudem Sanktionen gegen einzelne Raffinerien in Drittstaaten verhängt, die mehrheitlich russisches Öl beziehen. Hinzu kommen Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung von Sanktionsumgehung, einschließlich durch die Sanktionierung von Banken in Drittstaaten sowie durch Maßnahmen gegen die Schattenflotte und ihr Ökosystem. Komplementär zu den Sanktionsmaßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung von RePower EU mit dem Ziel, den verbliebenen Import von russischer Energie in die EU schnellstmöglich zu beenden. Zudem hat die EU-Kommission angekündigt, einen Legislativvorschlag für den Ausstieg aus RUS Öl zeitnah vorzulegen. 36. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Verschärfung des afghanischen Strafprozessrechtes, welches die Taliban im Januar 2026 an afghanische Gerichte übermittelt hatten, wonach es zu einer Abschaffung grundlegender Prinzipien eines fairen Verfahrens (Unschuldsvermutung, Recht auf anwaltliche Verteidigung, Recht zu Schweigen, Schutz vor Folter) kommt und jede Kritik am Gesetz selbst als Kritik an der Scharia gilt und strafrechtlich verfolgt wird, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu, insbesondere in Hinblick auf weitere (technische) Gespräche mit den Taliban zu Rückführungen und konsularischen Fragen (siehe: Afghanistan: Die Taliban teilen Gesellschaft in Klassen ein, www.dw.com/de/afg hanistan-die-taliban-teilen-gesellschaft-in-klasse n-ein/a-75836232; Taliban verschärfen Strafrecht – Kritik wird zum Verbrechen, www.tagesscha u.de/ausland/asien/afghanistan-taliban-strafrecht- 100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. Februar 2026 Deutschland hat die diplomatischen Beziehungen zu dem Staat Afghanistan nicht abgebrochen. Die Bundesregierung erkennt aber die De- facto-Regierung der Taliban nicht als rechtmäßige Regierung Afghanistans an. Sie steht weiterhin auf technischer Ebene, das heißt unterhalb der politischen Ebene, mit Vertretern der afghanischen De-facto-Regierung in Kontakt, auch zu Fragen von Rückführungen und konsularischen Themen. Die Bundesregierung setzt sich – insbesondere im durch die Vereinten Nationen geführten Doha-Prozess sowie den technischen Kontakten mit der De-facto-Regierung – weiterhin für die Achtung der internationalen Verpflichtungen Afghanistans, auch mit Bezug auf die von Afghanistan gezeichneten und für die De-facto-Regierung bindenden Menschenrechtskonventionen, ein. Zu einer möglichen Verschärfung des Straf- bzw. Strafprozessrechts steht die Bundesregierung mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) in Kontakt. 37. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Warum verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 21/3928 zu J. Baud darauf, dass „Jacques Baud u. a. bei regelmäßigen Auftritten in russischen Fernseh- und Radioprogrammen pro-russische Propaganda“ verbreiten würde, obgleich dies in der Begründung der EU- Sanktionen gegen J. Baud gar nicht erwähnt wird (vgl. www.youtube.com/watch?v=p_-OddfyEfM)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. Februar 2026 Die öffentlich einsehbare Listungsbegründung im Beschluss (GASP) 2025/2572 des Rates vom 15. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands zu Jaques Baud, Nr. 57, lautet „Jacques Baud, ehemaliger Oberst der Schweizer Armee und strategischer Analyst, ist regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen. Er fungiert als Sprachrohr für prorussische Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten. Daher ist Jacques Baud für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind und die die Stabilität oder die Sicherheit in einem Drittland (Ukraine) untergraben oder bedrohen, durch die Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme verantwortlich, setzt diese um oder unterstützt sie.“ 38. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Konzediert die Bundesregierung nicht nur den Grönländerinnen und Grönländern, dass ihr Land ihnen gehört, wie sie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter auf Bundestagsdrucksache 21/3685 erklärt hat, sondern auch, dass den Staatsbürgern eines jeden Staats ihr Land gehört, also auch – eingedenk der möglichen strafrechtlichen Relevanz einer entsprechenden Äußerung –, dass Deutschland den Deutschen gehört, und wenn ja, mit welcher Begründung, und wenn nein, warum nicht, da sie nach meiner Auffassung auf meine entsprechende Schriftliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 21/4115 infolge der Frage des erwähnten Kollegen bisher lediglich ausweichend geantwortet hat, dass ihre Formulierung „Grönland gehört den Grönländerinnen und Grönländern“ Teil der von der Bundesregierung getroffenen Aussage sei, wonach es Dänemark und Grönland seien, die über Angelegenheiten entscheiden, die Dänemark und Grönland betreffen, wobei ich in meiner Frage keinen Anlass gegeben hatte, dies zu bezweifeln? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 26. Februar 2026 Mit der zitierten Aussage unterstreicht die Bundesregierung, dass es dem jeweiligen Staatsvolk obliegt, über Angelegenheiten zu entscheiden, die das jeweilige Staatsgebiet betreffen. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker findet in Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 55 der VN- Charta sowie den Artikel 1 der beiden großen Menschenrechtsabkommen (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) Erwähnung und ist völkergewohnheitsrechtlich anerkannt. Danach haben „alle Völker das Recht, frei und ohne Einmischung von außen über ihren politischen Status zu entscheiden und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu gestalten und jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht im Einklang mit den Bestimmungen der Charta zu achten“ (sog. Friendly Relations Declaration). 39. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (bitte nach Name und Ressort aufführen) nahmen am 4. Februar 2026 am „Critical Minerals Ministerial“ in Washington, D.C. teil, und welche konkreten Maßnahmen oder Initiativen bringt die Bundesregierung über die EU-internen Abstimmungs- und Mandatierungsprozesse in die Ausgestaltung des angekündigten EU-US- Memorandum of Understanding ein (https://ec .europ a.eu/commission/presscorner/api/files/document/p rint/fr/statement_26_323/STATEMENT_26_323_ EN.pdf)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. Februar 2026 Am „Critical Minerals Ministerial“ am 4. Februar 2026 in Washington nahm für die Bundesregierung Staatsminister Florian Hahn teil. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die Europäische Kommission für die Verhandlung des EU-US-Memorandum of Understanding mandatiert. Die Bundesregierung wird die Europäische Kommission bei der Ausgestaltung des angekündigten EU-US-Memorandum of Understanding unterstützen und sich in die Abstimmungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission aktiv einbringen. 40. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) In Höhe welchen Gesamtwertes wurde seit dem 1. Februar 2026 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung der Frage humanitäre Hilfe an die sozialistische Republik Kuba geleistet (bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte für die jeweiligen Hilfsgüter auflisten, sofern eine endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben; www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/r egierungspressekonferenz-2756380)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 25. Februar 2026 Die Bundesregierung leistete im genannten Zeitraum keine humanitäre Hilfe in der Republik Kuba. 41. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die EU bzw. Deutschland auch die ukrainische OKKO Group unterstützt, die den größten Investor eines Luxusskigebietes, des Goro Mountain Resorts, darstellt, und wenn ja, wie viel Geld bekommt die OKKO Group aus Deutschland bzw. aus der EU, und wenn nicht, unterstützt die Bundesregierung andere Investoren, die am Bau des Skigebietes beteiligt sind (bitte Investor und Unterstützungsleistung in Euro auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. Februar 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Mündliche Frage 35 der Abgeordneten Sevim Dağdelen (Plenarprotokoll 20/199, 25934 D). Es handelt sich um ein privatwirtschaftliches Projekt in der Ukraine. Der Bundesregierung liegen auch weiterhin keine eigenen Erkenntnisse dazu vor. 42. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Wird die Bundesregierung an den Gedenkfeiern zum 50. Jahrestag des Militärputsches in Argentinien rund um den 24. März 2026 in Buenos Aires teilnehmen, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 26. Februar 2026 Die Deutsche Botschaft in Buenos Aires steht im Austausch mit argentinischen Stellen, europäischen Partnern und zivilgesellschaftlichen Akteuren und würdigt den Gedenktag für die Opfer des Militärputsches in geeigneter Form. Eine Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an zentralen Gedenkveranstaltungen zum 50. Jahrestag des Militärputsches ist nicht vorgesehen. Die Delegation der Europäischen Union organisiert anlässlich des Gedenkens an die Opfer der Militärdiktatur einen protokollarischen Gedenkakt im Parque de la Memoria, der als Mahnmal und Erinnerungsort für die während der Militärdiktatur Verschwundenen dient, an dem die deutsche Botschaft in Buenos Aires teilnehmen wird. 43. Abgeordneter Dr. Alexander Wolf (AfD) Arbeitet die Bundesregierung bei der von US- Präsident Donald Trump angestrebten Regulierung biologischer Waffen nach dem Vorbild der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) mit der US-Regierung zusammen, und teilt sie deren Einschätzungen hinsichtlich der Gefahr von mangelnder Kontrolle biologischer Waffen bzw. hat sie hierzu eigene Vorstellungen entwickelt (bitte begründet darlegen; vgl. www.nzz.c h/technologie/biologische-kampfstoffe-sind-die-ei nzigen-massenvernichtungswaffen-ohne-kontrollo rgan-trump-will-das-aendern-ld.1907406)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. Februar 2026 Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) vom 10. April 1972 verbietet eine gesamte Kategorie von Massenvernichtungswaffen. Das BWÜ verfügt weder über eine Vertragsorganisation noch ein Verifikationsregime. Die Bundesregierung teilt die Haltung der Vereinigten Staaten von Amerika, dass das BWÜ gestärkt und das darin enthaltene Verbot von biologischen Waffen und von Toxinwaffen wirksamer durchgesetzt werden muss. Sie setzt sich für die Entwicklung von wissenschaftlich fundierten und technisch umsetzbaren Maßnahmen für ein künftiges Verifikationsregime ein und hat hierzu bereits im November 2024 ein Arbeitspapier in die Arbeitsgruppe zur Stärkung des BWÜ eingebracht (abrufbar unter: https://docs.un.org/en/bwc/wg/5/wp.7). Damit biologische Agenzien wie z. B. Bakterien, Viren und Toxine nicht für feindliche Zwecke missbraucht werden, sind entsprechende Gesetzgebung und Regulierung sowie die Umsetzung von Biosicherheitsstandards in Laboren wichtig. Auch Technologien wie u. a. künstliche Intelligenz könnten künftig einen Beitrag dazu leisten, Verstöße gegen das BWÜ schneller und systematischer zu detektieren. Die Bundesregierung hat zu diesen Fragen Gespräche mit dem US- Außenministerium geführt und steht mit den USA und den anderen Vertragsstaaten des BWÜ mit Blick auf die Entwicklung geeigneter Vorschläge in engem Austausch. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 44. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Geschäftsbereichen der Bundesregierung werden gerade Gespräche mit Frankreich zur Zukunft des Rüstungsprojekts Future Combat Air System (FCAS) geführt, und bis zu welchem konkreten Datum soll über die weitere Zusammenarbeit von FCAS entschieden werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 27. Februar 2026 Für das tri-nationale Programm Next Generation Weapon System in einem Future Combat Air System (NGWS/FCAS) führen das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Verteidigung in Abstimmung mit betroffenen Ressorts Gespräche mit den französischen und spanischen Partnern. Die Gespräche dauern an. 45. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wie hoch waren die Gesamtkosten für die zweitägige Entsendung von 15 Bundeswehrsoldaten nach Grönland im Rahmen eines internationalen Erkundungsteams (www.bild.de/politik/ausland-u nd-internationales/groenland-hier-macht-die-bund eswehr-heimlich-den-abflug-696cc1784bea5ecfeb ee9d64)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 19. Februar 2026 Die Gesamtkosten im Sinne der Fragestellung liegen noch nicht vor. 46. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Wie viele minderjährige Soldatinnen und Soldaten haben im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 ihren Dienst bei der Bundeswehr als freiwillige Wehrdienstleistende oder Soldatinnen und Soldaten auf Zeit angetreten (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln), und in welchem prozentualen Verhältnis standen diese Rekrutierungen zur Gesamtzahl der 2025 neu eingestellten Soldatinnen und Soldaten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 25. Februar 2026 Im Jahr 2025 waren 3.131 Soldatinnen und Soldaten bei Dienstantritt 17 Jahre alt. Das entspricht 12,5 Prozent aller Soldatinnen und Soldaten, die ihren Dienst in diesem Jahr angetreten haben. Eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung kann nachfolgender Übersicht entnommen werden. Status männlich weiblich Soldatin bzw. Soldat auf Zeit 1.165 145 Freiwillig Wehrdienstleistende 1.525 296 47. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Wie viele minderjährige Soldatinnen und Soldaten haben im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 ihren Dienst in der Bundeswehr außerplanmäßig beendet (bitte nach Geschlecht, vorzeitigem Dienstabbruch durch die Minderjährigen und Entlassung durch die Bundeswehr aufschlüsseln), und wie viele minderjährige Soldatinnen und Soldaten waren in die Vorgänge rund um die Fallschirmjäger-Kaserne in Zweibrücken in Rheinland-Pfalz involviert, wo wegen sexueller Gewalt, Drogenmissbrauch und Rechtsextremismus aktuell gegen 55 Soldatinnen und Soldaten ermittelt wird (bitte nach Geschlecht und mutmaßliche Täter/Opfer und Entlassungen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 25. Februar 2026 Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 haben insgesamt 638 minderjährige Soldatinnen und Soldaten die Bundeswehr vorzeitig verlassen. Die Aufschlüsselung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. Vorzeitige Beendigung Dienstverhältnis im Jahr 2025 Männlich Weiblich Vorzeitiger Abbruch (Kündigung) Entlassung 638 538 100 499 (84 Frauen) 139 (16 Frauen) Im angefragten Zeitraum und mit Blick auf die Fallschirmjäger-Kaserne in Zweibrücken ist nach aktuellem Kenntnisstand eine minderjährige Soldatin als Opfer betroffen. Sie wurde nicht entlassen. 48. Abgeordneter Dr. Daniel Zerbin (AfD) Aus welchen rechtlichen oder anderen Gründen ist es der Bundeswehr derzeit nicht mehr möglich, Vertragsärzte zur medizinischen Versorgung von Soldatinnen und Soldaten zu beauftragen, und welche Auswirkungen hat dies nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Sicherstellung der truppenärztlichen Versorgung, insbesondere an Standorten mit personellen Engpässen im Sanitätsdienst? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 25. Februar 2026 Es werden auch Vertragsärzte zur medizinischen Versorgung der Soldatinnen und Soldaten eingesetzt. Die truppenärztliche Versorgung der Soldatinnen und Soldaten ist durchgehend sichergestellt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 49. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkrete rechtliche Bindungswirkung entfaltet das in § 4 des Energieeffizienzgesetzes festgelegte Ziel, den Endenergieverbrauch bis 2030 auf maximal 1.867 TWh zu begrenzen, insbesondere im Hinblick darauf, ob es sich um eine unmittelbar wirkende Obergrenze mit Steuerungsoder Sanktionswirkung gegenüber einzelnen Marktakteuren handelt oder um eine gesamtstaatliche Zielvorgabe ohne direkte Eingriffsverpflichtung, und welche Rechtsfolgen sowie Handlungspflichten ergäben sich für die Bundesregierung im Falle einer Zielverfehlung, insbesondere ob sie dann zu zusätzlichen ordnungsrechtlichen Eingriffen verpflichtet wäre oder stattdessen auf förderpolitische und informatorische Instrumente zurückgreifen könnte, auch unter Berücksichtigung der Rechtsfolgenden früherer Zielüberschreitungen und Ex-post-Erkenntnissen zu empirisch nachgewiesenen direkten Auswirkungen von Effizienzzielen auf das industrielle Wirtschaftswachstum? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Februar 2026 § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) nennt Effizienzziele für das Jahr 2030. Diese Ziele entsprechen dem deutschen Beitrag zur Erfüllung der EU-Energieeffizienzziele (vgl. Artikel 4 EU- Energieeffizienzrichtlinie/EED). Entsprechend der Vorgabe der EED ist das nationale Ziel für 2030 indikativ (siehe Bundestagdrucksache 20/6872, S. 50). Es handelt sich dabei nicht um eine „unmittelbar wirkende Obergrenze mit Steuerungs- oder Sanktionswirkung gegenüber einzelnen Marktakteuren“. 50. Abgeordnete Violetta Bock (Die Linke) Wann wird die Bundesregierung den Erfahrungsbericht nach § 10 des CO2- Kostenaufteilungsgesetzes vorlegen bzw. kann sie bereits jetzt einschätzen, inwieweit die vorliegende Datengrundlage die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen den Mietvertragsparteien über verschiedene Mietverhältnisse als rechtssicheres, verständliches und konfliktarmes Verfahren abbildet und die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes im Falle eines Brennstoffwechsels der Wärmeerzeugung und -versorgung ermöglicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Februar 2026 Die gemeinsame Evaluierung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) nach § 10 CO2KostAufG durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ist abgeschlossen. Die Evaluierung wurde von einem Forschungskonsortium unterstützt. Der Evaluierungsbericht des Forschungskonsortiums und dessen Bewertung durch das BMWE und das BMWSB sollen kurzfristig dem Kabinett vorgelegt werden, bevor sie dem Deutschen Bundestag übergeben werden. 51. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Hat die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass nach meiner Ansicht meine Schriftliche Frage 84 auf Bundestagsdrucksache 21/4115 nicht beantwortet wurde – Prognosen dazu erstellt, wann eine Gasmangellage ausgerufen werden müsste, wenn die Entspeicherung in dem durchschnittlichen Tempo wie seit Anfang Januar 2026 fortgesetzt wird? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Februar 2026 Die Bundesregierung und Bundesnetzagentur beobachten und bewerten die Gasversorgunglage fortlaufend. Es werden aber keine eigenen Prognosen über die Entwicklung der Gasspeicherfüllstände erstellt. Ob eine Gasmangellage vorliegt, hängt nicht allein von einen bestimmten Gasspeicherfüllstand ab. Eine Gasmangellage liegt dann vor, wenn eine erhebliche Gefährdung oder Störung der Energieversorgung vorliegt. Das heißt, wenn die Versorgungslage nicht mehr, nicht mehr rechtzeitig oder nur noch mit unverhältnismäßigen Mitteln durch marktgerechte Maßnahmen aufrechterhalten werden kann. Wie bereits in der vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 84 auf Bundestagsdrucksache 21/4115 ausgeführt, wurde die Gefahr einer angespannten Gasversorgungslage als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung liegt weiterhin vor. Auf die weiteren Ausführungen in der Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 84 auf Bundestagsdrucksache 21/4115 wird verwiesen. 52. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie oft haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung im Jahr 2025 und 2026 mit Interessensvertretungen, Verbänden oder Firmen getroffen, die mit „E-Fuels“ in Verbindung stehen (z. B. Akteure und Mitglieder der E-Fuel-Alliance oder dem Verband UNITI), und wie viele Gespräche fanden dazu im Vergleich statt, die die Nutzung von Sustainable Aviation Fuels (SAF) vorantreiben sollen (bitte nach den jeweiligen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der entsprechenden Organisation aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Februar 2026 Bei der Produktion von synthetischen Kohlenwasserstoffen (eFuels) entstehen Kraftstoffe, die sowohl im Flugverkehr (eSAF) als auch im Straßenverkehr eingesetzt werden können. Daneben können die Produkte auch als Grundstoffe in der chemischen Industrie eingesetzt werden. Bei diversen Gesprächen, die den Hochlauf der Produktion von synthetischen Kohlenwasserstoffen zum Gegenstand haben, kann daher nicht immer zwischen der Anwendung im Flug- bzw. Straßenverkehr unterschieden werden. Soweit der Themenschwerpunkt eindeutig zugeordnet werden kann, ist dies in der Tabelle entsprechend gekennzeichnet. Die Anzahl der Gespräche im Sinne der Fragestellung, die Vertreterinnen und Vertreter der Bunderegierung seit deren Amtsantritt geführt haben, ist der nachstehenden Tabellen zu entnehmen. Hierzu folgende Anmerkung: In Ihrer Frage wird nach Treffen im Jahr 2025 und 2026 mit „Interessensvertretungen, Verbänden oder Firmen“ gefragt, „die mit e‑fuels in Verbindung stehen“. Da es Unternehmen wie etwa BP oder Shell gibt, die zwar auch im e‑Fuels/SAF-Bereich aktiv sind, aber wesentlich breiter im Energiebereich aufgestellt sind, werden in der Tabelle auch Gespräche mit diesen Akteuren aufgeführt, die nicht zwingend e‑Fuels/SAF zum Inhalt hatten, sondern andere, den Energiebereich betreffende Themen wie z. B. den Erneuerbaren-Ausbau oder die Versorgungssicherheit. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – nicht besteht, und eine solche umfassende Dokumentation auch nicht durchgeführt wurde. Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Es werden nur Gespräche auf BM-, St- und PSt-Ebene aufgeführt. Ressort Interessensvertretungen, Verbänden oder Finnen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung Themenschwerpunkt BMUKN IG Metall BM Schneider u. a. e-Fuels BMUKN ADAC BM Schneider u. a. e-Fuels BMUKN IG Metall BM Schneider u. a. e-Fuels BMUKN Deutsche Lufthansa AG BM Schneider SAF BMUKN Gespräch mit dem Bundesverband Erneuerbare Energien und seinen wichtigsten Mitgliedsverbänden BM Schneider u. a. e-Fuels BMUKN VDA BM Schneider u. a. e-Fuels BMUKN En2x PSt Träger e-Fuels und SAF BMUKN En2x, DHL Group St Flasbarth SAF BMUKN HIF EMEA St Flasbarth SAF BMUKN Mele Unternehmensgruppe St Flasbarth SAF BMWE En2x BM′in Reiche u. a. synthetische Kraftstoffe (Auftakt nationale Chemieagenda) BMWE BP Europe BM′in Reiche BMWE Deutsche Lufthansa AG/AG SAF BM′in Reiche SAF BMWE HIF St Wetzel SAF BMWE HIF St Wetzel eFuels und SAF BMWE En2x St Wetzel SAF BMWE Shell St Wetzel Ressort Interessensvertretungen, Verbänden oder Finnen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung Themenschwerpunkt BMWE Enertrag St Wetzel BMWE BP St Wetzel BMWE Shell St Wetzel BMWE Enertrag St Wetzel BMWE Enertrag St Wetzel BMWE Enertrag PSt Rouenhoff u. a. SAF BMWE MB Energy PSt Rouenhoff u. a. eFuels BMWE Lother Gruppe/German eFuel One PSt′in Connemann eFuels BMWE Teilnahme Aireg Konferenz PSt′in Connemann SAF BMLEH AGRAVIS BM Rainer eFuels BMLEH AGRAVIS BM Rainer eFuels BMLEH UNITI BM Rainer eFuels BMV ZDK BM Schnieder BMV Stihl BM Schnieder BMV BOSCH BM Schnieder BMV Lufthansa BM Schnieder BMV IVECO BM Schnieder BMV ADAC BM Schnieder BMV Bundesverband Bioenergie e. V. BM Schnieder BMV ADAC PSt Hirte BMV Verband Uniti, VDMA PSt Hirte BMV CAC Engineering GmbH PSt Hirte BMV ADAC PSt Hirte BMV Caphenia GmbH PSt Hirte BMV Verband Uniti, DIHK PSt Hirte BMV Neste PSt Lange BMV CAAS und Changi Airport Group PSt Lange BMV E-Fuel Alliance St′in Stutz BMV aireg St Schnorr BMV BDL St Schnorr BMV Deutsches Verkehrsforum St Schnorr BMV AG SAF im AKKL St Schnorr BMV British Chamber of Commerce in Germany St Schnorr BMV DEKRA St Schnorr BMV BDL St Schnorr BMV Wirtschaftsförderung Frankfurt St Schnorr 53. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Bei welchen Raffineriegesellschaften mit Rosneft-Anteilen in Deutschland würden nach Kenntnis der Bundesregierung US-Sanktionen greifen, sobald der aktuell geltende „Comfort Letter“ in Bezug auf Rosneft Deutschland am 29. April 2026 auslaufen würde (siehe www.rbb2 4.de/wirtschaft/beitrag/2025/10/us-sanktionen-aus wirkungen-pck.html; bitte für alle drei Raffineriegesellschaften – PCK, MiRO und BAYERNOIL – getrennt darstellen und jeweils rechtliche Begründung angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 23. Februar 2026 Die von den Vereinigten Staaten am 22. Oktober 2025 beschlossenen Sanktionen zielen entsprechend den Sanktionen der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs insbesondere auf den russischen Ölsektor als eine der zentralen Einkommensquellen des Russischen Staatshaushalts ab. Wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen ist die Listung des russischen Öl- und Staatsunternehmens Rosneft. Die Tochtergesellschaften von Rosneft in Deutschland sind von ihrer russischen Muttergesellschaft über die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur abgekoppelt. Ihr Geschäftsbetrieb wird nicht von Russland aus gesteuert. Es fließen keine Einnahmen an die russische Muttergesellschaft oder den russischen Staat ab, es wird dort kein russisches Öl verarbeitet. Vor diesem Hintergrund zielt die Listung des russischen Unternehmens Rosneft durch die USA nach ihrem Sinn und Zweck nicht – ebenso wenig wie die Sanktionen der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs — auf die deutschen Tochtergesellschaften und Beteiligungen ab. Die General License Nr. 129 des U.S. Office of Foreign Assets Control stellt dementsprechend sicher, dass die hiesigen Beteiligungen des russischen Konzerns Rosneft nicht von den Sanktionen der USA erfasst werden. Die Bundesregierung steht mit den US-Behörden hierzu in konstruktivem Austausch. Vor diesem Hintergrund betrifft Ihre Frage ein zukünftiges hypothetisches Szenario. 54. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung der Europäischen Kommission, dem Bund (vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) die Übernahme der alleinigen Kontrolle über die Rosneft Deutschland GmbH und die RN Refining & Marketing zu genehmigen (s. https://ec.europa.eu/com petition/mergers/cases1/202608/M_12072_10897 206_159_3.pdf), davon aus, dass damit auch die Ertüchtigung der Pipeline von Rostock nach Schwedt (s. www.moz.de/nachrichten/brandenbur g/pck-schwedt-ertuechtigung-rostock-pipeline-ber lin-will-druck-auf-eu-erhoehen-78656608.html) genehmigt ist bzw. bald genehmigt werden wird (wenn nicht, bitte Begründung)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 27. Februar 2026 Die vorgenannte Entscheidung der Europäischen Kommission ist das Ergebnis eines Fusionskontrollverfahrens. Demnach stehen einer Kontrollübernahme über Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie keine wettbewerblichen Bedenken entgegen. Hintergrund des Verfahrens sind Erwägungen der Bundesregierung, eine Treuhandanordnung über Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining und Marketing GmbH auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes anzuordnen. Aus dem Ergebnis des Fusionskontrollverfahrens können keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Genehmigungsfähigkeit im Rahmen des Beihilfeverfahrens zur Ertüchtigung der Ölpipeline Rostock- Schwedt geschlossen werden. Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche hat eine Neukonzeption zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Standorts und der Region angekündigt. Diese wird möglicherweise auch Auswirkung auf das Beihilfeverfahren haben. 55. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Verbänden oder sonstigen nichtstaatlichen Organisationen sowie Privatpersonen hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche auf der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) für bilaterale Gespräche getroffen (bitte die letzten 14 Termine nach Gesprächsteilnehmern und -thema aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. Februar 2026 Die Bundesministerin Katherina Reiche hat auf der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) 2026 eine Reihe von Gesprächen mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und internationalen Organisationen geführt. Nachfolgend sind die Termine in chronologisch aufsteigender Reihenfolge aufgeschlüsselt: Freitag, 13. Februar 2026 Termin/Organisation Thema des Gesprächs Sultan Al Jaber (Industrieminister VAE) Energiepartnerschaften und industrielle Zusammenarbeit. Samstag, 14. Februar 2026 Termin/Organisation Thema des Gesprächs Elina Valtonen (Außenministerin Finnland) Bilaterale Kooperation im Ostseeraum, gemeinsame Energiesicherheit. Oliver Zipse (CEO BMW) Dekarbonisierung der Mobilität, geopolitische Lieferkettenrisiken. Carlos Pascual (S&P Global Energy) Globale Energietrends, CERAWeek. Sonntag, 15. Februar 2026 Termin/Organisation Thema des Gesprächs Georg Stametelopoulos (CEO EnBW) Umsetzung Kraftwerksstrategie. Nechirvan Barzani (Präsident der Region Kurdistan-Irak) Rohstoff- und Energiethemen. Darüber hinaus führte die Bundesministerin Katherina Reiche im Rahmen der MSC zahlreiche spontane Gespräche, um die Zusammenarbeit bei der Diversifizierung von Energiequellen und der Sicherung kritischer Rohstoffvorkommen zu vertiefen. Ein Schwerpunkt lag dabei auf dem strategischen Dialog mit der Wirtschaft: Die Bundesministerin Katherina Reiche erörterte mit Führungspersönlichkeiten globaler Unternehmen Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz und Wirtschaftssicherheit Deutschlands und Europas. Ein besonderes Anliegen der Bundesministerin ist es zudem, die Kooperation zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie gezielt zu flankieren. Dies wurde auch bereits in der Pressemitteilung vom 13. Februar 2026 veröffentlicht. 56. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Europäische Kommission zu den angekündigten Plänen, die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Fördermittel an eine überwiegende Produktion in Europa („Made in Europe“) zu knüpfen, vor dem Hintergrund unterschiedlicher öffentlicher Bewertungen innerhalb der Bundesregierung, und in welchem Umfang wurde das hierzu federführend im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitete Positionspapier ressortübergreifend abgestimmt beziehungsweise vom Bundeskabinett gebilligt (www.spiegel.de/wi rtschaft/eu-deutschland-haelt-wenig-von-made- ineurope-regeln-a-60e8d3f2-f947-4f33-a413-2405e e3042c9)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 27. Februar 2026 Das Positionspapier zu EU-Präferenzen bei öffentlichen Förderprogrammen wurde zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundeskanzleramt abgestimmt und nicht vom Bundeskabinett gebilligt. Darüber hinaus wird die Bundesregierung zu angekündigten Plänen der Europäischen Kommission erst Stellung beziehen, wenn diese vorliegen. 57. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Treffen mit Leonard Birnbaum oder anderen E.ON-Vertretern, einschließlich Tochterunternehmen, haben seit Amtsbeginn bis Februar 2026 mit der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche, ihrer Staatssekretärin wie Staatsekretären, Abteilungsleitungen oder weiteren Vertreten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie stattgefunden, und wie viele Telefonate gab es von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im selben Zeitraum mit den E.ON-Managern Leonard Birnbaum und Thomas König? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Februar 2026 Seit Amtsbeginn bis Februar 2026 haben neun Termine stattgefunden, an denen Leonard Birnbaum oder andere E.ON-Vertreter, einschließlich Tochterunternehmen, sowie Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie teilgenommen haben. Im selben Zeitraum gab es ein Telefongespräch der Bundesministerin Katherina Reiche mit den E.ON- Managern Leonard Birnbaum und Thomas König. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. 58. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Liegen der Bundesregierung Prognosen zur Gasverfügbarkeit in Deutschland für private Haushalte sowie Industrie und Unternehmen in den Monaten März und April 2026 vor, und wenn ja, wie lauten diese (bitte als Residualgröße in Terawattstunden darstellen und aufschlüsseln nach: a) Verbrauch privater Haushalte, b) Verbrauch der Industrie und sonstiger Unternehmen, c) Exporte in EU-Mitgliedstaaten, d) Exporte in die Ukraine, e) die Ausspeicherung aus den deutschen Gasspeichern, f) Importe über LNG-Terminals in Deutschland, g) Importe aus Norwegen, h) Importe aus Belgien, i) Importe aus Frankreich, j) Importe aus den Niederlanden, k) sonstige Im- und Exporte und l) inländische Eigenproduktion), und welche qualitative Einschätzung gibt die Bundesregierung zur Gasversorgungslage im Monat Mai 2026? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Februar 2026 Die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung erstellen keine eigenen Prognosen zur Gasverfügbarkeit in Deutschland. Der Gasmarkt zeigt sich nach Einschätzung der Bundesnetzagentur derzeit stabil und liquide mit weiter sinkenden Großhandelspreisen. Es stehen global ausreichend Gasmengen zur Verfügung. LNG- und Pipeline-Importkapazitäten gewährleisten zusätzlich zu den Gasspeichern aktuell eine sichere Gasversorgung. Auch für den Monat Mai 2026 ist nach derzeitiger Einschätzung die Versorgungslage gesichert. 59. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Welche konkreten Gasmengen wurden im Rahmen der seit Beginn des Jahres 2026 durchgeführten Gasausschreibungen durch die Bundesregierung sowie ggf. durch beauftragte Stellen wie Trading Hub Europe (THE) ausgeschrieben oder beschafft (bitte die entsprechenden Lieferzeiträume angeben), und ab welchem Zeitpunkt sollen sie physisch für die Gasversorgung in Deutschland verfügbar sein? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Februar 2026 Die Bundesregierung hat 2026 kein Gas gekauft und auch nicht durch die Trading Hub Europe (THE) beschaffen lassen. Es gab 2026 auch keine Ausschreibungen der Bundesregierung oder der Trading Hub Europe zur Beschaffung von Gas für die Bundesrepublik Deutschland. Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat vor kurzem, um jederzeit den Regelenergiebedarf der Netzbetreiber zu sichern, „Long Term Options“ (LTO) für die Monate Februar und März 2026 ausgeschrieben und Zuschläge erteilt. Die Nutzung der LTOs erfolgt zwar mit Billigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und der Bundesnetzagentur, aber das Gas wird nicht für die Bundesrepublik Deutschland, sondern durch die Netzbetreiber zur Sicherung der Netzstabilität beschafft. Das Produkt wird regelmäßig durch die THE genutzt. 60. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Umfang öffentlicher Fördermittel/Beihilfen (inklusive solcher der Europäischen Union) für die BASF Services Europe GmbH (bitte ggf. die letzten fünf bekannten Fälle aufführen) sowie weitere Unternehmen der BASF-Gruppe (bitte ggf. die letzten 20 bekannten Fälle aufführen), und sind entsprechende Fördermittelzusagen an verbindliche Zusagen der Fördermittelempfänger zum Erhalt der jeweiligen Standorte oder zur Sicherung des jeweils bestehenden Beschäftigungsstandes gebunden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. Februar 2026 Die BASF Services Europe GmbH hat keine Zuwendungen erhalten. Zuwendungen, die weitere Unternehmen der BASF-Gruppe erhalten haben, sind in der folgenden Tabelle ausgewiesen. Im Sinne der Fragestellung wurde nach aktuell laufenden geförderten Projekten mit einer Zuwendungssumme ab 500.000 Euro ausgewertet. Das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages dient der politischen Kontrolle der Bundesregierung. Dabei erstreckt sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände, die einerseits einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Andererseits müssen diese in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Die Sammlung und Bereitstellung von Informationen zu Fördermitteln der EU liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung. Ressort Zuwendungsempfänger Thema Zuwendungssumme in Euro Auflagen zu Standorterhalt und Beschäftigungstand im Förderbescheid? ja/nein BMWE BASF SE Wertschöpfungskette Batteriezellproduktion  16.259.798,00 Ja BMWE BASF Battery Materials and Recycling Schwarzheide GmbH Wertschöpfungskette Batteriezellproduktion 115.847.659,00 Ja BMWE BASF SE Hy4Chem-NG – Wasserstoff für eine CO2-emissionsfreie Chemie – Next Generation Electrolyzer   4.635.466,80 Ja BMWE BASF SE Hy4Chem-NG – Wasserstoff für eine CO2-emissionsfreie Chemie – Elektrolyse Infrastruktur  87.031.538,55 Ja BMWE BASF SE Verbundprojekt: Catena-X Automotive Network NEXT (CX-NEXT) – Teilvorhaben: BASF     687.622,00 Nein BMWE BASF SE Verbundprojekt: Aufbau eines Datenraums der chemischen Industrie sowie Schnittstellen der mit ihr verbundener Wertschöpfungsketten am Beispiel des digitalen Produkt Passes (Chem-X) – Teilvorhaben: Digitaler Chemiepass aus Sicht eines hoch vernetzten Chemieunternehmens   1.817.902,00 Nein BMWE BASF SE Kohlefreie Zukunft Kläranlage (KZK) – Ersatz der Steinkohle durch Trocknung und erneuerbare Ersatzbrennstoffe   3.442.800,00 Nein BMWE BASF SE Wärmerückgewinnung Enzymfabrik Sterilisation – Kontinuierliche Sterilisationsanlage mit Wärmerückgewinnung     759.563,00 Nein Ressort Zuwendungsempfänger Thema Zuwendungssumme in Euro Auflagen zu Standorterhalt und Beschäftigungstand im Förderbescheid? ja/nein BMWE BASF SE Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit vom 25. Januar 2024     517.125,00 Nein BMWE BASF Polyurethanes GmbH Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit vom 25. Januar 2024     876.437,50 Nein BMWE BASF Process Catalysts GmbH Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit vom 29. November 2022     552.165,00 Nein BMWE BASF SE Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit vom 31. Januar 2020   3.642.000,00 Nein BMWE BASF SE Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit vom 31. Januar 2020     546.900,00 Nein BMWE BASF SE Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit vom 29. März 2019   1.107.735,00 Nein BMWE BASF SE KSV-Chemie-BASF – grüner Dampf für Ameisensäure (grAS): Das Vorhaben umfasst die Errichtung einer Wärmepumpe zur Erzeugung von grünem Dampf, der zur Dekarbonisierung des energieintensiven Herstellprozess von Ameisensäure verwendet wird. 310.223.719,00 Ja BMWE BASF SE DDI: eFurnace – Erforschung und Demonstration neuartiger, elektrifizierter Spaltöfen mit deutlich reduziertem CO2‑Fußabdruck  14.825.680,02 Ja BMFTR BASF SE KuRT Verbundvorhaben (Umsetzungsphase): H2Cycle-II – HydroCycling   1.456.177,15 Nein Ressort Zuwendungsempfänger Thema Zuwendungssumme in Euro Auflagen zu Standorterhalt und Beschäftigungstand im Förderbescheid? ja/nein BMFTR BASF SE Verbundprojekt: Quantum Computing User Network (QuCUN) – Teilvorhaben: QC-Anwendungen für die Industrie     935.235,00 Nein BMV BASF SE Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV) Förderlinie 1 Bedienungen   5.866.497,00 Nein. BMV BASF SE Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV) Förderlinie 2 Anschlussfahrten     851.081,10 Nein BMV BASF SE Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV) Förderlinie 1 Bedienungen   5.482.559,25 Nein BMV BASF SE Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV) Förderlinie 2 Anschlussfahrten   4.918.608,33 Nein BMV BASF SE Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie)     891.427,00 Ja (Zitat: „Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, während des Nachweiszeitraumes mindestens die vorgesehene Transportmengenverlagerung über die geförderten Anlagen abzuwickeln.“) 61. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Liegt der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Pressemitteilung der bundeseigenen SEFE Securing Energy for Europe GmbH vom 1. Dezember 2025 (www.sefe.eu/de/medien/newsroom/pres semitteilungen/pressemitteilungen-details_224 0.html) über eine Absichtserklärung („Heads of Agreement/Letter of Intent“) mit Southern Energy zu LNG-Lieferungen aus Argentinien der vollständige Wortlaut dieser Absichtserklärung einschließlich etwaiger Anlagen, Nachträge und begleitender Schreiben (Side Letters) vor, und falls ja, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den vollständigen Wortlaut zur Verfügung stellen, beziehungsweise falls nein, welche Angaben zu Preis, Mindest-/Höchstmengen, Laufzeit, Lieferklausel (FOB/DES), Preismechanismus (Indexierung, Re-Opener), Take-or-pay- Regelungen sowie Sicherheiten/ Bonitätsabsicherung enthalten die Dokumente? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Februar 2026 Die angefragten Dokumente liegen der Bundesregierung bisher nicht vor. Die Informationen können in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht von der SEFE erfragt und aufbereitet werden. Eine detailliertere Auskunft kann daher erst im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4684 gegeben werden. 62. Abgeordnete Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann ist mit der Veröffentlichung des gemäß § 10 des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes vorgesehenen Erfahrungsberichts zu rechnen, und welche Konsequenzen werden aus dem Bericht gezogen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Februar 2026 Die gemeinsame Evaluierung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) nach § 10 CO2KostAufG durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ist abgeschlossen. Die Evaluierung wurde von einem Forschungskonsortium unterstützt. Der Evaluierungsbericht des Forschungskonsortiums und dessen Bewertung durch das BMWE und das BMWSB sollen zeitnah dem Kabinett vorgelegt werden, bevor sie dem Deutschen Bundestag übergeben werden. 63. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie plant die Bundesregierung anfallende Kosten im Rahmen der Kraftwerkstrategie, die unter anderem einen vollständigen Neubau von Gaskraftwerken vorsieht, bis 2030 zu finanzieren, wenn, wie nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen, eine Umlage erst ab 2031 erhoben werden soll, und welche Mittel beziehungsweise Instrumente sollen für den Zeitraum bis 2030 herangezogen werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Februar 2026 Die im Rahmen der Kraftwerksstrategie ausgeschriebene Kapazitäten müssen ab dem Jahr 2031 für die Versorgungssicherheit zur Verfügung stehen. Die Finanzierung dieser Kapazitäten erfolgt somit erst ab dem Jahr 2031. Die europarechtlichen Vorgaben sehen vor, dass Kapazitätsmechanismen wie die Kraftwerksstrategie über eine Umlage finanziert werden. Die Umlage soll mit dem Gesetz zum Kapazitätsmarkt im Jahr 2027 eingeführt und ab 2031 erhoben werden. 64. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Welche Maßnahmen (z. B. Anordnungen, Abhilfefristen oder sonstige Durchsetzungsmaßnahmen) hat die Bundesnetzagentur seit dem 1. Januar 2025 im Zusammenhang mit Verstößen gegen die gesetzlichen Laufzeitvorgaben im Post- Universaldienst eingeleitet oder geprüft, soweit diese die Städte Bitterfeld-Wolfen, Sandersdorf-Brehna und Zörbig einschließlich ihrer Ortsteile betreffen (bitte Anzahl, Art der Maßnahmen und aktuellen Stand angeben), und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob für dieses Gebiet seit 2025 überdurchschnittlich viele Beschwerden oder Mängelmeldungen bei der Bundesnetzagentur eingegangen sind, insbesondere im Vergleich zum jeweiligen Landes- und Bundesdurchschnitt (soweit regional auswertbar)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 23. Februar 2026 Die gesetzlichen Laufzeitvorgaben in § 18 des Postgesetzes beziehen sich auf den bundesweiten Jahresdurchschnitt aller Briefsendungen oder aller Pakete. Das Postgesetz enthält keine Laufzeitvorgaben, die sich auf einzelne Kommunen beziehen. Aus den Städten Bitterfeld-Wolfen, Sandersdorf-Brehna und Zörbig hat die Bundesnetzagentur seit Anfang 2025 keine im bundesweiten Vergleich auffällige Häufung an Beschwerden verzeichnet. Die Bundesnetzagentur hat in den betreffenden Städten daher keine Prüfungen durchgeführt oder sonstigen Maßnahmen ergriffen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 65. Abgeordnete Claudia Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wo und wann hat die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär Besuchstermine in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen durchgeführt (bitte die letzten 14 Termine nach Datum und Ort aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 25. Februar 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagdrucksache 21/3923 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 66. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesgerichtshof im Gesamtjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr eingeleitet (bitte um eine vollständige statistische Aufstellung in absoluten Zahlen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 26. Februar 2026 Im Jahr 2025 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) 180 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, neun Verfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus, zwei Verfahren mit Bezug zum Linksextremismus und 114 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum auslandsbezogenen Extremismus neu eingeleitet. Die Verfahren in Bezug auf Islamisten betreffen hierbei überwiegend Auslandstaten im Zusammenhang mit den terroristischen Vereinigungen Islamischer Staat und Taliban und weisen Bezüge zu Syrien, Irak sowie Afghanistan auf. Der Großteil der Verfahren wurde wegen minderer Bedeutung an die Landesstaatsanwaltschaften abgegeben, sofern die Verfahren nicht insbesondere nach § 153c der Strafprozessordnung (StPO – Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten) oder mangels Tatnachweises nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wurden. Hinsichtlich des Vergleichs mit den Verfahrenszahlen im Vorjahreszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 20/14639 verwiesen. Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des GBA, wobei der Begriff des auslandsbezogenen Extremismus den internationalen-nichtislamistischen Terrorismus und auch die Bereiche des internationalen Links- und Rechtsextremismus umfasst. Nicht erfasst sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren. Zu diesen gibt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments hinter die ebenso berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück. 67. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vielzahl von Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern – unter anderem in Lügde und Köln – eine Auffassung zu den derzeitigen Strafuntergrenzen des § 176 ff. des Strafgesetzbuches gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und beabsichtigt sie, diese Strafuntergrenzen bei Straftaten gegen Kinder anzuheben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 25. Februar 2026 Durch das am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16. Juni 2021 wurden die Vorschriften zum Schutz von Kindern umgestaltet und erweitert sowie die Strafrahmen deutlich angehoben. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, wird gemäß § 176a Absatz 1 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (zum Beispiel Cybergrooming) ist gemäß § 176b Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bedroht. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist in § 176 Absatz 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr (bis zu fünfzehn Jahren) bedroht. Ist die sexuelle Handlung mit einem Eindringen in den Körper verbunden, stellt die Tat einen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern dar, welcher gemäß § 176c Absatz 1 Nummer 2 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft wird. Wird das Kind bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes gebracht, beträgt die Mindeststrafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren (§ 176c Absatz 3 StGB). Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe gemäß § 176d StGB lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. Nach Auffassung der Bundesregierung ermöglichen diese Strafrahmen den Gerichten eine angemessene Strafverhängung im Einzelfall und bilden das Unrecht der Tat angemessen ab. 68. Abgeordneter Stephan Protschka (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob in öffentlich zugänglichen, durch Medien veröffentlichte oder deutschen Behörden im Wege der internationalen Rechtshilfe übermittelten Unterlagen im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Ermittlungen der Vereinigten Staaten von Amerika gegen Jeffrey Epstein Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit namentlich genannt werden, und falls ja, um wie viele Personen handelt es sich, und welche Maßnahmen wurden durch deutsche Behörden jeweils geprüft oder ergriffen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 26. Februar 2026 Zu den Einzelheiten von strafrechtlichen Rechtshilfeersuchen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für künftige effektive Zusammenarbeit. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. Zwischen dem Bundeskriminalamt und den zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika existiert eine etablierte und enge Kooperation. Es gibt einen steten Austausch von strafrechtlich relevanten Informationen, die Ermittlungen in dem jeweiligen Land nach sich ziehen. Zu operativen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht öffentlich. 69. Abgeordneter Stephan Protschka (AfD) Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit öffentlich zugänglichen, durch Medien veröffentlichte oder deutschen Behörden im Wege der internationalen Rechtshilfe übermittelten Unterlagen aus den strafrechtlichen Ermittlungen der Vereinigten Staaten von Amerika gegen Jeffrey Epstein ein Rechtshilfeersuchen an die zuständigen US-Behörden gestellt oder geprüft, ein solches zu stellen, und falls nein, aus welchen Gründen ist dies bislang nicht erfolgt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 26. Februar 2026 Die Frage der Stellung eines Rechtshilfeersuchens liegt in der Entscheidungszuständigkeit einer ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 70. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Prüft die Bundesregierung, ob Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für den Kinder- und Jugendschutz in Deutschland aus den sogenannten Epstein-Akten im Hinblick auf Prävention, Aufklärung und die frühzeitige Erkennung grenzüberschreitender Netzwerke sexualisierter Gewalt zu ziehen sind, und wenn ja, welche sind dies konkret, und inwieweit beabsichtigt sie vor diesem Hintergrund, die Aufarbeitungskommission beim Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) mit zusätzlichen personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen auszustatten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 27. Februar 2026 Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zahlreiche Verbesserungen erreicht. Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt ist am 1. Januar 2026 vollständig in Kraft getreten und stellt einen wichtigen Meilenstein dar. Auch auf Landesebene wurden entsprechende gesetzliche Regelungen angestoßen oder getroffen. Die Bundesregierung prüft darüber hinaus kontinuierlich, ob weiterer Handlungsbedarf besteht, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen wirksam gewährleisten zu können. 71. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wo und wann hat die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien Besuchstermine in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durchgeführt (bitte die letzten 14 Termine nach Datum und Ort aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 23. Februar 2026 Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage vorhandener Unterlagen. Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien hat seit Beginn der 21. Legislaturperiode bis zum 19. Februar 2026 mehrere Besuche in den Ländern Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt in den folgenden Orten durchgeführt und an den Besuchstagen verschiedene Einzeltermine wahrgenommen: Klütz, Dresden, Leipzig, Löbau, Erfurt, Weimar, Magdeburg und Lutherstadt Wittenberg. 72. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Ursachen für die steigende Zahl an Kindern, die die erste Schulklasse wiederholen müssen (über 41.000 im Schuljahr 2024/2025) vor, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 27. Februar 2026 Nach der föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland fällt das Schulwesen in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Dies gilt auch für Regelungen zu Klassenwiederholungen und ggf. das Führen entsprechender Statistiken. Insgesamt sind Klassenwiederholungen kein aussagekräftiges Kriterium, die Regelungen zur Klassenwiederholung werden von den Ländern sehr unterschiedlich festgelegt. 73. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Welche Modelle oder Konzepte zur Verbesserung der Begabtenförderung erachtet die Bundesregierung mit Rücksicht auf Erkenntnisse aus Initiativen wie „Leistung macht Schule“ aber auch allgemein als besonders wirkungsvoll, und wie verläuft die Kooperation mit den Ländern im Hinblick auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 24. Februar 2026 Grundsätzlich sind die Länder im Rahmen ihrer Bildungshoheit für die Begabungsförderung zuständig. Bei der Initiative „Leistung macht Schule“ arbeiten Bund und Länder im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 74 auf Bundestagsdrucksache 21/3772). Gemeinsames Ziel ist eine begabungs- und leistungsförderliche Schul- und Unterrichtsentwicklung. Dabei steht die Potentialförderung der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt; ein Ansatz, der auch aus Sicht der Bundesregierung erfolgversprechend ist. Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor der Initiative ist die konstruktive Zusammenarbeit von Wissenschaft und Bildungspraxis sowie von Bund und Ländern. Das zeigt sich auch in der derzeit laufenden Transferphase mit rund 850 beteiligten Schulen. Darüber hinaus fördert der Bund auf der Grundlage von § 2 der Anlage zum Verwaltungsabkommen über das Zusammenwirken von Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 2 des Grundgesetzes erfolgreich gemeinsam mit den Ländern die dort aufgelisteten Schüler- und Jugendwettbewerbe (z. B. Jugend forscht und die internationalen Science Olympiaden) und leistet damit einen wirksamen und anerkannten Beitrag zur Begabungsförderung. 74. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen monatlichen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern (bitte, wenn möglich, für Kinder unter drei Jahren sowie ab drei Jahren bis zum Schuleintritt angeben) in Kindertageseinrichtungen im Jahr 2021 sowie im aktuellsten verfügbaren Jahr (bitte, wenn möglich, jeweils bei einem Betreuungsumfang von fünf Stunden täglich sowie von acht Stunden täglich) in Baden-Württemberg, und welche Beitragserhöhungen gab es in diesem Zeitraum? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 24. Februar 2026 Informationen zur Höhe der Elternbeiträge differenziert nach Bundesländern, Alter des Kindes sowie wöchentlichen Betreuungszeiten liegen frei verfügbar im Rahmen des Monitorings zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) vor. Diese werden regelmäßig in Monitoringberichten nach § 6 KiQuTG veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend abrufbar. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 75. Abgeordneter Achim Köhler (AfD) Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesagentur für Arbeit, ob sie Rückforderungen aktiv eintreibt oder faktisch liegen lässt – und wie erklärt sie die offenbar sehr geringe Einziehungsquote (teils nur etwa 1 Prozent), obwohl es um Milliardenbeträge geht und der Steuerzahler dafür aufkommen muss (https://jungefreiheit.de/politik/ deutschland/2026/zu-viel-ausgezahlt-und-nicht-zu rueckgefordert-arbeitsagentur-versiebt-milliar den/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 24. Februar 2026 Die Bundesagentur für Arbeit nutzt zum Forderungseinzug alle ihr gesetzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Forderungen ab einem Betrag von 0,01 Euro werden konsequent festgestellt, geltend gemacht und eingezogen. Wird eine Forderung nicht zum gesetzten Fälligkeitstermin getilgt, wird sie als zahlungsgestört markiert. Anschließend beginnt die Einziehung der Forderung durch den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des dortigen Mahnprozesses in Form von Zahlungserinnerungen und Mahnungen an Schuldnerinnen und Schuldner offener Forderungen sowie ggf. die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch die Hauptzollämter im Wege der Verwaltungsvollstreckung (vgl. § 66 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch). Bei der Weiterverfolgung der zahlungsgestörten Forderungen sind jeweils die zivilprozessualen Pfändungsfreigrenzen zu beachten. Dass eine Forderung nicht oder nur zum Teil beigetrieben werden kann, ist insbesondere bei fortlaufendem Leistungsbezug auf die prekären persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerinnen und Schuldner zurückzuführen. Die mehrheitlich aus dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch stammenden Forderungen entstehen überwiegend dadurch, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts monatlich im Voraus gezahlt werden. Änderungen, die sich im laufenden Monat durch Arbeitsaufnahme oder Erhöhung des Arbeitsentgelts ergeben, können nur rückwirkend berücksichtigt werden und führen jeweils zu Überzahlungen. Forderungen aus dem Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bestehen nicht nur gegenüber Beziehenden von Arbeitslosengeld, sondern auch gegenüber Unternehmen, etwa aufgrund der Zahlungen von Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld. Die in der Fragestellung erwähnte Berichterstattung enthält falsche Angaben. Die dort als verjährt bezeichneten Forderungen sind in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 35 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3177 als sog. Einnahmeausfälle ausgewiesen. Den wesentlichen Anteil stellen dabei niedergeschlagene Insolvenzgeldforderungen aus dem Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dar. Mit einer Niederschlagung wird (befristet oder unbefristet) von der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs abgesehen. Nach Ablauf des Befristungszeitraums wird die Einziehung fortgesetzt. Ein endgültiger Ausfall, wie in dem Artikel beschrieben, liegt daher nicht vor. Auch bei einer unbefristeten Niederschlagung wird das Einziehungsverfahren wiederaufgenommen, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin oder des Schuldners eine Tilgung der Forderung möglich machen. Eine Niederschlagung kann nicht – ebenso wenig wie die übrigen Positionen der ausgewiesenen Einnahmeausfälle – mit der Verjährung einer Forderung gleichgesetzt werden. Zwar besteht die Forderung auch dann weiter, wenn sie verjährt ist. Allerdings hat die Schuldnerin oder der Schuldner ein dauerhaftes Leistungsverweigerungsrecht. Die Aussage, es gäbe Zahlungsausfälle für Januar bis September 2025 von 3,3 Mrd. Euro (Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) bzw. 1,3 Mrd. Euro (Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) ist ebenfalls unzutreffend. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3177 verwiesen. Dort werden die zahlungsgestörten Forderungen zum Zeitpunkt September 2025 dargestellt. Forderungen sind zahlungsgestört, wenn bei Fälligkeit der Forderung keine Zahlung eingegangen ist. Die Einziehung der Forderung durch den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des dortigen Mahnprozesses beginnt, sobald die Forderung zahlungsgestört ist. Ein Zahlungsausfall ist damit nicht automatisch verbunden. 76. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Wie viele Menschen in Deutschland waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 als pflegende Angehörige tätig (bitte nach Geschlecht, Alter und Erwerbsstatus aufschlüsseln), und wie viele von ihnen arbeiteten in Teilzeit, bezogen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und/oder lebten, unterhalb der Armutsgefährdungsquote gemäß EU- SILC-Definition? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 24. Februar 2026 Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahresdurchschnitt 2025 rund 62.400 erwerbsfähige Personen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), die aufgrund der Tätigkeit als pflegende Angehörige nicht arbeitsuchend gemeldet waren. Weitere Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Tabelle 1: Bestand gemeldete erwerbsfähige Personen im Rechtskreis SGB II, die aufgrund der Tätigkeit als pflegende Angehörige nicht arbeitsuchend gemeldet waren, Jahresdurchschnitte a) Personen insgesamt Berichtsjahr Insgesamt unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 2023 50.328 501 32.194 17.616 2024 56.231 579 35.965 19.684 2025 62.433 653 40.213 21.567 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit b) Männer Berichtsjahr Insgesamt unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 2023 13.864 219  8.178 5.461 2024 15.664 260  9.188 6.215 2025 17.585 303 10.324 6.957 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit c) Frauen Berichtsjahr Insgesamt unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 2023 36.464 282 24.016 12.156 2024 40.567 319 26.777 13.468 2025 44.848 349 29.889 14.609 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Angaben zu pflegenden Angehörigen, die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten, liegen der Bundesregierung nicht vor. Umfangreiche Daten zu den Armutsrisikofaktoren sind auch für unterschiedliche soziodemografische Gruppen im Indikatorentableau des Armuts- und Reichtumsberichts (www.armuts-und-reichtumsbericht.de/D E/Indikatoren/indikatoren.html) abrufbar. Eine Auswertung spezifisch für pflegende Angehörige liegt in EU-SILC nicht vor. Weitere Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 77. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Ermittelt die Bundesregierung Einkommensverluste, reduzierte Rentenanwartschaften sowie überdurchschnittliche Verschuldungsrisiken und andere Armutsgefährdungsfaktoren bei pflegenden Angehörigen, und wenn ja, wie, und wenn nein, aus welchen Gründen werden diese nicht statistisch erfasst, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen oder plant sie in der laufenden Legislaturperiode zu ergreifen, um das Armutsrisiko für pflegende Angehörige strukturell zu senken? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 24. Februar 2026 Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Jedoch liefern verschiedene amtliche und nicht-amtliche Erhebungen Daten zu Personen, die informell pflegen, die auch der Bundesregierung als Grundlage für ihre Arbeiten dienen. Grundsätzlich ist es Ziel der Bundesregierung, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen wie von Männern auch in Lebensphasen mit Care-Arbeit zu stärken. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen dazu beitragen, die aus Pflegebedürftigkeit entstehenden Belastungen zu mildern. Zwar steht das Pflegegeld den pflegebedürftigen Menschen zu, sie geben es in der Regel aber als materielle Anerkennung an diejenigen weiter, die sie zu Hause versorgen und pflegen. Im Jahr 2025 hat die Pflegeversicherung 21 Mrd. Euro an Pflegegeld ausgezahlt. Häuslich Pflegende erwerben außerdem in der Regel Ansprüche auf Leistungen der sozialen Sicherungssysteme. Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung von Pflegepersonen sind im Einzelnen: • Zuschüsse zur Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen bei Pflegegrad 2 bis 5 und entsprechendem Pflegeumfang (mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage; außerdem nicht mehr als 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche; siehe § 44 Absatz 1 und 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XI). Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad sowie der bezogenen Leistungsart. Seit dem 1. Januar 2026 zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge zwischen 139,04 Euro und 735,63 Euro monatlich. Die Pflegepersonen werden durch die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge so gestellt, als würden sie ein Arbeitsentgelt zwischen 747,50 Euro und 3.955,00 Euro monatlich erhalten. Im Jahr 2025 hat die Pflegeversicherung insgesamt rund 4,8 Mrd. Euro an Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen ausgezahlt. • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bei Pflegegrad 2 bis 5 (§ 44 Absatz 2b SGB XI): Im Jahr 2025 hat die Pflegeversicherung insgesamt rund 25 Mio. Euro an Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen ausgezahlt. • Zuschüsse (in Höhe der Mindestbeiträge) zur Kranken- und Pflegeversicherung während einer (bisher nahen Angehörigen vorbehaltenen) Pflegezeit ohne Erwerbstätigkeit oder mit einer auf das Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung reduzierten Arbeitszeit (§ 44a Absatz 1 SGB XI). • Beitragsfreie gesetzliche Unfallversicherung. Erfasst sind dabei die Tätigkeiten, die auch in der Pflegeversicherung selbst als pflegerische Maßnahmen berücksichtigt werden, sowie die Hilfen bei der Haushaltsführung. • Ausgaben für das (nahen Angehörigen vorbehaltene) Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a Absatz 3 SGB XI). • Zuschüsse zur Krankenversicherung während des Bezugs von Pflegeunterstützungsgeld (PUG) (§ 44a Absatz 4 SGB XI). • Freistellungsmöglichkeiten nach Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und ein zinsloses monatliches Darlehen für die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettoeinkommens während einer (Familien-)Pflegezeit; hierzu wird laut dem Koalitionsvertrag angestrebt, beide Gesetze zusammenzuführen und zu verbessern. • Pflegegeld, das die Pflegenden anstelle von oder in Kombination von Sachleistungen erhalten können. • Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Pflege anderer Personen, insbesondere der „Pflege-Pauschbetrag“ in § 33b Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG), aber auch insbesondere die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 1. Alternative EStG). 78. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass aktuell bereits 15,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland armutsgefährdet sind (vgl. www.destatis.de/DE/Presse/Pres semitteilungen/2025/11/PD25_N065_63.html) und die geplanten Sanktionsmaßnahmen durch die Reform deutlich verschärft werden sollen, statistische Prognosen darüber vor, wie viele minderjährige Kinder, die in Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch leben, im Zuge der „Neuen Grundsicherung“ zusätzlich unter die Armutsgefährdungsschwelle rutschen werden, und falls nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es nicht zu einem Anstieg von Kinderarmut kommt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 25. Februar 2026 Nach Auffassung der Bundesregierung ist kein Anstieg der Kinderarmut infolge des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (13. SGB II-Änderungsgesetz) zu erwarten. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, mit dem 13. SGB II- Änderungsgesetz die Vermittlung in Erwerbstätigkeit zu stärken. Erwerbstätigkeit von Eltern ist das wirksamste Mittel zur Vermeidung von Kinderarmut. Daneben hat sie eine wichtige Vorbildfunktion für Kinder und beeinflusst auch deren spätere Erwerbsbiographie positiv. Eltern werden durch die Jobcenter mit Beratung und einer Vielzahl an Fördermöglichkeiten unterstützt. Diese sollen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz weiter verbessert werden. Der Bundesregierung liegen entsprechend keine statistischen Prognosen im Sinne der Fragestellung vor. 79. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die Zielsetzung der Bürgergeld-Reform, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und aus der Armut herausholen zu wollen, statistische Prognosen darüber vor, wie viele Leistungsbeziehende im Zuge der „Neuen Grundsicherung“ durch zusätzliche Maßnahmen tatsächlich aus der Armutsgefährdung herausgebracht werden können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 26. Februar 2026 Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine statistischen Prognosen vor. Ziel der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es unter anderem, durch die Stärkung der Vermittlung und durch verbesserte Unterstützungsmöglichkeiten durch die Jobcenter mehr Menschen in Arbeit zu integrieren und dadurch die Zahl der Leistungsbeziehenden nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu verringern. Die Chancen einer Integration in den Arbeitsmarkt hängen jedoch auch stark von der konjunkturellen Entwicklung ab. Mit einer konjunkturellen Belebung würde die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes steigen und die Beschäftigungschancen von

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