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Auswertung der so genannten Epstein-Akten für den Kinder- und Jugendschutz in Deutschland

Vorgang 332433 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 25.08.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Prüft die Bundesregierung, ob Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für den Kinder- und Jugendschutz in Deutschland aus den sogenannten Epstein-Akten im Hinblick auf Prävention, Aufklärung und die frühzeitige Erkennung grenzüberschreitender Netzwerke sexualisierter Gewalt zu ziehen sind, und wenn ja, welche sind dies konkret, und inwieweit beabsichtigt sie vor diesem Hintergrund, die Aufarbeitungskommission beim Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) mit zusätzlichen personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen auszustatten?

Zeitachse

  1. 27.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4372 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.