Bewertung und mögliche Anhebung der Strafuntergrenzen bei sexuellem Missbrauch von Kindern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vielzahl von Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern – unter anderem in Lügde und Köln – eine Auffassung zu den derzeitigen Strafuntergrenzen des § 176 ff. des Strafgesetzbuches gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und beabsichtigt sie, diese Strafuntergrenzen bei Straftaten gegen Kinder anzuheben?
Zeitachse
- 27.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4372 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.