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Bewertung und mögliche Anhebung der Strafuntergrenzen bei sexuellem Missbrauch von Kindern

Vorgang 332409 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 01.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vielzahl von Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern &ndash; unter anderem in Lügde und Köln &ndash; eine Auffassung zu den derzeitigen Strafuntergrenzen des § 176 ff. des Strafgesetzbuches gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und beabsichtigt sie, diese Strafuntergrenzen bei Straftaten gegen Kinder anzuheben?

Zeitachse

  1. 27.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4372 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.