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EU-Beihilferechtliche Bewertung der Rostock-Schwedt-Pipelineertüchtigung im Kontext der genehmigten Bundesübernahme von Rosneft Deutschland

Vorgang 332337 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 01.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung der Europäischen Kommission, dem Bund (vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) die Übernahme der alleinigen Kontrolle über die Rosneft Deutschland GmbH und die RN Refining & Marketing zu genehmigen (s. https://ec.europa.eu/competition/mergers/cases1/202608/M_12072_10897206_159_3.pdf), davon aus, dass damit auch die Ertüchtigung der Pipeline von Rostock nach Schwedt (s. www.moz.de/nachrichten/brandenburg/pck-schwedt-ertuechtigung-rostock-pipeline-berlin-will-druck-auf-eu-erhoehen-78656608.html) genehmigt ist bzw. bald genehmigt werden wird (wenn nicht, bitte Begründung)?

Zeitachse

  1. 27.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4372 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.