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Vorlage des Erfahrungsberichts nach § 10 des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes

Vorgang 332298 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 01.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung den Erfahrungsbericht nach § 10 des CO2 -Kostenaufteilungsgesetzes vorlegen bzw. kann sie bereits jetzt einschätzen, inwieweit die vorliegende Datengrundlage die Aufteilung der CO2 -Kosten zwischen den Mietvertragsparteien über verschiedene Mietverhältnisse als rechtssicheres, verständliches und konfliktarmes Verfahren abbildet und die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes im Falle eines Brennstoffwechsels der Wärmeerzeugung und -versorgung ermöglicht?

Zeitachse

  1. 27.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4372 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.