Beauftragung von Vertragsärzten zur medizinischen Versorgung von Soldaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen rechtlichen oder anderen Gründen ist es der Bundeswehr derzeit nicht mehr möglich, Vertragsärzte zur medizinischen Versorgung von Soldatinnen und Soldaten zu beauftragen, und welche Auswirkungen hat dies nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Sicherstellung der truppenärztlichen Versorgung, insbesondere an Standorten mit personellen Engpässen im Sanitätsdienst?
Zeitachse
- 27.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4372 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.