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Umgang mit Einzelfällen zur humanitären Aufnahme aus dem Iran über § 22 des Aufenthaltsgesetzes

Vorgang 332244 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 01.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Anforderungen stellt das Bundesministerium des Innern an das Auswärtige Amt zur Aufarbeitung von Einzelfällen zur humanitären Aufnahme über § 22 des Aufenthaltsgesetzes aus Iran im Vergleich zu den Anforderungen des vereinfachten Verfahrens bzw. Profilrasters nach den "Jin, Jiyan, Azadî"-Protesten 2022 der Vorgängerregierung, und gibt es derzeit Bestrebungen des Auswärtigen Amts, ein neues Profilraster für Iran mit Kriterien angepasst an das Protestgeschehen von Ende 2025/Anfang 2026 mit dem Bundesministerium des Innern zu verhandeln?<br /> <br /> Wie viele Einzelfälle politisch verfolgter Iranerinnen und Iraner hat das Iran-Länderreferat im Auswärtigen Amt im Zeitraum von Mai 2025 bis Januar 2026 für eine humanitäre Aufnahme über § 22 des Aufenthaltsgesetzes hausintern an das zuständige Referat in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts weitergeleitet, und wie viele wurden nach der Prüfung der Rechtsabteilung an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet?

Zeitachse

  1. 27.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4372 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.