Umgang mit Einzelfällen zur humanitären Aufnahme aus dem Iran über § 22 des Aufenthaltsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Anforderungen stellt das Bundesministerium des Innern an das Auswärtige Amt zur Aufarbeitung von Einzelfällen zur humanitären Aufnahme über § 22 des Aufenthaltsgesetzes aus Iran im Vergleich zu den Anforderungen des vereinfachten Verfahrens bzw. Profilrasters nach den "Jin, Jiyan, Azadî"-Protesten 2022 der Vorgängerregierung, und gibt es derzeit Bestrebungen des Auswärtigen Amts, ein neues Profilraster für Iran mit Kriterien angepasst an das Protestgeschehen von Ende 2025/Anfang 2026 mit dem Bundesministerium des Innern zu verhandeln?<br /> <br /> Wie viele Einzelfälle politisch verfolgter Iranerinnen und Iraner hat das Iran-Länderreferat im Auswärtigen Amt im Zeitraum von Mai 2025 bis Januar 2026 für eine humanitäre Aufnahme über § 22 des Aufenthaltsgesetzes hausintern an das zuständige Referat in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts weitergeleitet, und wie viele wurden nach der Prüfung der Rechtsabteilung an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet?
Zeitachse
- 27.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4372 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.