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Verschärfung des afghanischen Strafprozessrechtes hinsichtlich der Abschaffung grundlegender Prinzipien eines fairen Verfahrens

Vorgang 332226 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 01.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Verschärfung des afghanischen Strafprozessrechtes, welches die Taliban im Januar 2026 an afghanische Gerichte übermittelt hatten, wonach es zu einer Abschaffung grundlegender Prinzipien eines fairen Verfahrens (Unschuldsvermutung, Recht auf anwaltliche Verteidigung, Recht zu Schweigen, Schutz vor Folter) kommt und jede Kritik am Gesetz selbst als Kritik an der Scharia gilt und strafrechtlich verfolgt wird, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu, insbesondere in Hinblick auf weitere (technische) Gespräche mit den Taliban zu Rückführungen und konsularischen Fragen (siehe: Afghanistan: Die Taliban teilen Gesellschaft in Klassen ein, www.dw.com/de/afghanistan-die-taliban-teilen-gesellschaft-in-klassen-ein/a-75836232; Taliban verschärfen Strafrecht &ndash; Kritik wird zum Verbrechen, www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-taliban-strafrecht100.html)?

Zeitachse

  1. 27.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4372 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.