Rechtsgrundlage für die Zustimmung zu EU-Schuldeninstrumenten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung die Zustimmung zu EU-Schuldeninstrumenten, obwohl nach meinem Verständnis Artikel 310 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine strukturelle Verschuldung der EU untersagt, und wie kann aus Sicht der Bundesregierung dabei ausgeschlossen werden, dass hieraus eine mögliche Haftung der deutschen Steuerzahler entsteht?
Zeitachse
- 27.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4372 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.