Gesetz zur Regelung des Schienenpersonenfernverkehrsangebotes und zur Änderung weiterer Gesetze
Konkretisierung des grundgesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsauftrages des Bundes für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) mit dem Ziel der Sicherung eines SPFV-Mindestangebots: Einrichtung eines bundesweiten Aufgabenträgers in der Rechtsform einer bundeseigenen GmbH, Aufstellung eines am Deutschlandtakt orientierten Fernverkehrsplans im Benehmen mit den Ländern, vorrangig eigenwirtschaftliche Erbringung der Leistungen, Absenkung des Trassenentgelts bei Abschnitten ohne wirtschaftlich tragbaren Betrieb, Vergabe verbleibender Verbindungen nach Markterkundung als gemeinwirtschaftliche Leistung; Erweiterung der Definition des Deutschlandtakts um dessen Etappen zur Verzahnung der Fahrpläne mit dem Infrastrukturausbau, Zuständigkeit des bundesweiten Aufgabenträgers für die Vergabe gemeinwirtschaftlicher Leistungen im SPFV<br /> Gesetz zur Regelung des Schienenpersonenverkehrsangebotes (<strong>Schienenpersonenfernverkehrsangebotsgesetz</strong> – SPFVAngebotsG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 1 Eisenbahnregulierungsgesetz sowie § 15 Allgemeines Eisenbahngesetz
Zeitachse
- 17.08.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/7626 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schienenpersonenfernverkehrsangebotes und zur Änderung weiterer Gesetze
- 24.09.2026 plenarprotokoll 1. Beratung 21/96 Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.