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Gesetz zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung der Aufenthaltserlaubnis sowie Anordnung der Ausweisung durch Strafurteil

Vorgang 337695 Gesetzgebung · Noch nicht beraten · aktualisiert 18.08.2026 · DIP ↗

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Zur Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Asylsachen Entziehung der Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung verurteilter Ausländer sowie schuldunfähiger Täter durch das Strafgericht, Regelung bez. Ausländer mit besonderem Ausweisungsschutz sowie bei Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, Anordnung der Untersuchungshaft bei Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs auch bei sonst fehlenden Haftgründen;<br /> Einfügung § 69c Strafgesetzbuch sowie Änderung § 112 Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/14119 (GESTA 20. WP C139) in geringfügig geänderter Fassung

Zeitachse

  1. 22.07.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/7256 Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung d

Abstimmungen

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