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Kompetenzen der Bundespolizei zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen unter Wasser auf der Nord- und Ostsee

Vorgang 332248 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 08.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Über welche Kompetenzen (rechtliche Zuständigkeiten und technische Fähigkeiten) verfügt die Bundespolizei zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen unter Wasser auf der Nord- und Ostsee (z. B. zur Gefahrenabwehr, Beweissicherung oder Kontrolle von Unterwasserinfrastruktur), und in welchen seerechtlichen Zonen können diese Befugnisse jeweils ausgeübt werden (bitte unter Angabe der maßgeblichen Rechtsgrundlagen)?

Zeitachse

  1. 13.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4115 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.