Kompetenzen der Bundespolizei zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen unter Wasser auf der Nord- und Ostsee
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Über welche Kompetenzen (rechtliche Zuständigkeiten und technische Fähigkeiten) verfügt die Bundespolizei zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen unter Wasser auf der Nord- und Ostsee (z. B. zur Gefahrenabwehr, Beweissicherung oder Kontrolle von Unterwasserinfrastruktur), und in welchen seerechtlichen Zonen können diese Befugnisse jeweils ausgeübt werden (bitte unter Angabe der maßgeblichen Rechtsgrundlagen)?
Zeitachse
- 13.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4115 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.