Minder- und Mehreinnahmen durch die Hinzurechnungen nach § 8 und den Kürzungen nach § 9 des Gewerbesteuergesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Minder- oder Mehreinnahmen für den Staat ergeben sich nach Kenntnissen der Bundesregierung aus den Hinzurechnungen nach § 8 des Gewerbesteuergesetzes und den Kürzungen nach § 9 des Gewerbesteuergesetzes (bitte einzeln nach Untervorschriften auflisten, wenn möglich)?
Zeitachse
- 13.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4115 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.