Begrenzung der Vollbenutzungsstunden im Rahmen der Kraftwerkstrategie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist in den im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 21(9)165) von der Bundesministerin für Wirtschaft Energie Katherina Reiche vorgelegten Eckpunkten der Kraftwerksstrategie im Vergleich zur vorherigen von Ex-Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck vorgelegten Einigung mit der EU-Kommission zur Kraftwerksstrategie (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/08/20230801-rahmen-fuer-die-kraftwerkss trategie-steht.html) das nach meiner Ansicht wichtige Detail einer Begrenzung der Anzahl der förderfähigen Vollbenutzungsstunden von 800 Stunden pro Jahr in der Ausschreibung für die 10 GW an neuen steuerbaren Kapazitäten nicht enthalten, und wenn ja, warum verzichtet die Bundesregierung auf dieses Kriterium, garantiert es doch nach meiner Einschätzung, dass steuerbare Leistung auf die Phase der Dunkelflaute begrenzt bleibt?
Zeitachse
- 13.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4115 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.