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Aufrechterhaltung von Sanktionen bei Eltern im Grundsicherungsbezug trotz möglicher Kindeswohlgefährdung

Vorgang 331613 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 08.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung trotz der auch von ihr angenommenen Möglichkeit der Gefährdung des Kindeswohls bei Sanktionen in Form von Leistungskürzungen bei Eltern im Grundsicherungsbezug und der in diesen Fällen vorgesehenen Überprüfung auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch die Jugendämter (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3541), dass sie dennoch an dieser Möglichkeit der Sanktionierung festhält und damit nach meiner Auffassung eine von diesen Sanktionen ausgehende Gefährdung der Kinder in Kauf nimmt?

Zeitachse

  1. 13.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4115 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.