Übernahmefähigkeit der Mitgliedsbeiträge für Mietervereine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Grundlage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jüngst klargestellt, dass die Aufwendungen für die Mitgliedsbeiträge für Mietervereine für Berliner Mieterinnen und Mieter, die Kosten der Unterkunft erhalten, keine Bedarfe für Unterkunft und Heizung darstellen, da sie nicht aus dem Mietverhältnis selbst resultieren, sondern auf eigenständigen vereins- oder versicherungsrechtlichen Verpflichtungen beruhen, und hat die Bundesregierung dem Berliner Senat alternative Unterstützungsmöglichkeiten für KdU-Haushalte/Personen mit Mietproblemen empfohlen, und wenn ja, welche?
Zeitachse
- 30.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3928 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.