Mögliche Probleme bei der Datenübermittlung seit Umsetzung von § 13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium für Gesundheit, seit Inkrafttreten des § 13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Anzeigen, Hinweise oder Mitteilungen von Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder von Landesaufsichtsbehörden zugegangen, wonach die Umsetzung der in § 13 Absatz 5 IfSG vorgesehenen Datenübermittlung nicht oder nicht vollständig möglich sei, und falls ja, von wem jeweils, und zu welchen Zeitpunkten?
Zeitachse
- 30.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3928 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.