Nichteinhaltung der Mindesthaltedauer für Elektrofahrzeuge im Rahmen des Programms zur Förderung der Elektromobilität für Privatpersonen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Einhaltung der im Rahmen des neuen Förderprogramms für Elektrofahrzeuge vorgesehenen Mindesthaltedauer von 36 Monaten zu kontrollieren, und ist vorgesehen, die gewährte Förderung ganz oder anteilig zurückzufordern, wenn das geförderte Fahrzeug vor Ablauf der Mindesthaltedauer zum Beispiel abgemeldet, veräußert oder ins Ausland exportiert wird?
Zeitachse
- 30.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3928 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.