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Treuhandregelung und Schutz vor US-Sanktionen für Rosneft-Raffinerien in Deutschland

Vorgang 331037 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 12.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung davon aus, dass eine Treuhand nach dem am 15. Januar 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (bzw. den zugrundeliegenden EU-Maßnahmen, öffentlich-rechtliche Treuhandschaft nach Artikel 5aa, www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/Restriktive_Massnahmen_Russland/restriktive_massnahmen_russland_node.html) die drei Raffinerie-Gesellschaften mit Anteilen von Rosneft in Deutschland dauerhaft sicher vor der Anwendung geltender US-Sanktionen schützt, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung selbst oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission diesen Schutz direkt von der US-Regierung bestätigen lassen, oder handelt es sich nur um eine eigene rechtliche Einschätzung?

Zeitachse

  1. 30.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3928 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.