Aussetzung der Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen durch das BAMF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lange wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter die Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen aussetzen, vor dem Hintergrund, dass es nach mir vorliegenden Informationen keine Zulassungen von Berechtigten für Integrationskurse gemäß § 5 der Integrationskursverordnung und § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu geben scheint, und mit wie vielen verpflichteten und zugelassenen Kursteilnehmenden rechnet das Bundesministerium des Innern im Jahr 2026 neben den Kursteilnehmenden nach § 44 Absatz 1 AufenthG (bitte nach Rechtsgrundlage für die Teilnahme auflisten)?
Zeitachse
- 30.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3928 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.