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Persönliche Anhörung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Jobcentern vor dem Entzug von Sozialleistungen

Vorgang 330479 Mündliche Frage · Nicht beantwortet wegen Nichtanwesenheit des Fragestellers · aktualisiert 22.04.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lässt sich nach Einschätzung der Bundesregierung gewährleisten, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen, wie im Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze formuliert, die Gelegenheit zur "persönlichen Anhörung" bekommen (Gesetzentwurf § 31a, vgl. www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-13-gesetz-zur-aenderung-zweiten-buch-sozialgesetzbuch.pdf?__blob=publicationFile&v=2), bevor ihnen das Existenzminimum komplett entzogen wird, inklusive Kosten der Unterkunft, wenn gleichzeitig der Personalschlüssel in den Jobcentern aktuell bereits zu knapp bemessen ist (vgl. https://oeffentliche-private-dienste.verdi.de/mein-arbeitsplatz/jobcenter/++co++3c182212-95dd-11ee-9a31-0f164ff4a9c8) und durch die Reform zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Angestellten der Jobcenter entsteht (vgl. https://table.media/berlin/news/buerger geld-reform-jobcenter-personalraete-bezweifeln-n utzen), die zudem für Gespräche im Sinne von psychosozialer Beratung erst geschult werden müssten, und wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen und in persönlichen Notlagen durch die De-facto-Totalsanktionen in extreme Armut und Obdachlosigkeit getrieben werden könnten?

Zeitachse

  1. 23.01.2026 drucksache Mündliche Frage 21/3773 Fragen für die Fragestunde der 55. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 28. Januar 2026
  2. 28.01.2026 plenarprotokoll Nichtbeantwortung 21/55 Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.