Zusätzliche Kosten durch den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die zusätzlichen laufenden Kosten, die durch den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Mehraufwände in Höhe von rund 50 Mio. Euro entstehen (davon 46 Mio. Euro für den Bund, rund 30 Mio. Euro bei der Bundesagentur für Arbeit und 4 Mio. Euro für die Kommunen) sowie den einmaligen Umstellungsaufwand von rund 9 Mio. Euro (davon 8 Mio. Euro für den Bund und rund 1 Mio. Euro für die Kommunen, vgl. Bundestagsdrucksache 21/3541), wenn gleichzeitig durch die Verschärfung der Sanktionen bis zum Komplettentzug der Leistungen nicht garantiert werden kann, dass die Vermittlung in den Arbeitsmarkt steigt – Expertinnen und Experten gehen vom Gegenteil aus, nämlich der Zunahme von psychischen Problemen, extremer Armut und Obdachlosigkeit (vgl. https://taz.de/Depressionsliga-zur-neuen-Grundsicherung/!6145741/ und www.fr.de/wirtschaft/helena-steinhaus-wirft-der-regierung-kalkulierten-verfassungsbruch-vor-94119174.html) –, und plant die Bundesregierung Gespräche mit den Regierungen der Bundesländer vor der Abstimmung des Gesetzentwurfs im Bundesrat, insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Belastung der Länder und Kommunen durch die Reform sowie mögliche zusätzliche Kosten, die etwa durch die Bereitstellung von Notunterkünften für diejenigen, die durch Mietschulden ihre Wohnung verlieren, anfallen könnten?
Zeitachse
- 23.01.2026 drucksache Mündliche Frage 21/3773 Fragen für die Fragestunde der 55. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 28. Januar 2026
- 28.01.2026 plenarprotokoll Nichtbeantwortung 21/55 Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.